Kaiser von Österreich
Kaiser von Österreich lautete der Herrschertitel der habsburgischen Monarchen von 1804 bis 1918 im einheitlichen Kaisertum Österreich (1804–1867, mit dem Königreich Ungarn) und in der österreichischen Reichshälfte der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918, ohne Ungarn). Die Gattinnen der Monarchen trugen den Titel einer Kaiserin.
Kaiser und Kaiserin waren mit Euer oder Eure Majestät anzusprechen; wurde über sie gesprochen oder geschrieben, war von Seiner Majestät dem Kaiser bzw. Ihrer Majestät der Kaiserin (abgekürzt S. M. bzw. I. M.) die Rede. Der Kaiser wurde in besonders zeremoniellen Fällen nicht nur als Kaiser angekündigt, sondern mit allen seinen Herrschertiteln, dem Großen Titel des Kaisers von Österreich.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vor 1804: Österreich als Dynastiename
- 2 1804–1806: Franz II./I., Doppelkaiser
- 3 Haus und Hof
- 4 1867: Verkleinertes, konstitutionelles Kaisertum
- 5 Kronprinzen und Thronfolger
- 6 1918: Kaiser ohne Monarchie
- 7 Die Träger des Titels
- 8 Insignien und Symbole
- 9 Siehe auch
- 10 Literatur
- 11 Weblinks
- 12 Einzelnachweise
Vor 1804: Österreich als Dynastiename
Für die Zeit vor 1804 kann sich in den leicht misszuverstehenden Bezeichnungen „österreichischer Kaiser“ und „Kaiser im Namen des Kaisers mit Berufung auf die Zustimmung der verfassungsmäßigen Vertretungskörper und unter Mitfertigung eines verantwortlichen Ministers.“ Mitfertigung bedeutete, dass jeder Gesetzesbeschluss des Reichsrats nicht nur vom Kaiser, sondern auch von mindestens einem von ihm ernannten Minister oder, je nach den involvierten Ressorts, von mehreren Ministern zu unterfertigen war, um durch die Kundmachung Rechtskraft zu erlangen. Aus diesem Grund begann jedes Gesetz im cisleithanischen Reichsgesetzblatt bis 1918 mit der Promulgationsklausel „Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrats finde Ich anzuordnen wie folgt:“ und endete mit „Franz Joseph m.p.“ und den Namen des beteiligten Ministers oder der Minister. Damit wurde ständig daran erinnert, dass der Kaiser das Recht besaß, vom Parlament vorgelegte Gesetzesbeschlüsse nicht zu sanktionieren und damit ihr Inkrafttreten zu verhindern. Gerichtliche Urteile wurden im Namen des Kaisers verkündet.
Dass in Österreich vom Gymnasium bis zur Staatsbahn die Namen aller staatlichen Einrichtungen mit der Abkürzung k. k. begannen, brachte Österreich später den Spottnamen „Kakanien“ ein, der von Robert Musil in seinem Roman Der Mann ohne Eigenschaften geprägt wurde.
Kronprinzen und Thronfolger
Die erstgeborenen Söhne von Monarchen wurden als Kronprinzen bezeichnet, andere designierte Nachfolger als Thronfolger. Auf Franz I. folgte 1835 sein Sohn und Kronprinz Ferdinand. Da dieser jedoch unheilbar krank war, bestimmte noch Franz I., dass sein Sohn von einer dreiköpfigen Geheimen Staatskonferenz unterstützt wurde, die meist statt Ferdinand I. die Entscheidungen traf.
Im Revolutionsjahr 1848 geriet das Kaisertum in eine existenzielle Krise, in der die Familie mit einem neuen Monarchen an der Macht bleiben wollte. Ferdinand I. wurde im Dezember 1848 bewogen, die Regierung abzugeben, und zog sich, ohne den Kaisertitel niederzulegen, auf die Prager Burg zurück, wo er als Privatier noch 27 Jahre lebte.<ref>Se. Majestät Kaiser Ferdinand sind … entschlafen, in: Wiener Abendpost, Beilage zur amtlichen Tageszeitung Wiener Zeitung, Nr. 146/30. Juni 1875, S. 1.</ref> Nach den Hausgesetzen wäre nun, da Ferdinand keinen Sohn hatte, sein Bruder, Erzherzog Franz Karl von Österreich, Kaiser geworden, wurde aber von seiner Frau Sophie überredet, das Amt beider Sohn Franz Joseph zu überlassen, der daher mit 18 Jahren den Kaisertitel von Österreich annahm, ohne zuvor Kronprinz oder Thronfolger gewesen zu sein. Sophie hatte dann in den ersten Regierungsjahren Franz Josephs großen Einfluss auf ihn.
Franz Joseph I. hatte einen Sohn, den liberalen Kronprinzen Rudolf, der aber 1889 Selbstmord beging. Nun war Kaiserbruder Karl Ludwig Thronfolger, starb jedoch 1896. Nächster Thronfolger war nun Karl Ludwigs Sohn Franz Ferdinand von Österreich-Este. Er wurde 1914 in Sarajewo ermordet und hatte keine standesgemäßen Kinder. Zu diesem Zeitpunkt lebte sein jüngerer Bruder Otto aber nicht mehr, so dass nun letztlich dessen Sohn Karl 1914 Thronfolger und 1916 Kaiser wurde.
Als Karl 1916 auf den Thron kam, war nun sein ältester Sohn, der 1912 geborene Otto, Kronprinz; allerdings erledigte sich der Thron 1918, was von Otto 1961 definitiv zur Kenntnis genommen wurde.
1918: Kaiser ohne Monarchie
Der letzte Kaiser, Karl I., verzichtete für Österreich am 11. November 1918 auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften,<ref>Wilhelm Brauneder: "Ein Kaiser abdiziert doch nicht bloß zum Scheine!" - Der Verzicht Kaiser Karls am 11. November 1918 (Seite 128ff.). In: Susan Richter, Dirk Dirbach (Hg.): Thronverzicht: die Abdankung in Monarchien vom Mittelalter bis in die Neuzeit. Böhlau 2010 (ISBN 978-3412205355), Seite 123-140.</ref> dankte aber nicht ab und führte den Titel Kaiser von Österreich bis zu seinem Tod im April 1922 weiter. Österreich erklärte sich am 12. November 1918 zur Republik und legte 1919 dem ehemaligen Träger der Krone, wie es im Habsburgergesetz hieß, die Ausreise nahe, als er die Abdankung weiterhin verweigerte. Wenige Tage nach seiner Ausreise wurde die Landesverweisung auf Lebenszeit ausgesprochen.
Karls ältester Sohn Otto von Habsburg (1912-2011), 1916 durch den Amtsantritt seines Vaters zum Kronprinz geworden, ließ sich speziell in seiner Jugend gern als Erzherzog von Österreich titulieren. Er leistete 1961 Verzicht auf Herrschaftsansprüche. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte am 24. Mai 1963, die Landesverweisung sei aufzuheben. Einen Reisepass erhielt Otto aber erst im Juni 1966.<ref>Austria Presse Agentur-Dossier: /dossier.html?dossierID=ahd_19580221_ahd0001 Der Habsburgerstreit (1958-1966)</ref>
Die Träger des Titels
- Franz I von Österreich.jpg
Franz I.
1804–1835 - Amerling Ferdinand I.jpg
Ferdinand I.
1835–1848 - Kaiser Franz Joseph.jpg
Franz Joseph I.
1848–1916 - Kaiser Karl of Austria-Hungría.jpg
Karl I.
1916–1918
Insignien und Symbole
Die heraldischen Staatssymbole des Heiligen Römischen Reiches – Flagge Schwarz-Gelb und Doppeladler – wurden vom österreichischen Kaisertum übernommen. In die Mitte des römisch-deutschen Doppeladlers (ab jetzt „österreichischer Doppeladler“) fügte man 1806 das habsburgisch-lothringische Hauswappen ein. Schwarz-Gelb blieb bis 1918 die Staatsflagge Cisleithaniens.
Siehe auch
Literatur
- Allerhöchste Pragmatikal-Verordnung vom 11. August 1804. In: Otto Posse: Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige. Band 5, Beilage 2, S. 249 f. (auf Wikisource, Erzherzog Franz’ Proklamation des Kaisertums Österreich).
- Bey der Niederlegung der kaiserlichen Reichs-Regierung. Dekret vom 6. August 1806. In: Otto Posse: Die Siegel Band 5, Beilage 2, S. 257 ff. (auf Wikisource, Verkündung der neuen Titulatur als Kaiser von Österreich).
- Christoph Schmetterer: „Geheiligt, unverletzlich und unverantwortlich“. Die persönliche Rechtsstellung des Kaisers von Österreich im Konstitutionalismus. In: Journal on European History of Law, London: STS Science Centre, Vol. 1, No. 2, S. 2–8 (ISSN 2042-6402).
Weblinks
Einzelnachweise
<references />