Regierungsstatthalter


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Regierungsstatthalter sind in einigen Kantonen der Schweiz die Vertreter der Kantonsregierung auf Bezirksebene. In anderen Kantonen heissen sie Statthalter oder Oberamtmann.

Kanton Bern

Aufbau

Im Kanton Bern waren die Regierungsstatthalter (frz. Préfet, Préfète) bis zum 31. Dezember 2009 zuständig für je einen der 26 Amtsbezirke. Mit Abstimmung vom 24. September 2006<ref>Botschaft zur Abstimmung vom 24. September 2006.</ref> hat das Volk des Kantons Bern mit einer Mehrheit von 58,3 %<ref>Abstimmungsergebnisse 2006 des Kantons Bern</ref> einer Neuordnung der Verwaltungsregionen und -‑kreise zugestimmt. Diese Reform führte zur Schaffung von fünf Verwaltungsregionen und zehn Verwaltungskreisen. Entsprechend gibt es seit dem 1. Januar 2010 im Kanton Bern nur noch zehn Regierungsstatthalterämter:<ref>Verwaltungskreise ab 2010</ref>

Datei:Karte Kanton Bern Verwaltungskreise 2010.png
Verwaltungskreise des Kantons Bern ab 2010
Regierungsstatthalteramt
Verwaltungskreis
BFS-Nr.
Berner Jura 0241
Bern-Mittelland 0246
Emmental 0245
Oberaargau 0244
Frutigen-Niedersimmental 0249
Interlaken-Oberhasli 0250
Obersimmental-Saanen 0248
Thun 0247
Biel/Bienne 0242
Seeland 0243

Aufgaben

Die Regierungsstatthalter des Kantons Bern erteilen beispielsweise Baubewilligungen, entscheiden über Beschwerden gegen Entscheide der Gemeinden, beaufsichtigen die Verwaltung, die Feuerwehren, Polizeibehörden der Einwohnergemeinden, Burgergemeinden und Kirchgemeinden. In Katastrophenfällen dienen sie als Koordinationsstelle.

Vor der Revision des Vormundschaftsrechts waren sie zudem für die Anordnung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs (heute «fürsorgerische Unterbringung») zuständig. Heute obliegt diese Tätigkeit den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).

Wahl

Die Regierungsstatthalter werden von den Stimmberechtigten des jeweiligen Verwaltungskreises (bzw. früher des Amtsbezirks) für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.<ref>Verfassung des Kantons Bern, Art. 93.2</ref>

Kanton Luzern

Im Kanton Luzern oblag den Amtsstatthaltern bis 2011 die Finanzaufsicht über die Gemeinden und Behörden ihres Amtes sowie die Aufsicht im Zivilstands-, Vormundschafts- und Erbschaftswesen. Sie waren überdies die erste Entscheidungsinstanz für Adoptionen, den Entzug der elterlichen Sorge und die fürsorgerische Freiheitsentziehung.

Überdies hiess bis 2007 der Vizepräsident des Luzerner Regierungsrates Statthalter, während der oder die Vorsitzende Schultheiss genannt wurde.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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