Kabinett Adenauer IV
Probleme bei der Koalitionsbildung
Bei der Bundestagswahl am 17. September 1961 erhielt die CDU/CSU 251 Mandate, die SPD 203 und die FDP 67. Eine sozial-liberale und eine große Koalition waren möglich und wurden auch diskutiert. Die FDP (sie hatte schon im Kabinett Adenauer II mitregiert) entschied sich für Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU. Dabei gab es Auseinandersetzungen um die Nachfolge Adenauers. Adenauer, damals 85 Jahre alt, galt als "Kanzler auf Abruf", konnte sich aber erneut durchsetzen, unter anderem auch, da keine etablierte Nachfolgeregelung vorhanden war. <ref>Evelyn Schmidtke: Der Bundeskanzler im Spannungsfeld zwischen Kanzlerdemokratie und Parteiendemokratie. Ein Vergleich der Regierungsstile Konrad Adenauers und Helmut Kohls, S. 136ff. Tectum Verlag 2001, ISBN 978-3828882782; Dissertation (Technische Universität Chemnitz, 2000)</ref>
Ein Jahr nach der schwerfälligen Regierungsbildung traten fünf Minister der FDP und weitere der Union zurück, da Adenauer sich weigerte, die beiden Staatssekretäre Volkmar Hopf (CSU, Verteidigungsministerium) und Walter Strauß (CDU, Justizministerium) zu entlassen. Diese wurden von der FDP beschuldigt, eine polizeiliche Aktion gegen die Redaktion des Nachrichtenmagazins Der Spiegel eingefädelt zu haben, die sich später zur sogenannten Spiegel-Affäre entwickeln sollte. Schlussendlich entließ Adenauer die Staatssekretäre Hopf und Strauß, um weitere Rücktritte und eine Ausweitung der Affäre zu verhindern. Seine Position verstärkte sich ein letztes Mal in den eigenen Reihen; er hatte genügend Rückhalt, um Ende 1962 sein fünftes Kabinett aufzustellen. Voraussetzung hierfür war jedoch unter anderem, dass der in die Affäre verwickelte Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) kein Ressort mehr übernahm.<ref>ebd.</ref>
Siehe auch: Liste der deutschen Bundesregierungen – Liste der deutschen Bundesminister
Einzelnachweise
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