Kronbesitzungen der britischen Krone


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Lage der Insel Man sowie der Inseln Jersey und Guernsey

Die Kronbesitzungen (englisch Crown dependencies) der britischen Krone sind Gebiete, die direkt der britischen Krone unterstellt sind. Sie sind weder ein Teil des Vereinigten Königreichs noch eine Kronkolonie. In diese Kategorie fallen die Kanalinseln sowie die Isle of Man in der Irischen See. Sie sind gesonderte Rechtssubjekte und gehören nicht zur Europäischen Union.

Kanalinseln

Hauptartikel: Kanalinseln

Die Kanalinseln sind in zwei separate, selbstverwaltete Vogteien (engl. bailiwick) unterteilt:

  • Bailiwick of Jersey, bestehend aus Jersey und einigen kleinen unbewohnten Inseln
  • Bailiwick of Guernsey, bestehend aus Guernsey, Alderney, Herm, Sark und einigen weiteren Inseln

Beide Vogteien besitzen ein Parlament (französisch États, englisch States) und werden durch einen Amtmann (engl. bailiff) vertreten, der Vorsitzender des Parlaments und auch oberster Richter ist. Innerhalb der Bailiwick of Guernsey besitzen die Inseln Sark und Alderney weitreichende Autonomie. Sark ist ein Feudalstaat unter der Herrschaft der Seigneurs von Sark und besitzt ein demokratisches Parlament namens Chief Pleas. Alderney besitzt ebenfalls ein Parlament sowie einen gewählten Präsidenten. Politische Parteien haben auf den Kanalinseln nur geringe Bedeutung, weil die Kandidaten sich üblicherweise als Unabhängige zur Wahl stellen.

Sowohl Jersey als auch Guernsey geben eigene Banknoten und Münzen heraus. Diese sind in beiden Vogteien in freiem Umlauf, neben britischen Münzen und englischen bzw. schottischen Banknoten. Wie die schottischen Banknoten gelten sie in Großbritannien und Nordirland nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, werden aber meistens trotzdem akzeptiert. Jede der Vogteien besitzt eine Postverwaltung, die eigene Briefmarken herausgibt.

Isle of Man

Hauptartikel: Isle of Man

Das Parlament der Isle of Man, der Tynwald, gilt als das älteste ununterbrochen existierende Parlament der Welt und kann bis auf das Jahr 979 zurückverfolgt werden. Es besteht aus zwei Kammern, dem frei gewählten House of Keys und dem indirekt gewählten Legislative Council (Legislativrat). Es gibt keine politischen Parteien, sämtliche Kandidaten treten als Unabhängige zur Wahl an. Es gibt einen Ministerrat, der von einem Chief Minister angeführt wird.

Die Isle of Man gibt eigene Banknoten und Münzen heraus. Diese sind neben britischen Münzen und englischen bzw. schottischen Banknoten in freiem Umlauf. Sie gelten in Großbritannien und Nordirland nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Man muss die Banknoten in einer Bank umtauschen. Die Isle of Man besitzt eine Postverwaltung, die eigene Briefmarken herausgibt.

Beziehungen zur Krone

Im Jahr 933 wurden die Kanalinseln Teil des Herzogtums Normandie. Im Jahre 1066 eroberte Wilhelm der Eroberer England und wurde englischer König. Über die Jahrhunderte gingen alle Ländereien in Frankreich verloren und nur die Kanalinseln blieben im Besitz der Herzöge der Normandie.

Auf der Isle of Man herrscht der britische Monarch als „Lord of Mann“. Dieser Titel war im Besitz von norwegischen, schottischen und englischen Königen, danach von englischen Adligen. Seit 1765 steht der Titel dem britischen Monarchen zu.

In allen Kronbesitztümern wird der britische Monarch durch einen Vizegouverneur (engl. lieutenant governor) vertreten, doch dieses Amt ist fast ausschließlich zeremonieller Natur.

Beziehungen zum Vereinigten Königreich

Die britische Regierung ist lediglich für Verteidigung und internationale Beziehungen zuständig; für Zoll und Einwanderung dagegen ist jede Insel selbst zuständig. Bis 2001 lag die Verantwortung über die Kronbesitztümer beim Innenministerium (Home Office), doch diese Aufgabe ging an das Departement des Lordkanzlers über, das heutige Justizministerium. Jedes Gesetz, das auf den Inseln erlassen wird, benötigt die Zustimmung des Privy Council (des Kronrats).

Gesetze, die vom britischen Parlament erlassen werden, kommen auf den Kanalinseln und auf der Isle of Man üblicherweise nicht zur Anwendung, außer wenn dies ausdrücklich erwähnt wird (selbst dieser Fall ist sehr selten). Es steht den Kronbesitztümern jedoch wie jedem anderen Staat der Welt frei, ein im Vereinigten Königreich erlassenes Gesetz in das eigene Recht zu übernehmen.

Die Einwohner besitzen britische Pässe der „British Islands Bailiwick of Guernsey“, „British Islands Bailiwick of Jersey“ oder „British Islands Isle of Man“. Sie sind „British Citizens“ mit uneingeschränktem Einreise- und Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich. Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union erwerben die Insulaner jedoch nur im Fall enger Verbindung zum Vereinigten Königreich, wenn die (Groß-)Eltern von dort stammen oder sie selbst für eine Dauer von mindestens fünf Jahren dort ihren Wohnsitz haben.

Weblinks

Commons Commons: Kronbesitzungen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien