Kabinett Adenauer IV


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Kabinett Adenauer IV – 14. November 1961 bis 13. Dezember 1962
Amt Foto Name Partei
Bundeskanzler Konrad Adenauer
(1876–1967)
CDU
Stellvertreter des Bundeskanzlers Ludwig Erhard
(1897–1977)
parteilos<ref>Parteiloser Bundeskanzler auf Welt.de (abgerufen am 1. Januar 2010)</ref>
Auswärtiges Gerhard Schröder
(1910–1989)
CDU
Inneres Hermann Höcherl
(1912–1989)
CSU
Justiz Wolfgang Stammberger
(1920–1982)
bis 19. November 1962
FDP
Finanzen Heinz Starke
(1911–2001)
bis 19. November 1962
FDP
Wirtschaft Ludwig Erhard parteilos
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Werner Schwarz
(1900–1982)
CDU
Arbeit und Sozialordnung Theodor Blank
(1905–1972)
CDU
Verteidigung Franz Josef Strauß
(1915–1988)
bis 11. Dezember 1962
danach mit der Wahrnehmung beauftragt
CSU
Verkehr Hans-Christoph Seebohm
(1903–1967)
CDU
Post- und Fernmeldewesen Richard Stücklen
(1916–2002)
CSU
Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung Paul Lücke
(1914–1976)
CDU
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Wolfgang Mischnick
(1921–2002)
bis 19. November 1962
FDP
Gesamtdeutsche Fragen Ernst Lemmer
(1898–1970)
CDU
Angelegenheiten des Bundesrates
und der Länder
Hans-Joachim von Merkatz
(1905–1982)
CDU
Atomkernenergie Siegfried Balke
(1902–1984)
CSU
Familien- und Jugendfragen Franz-Josef Wuermeling
(1900–1986)
CDU
Schatz Hans Lenz
(1907–1968)
bis 19. November 1962
FDP
Wirtschaftliche Zusammenarbeit Walter Scheel
(* 1919)
bis 19. November 1962
FDP
Gesundheitswesen Elisabeth Schwarzhaupt
(1901–1986)
CDU
Besondere Aufgaben Heinrich Krone
(1895–1989)
CDU

Probleme bei der Koalitionsbildung

Bei der Bundestagswahl am 17. September 1961 erhielt die CDU/CSU 251 Mandate, die SPD 203 und die FDP 67. Eine sozial-liberale und eine große Koalition waren möglich und wurden auch diskutiert. Die FDP (sie hatte schon im Kabinett Adenauer II mitregiert) entschied sich für Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU. Dabei gab es Auseinandersetzungen um die Nachfolge Adenauers. Adenauer, damals 85 Jahre alt, galt als "Kanzler auf Abruf", konnte sich aber erneut durchsetzen, unter anderem auch, da keine etablierte Nachfolgeregelung vorhanden war. <ref>Evelyn Schmidtke: Der Bundeskanzler im Spannungsfeld zwischen Kanzlerdemokratie und Parteiendemokratie. Ein Vergleich der Regierungsstile Konrad Adenauers und Helmut Kohls, S. 136ff. Tectum Verlag 2001, ISBN 978-3828882782; Dissertation (Technische Universität Chemnitz, 2000)</ref>

Ein Jahr nach der schwerfälligen Regierungsbildung traten fünf Minister der FDP und weitere der Union zurück, da Adenauer sich weigerte, die beiden Staatssekretäre Volkmar Hopf (CSU, Verteidigungsministerium) und Walter Strauß (CDU, Justizministerium) zu entlassen. Diese wurden von der FDP beschuldigt, eine polizeiliche Aktion gegen die Redaktion des Nachrichtenmagazins Der Spiegel eingefädelt zu haben, die sich später zur sogenannten Spiegel-Affäre entwickeln sollte. Schlussendlich entließ Adenauer die Staatssekretäre Hopf und Strauß, um weitere Rücktritte und eine Ausweitung der Affäre zu verhindern. Seine Position verstärkte sich ein letztes Mal in den eigenen Reihen; er hatte genügend Rückhalt, um Ende 1962 sein fünftes Kabinett aufzustellen. Voraussetzung hierfür war jedoch unter anderem, dass der in die Affäre verwickelte Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) kein Ressort mehr übernahm.<ref>ebd.</ref>

Siehe auch: Liste der deutschen BundesregierungenListe der deutschen Bundesminister

Einzelnachweise

<references />