Arzt
Ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patientenversorgung).
Die Vielfalt der Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten hat in der Humanmedizin zu einer großen Anzahl von Fachgebieten und weiteren Differenzierungen geführt (→ Liste medizinischer Fachgebiete). Die Zahnmedizin nimmt eine Sonderstellung ein.
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnungen
Die Bezeichnung Arzt (mittelhochdeutsch arzât, neuniederländisch arts) zog während des Mittelalters aus der lateinischen Gelehrtensprache ins Deutsche ein, und zwar über die latinisierte Variante archiater des griechischen ἀρχίατρος (archiatros; klassische Aussprache [arkʰíatros]) „Oberarzt, Leibarzt“, einer Zusammensetzung aus ἀρχή (arche; kl. Ausspr. [arkʰɛ́ː]) „Herrschaft, Kommando“ und ἰατρός (iatros; kl. Ausspr. [iatrós]) „Arzt“. In vielen fachsprachlichen Komposita tritt das ursprüngliche griechische Wort ἰατρός bzw. die latinisierte Form -iater als Wortbestandteil auf: iatrogen „durch ärztliches Handeln verursacht“; Psychiater „Seelenarzt“ usw. Über deutsche Vermittlung gelang das Wort in andere Sprachen, so lettisch ārsts, estnisch arst.
Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im dänischen læge, im schwedischen läkare, im englischen leech („Blutegel“) oder im deutschen Familiennamen Lachmann erhalten und hat sich in andere Sprachen verbreitet, z. B. finnisch lääkäri, gälisch dochtúir leighis.<ref>ausführliche Angaben zur Etymologie (Memento vom 8. März 2005 im Internet Archive)</ref> Im polnischen lekarz und tschechischen lékař ist die germanische Wurzel mit einem slawischen Suffix (-arz, -ař) verbunden.
Die lateinische Bezeichnung medicus „Arzt, Wundarzt“ oder eine davon abgeleitete Form findet sich vor allem in den romanischen Sprachen, etwa italienisch medico, spanisch/portugiesisch médico, rumänisch medic, französisch médecin, aber unter romanischem Einfluss auch in anderen Sprachen: baskisch mediku, englisch medic.
In vielen Sprachen wird der Arzt umgangssprachlich nach seinem zumeist geführten akademischen Grad Doktor genannt.
Zum Arztberuf
Geschichte
Die Funktion des Arztes ist eine der ältesten der Menschheit. Medizingeschichtlich gesehen entstand der Arztberuf aus dem Stand der Heilkundigen,<ref>Arzt und Heilpraktiker - Eine Geschichte, zwei Wege (Memento vom 25. Februar 2007 im Internet Archive) In: servana.de</ref> die schon bei den Priestern des Altertums zu finden waren.
Gesundheit und Krankheitsverhalten
Während die körperliche Gesundheit von männlichen Ärzten mit derjenigen der allgemeinen männlichen Bevölkerung vergleichbar zu sein scheint, scheint die körperliche Gesundheit von Ärztinnen besser zu sein als die der allgemeinen weiblichen Bevölkerung.<ref name="Tyssen">R. Tyssen: Health problems and the use of health services among physicians: a review article with particular emphasis on Norwegian studies. In: Ind Health 2007 Oct;45(5):599–610. PMID 18057803</ref>
Hinsichtlich der psychischen Gesundheit fällt auf, dass Depressionen und Suchterkrankungen bei Ärzten häufiger vorkommen als in der restlichen Bevölkerung. Ein weiteres bei Medizinern häufig auftretendes Krankheitsbild ist das Burnout-Syndrom, das bereits bei Medizinstudenten in einer erhöhten Rate nachgewiesen werden kann.<ref>Jürgen von Troschke: Arztrolle. In: Bernhard Strauß, Uwe Berger, Jürgen von Troschke, Elmar Brähler: Lehrbuch Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie. 1. Auflage. Hogrefe Verlag, Göttingen 2004. ISBN 3-8017-1032-7. S.332</ref><ref name="PMID20841531">T. L. Schwenk, L. Davis, L. A. Wimsatt: Depression, stigma, and suicidal ideation in medical students. In: JAMA. Band 304, Nummer 11, September 2010, S. 1181–1190, ISSN 1538-3598. doi:10.1001/jama.2010.1300. PMID 20841531. </ref>
