Sanierung (Bauwesen)
Unter einer Sanierung versteht man im Bauwesen die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung einer oder mehrerer Etagen bzw. eines gesamten Bauwerks oder mehrerer Bauwerke (bis hin zu ganzen Stadtvierteln<ref>In diesem Zusammenhang spricht der Städtebauer auch von einem Sanierungsgebiet. Dies kann von einer Straßenzeile bis zu einem größeren Karee gehen und muß baurechtlich im Bebauungsplan ausgewiesen sein.</ref>), um Schäden zu beseitigen und/oder den Wohnstandard zu erhöhen. In erster Linie geht es um die Werterhaltung der Bausubstanz. Dies betrifft sowohl die Fassade bzw. den Kern.
Eine Sanierung geht über die Instandhaltung und Instandsetzung hinaus. Sie kann erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz beinhalten wie u.a. Kernsanierung bei Beibehaltung der Fassaden und impliziert meist eine Modernisierung. Ein Teilgebiet ist die energetische Sanierung. Für behindertengerechtes Wohnen bzw. Arbeiten kann auch das Barrierefreie Bauen Ziel einer Teilmodernisierung sein.
Die Sanierung der Grundsubstanz von Baudenkmälern kommt dann in Frage, wenn die Erhaltung des Gebäudes gefährdet ist. Nach Maßgabe des Denkmalschutzes muss die Untere Denkmalbehörde bei diesen weitreichenden Eingriffen in das Baudenkmal die Grenze zwischen der substanzerhaltenden Sanierung und der reversiblen Restaurierung festlegen.
Ziel einer Sanierung ist die Wiederherstellung des standsicheren, gebrauchstauglichen und zweckbestimmt nutzbaren Zustands. Der Zustand der Bausubstanz hängt hierbei maßgeblich von der Baustoffqualität, der Ausführungsqualität sowie externen natürlichen und menschlichen Einflussfaktoren ab und kann mittels geeigneter Verfahren ermittelt werden.<ref>U. Schönfelder: Zustandsermittlung von Immobilien mittels Verfahren ERAB – Grundlagen für Instandhaltungsstrategien. Werner Verlag, Dortmund 2012, ISBN 978-3-8041-5253-3.</ref> Um vorhandene Mängel festzustellen, wird häufig eine Voruntersuchung (Gutachten) gemacht, das Schadensursachen benennt, das Schadensbild beschreibt sowie Sanierungsmaßnahmen vorschlägt.
Inhaltsverzeichnis
Gebäudesanierung
Unter Gebäudesanierung oder Bauwerkssanierung versteht man die durchgreifende Reparatur oder Erneuerung von Bauteilen, Gebäudeabschnitten oder des gesamten Bauwerks. Bei Gebäuden, die vor dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden, spricht man auch von Altbausanierung.
Typische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind:
- Dachsanierung bei Steil- und Flachdächern bezeichnet in der Regel nicht nur den Austausch der Dachhaut und gegebenenfalls des kompletten Dachstuhls, sondern auch den Einbau einer Wärmedämmung in die Schrägdachflächen, sowie den Ausbau des Dachraumes zur Dachgeschosswohnung. Für die Dachdeckung werden gerade im Bereich der Denkmalpflege vermehrt historische Dachziegel, wie die Mönch-Nonne-Deckung, eingesetzt. Teilweise gibt es noch Dachziegelhersteller, die antike Dachziegel anhand von Mustern originalgetreu nachfertigen. In mancher Ziegelei gibt es Handformabteilungen, die Ziegel und Dachziegel nach (historischer) Vorgabe nachfertigen können.
- Deckenbalkensanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung der Holzbalkendecke durch Verstärkung oder Austausch von Bauteilen.
- Energetische Sanierung oder thermische Sanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung der thermischen Hülle eines Gebäudes zur Minimierung des Heizenergiebedarfs gemäß Kriterien der Energiestandards.
- Fassadensanierung, Wiederinstandsetzen der Fassade, umfasst heute oft auch deren energetische Sanierung
- Kellerhalssanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung der vertikalen Bauwerksabdichtung unterhalb der Geländeoberkante und/oder die horizontale Abdichtung gegen drückendes oder nichtdrückendes (Stau-) Wasser.
- Fenstersanierung bezeichnet den Austausch alter Fenster gegen neue Fenster, ebenfalls unter dem Aspekt thermischer Sanierung (in Ausnahmefällen bedeutet es eine tischlermäßige Überarbeitung eines Fensters und/oder das Ausstatten eines Fensters mit besser isolierten Glasscheiben)
- Mauerwerkssanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung (Verstärkung) oder den Austausch schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigter Mauerwerksteile oder von Sichtmauerwerksflächen. (beim Befall durch Hausschwamm)
- Betonsanierung bezeichnet in der Regel die Instandsetzung schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit eingeschränkter Betonbauteile oder von Sichtbetonflächen.
