Gesundheitssystem in Österreich


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Gesetzliche Grundlagen

Krankenanstalten (intramuraler Bereich)

Für Spitalsangelegenheiten obliegt die Grundsatzgesetzgebung dem Bund. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sind Angelegenheiten der Länder.

Vereinbarungen zwischen Bund und den Ländern verfolgen neben der Sicherstellung des Finanzierungserfordernisses auch das Ziel, österreichweit ein gleichwertiges Niveau der Gesundheitsversorgung mit hoher Qualität sicherzustellen. Vereinbart ist auch eine über die Ländergrenzen hinausgehende Abstimmung. Auf Bundesebene ist dazu ein Strukturfonds eingerichtet. Dieser wird von einer Kommission geleitet, die sich aus Vertretern der mit dem Spitalswesen befassten Stellen zusammensetzt (Bund, Länder, Sozialversicherung, Städte- und Gemeindebund, Bischofskonferenz, Evangelischer Oberkirchenrat, Ärztekammer, Patientenanwaltschaften). Die Strukturkommission hat die Grundlagen für das Krankenanstaltenfinanzierungssystem festzulegen und weiterzuentwickeln.

Die Länder sind verpflichtet einen Krankenanstaltenplan zu erlassen, der im Rahmen des Österreichischen Strukturplan Gesundheit Vorgaben für die Fondskrankenanstalten enthält.

Extramuraler Bereich

Der extramurale Bereich ist größtenteils Bundesgesetzgebung (z.B. Ärztegesetz, Psychologengesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Große praktische rechtliche Bedeutung haben neben Verordnungen der jeweiligen Bundesministerien auch die sogenannten Richtlinien des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie die Satzungen und Krankenordnungen der Sozialversicherungsträger.

Im Zuge der § 15a-Vereinbarung für die Jahre 2008 bis 2013 wurden sogenannte regionale Strukturpläne Gesundheit (je ein RSG pro Bundesland) vorgesehen, welche sowohl den intra- als auch den extramuralen Bereich umfassen sollen. Zuständig für die Beschlussfassung über diesen RSG ist die jeweilige Landesgesundheitsplattform des Bundeslandes.

Versicherung

In Österreich besteht die Pflichtversicherung für alle unselbständig Erwerbstätigen, eine Wahl des Versicherungsträgers ist nicht möglich. Der zuständige Versicherungsträger ist abhängig vom Beschäftigungsort bzw. vom Arbeitgeber.

Bei selbständig Erwerbstätigen besteht ebenfalls die Pflichtversicherung. Je nach Kammerzugehörigkeit kann eine Wahl des Versicherungsträgers möglich sein (Versicherungspflicht).

Der Beginn der Versicherung erfolgt für unselbständig Erwerbstätige durch die Aufnahme der Beschäftigung, dem Arbeitgeber obliegt unabhängig vom Entstehen der Versicherung die entsprechende Meldeverpflichtung gegenüber dem zuständigen gesetzlichen Krankenversicherungsträger. Bei Gewerbetreibenden entsteht die Versicherung durch das Anmelden des Gewerbes. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind automatisch versichert. Familienmitglieder wie nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder werden mitversichert.

Durch die Aufnahme verschiedener Erwerbstätigkeiten kann es zu einer Mehrfachversicherung kommen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist für das Jahr durch die Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt. Darüber hinausgehende Beitragszahlungen müssen bei der Mehrfachversicherung vom Versicherungsnehmer aktiv zurückgefordert werden.