Mehrere Studien zeigten eine gegenüber der allgemeinen Bevölkerung erhöhte Suizidrate unter Ärzten. Das gegenüber der Normalbevölkerung erhöhte relative Risiko, einen Suizid zu begehen, lag für Ärzte zwischen 1,1–3,4 und für Ärztinnen zwischen 2,5–3,7. Da in den Studien meist nur eine kleine Zahl von Suiziden untersucht wurde, waren die Vertrauensbereiche des wahren Wertes der Risikoerhöhung weit. Es wird vermutet, dass eine beträchtliche Anzahl von Selbstmorden nicht erfasst werden, da diese fälschlicherweise als Vergiftungen oder Unfälle deklariert werden. Von den verschiedenen beruflichen Spezialisierungen sind insbesondere Psychiater, Anästhesisten und Allgemeinmediziner von einer erhöhten Suizidrate betroffen. Als Ursachen des erhöhten Suizidrisikos werden verschiedene Faktoren diskutiert. Ein Persönlichkeitsprofil mit zwanghaften Zügen kann infolge der beruflichen Anforderungen zu einer depressiven Störung führen. Die Schwierigkeiten, Familie und Karrierewunsch miteinander zu vereinbaren, können insbesondere bei Ärztinnen zu Erschöpfung und Depression führen. Suchterkrankungen (wie beispielsweise Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängigkeit), die bei Ärzten häufiger auftreten, gehen ihrerseits häufiger mit Depressionen und einer erhöhten Suizidrate einher. Dieses für Ärzte und Ärztinnen festgestellte Risikoprofil ist berufsunabhängig und trifft für die meisten Suizidenten zu.<ref>Thomas Bronisch: Suizidalität der Psychotherapeuten. In: Otto F. Kernberg, Birger Dulz, Jochen Eckert: WIR: Psychotherapeuten. 1. Auflage. Schattauer, Stuttgart 2006. ISBN 3-7945-2466-7. S.116–117.</ref><ref name="PMID15958803">E. Schernhammer: Taking their own lives – the high rate of physician suicide. In: The New England journal of medicine. Band 352, Nummer 24, Juni 2005, S. 2473–2476, ISSN 1533-4406. doi:10.1056/NEJMp058014. PMID 15958803. </ref> <ref name="PMID17067089">K. Püschel, S. Schalinski: Zu wenig Hilfe für sich selbst – Ärzte in Suizidgefahr.. In: Archiv für Kriminologie. Band 218, Nummer 3–4, 2006 Sep-Oct, S. 89–99, ISSN 0003-9225. PMID 17067089. </ref> <ref>C. Reimer, S. Trinkaus, H. B. Jurkat: Suizidalität bei Ärztinnen und Ärzten. In: Psychiatrische Praxis. Band 32, Nummer 8, November 2005, S. 381–385, ISSN 0303-4259. doi:10.1055/s-2005-866903. PMID 16308801. </ref>
Psychische Probleme korrelieren häufig mit Zeitdruck und mangelnder Autonomie am Arbeitsplatz sowie belastenden Patient-Arzt-Beziehungen. Ärzte werden seltener krankgeschrieben und zeigen eine mangelhafte Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Häufig behandeln sich Ärzte selbst. Die eigenständige Behandlung eigener psychischer Störungen ist jedoch häufig ineffektiv.<ref name="Tyssen"/><ref>M. Wolfersdorf: Suicide and suicide prevention for female and male physicians. In: MMW Fortschr Med. 2007 Jun 28;149(27–28):34–6. PMID 17715662</ref>
Schutzpatron
Die Heiligen Zwillingsbrüder Cosmas und Damian gelten wegen ihres Arztberufs unter anderem auch als Schutzpatrone der Ärzte. Ein weiterer Schutzpatron ist der heilige Pantaleon, einer der Vierzehn Nothelfer.