- Asbestsanierung bezeichnet in der Regel die Entfernung von gefährlichen Asbest-Baustoffen oder dessen Austausch gegen unbedenklichere Baustoffe mit ähnlichen Brandschutztechnischen Eigenschaften.
Spezielle Sanierungsformen
- Kernsanierung - Wiederherstellung der Bausubstanz
- Rekonstruktion - Neuerliches Herstellen
- Translozierung - Versetzung, also Abbau und originalgetreuer Aufbau an anderem Ort
Stadtsanierung und Stadterneuerung
Stadtsanierung und Stadterneuerung gehen über die Sanierung einzelner Gebäude hinaus und haben die Beseitigung städtebaulicher Mängel und nicht selten sozialer Missstände in Stadtbereichen zum Ziel, die dann zu Sanierungsgebieten erklärt werden. Demzufolge bedeutet der Begriff Altstadtsanierung oder Quartiersanierung die Durchführung umfassender planungs- und bauordnungsrechtlicher Maßnahmen, um die Qualität eines Stadtbereichs zu verbessern. Grundlage für diese Sanierungsform ist das Sanierungsrecht im Baugesetzbuch. Siehe auch Stadtplanung.
Sanierungsfolgen
Die Sanierung solcher Viertel geht deshalb oft aufgrund der deutlichen Mieterhöhung und der Nachfrage durch andere (höhere) Schichten mit der sozialen Verdrängung ganzer Bevölkerungsschichten einher. Geschieht dies in großem Maßstab und ohne Ausgleich besteht die Gefahr der Slumbildung oder Ghettoisierung in Stadtrandquartieren mit geringeren baulichen Standards.
Da der Standard der sanierten Quartiere durch die Maßnahmen erheblich steigt (Sanierungsziel), steigen auch die Kaltmieten (dagegen sinken durch energetische Sanierung die Heizkosten). Höhere Warmmieten können einen gehobenen sozialen Status der Bewohnerstruktur zur Folge haben und zu Vorzeige- oder Edelquartieren führen. Weiteres dazu in: Gentrifizierung.
Sanierungsgebiet
Ein Sanierungsgebiet kann seit 1971 gemäß Baugesetzbuch als Städtebauliche Sanierung durch die Gemeinde förmlich festgesetzt werden, wenn die im Baugesetzbuch beschriebenen Mängel eines Quartiers festgestellt wurden.
Als erstes nicht förmliches Sanierungsgebiet Deutschlands vor dieser Zeit wird allgemein die in den 1930er Jahren durch den Berliner Bürgermeister Ernst Reuter initiierte Sanierung des Scheunenviertels durch großflächigen Abriss und Neubau des um den Rosa-Luxemburg-Platz entstandene neue Stadtquartier genannt. Bei einer so genannten Kahlschlagsanierung wurde die Bebauung ganzer Straßenzüge oder das ganze Stadtviertel abgerissen und alles - meist einschließlich Infrastruktur - Straßen, Wasser, Abwasser - neugebaut.
Gegen diese Kahlschlagsanierungen gab es bis 1970 oft massive Bürgerproteste. Mit dem Städtebauförderungsgesetz vom 19. Juni 1971 begann eine behutsame Stadterneuerung. Bereits bis 1990 konnten im Westen und im Osten Deutschlands große Erfolge bei der Sanierung der Stadtkerne verzeichnet werden. Anlässlich der Internationalen Bauausstellung 1984 wurden in Berlin Ergebnisse gezeigt. Die Vorderhäuser der Berliner Blockrandbebauung blieben saniert erhalten und die Hinterhäuser durften nur im Falle unzumutbarer Wohnverhältnisse im Hinblick auf Licht, Luft und Sonne abgerissen werden.<ref>Matthias Bernt: Rübergeklappt. Die „Behutsame Stadterneuerung“ im Berlin der 90er Jahre . Schelzky & Jeep, 2003, ISBN 3-89541-163-9.</ref>
Siehe auch
- Konservierung
- Lärmsanierung ist ein in der Schweiz gebräuchlicher Begriff für Schallschutzmaßnahmen zur Lärmbekämpfung
Einzelnachweise
<references />
Literatur
- Jürgen Pöschk (Hrsg.): Energieeffizienz in Gebäuden - Jahrbuch 2008. VME Energieverlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-936062-04-5.
- R. P. Gieler, A. Dimmig-Osburg: Kunststoffe für den Bautenschutz und die Betoninstandsetzung. Birkhauser Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-7643-6345-2.