Finanzierung

Finanzströme im österreichischen Gesundheitswesen
 
 
 
Privat­versich­erung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kranken­kassen
(Pflicht­vers.)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Steuern
FA
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
BM (Fin) Länder
BGA
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bud­get
 
 
 
 
Länder­fonds
(LGF)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
Bevölk­erung
 
 
Fonds-KA
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 AN, AG
(←)
 
 
 
 
 
 
 
 
Privat-KA
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PRIKRAF
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufwands­deckung
 
 
 
 
bzw.
(←)
Ambula­torium
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(←)
(praktizier­ender)
Arzt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
 
 
 
 
 
 
Patient
(←)
Apotheke
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

(Fin) Finanzministerium verteilt das Budget für das Gesundheitsministerium;
* fließt direkt an KV-Träger;
** fließt via Apotheke an KV-Träger;
(←) teils direkte Rückerstattung oder Befreiung bei Pflichtvers.
Rottöne:Staatlicher Sektor,
Gelbtöne:Privatwirtschaftlicher Sektor

Diagramm nach Ziniel (2005)<ref>Wiedergegeben in:Ch. Herber; J. Weidenholzer (Hrsg.):Beurteilungsansatz der Umsetzung der Gesundheitsreform 2005. Linz 2007, S. 133 (pdf, ooegkk.at, abgerufen 20. Juli 2014) – dort „Ziniel (2005)“ ohne nähere Angabe.</ref>

Die Finanzierung des Gesundheitssystems erfolgt für den extramuralen Bereich überwiegend durch Krankenversicherungsbeiträge und Selbstbehalte, zuletzt vermehrt auch durch Steuermittel. Der intramurale Bereich wird überwiegend durch Länder und Sozialversicherung finanziert.

Krankenversicherungsbeiträge

Bei unselbständig Erwerbstätigen besteht der Krankenversicherungsbeitrag aus einem Dienstnehmer- und einem Dienstgeberanteil. Der Dienstnehmeranteil wird direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber mit der Sozialversicherung verrechnet.

Krankenversicherungsbeitrag bei unselbständig Erwerbstätigen<ref>Stichtag 1. Jänner. 2009; Quelle: Schrank, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, 34. Auflage Juli 2008</ref>
Dienstnehmeranteil an der KV 3,825 % bei Angestellten bzw. 3,95 % bei Arbeitern
Dienstgeberanteil an der KV 3,825 % bei Angestellten bzw. 3,7 % bei Arbeitern
Höchstbeitragsgrundlage der gesamten Sozialversicherung (PV (10,25 %) + KV (3,83 - 3,95 %) + AIV (3 %)) Dienstnehmer monatlich<ref>Quelle zu Höchstbeitragsgrundlage: Kundmachung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aufwertung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2009 (BGBl. II Nr. 346 vom 30. September 2008)</ref> 4.020€

Bei Gewerbetreibenden wird der Krankenversicherungsbeitrag durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ermittelt.

Krankenversicherungsbeitrag bei Gewerbetreibenden<ref>Stand 2006</ref>
Beitragssatz 9,1 %
Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.235€

Selbstbehalte

Selbstbehalte existieren in verschiedensten Formen:

  • Selbstbehalte bei Medikamenten (Rezeptgebühr)
  • Selbstbehalte bei Heilbehelfen
  • Selbstbehalte bei Arztbesuchen bei einzelnen Sozialversicherungsträgern (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB))
  • Selbstbehalte bei stationären Behandlungen in Krankenanstalten
  • e-card-Gebühr (bei den meisten Trägern)
  • Früher: Krankenscheingebühr (mit der Einführung der E-Card abgeschafft)
  • Früher: Ambulanzgebühr (aufgrund mangelnder öffentlicher und allgemeiner politischer Akzeptanz zuerst mit zahlreichen Ausnahmen versehen und danach u.a. wegen zu großen Verwaltungsaufwandes nach kurzer Zeit wieder abgeschafft)

Ambulante Versorgung

  • Durchschnittliche Ärztedichte

Durchschnittlich kommt auf 213 Einwohner je ein berufsausübender Arzt. Im Vergleich der letzten 10 Jahre gab es eine Zunahme um 26,3 %.

  • Kosten in diesem Bereich

Für die ambulante Gesundheitsversorgung haben private Haushalte und ihre Versicherungsunternehmen im Jahre 2004 ca. 2 Mrd. Euro ausgegeben. Zwischen 1997 auf 2004 sind diese Ausgaben durchschnittlich um 3,3 % jährlich gestiegen.