Nationales
Deutschland
Rechtliche Einordnung des Berufes
Der Arzt gehört in Deutschland zu den Freien Berufen und ist ein klassischer Kammerberuf.
Ärzte unterliegen einer staatlichen Überwachung der Zulassung (Approbation in Deutschland, s. u. in anderen EU-Ländern) und unter anderem dem Arztwerberecht, welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.
Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln, wobei die klar festgelegten Grenzen einzuhalten sind. Ausnahmsweise werden spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie auch (meist auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe durchgeführt.
Ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Approbation darf der Arzt die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Arzt“ führen und erhält mit ihr die staatliche Erlaubnis zur eigenverantwortlichen und selbstständigen ärztlichen Tätigkeit. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt das zuvor erfolgreich abzuleistende mindestens sechsjährige Medizinstudium bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Das Studium der Medizin umfasst u.a. drei Staatsexamina sowie 1 Jahr praktische Tätigkeit (sog. Praktisches Jahr). Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als „Arzt im Praktikum“ unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Meist arbeitet ein approbierter Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer von der Landesärztekammer anerkannten Weiterbildungsstätte (z. B. Klinik oder Praxis), um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. nach zusätzlich mindestens 5-jähriger Weiterbildungszeit einen Facharzttitel zu erwerben. Einzelheiten dazu sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern geregelt.<ref>Musterweiterbildungsordnung der BÄK. In: baek.de. Abgerufen am 26. Dezember 2014. </ref> Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, gegebenenfalls auch mit mehreren Ärzten in einer Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis) oder Praxisgemeinschaft (s. a. Vertragsarztrechtsänderungsgesetz). Honorarärzte arbeiten auf Honorarbasis für verschiedene niedergelassene Ärzte oder Kliniken.
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. Im Jahr 2012 waren in Deutschland bei den Landesärztekammern 459.021 Ärzte gemeldet.<ref>Anzahl Ärzte in Deutschland, zuletzt abgerufen am 12. Dezember 2013.</ref> Zur Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen benötigt der Arzt eine Zulassung (Arzt in eigener Praxis) oder Ermächtigung (als Arzt in einem Krankenhaus oder ähnlicher Institution) und ist dann auch Pflichtmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung seines Niederlassungsbezirks. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 135.388 Ärzte (Stand 31. Dezember 2008): 58.095 Hausärzte und 77.293 Fachärzte.<ref>Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31.12.2008. In: baek.de. Abgerufen am 26. Dezember 2014. </ref> In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt. Ende 2013 arbeiteten 35.893 ausländische Ärzte in Deutschland.<ref>Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31. Dezember 2013. Abgerufen am 4. Januar 2015.</ref> 2013 betrug die Zahl der berufstätigen Ärzte in Deutschland 357.252.<ref>Zahl der Woche, in: F.A.S., 20. April 2014, S. C1.</ref>
Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt. Diese ist nicht strafbar, wenn die Einwilligung der behandelten Person nach einer Aufklärung vorliegt<ref name="SPON-622958">Geldstrafe: Arzt implantiert Rinderknochen gegen Willen der Patientin. In: Spiegel Online. 5. Mai 2009, abgerufen am 26. Dezember 2014. </ref> und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens vorgenommen wird (§§ 223 ff StGB). Ausnahmen bestehen, wenn der Patient aufgrund seines Zustandes (z. B. Bewusstlosigkeit) nicht in der Lage ist, seine Entscheidung mitzuteilen, und durch die Unterlassung des Eingriffs die Gefahr von negativen gesundheitlichen Folgen oder sogar dem Tod des Patienten besteht. Zudem können eingeschränkt- oder nichteinwilligungsfähige Personen, wie z. B. Kinder oder in bestimmten Fällen seelisch Erkrankte, auch gegen ihren Willen behandelt werden. Hierfür existieren strenge rechtliche Regelungen und Verfahrenswege, bei welchen neben dem Arzt auch andere Institutionen, z. B. Amtsgericht oder gesetzlicher Betreuer, an der Entscheidung mitwirken.
Aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) zählen Kassenärzte nicht als Beauftragte einer Krankenkasse oder als Amtsträger. Sie machen sich daher nicht im Sinne des Bestechungsparagraphs 299 des Strafgesetzbuches strafbar, wenn sie Geschenke von Pharmaunternehmen bzw. -vertretern annehmen. Zu diesem Urteil ist der BGH im März 2012 gekommen.<ref>Keine Strafbarkeit von Kassenärzten bei Bestechlichkeit, zuletzt abgerufen am 12. Dezember 2013.</ref>
Kompetenzen und Pflichten
Die Verordnung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln und die meisten invasiven Maßnahmen sind in Deutschland ausnahmslos dem approbierten Arzt vorbehalten. Hierbei ist er persönlich zur Einhaltung des anerkannten wissenschaftlichen Standes und ethischer Vorgaben verpflichtet. Weiter unterliegen Ärzte speziellen Regelungen, wie dem Berufs- und Standesrecht, welches auch an die Genfer Konvention anknüpft. Insbesondere ist auch im Strafrecht die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB festgehalten.
Akademische Grade
In Deutschland sind aus historischen Gründen eine Reihe unterschiedlicher medizinischer akademischer Grade anzutreffen. Diese weisen im Gegensatz zum Facharzttitel nicht auf eine besondere Fachkompetenz hin, sondern dienen vorrangig als Beleg einer wissenschaftlichen Leistung in einem medizinischen Bereich. Überwiegend wird man die folgenden akademischen Grade antreffen:
- Dr. med. – Hier wurde im Anschluss an das Staatsexamen oder das medizinische Diplom (DDR) eine medizinische Promotion abgeschlossen. Im Gegensatz zu anderen Studienfächern ist es in der Medizin üblich, bereits während des Studiums die Promotionsarbeit zu beginnen. Die Promotionsprüfung allerdings kann erst nach Studienabschluss abgelegt werden. Einzelheiten dazu regelt die Promotionsordnung der jeweiligen Universität.
- Dipl.-Med. – Der Grad Diplom-Mediziner aus DDR-Zeiten (erworben 1971 bis 1990) ist noch häufig in den neuen Bundesländern anzutreffen. Nach Ansichten verschiedener Experten ist dieser Grad vom Arbeitsaufwand des Erwerbs her mit dem Dr. med. der Bundesrepublik in jener Zeit zu vergleichen.<ref name="aerzteblatt-43183">Lothar Markus: Diplom-Mediziner: 35 Jahre Entwürdigung ostdeutscher Ärzte. In: Deutsches Ärzteblatt. 101, Nr. 36, Deutscher Ärzte-Verlag, 3. September 2004, S. A-2372 / B-1992 / C-1920.</ref>
- Dr. med. habil. – Zur Habilitation in der Medizin sind ärztliche Tätigkeit und eigenständige Forschungsarbeit, sowie das Durchlaufen des Habilitationsverfahrens notwendig. Anschließend werden die akademischen Bezeichnungen Privatdozent und ggf. nach mehreren Jahren außerplanmäßiger Professor verliehen, sofern regelmäßig Lehrveranstaltungen an einer Universität angeboten werden. Für entsprechende Leistungen nicht einer Hochschule angehörender Graduierter kann die Bestellung als Honorarprofessor erfolgen.
- Dr. sc. med. – Dieser der Habilitation ebenbürtige Grad – in der DDR von 1971 bis 1990 verliehen – wurde im Zuge der sogenannten Promotion B erworben.
Behandlungszeit
Laut einer Studie des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen haben deutsche Ärzte trotz längerer Arbeitszeiten je Patient die kürzeste Sprechzeit in Europa. Sie liegt 30 % niedriger als der europäische Durchschnitt.<ref>Pressemitteilung: Das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich</ref>
Einkommen
Die Einkommen von Ärzten in Deutschland variieren stark, da das Spektrum medizinischer Tätigkeiten sehr breit gefächert ist. Auch finden sich unter Ärzten erhebliche Unterschiede bei der Arbeitszeit, insbesondere zwischen klinisch tätigen (bspw. 24 Std.-Schichten sowie eine hohe Anzahl an Überstunden) und niedergelassenen (hoher Anteil „nicht-medizinischer“-Tätigkeit aufgrund der Selbständigkeit).
Nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes wird das Durchschnittseinkommen der niedergelassenen Ärzte 2010 auf 164.000 Euro brutto steigen.<ref>GKV: Durchschnittliches Arzteinkommen (2003 - 2010); Der Spiegel Nr. 35/2010 erläutert, dass es sich dabei um den zu versteuernden Reinertrag handelt, nach Abzug aller Kosten.</ref>
Um einem Mangel an Landärzten entgegenzuwirken, will die Bundesregierung in einem neuen „Versorgungsgesetz“ das Einkommen von Landärzten erhöhen.<ref>Rheinische Post vom 9. Mai 2011: Landärzte sollen mehr verdienen</ref>
Außendarstellung und Werbung
Neben den strengen rechtlichen Vorgaben zur Ausübung seines Berufs ist der Arzt auch bei der Außendarstellung bzw. Werbung zu seinen Leistungen und seiner Praxis mit umfangreichen Verordnungen und Gesetzen konfrontiert. Im Unterschied zu anderen Branchen ist Ärzten anpreisende oder vergleichende Werbung absolut verboten. Seit dem 105. Deutschen Ärztetag sind sachliche, berufsbezogene Informationen über ihre Tätigkeit gestattet. Hauptkriterium ist dabei das schützenswerte Interesse des mündigen Patienten.<ref>Rechtlicher Hintergrund auf praxishomepage.de</ref>
Statistiken
Ende 2006 waren in Deutschland ca. 407.000 Ärzte gemeldet, davon sind 95.700 ohne ärztliche Tätigkeit (siehe Abb.). Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 60.600 Fachärzte. In den Kliniken sind 148.300 Ärzte beschäftigt. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland rund 342.100 berufstätige Ärzte und rund 107.300 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit gezählt. Auf durchschnittlich 239 Einwohner kam ein berufstätiger Arzt.<ref>Ärztliche Versorgung in Deutschland Abgerufen am 22. Februar 2013.</ref>
Die chronologische Entwicklung kann aus der folgenden Tabelle und der Abbildung abgelesen werden.
Jahr | Ärzte gemeldet | berufstätig | stationär | ambulant | Hausärzte | amb. Fachärzte |
---|---|---|---|---|---|---|
zum 31. Dezember 1996 | 343.600 | 279.400 | 135.300 | 112.700 | ||
zum 31. Dezember 1997 | 350.800 | 282.700 | 134.600 | 115.000 | ||
zum 31. Dezember 1998 | 357.700 | 287.000 | 135.800 | 124.600 | ||
zum 31. Dezember 1999 | 363.400 | 291.200 | 137.500 | 126.000 | ||
zum 31. Dezember 2000 | 369.300 | 294.700 | 139.500 | 128.500 | ||
zum 31. Dezember 2001 | 375.200 | 297.900 | 142.300 | 130.000 | 59.700 | 56.300 |
zum 31. Dezember 2002 | 381.300 | 301.000 | 143.800 | 131.300 | 59.000 | 57.800 |
zum 31. Dezember 2003 | 388.200 | 304.100 | 145.500 | 132.400 | 59.000 | 58.600 |
zum 31. Dezember 2004 | 394.400 | 306.400 | 146.300 | 133.400 | 59.000 | 58.900 |
zum 31. Dezember 2005 | 400.600 | 307.600 | 146.500 | 134.800 | 59.100 | 59.200 |
zum 31. Dezember 2006 | 407.000 | 311.300 | 148.300 | 136.200 | 59.000 | 60.600 |
Österreich
In Österreich ist man mit der Sponsion zunächst Doktor der gesamten Heilkunde (Doctor medicinae universae/Dr. med. univ.). Mittlerweile handelt es sich entgegen der Bezeichnung nicht um einen Doktorgrad, sondern um einen Diplomgrad ähnlich dem Magister oder dem Diplomingenieur. Vor dem Wintersemester 2002/03 war das Medizinstudium in Österreich ein Doktoratsstudium, welches auch Übergangsregelungen kannte.<ref>Das Doktoratsstudium N201 in Wien. In: meduniwien.ac.at. Abgerufen am 26. Dezember 2014. </ref> Der eigentliche Doktorgrad der Medizin (Doctor scientae medicinae bzw. Dr. scient. med.) kann im Anschluss an das Diplomstudium in einem dreijährigen Doktoratsstudium erworben werden.
