Habeas Corpus
Habeas Corpus (lateinisch „du sollst den Körper haben“) waren die einleitenden Worte von Haftbefehlen im Mittelalter. Zu Beginn der Neuzeit waren die Worte ein Begriff für Verhaftung.<ref>Habeas Corpus Act 1679 (PDF; 428 KB) The National Archives. Abgerufen am 4. Oktober 2013: „... after Service of Habeas Corpus, with the Exception of ...“</ref> Durch den Habeas Corpus Act in England wurde aus den beiden Worten ein Begriff für das Recht Verhafteter auf unverzügliche Haftprüfung vor Gericht.<ref>A brief history of habeas corpus. British Broadcasting Corporation. 9. März 2005. Abgerufen am 4. Oktober 2013.</ref> Lange nach der Magna Carta und kurz vor der Bill of Rights war dieses Gesetz im Jahr 1679 ein historischer Schritt zum Rechtsstaat.
In Deutschland können die „Habeas-Corpus-Garantien“ von Art. 104 des Grundgesetzes durch Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, weil sie grundrechtsgleiches Recht sind.<ref>Rudolf Weber-Fas: Der Verfassungsstaat des Grundgesetzes. Mohr Siebeck, 2002, ISBN 3-16-147758-8, S. 87 (online bei Google, abgerufen am 4. Oktober 2013).</ref> Mehrtägiger Freiheitsentzug unterliegt dem Richtervorbehalt. Die „Habeas-Corpus-Rechte“ waren schon in die Weimarer Verfassung aufgenommen worden.<ref>Peter Unruh: Der Verfassungsbegriff des Grundgesetzes. Mohr Siebeck, 2002, ISBN 3-16-147696-4, S. 307 (online bei Google, abgerufen am 4. Oktober 2013).</ref>
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft behandelt das Thema in Artikel 31 und verzichtet auf konkrete Fristen.<ref>Switzerland Constitution. Universität Bern. Abgerufen am 4. Oktober 2013.</ref> Auch in Österreich unterliegt eine Untersuchungshaft, die 14 Tage übersteigt, dem Richtervorbehalt.<ref>Untersuchungshaft auf help.gv.at – Abgerufen am 29. September 2015</ref>
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im mittelalterlichen und absolutistischen Europa galt es als Vorrecht der Könige, Personen festnehmen zu lassen. Die Haftbefehle begannen je nach Haftgrund mit den Worten:
- habeas corpus ad subjiciendum – man kann die Person festhalten, um sie zum Gegenstand (einer Befragung, einer Anklage) zu machen
- habeas corpus ad testificandum – man kann die Person festhalten, um ein Zeugnis zu erlangen
In England missbrauchte Karl I. dieses mächtige Instrument, indem er von wohlhabenden Bürgern Zahlungen erpresste mit der Androhung, sie bei Verweigerung der Zahlungen einsperren zu lassen. Trotz der 1628 durch das Parlament gegen diese Praxis erlassenen Petition of Right verfiel der König bald wieder darauf. 1641 musste Karl, der wegen eines Aufstands von Schotten und Iren in Geldnot war, einem neuerlichen Erlass des Parlaments zustimmen, der Verhaftungen nur noch mit angemessener Begründung zuließ. Nach dem englischen Bürgerkrieg (1642–1649), der in der Hinrichtung Karls I. gipfelte, und dem Commonwealth-Regime unter Oliver Cromwell (1649–1660) kam Karl II. an die Macht. Auch dieser König griff bald wieder die Praxis der willkürlichen Festnahmen auf, wobei er Gegner zumeist in Gebiete außerhalb Englands bringen ließ, in denen diese Einschränkungen nicht galten. Am 27. Mai 1679, während einer Schwächeperiode seiner Herrschaft, sah sich Karl II. gezwungen, den Habeas Corpus Amendment Act zu unterzeichnen, der eine Verschärfung der bisherigen Regelung bedeutete. Inhaftierte mussten nun innerhalb von drei Tagen einem Richter vorgeführt werden und durften unter keinen Umständen außer Landes gebracht werden. Um dem Habeas Corpus Act größeres Gewicht zu verleihen, wurden Beamte für den Fall der Missachtung mit empfindlichen Geldstrafen bedroht.
