Nebenfrau


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Als Nebenfrau wurde/wird eine mit weniger Rechten ausgestattete Frau bezeichnet, die ein Mann neben seiner Ehegattin oder neben mehreren anderen Frauen hat. Im Mittelalter bzw. in alten Bibelübersetzungen wurden diese auch als Kebse bezeichnet.

De facto gibt es Nebenfrauen (bzw. Nebenmänner) nicht nur in Kulturen mit Polygamie, sondern bis heute auch in der westlichen Kultur – nur spricht man hier eher von einer Geliebten und es geht dem Status oft eine Zerrüttung der Ehe voraus.

Das rechtliche Problem für die betroffene Frau besteht hingegen ebenso wie für die (offiziellen) Nebenfrauen in früherer Zeit. Im Regelfall besteht und bestand nur für vermögende Männer die Möglichkeit, eine Nebenfrau zu nehmen, weil nur dann für den ausreichenden Unterhalt mehrerer Frauen und ihrer eventuellen Kinder gesorgt war.

Abgesehen von den Völkern mit vorherrschend polygyner Gesellschaft gab es Nebenfrauen unter anderem:

  • Im Islam – bei entsprechendem Wohlstand des Mannes – neben der ersten Gattin bis zu drei weitere. Strittig ist dies in Bezug auf den Begriff „Nebenfrau“, da der Islam vom Mann fordert alle Ehefrauen gleich und gerecht zu behandeln, was eine Unterteilung in eine bevorrechtigte Haupt- und minder berechtigte Nebenfrau(en) ausschließt.
  • Häufig bei Herrschern – insbesondere wenn die Ehefrau kinderlos blieb. Üblich waren Nebenfrauen zum Beispiel bei den altägyptischen Pharaonen (siehe auch Echnaton, Thutmosis III.) und im Absolutismus. Auch frühe Bücher der Bibel sprechen von Nebenfrauen, zum Beispiel bei König Salomo (um 950 v. Chr.); als David alterte, wollte ihm sein Hof eine junge Nebenfrau zuführen, was er jedoch ablehnte.
  • In Gesellschaften mit Sklaverei („Lieblingssklavin“), mit stark hierarchischer Ordnung oder ausgeprägtem Patriarchat, wie zum Beispiel im alten Rom.

Siehe auch

Weblinks