Schiffbarkeit
Schiffbarkeit ist der Zustand eines Gewässers, der besagt, dass darauf Schifffahrt - Güterschifffahrt, Personenschifffahrt und/oder Sportschifffahrt - betrieben werden kann.
In Deutschland ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) für die Schiffbarkeit der Bundeswasserstraßen zuständig. Sie nimmt unter anderem auch die Klassifizierung für die Binnenwasserstraßen in einer Skala von I bis VII vor, siehe Definition der Klassen. Für die Schiffbarkeit von Landeswasserstraßen sind die Bundesländer zuständig.
Ein Grund für fehlende Schiffbarkeit kann die unzureichende Wassertiefe sein. Schiffbare Gewässer können durch Eisbildung oder andere Hindernisse vorübergehend ihre Schiffbarkeit verlieren; deshalb werden im Winter die Dicke einer Eisdecke, die Eisbeschaffenheit und die Eisdrift bekannt gegeben.
Hochwasser kann vorübergehend zum Verlust der Schiffbarkeit führen, da sich die Strömungsgeschwindigkeit so weit erhöhen kann, dass Steuern, Vorbeifahren und Begegnen gefährlich wird. Außerhalb von Häfen besteht die Gefahr von großem Treibgut, etwa Baumstämmen, unterhalb von Brücken reduziert sich die Durchfahrtshöhe, Anlegestellen könnten überlastet werden, Poller am Ufer überschwemmt.
In manchen Gewässern wird die Schiffbarkeit durch regelmäßig auftretende Wasserstände verändert, z.B. beim Hößgang in der Donau.
Gewässer, die durch Vereisung nicht schiffbar sind, können bei ausreichend dicker und bruchfreier Eisdecke nach Prüfung - etwa durch Sachverständige - zum Befahren mit Schlittschuhen, Segelschlitten und sogar Kraftfahrzeugen freigegeben werden. Gewässer, die zu seicht sind, zu schnell strömen, Wirbel und Fälle aufweisen, können unter Umständen durch Paddelboote, Rafts (Schlauchboote) als Wildwasser befahrbar sein oder für Canyoning, Surfen oder Schwimmen geeignet sein.