Selbständig als Arzt tätig werden darf man nur, wenn für drei Jahre im Rahmen des „Turnus“ verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Danach ist eine weiter abschließende Prüfung abzulegen. Damit hat man das „jus practicandi“ erworben, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin. Alternativ kann sofort nach der Sponsion die (meist sechsjährige) Ausbildung zu einem Facharzt erfolgen, nach der wiederum eine Prüfung abzulegen ist. Viele Fachärzte absolvieren den Turnus vor Beginn der Ausbildung ganz oder teilweise. Es hat sich in Österreich eingebürgert, die Ausbildung zum Allgemeinmediziner zuvor abzuleisten. Viele Krankenhäuser nehmen nur Assistenzärzte mit abgeschlossener Turnusausbildung in Dienst, da diese einen Nacht- oder Wochenenddienst alleine ableisten dürfen.<ref>Interview - Martin Andreas - Turnus, Facharztausbildung. In: aerztezeitung.at. 25. Januar 2011, abgerufen am 26. Dezember 2014. </ref> Ärzte aus anderen EU-Staaten können um Anerkennung als approbierte Ärzte ansuchen.
Am 14. Dezember 2010 hat die EU-Kommission in ihrem Amtsblatt C377/10 eine Änderungsmitteilung für die EU-Richtlinie 2005/36, Anhang 5.1.1. veröffentlicht, wonach ab diesem zeitpunkt sämtliche Absolventen des österreichischen Medizinstudiums bereits mit der Promotion ihr Grunddiplom abgeschlossen haben und somit innerhalb des gesamten EU- und EWR-Raumes sowie der Schweiz und Liechtenstein eine selbständige Tätigkeit bzw. Ausbildung zum Facharzt unter denselben Voraussetzungen wie einheimische Mediziner aufnehmen dürfen. Bis dahin hatten Mediziner aus Österreich erst mit dem Abschließen der Ausbildung zum Allgemeinmediziner bzw. Facharzt ein Anrecht auf automatische Anrechnung ihres Diploms in den übrigen Mitgliedsstaaten.<ref>Amtsblatt der EU-Kommission vom 14. Dezember 2010: Änderungsmitteilung betreffend Richtlinie 2005/36</ref>
Der (niedergelassene) Arzt gehört in Österreich zu den Freien Berufen (Berufe von öffentlicher Bedeutung).