Kodifizierung international
Die Europäische Menschenrechtskonvention stuft das Recht auf Schutz vor willkürlicher Inhaftierung in Artikel 5 als Menschenrecht ein. Insbesondere ist die Praxis des Verschwindenlassens von Personen (engl. Forced Disappearance) im so genannten Rom-Statut völkerrechtlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert. Es bildet damit eine Rechtsnorm für die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag.
In der Verfassung der USA wurde 1789 festgeschrieben, dass das Recht auf richterliche Haftprüfung nur im Falle eines Aufstandes oder einer Invasion vorübergehend ausgesetzt werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit dies erfordert. Abraham Lincoln machte während des Sezessionskrieges davon Gebrauch, um Südstaatensoldaten auch ohne den Nachweis konkreter Gewaltakte als Kriegsgefangene festhalten zu können. Im Jahre 2006 wurde dieses Recht für als „ungesetzliche Kombattanten“ eingestufte Nicht-US-Bürger durch den Kongress abgeschafft, wobei diese Einstufung im freien Ermessen der Regierungsbehörden lag und kein Einspruch dagegen möglich war.<ref>Einige Gerichtsentscheidungen zum Thema sind in dem Artikel Habeas Corpus der Lectric Law Library's Lexicon aufgeführt.</ref> Die Abschaffung erfolgte vor dem Hintergrund, den Häftlingen von Guantánamo eine gerichtliche Rechtsprüfung ihrer Inhaftierung zu verweigern, betraf allerdings potentiell sämtliche Ausländer. Nachdem der Versuch einer Wiedereinführung 2007 bereits im Senat scheiterte, wurde die Regelung am 12. Juni 2008 vom Supreme Court in der Entscheidung Boumediene v. Bush für verfassungswidrig erklärt, so dass auch terrorverdächtigen Ausländern das Recht zusteht, vor zivilen Gerichten die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung prüfen zu lassen.<ref>Grundsatzentscheidung – Bush rüffelt Richter für Guantanamo-Urteil in Spiegel Online vom 12. Juni 2008</ref>
Am 31. Dezember 2011 unterzeichnete Präsident Barack Obama das Nationale Verteidigungsbevollmächtigungsgesetz für das Fiskaljahr 2012 (NDAA) „mit ernsthaften Bedenken“.<ref>Obama signs defense bill, pledges to maintain legal rights of terror suspects. Washington Post. Abgerufen am 31. Dezember 2011.</ref> Es erlaubt die Festnahme von Personen unter Terrorverdacht durch das Militär und eine Haft unbegrenzter Dauer in Militärgefängnissen ohne Gerichtsverfahren, Rechtsbeistand oder Berufungsmöglichkeit. Eine Verbringung ins Ausland oder die Übergabe an ausländische Rechtsträger ist möglich. Festnahmen auf dem Boden der USA sowie von US-amerikanischen Bürgern sollen durch nicht-militärische Kräfte erfolgen. Neben zahlreichen nationalen und internationalen Medien<ref>Commentary: trampling the bill of rights in defense's name., The Kansas City Star, 14. Dezember 2011.</ref><ref>C. McGreal: Military given go-ahead to detain US terrorist suspects without trial, The Guardian, 14. Dezember 2011.</ref><ref>D. Parvaz: US lawmakers legalise indefinite detention, Al Jazeera, 16. Dezember 2011.</ref><ref>Ilya Kramnik: New US Defense Act curtails liberties not military spending, Voice of Russia, 28. Dezember 2011.</ref><ref>A. Rosenthal: President Obama: Veto the Defense Authorization Act, The New York Times, 30. November 2011.</ref><ref>B. Grey und T. Carter: The Nation and the National Defense Authorization Act, World Socialist Web Site, 27. Dezember 2011.</ref><ref>E. D. Kain: The National Defense Authorization Act is the Greatest Threat to Civil Liberties Americans Face. In: Forbes. 5. Dezember 2011</ref> kritisieren unter anderem die Amerikanische Bürgerrechtsunion<ref name="aclu1">Obama Signs NDAA. ACLU. 31. Dezember 2011. Abgerufen am 31. Dezember 2011.</ref> sowie die US-amerikanische Sektion von Amnesty International<ref>"Trust me" is not enough of a safeguard, says Amnesty International, as President Obama signs the NDAA into law. 1. Januar 2012. Abgerufen am 1. Januar 2012.</ref> das Gesetz scharf.
Einzelnachweise
<references/>
Weblinks
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