Protokollarische Rangordnung


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Eine protokollarische Rangordnung (auch Vortritt oder Präzedenz) ist eine Liste, die verschiedene Personen – hauptsächlich die Träger hoher Staatsämter – ihrer nominellen Bedeutung nach ordnet.

In jedem Staat und auch im diplomatischen Protokoll gibt es eine offizielle oder inoffizielle protokollarische Rangordnung. Heutzutage dient sie vor allem zeremoniellen Zwecken – z. B., wer bei Reden zuerst anzusprechen ist oder wer bei Staatsbanketten an welcher Stelle sitzt.

Die protokollarische Rangordnung entspricht nicht notwendigerweise der tatsächlichen politischen Bedeutung der auf ihr aufgeführten Ämter oder Personen. Sie hat in der Regel keine eigenständige politische Bedeutung.

In Monarchien ist die Präzedenz meist sehr genau durch den Hof geregelt und jedes Amt in einer Hofrangliste im Hofkalender veröffentlicht (siehe auch Hofrangordnung); Republiken behandeln den protokollarischen Vorrang dagegen wesentlich flexibler.

Protokollarische Rangordnung im diplomatischen Protokoll

Die Diplomatie kennt z. B. folgende Präzedenzregeln:

  • Ein Staatsoberhaupt rangiert vor einem Regierungschef, der seinerseits vor einem Minister rangiert. Des Weiteren gilt: ein ausländischer Gast rangiert vor seinem inländischen Pendant, ausgenommen davon ist das Staatsoberhaupt des Gastgeberlandes.
  • Unter Gleichrangigen kann das Anciennitätsprinzip zur Anwendung kommen – das heißt, der Amtsälteste hat Vorrang. Wenn mehrere Personen das gleiche Amtsalter haben, ist ihre Reihenfolge nach dem natürlichen Alter (Senioritätsprinzip).

Die Rangordnung unter Diplomaten ist im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 festgelegt.

Protokollarische Rangordnung in einzelnen Staaten

Deutschland

In Deutschland besteht keine verbindlich festgelegte protokollarische Rangordnung. Anerkannt ist nur, dass der Bundespräsident als Staatsoberhaupt der protokollarisch ranghöchste Repräsentant des Staates ist. Allerdings ergibt sich aus der Staatspraxis eine inoffizielle Rangfolge: Nach dem Bundespräsidenten steht der Bundestagspräsident an zweiter Stelle, gefolgt vom Bundeskanzler und Bundesratspräsidenten. An fünfter Stelle steht der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Weitere Rangfragen werden im Einzelfall im Rahmen der Platzierung berücksichtigt.<ref>Protokollarische Rangfragen. bmi.bund.de, 20. Juni 2008, abgerufen am 7. Dezember 2014.</ref>

Österreich

Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in Österreich

Der Bundespräsident als Staatsoberhaupt führt die österreichische protokollarische Rangordnung an. Nach ihm rangieren der Präsident des Nationalrates und der Bundeskanzler.

Schweiz

Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in der Schweiz

Obwohl in der Schweiz der Nationalratspräsident oft als „höchster Schweizer“ bezeichnet wird, geht er in der offiziellen Rangordnung dem Bundespräsidenten und den anderen Mitgliedern des schweizerischen Regierungskollegiums im Range nach.

Frankreich

Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in Frankreich

An der protokollarischen Spitze Frankreichs steht der Präsident der Republik, gefolgt vom Premierminister und vom Präsidenten des Senats.

Italien

Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in Italien

In Italien führt der Staatspräsident (Presidente della Republica) die protokollarische Rangordnung an. Ihm folgen der Senatspräsident (Presidente del Senato), der Präsident des Abgeordnetenhauses (Presidente della Camera), der Premierminister (Presidente del Consiglio) und schließlich der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (Presidente della Corte Costituzionale).

Kanada

Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in Kanada

Wie in allen Commonwealth Realms steht an der Spitze der kanadischen Rangordnung Elisabeth II., hier in ihrer Rolle als Königin von Kanada. Nach ihr rangieren der Generalgouverneur und der Premierminister Kanadas.

Polen

In Polen wird die Rangordnung aus der Verfassung abgeleitet. Demnach nimmt der Präsident der Republik Polen, der in der Verfassung als Staatsoberhaupt definiert ist, die erste Stelle ein, gefolgt von den ihn bei Verhinderung vertretenden Parlamentskammerpräsidenten Sejmmarschall und Senatsmarschall. Die vierte Stelle nimmt der Präses des Ministerrates ein.

Vereinigtes Königreich

Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung im Vereinigten Königreich

Die einzelnen Teile des Vereinigten KönigreichesEngland und Wales, Schottland, Nordirland – verfügen je über eine eigene protokollarische Rangordnung. Die oberen Ränge sind überall Königin Elisabeth II. und der königlichen Familie vorbehalten.

Vereinigte Staaten

Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in den Vereinigten Staaten

Der Präsident der Vereinigten Staaten als Staatsoberhaupt und Regierungschef führt in den USA zusammen mit der First Lady die protokollarische Rangordnung an, gefolgt vom Vizepräsidenten mit Gemahlin und vom Sprecher des Repräsentantenhauses.

Volksrepublik China

Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in der Volksrepublik China

An der Spitze der protokollarischen Rangordnung der Volksrepublik China stehen die Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüros der Kommunistischen Partei Chinas, ihrerseits angeführt von Xi Jinping.

Literatur

  • Emmanuel Coppieters: Protocol / Protocole, Kortrijk 1989
  • Jürgen Hartmann: Staatszeremoniell. Köln 2000, ISBN 3-452-24485-7
  • Karl Urschitz: Protokoll mit Zeremoniell und Etikette, Graz 2002

Einzelnachweise

<references />