in % | je 100.000 EW / EW je Arzt | ||
Ärzte insgesamt | 41.183 | 487 / 205 | |
zur selbsttätigen Berufsausübung berechtigte Ä. | 34.363 | 83 % | 406 / 246 |
Ärzte mit Dienstgeber (DG, mit TA: Klinikpersonal) | 28.650 | 70 % | 339 / 295 |
Ärzte mit Ordination (ORD: niedergelassene Ä.) | 16.673 | 40 % | 197 / 508 |
Wohnsitzärzte | 1.822 | 4 % | |
Turnusärzte (TA: in Ausbildung) | 6.820 | 17 % (24 % v.DG) | |
ausschließlich angestellte Ä. | 15.886 | 39 % (55 % v.DG) | |
Ärzte mit ORD und DG | 5.962 | 14 % (36 % v.ORD / 21 % v.DG) | |
ausschließlich niedergelassene Ä. | 10.711 | 26 % (64 % v.ORD) | |
Kassenärzte (KA, ORD mit KK-Vertrag) | 8.406 | 20 % (49 % v.ORD) | 99 / 1007 |
Kassenärzte mit GKK-Vertrag (große Arbeitnehmerkassen) | 7.028 | 17 % (41 % v.ORD / 84 % v.KA) | |
Arzte ohne Kassen-Vertrag (Wahlärzte, Privatärzte) | 8.667 | 21 % (51 % v.ORD) | 102 / 976 |
- Die Quote von knapp 5 Ärzten je 1000 Einwohner ist mit die höchste Ärztedichte Europas und eine der höchsten weltweit.<ref>2009 hatte in Europa nur Griechenland eine höhere Ärztedichte als Österreich; OECD 2011, Angabe nach Ärztinnen und Ärzte: Bedarf und Ausbildungsstellen 2010 bis 2030. Papier zu einer Studie der Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Gesundheitsministeriums und Wissenschafts- und Forschungsministeriums in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer, Pressekonferenz, 20. Juli 2012, Pressezentrum Sozialministerium, Abschnitt Bestandsanalyse, S. 4 (pdf, bmg.gv.at).</ref>
- Einwohnerquote Kassenärzte: Da in Österreich eine Pflichtversicherung herrscht, sind 99 % der Bevölkerung Krankenkassenzahler. Die Quote ist also repräsentativ.
2011 | Veränderung zu 2010 | |
---|---|---|
Fälle vertragsärztlicher Hilfe je Versichertem | 6,85 | – 1,7 % |
Kosten je vertragsärztlicher Hilfe | 50,56 € | 0,7 % |
Schweiz
In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen sechsjährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt.
Die Weiterbildung zum zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen drei („praktischer Arzt“) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt „Facharzt für <Fachgebiet> FMH“ nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santésuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich.
Die jeweilige Fachgesellschaft prüft, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60–100 Stunden pro Jahr) nachkommt.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Assistenzärzte und Oberärzte eine durch das landesweit gültige Arbeitszeitgesetz begründete maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden. Bis dahin waren Verträge mit der Formulierung „Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals“ üblich, wodurch Arbeitszeiten oft über 60 und 70 Stunden pro Woche, ohne finanziellen Ausgleich zu leisten waren.
Die Entgelte der Assistenzärzte liegen deswegen auf dem Niveau der Pflegenden im oberen Kader (Pflegedienstleitungen).
Die Leitenden Ärzte und Chefärzte sind finanziell in der Gesamtvergütung deutlich höher gestellt. Sie sind aus dem Arbeitszeitgesetz ausgegliedert.
Siehe auch
- Vertragsarzt (Kassenarzt)
- Privatarzt
- Zahnarzt
- Ärztevereinigung
- Ärztemangel
- Liste bekannter Leibärzte
Literatur
- Wolfgang U. Eckart: Geschichte der Medizin. 5. Aufl. 2005, 335 S. 35 Illus.; ISBN 3-540-21287-6. Springer, Berlin u. a. (Relativ knappe und gut lesbare wissensch. Darstellung des Gesamtthemas)
- Werner E. Gerabek (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte, Walter de Gruyter-Verlag, Berlin 2004, 1.544 Seiten, ISBN 3-11-015714-4
- Wilhelm Haberling, Franz Hübotter u. Hermann Vierordt (Bearb.): Biographisches Lexikon der hervorragenden Ärzte aller Zeiten und Völker. 2. Auflage. Urban & Schwarzenberg, Berlin und Wien, 1929–1935.
- Markus Vieten: Via medici-Buchreihe: Berufsplaner Arzt oder was man mit einem Medizinstudium alles anfangen kann. Thieme Verlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-13-116105-1.
Weblinks
Nationales:
- Deutsches Ärzteblatt: Homepage. In: aerzteblatt.de. Abgerufen am 26. Dezember 2014.
Einzelnachweise
<references />