Kulturgut


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Datei:Denkmalschutzurkunde.JPG
Kulturgut-Urkunde für eine Rokokokirche im oberbayerischen Bergkirchen

Kulturgut bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch „etwas, was als kultureller Wert Bestand hat und bewahrt wird“ (Duden).<ref name="duden">Duden-Redaktion: Kulturgut. In: Duden online. Januar 2013, abgerufen am 19. August 2014.</ref> Ein Kulturgut muss nicht an Materie gebunden sein, jedoch ist eine Beständigkeit erforderlich.

Die Gesamtheit der menschlichen Kulturgüter wird als kulturelles Erbe oder Kulturerbe bezeichnet (englisch cultural heritage). Dazu gehören dingliche Objekte, beispielsweise des internationalen UNESCO-Welterbes, des Weltdokumentenerbes oder der als eingetragenes Kulturgut geschützten Archivalien wie der Musikbibliothek Peters. Aber auch die nicht an Objekte gebundenen Güter des immateriellen Kulturerbes einschließlich der mündlichen Überlieferungen. Der Begriff des héritage (französisch für „Erbe“) wurde Ende des 18. Jahrhunderts geprägt von Henri-Baptiste Grégoire (Bischof von Blois).

Was zählt als Kulturgut?

Die Bezeichnung Kulturgut wird im deutschen Sprachraum vielfältig verwendet und umfasst sowohl bewegliche wie auch unbewegliche Güter. Kulturgüter sind in der Regel von archäologischer, geschichtlicher, literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung. Kulturgüter oder Kulturgut können sowohl Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen als auch Bodendenkmäler und Gebäude sein (Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster, Schlösser). Seit den 1960er-Jahren werden auch Werke der technischen Kultur verstärkt als Kulturgut anerkannt, beispielsweise historische Produktionsanlagen oder Verkehrsmittel. Kulturgüter stammen häufig aus der Hochkultur, sie können aber auch zur Volkskultur, der Alltagskultur oder Industriekultur gehören.

Häufig wird die Bezeichnung verwendet, wenn es um den „Erhalt“ von bewahrens- oder schützenswerten Kulturgütern oder um den erfolgten oder drohenden „Verlust“ in Kriegen, bei Katastrophen oder durch Antikenhehlerei geht.

Rechtssprache

Datei:Distinctive emblem for cultural property.svg
Kennzeichen für schutzwürdiges Kulturgut

In der Rechtssprache erscheint Kulturgut in unterschiedlichem Zusammenhang, etwa in Deutschland im „Kulturgutschutzgesetz“ (Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung), das nur bewegliches Kulturgut überwiegend in privater Hand betrifft.

Kulturgutschutz und Denkmalschutz hängen eng zusammen. Im Schweizer Recht wird die Bezeichnung Kulturgut im „Kulturgütertransfergesetz“ verwendet (Umsetzungsgesetzgebung der UNESCO-Konvention von 1970).

Der Schutz von Kulturgut ist vielfältig. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 nennt den Schutz als Aufgabe des Zivilschutzes. Gebäude erhalten mit einer Urkunde den Status „schutzwürdiges Kulturgut“ und werden mit einem blauweißen Rautezeichen<ref>Kulturgutschutz; Kennzeichnung von Kulturgut. Verwaltungsservice Bayern, 19. Februar 2015, abgerufen am 23. Juni 2015. (auch Beleg für die Begriffsverwendung „Rautezeichen“)</ref> (dem Emblem der genannten Haager Konvention) gekennzeichnet. In Deutschland ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für die Durchführung entsprechender Maßnahmen zuständig.

Europäisches Kulturerbe-Siegel

Im Jahre 2006 haben mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im spanischen Granada eine zwischenstaatliche Initiative zum Europäischen Kulturerbe-Siegel ins Leben gerufen, als staatliche Auszeichnung für Kulturdenkmale, Kulturlandschaften oder Gedenkstätten, die auf europäischer Ebene als bedeutend erachtet werden. Der Rat der Europäischen Union hat diese Initiative im November 2008 unterstützt und die EU-Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für die Schaffung eines europäischen Kulturerbe-Siegels durch die EU zu unterbreiten und die praktischen Modalitäten für die Durchführung dieses Projekts festzulegen. Am 16. November 2011 hat das Europäische Parlament und der Rat die Schaffung einer Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel beschlossen. Das Siegel soll einen Mehrwert anstreben und andere Initiativen zu ergänzen suchen, beispielsweise die UNESCO-Liste des Welterbes, die repräsentative UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit und die Initiative des Europarats (siehe Kulturweg des Europarats, bis 2010 Europäische Kulturstraße). Eine europäische Jury aus 13 unabhängigen Experten wird hierzu eingerichtet und soll die Auswahl und Kontrolle auf der Ebene der EU durchführen.

Siehe auch

Literatur

  • Regina Bendix, Kilian Bizer, Stefan Groth (Hrsg.): Die Konstituierung von Cultural Property. Forschungsperspektiven (= Göttinger Studien zu Cultural Property. Band 1). Göttinger Universitätsverlag, Göttingen 2010, ISBN 978-3-941875-61-6 (PDF-Datei; 11,5 MB; 333 Seiten auf gwdg.de).
  • Ulf Häder: Beiträge öffentlicher Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Kulturgütern aus ehemaligem jüdischen Besitz (= Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste. Band 1). Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Magdeburg 2001, ISBN 3-00-008868-7.
  • Thomas Mathà: Kulturgüterrecht in Südtirol (= Schriftenreihe Italienisches Öffentliches Recht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Band 2). Studia Universitätsverlag, Innsbruck 2005, ISBN 3-901502-71-8.
  • Jörn Radloff: Kulturgüterrecht. Unter besonderer Berücksichtigung der Außenhandelsbeschränkungen und Mitnahmeverbote von Kunst- und Kulturgut in Privateigentum (= Schriften zum Öffentlichen Recht. Band 1258). Duncker & Humblot, Berlin 2013, ISBN 978-3-428-13957-6.

Weblinks

Commons Commons: Kulturerbe (cultural heritage) – Bilder und Mediendateien
Wikisource Wikisource: Kulturgutschutz – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

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