  • Nicht eingeschlossen: betriebsärztliche Leistungen

Krankenanstalten

Für öffentlich allgemeine Krankenanstalten, öffentliche Sonderkrankenanstalten und private gemeinnützige allgemeine Krankenanstalten existiert eine öffentliche Finanzierung (2002: ca. 150 Fondskrankenanstalten für 72 % der gesamtösterreichischen Spitalsbetten bzw. 85 % der stationär versorgten Patienten).

Seit 1997 wird das System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung angewandt. Es besteht aus zwei Finanzierungsebenen.

1. Der Kernbereich. Hier wird bundeseinheitlich je stationärem Aufenthalt eine Punkteanzahl vergeben, die sich aus der Leistungskomponente (abh. von der Diagnose) und der Tageskomponente (Aufenthaltsdauer, Dauer der Intensivbetreuung) zusammensetzt.

2. Der Steuerungsbereich. Hier kann landesspezifisch auf den Versorgungsauftrag der Krankenanstalten eingegangen werden.

Die auf Landesebene verwalteten Fonds zur Finanzierung der Fondskrankenanstalten beziehen ihre Beiträge aus folgenden Quellen:

Finanzierung der Fondskrankenanstalten
Quelle Finanzierungsanteil
Sozialversicherung ca. 51 %
Umsatzsteueranteile (Bund, Land, Gemeinden) ca. 8 %
Zusätzliche Mittel des Bundes ca. 2 %
Beihilfen nach dem Gesundheits u. Sozialbereich-Beihilfengesetz ca. 6 %
Landesmittel ca. 15 %
Gemeindemittel ca. 10 %
Ausgleichsmittel ca. 2 %
Sozialhilfe ca. 1 %
Beiträge, Refundierungen u. ähnl. ca. 1 %
Ausländische Patienten ca. 3 %
Strukturfonds

Der Strukturfonds erhält seine Mittel aus einem Anteil des Aufkommens an der Umsatzsteuer und sonstigen Bundesbeiträgen.

Finanzierung des Strukturfonds
Strukturfond 2001
Anteil des Umsatzsteueraufkommens 236 Mio. €
sonstige Bundesbeiträge 242 Mio. €

Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds ist die Ausgleichstelle für die Leistungen der Privat-Krankenanstalten, für die eine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung besteht.

Statistiken

Österreich

Einrichtungen des Gesundheitswesens
Krankenanstalten (2011)<ref name="STAT 2011">Statistik Austria: Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2011</ref> 273 davon mit Öffentlichkeitsrecht 45,8 %
Bettenanzahl in Krankenanstalten (2011)<ref name="STAT 2011"/> 64.417 Betten pro 100.000 Einwohner (Bettendichte) 0765  
Niedergelassene Ärzte bzw. Ordinationen (2012)<ref name="Ärzte 2013 17">Österreichische Ärztekammer: Wahrnehmungsbericht 2011 und 2012 – Gesundheitswesen unter der Lupe, Wien Februar 2013, Abschnitt Anzahl der in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte (Strukturanalyse Dezember 2012), S. 17 (pdf, 2,1 MB, lbg.at).</ref> 16.673 Einwohner je Arztpraxis 0508(1)
Apotheken (2011)<ref name="Apotheke 2014 6">Österreichische Apothekerkammer: Apotheke in Zahlen 2014. o.n.A., Kapitel 1.1 Apotheken in Österreich: 1. Tabelle, S. 6 (pdf, 2,1 MB, apotheker.or.at).</ref> 1.292 (+ 24 Filialen) Einwohner je Apotheke 6518
(1) Ärzte insgesamt gabt es 2012 41.183; die Quote von knapp 5 Ärzten je 1000 Einwohner ist mit die höchste Ärztedichte Europas und eine der höchsten weltweit.<ref>2009 hatte in Europa nur Griechenland eine höhere Ärztedichte als Österreich; OECD 2011, Angabe nach Ärztinnen und Ärzte: Bedarf und Ausbildungsstellen 2010 bis 2030. Papier zu einer Studie der Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des

Gesundheitsministeriums und Wissenschafts- und Forschungsministeriums in

Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer, Pressekonferenz, 20. Juli 2012, Pressezentrum Sozialministerium, Abschnitt Bestandsanalyse, S. 4 (pdf, bmg.gv.at).</ref>
Bundesländervergleich (2011)<ref name="STAT 2011"/>
Bundesland Bettendichte
Wien 797
Kärnten 891
Salzburg 918
Steiermark 875
Oberösterreich 730
Tirol 690
Niederösterreich 697
Vorarlberg 597
Burgenland 539
Einnahmen/Ausgaben der Krankenversicherung<ref name="STAT 2011"/>
Bereich 2011 Veränderung zu 2010
Gesamteinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung 14.949 Mio. € 2,1 %
davon Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 12.318 Mio. € 3,3 %
Aufwand der gesetzlichen Krankenversicherung 14.657 Mio. € 2,7 %
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungsträger (2012)
Aufgliederung in Mrd. Euro in %
Ärztliche Hilfe 4,568 30,1
Anstaltspflege 4,446 29,3
Verwaltungsaufwand 0,430 2,8
Arzneimittel 3,005 19,8
Heilbehelfe 0,240 1,6
Sonstige Ausgaben 2,500 16,5
Ausgaben gesamt 15,189 100,0
Quellen: Sozialversicherungen, Österreichische Apothekerkammer<ref name="Apotheke 2014 41">Österreichische Apothekerkammer: Apotheke in Zahlen 2014, Kapitel 6.1 Krankenkassenausgaben, Tabelle Aufgliederung der Ausgaben S. 41 (pdf, 2,1 MB, apotheker.or.at).</ref>


Internationaler Vergleich

In Internationalen Vergleich – und auch europaweit – stellt sich das österreichische Gesundheitssystem als eines der teuersten dar,<ref name="OECD 2007"/> wird aber auch als eines der besten beurteilt.<ref name="WHO 2000"/>

Kostenvergleich des Gesundheitswesens, in % des BIP (Bruttoinlandsprodukt) (2005)<ref name="OECD 2007">Quelle: OECD Health Data, Paris 2007.</ref>
Rang Land % des BIP
1 USA 15,3
2 Schweiz 11,6
3 Frankreich 11,1
4 Deutschland 10,7
5 Belgien 10,3
7 Österreich 10,2
12 Niederlande 9,2
13 Schweden 9,1
OECD 9,0
18 Italien 8,9
  
Kostenvergleich, in Kaufkraft bereinigten US-Dollars pro Kopf (2005)<ref name="OECD 2007"/>
Rang Land US-$
1 USA 6401
2 Luxemburg 5352
3 Norwegen 4364
4 Schweiz 4177
5 Österreich 3519
9 Kanada 3326
10 Deutschland 3287
16 Schweden 2918
OECD 2759
  
Rangliste der Gesundheitssysteme nach WHO (2000)<ref name="WHO 2000">Verglichen wurden 191 Staaten; Bewertungskriterien: unter anderem behinderungsfreie Lebenserwartung, Bedürfnisorientierung, Kosten, Fairness der Finanzierung, Eingehen auf die Erwartungen der Bevölkerung und der Patienten. Die Rangliste ist nicht unumstritten.
Weltgesundheitsorganisation (WHO): The World Health Report 2000, Genf, 2000</ref>
1. Frankreich
2. Italien
3. San Marino
4. Andorra
5. Neuseeland
6. Singapur
7. Spanien
8. Oman
9. Österreich
10. Japan
18. Großbritannien
20. Schweiz
25. Deutschland

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Kassen:

Anmerkungen und Einzelnachweise

<references />