Sonja Steßl


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Sonja Steßl (* 25. Mai 1981 in Graz; bis 1. Oktober 2013 Sonja Steßl-Mühlbacher<ref>Profil beim Nationalrat, abgerufen am 13. Dezember 2013</ref>) ist eine österreichische Politikerin und seit 2. September 2014 für Verwaltung und Öffentlichen Dienst zuständige Staatssekretärin im Bundeskanzleramt. Von Dezember 2013 bis September 2014 war sie Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen. Von 2009 bis 2013 war Steßl Abgeordnete der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) zum österreichischen Nationalrat.

Ausbildung und Karriere

Sonja Steßl besuchte die Volksschule in Feldbach von 1987 bis 1991 und danach von 1991 bis 1996 die Unterstufe des Bundesgymnasiums in Gleisdorf. Sie wechselte an das Bundesoberstufenrealgymnasium in Jennersdorf wo sie im Jahr 2000 maturierte. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz in den Jahren 2000 bis 2005 und der Abschluss mit dem Magister-Grad.

Ihr Gerichtspraktikum absolvierte sie am Oberlandesgericht Graz von 2005 bis 2006. Danach wurde sie Assistentin der Geschäftsführung bei der Joanneum Research Forschungsgesellschaft. Im Jahr 2008 wechselte sie ins Legal Department der Efkon AG. Von April 2009 bis Dezember 2013 arbeitete sie in der Abteilung für Unternehmensorganisation und Qualitätsmanagement der NanoTecCenter Weiz Forschungsgesellschaft.

Politik

Seit 2006 ist Sonja Steßl für die SPÖ im Bezirk Feldbach (mittlerweile: Bezirk Südoststeiermark) tätig. Im März 2007 bekam sie einen Sitz im Präsidium der steirischen SPÖ-Landesorganisation. Nachdem Elisabeth Grossmann vom Nationalrat in die Steiermärkische Landesregierung gewechselt hatte, konnte Sonja Steßl-Mühlbacher, die bei der Nationalratswahl in Österreich 2008 hinter ihr auf der Landesliste für die SPÖ gereiht gewesen war, nachrücken. Am 18. September 2009 wurde sie bei einer Sitzung des Parteivorstands der steirischen SPÖ für den Nationalrat vorgeschlagen.<ref>Oststeirerin Steßl-Mühlbacher folgt Grossmann, Kleine Zeitung vom 18. September 2009</ref> Christian Füller aus Judenburg, der ebenfalls als Kandidat im Gespräch war, kam nicht zum Zug. Am 23. September 2009 wurde Steßl als Nationalratsabgeordnete angelobt. Sie war bis Ende 2013 Mitglied des Justizausschusses, des Verfassungsausschusses und des Wissenschaftsausschusses des Nationalrats. Für die XXV. Gesetzgebungsperiode ab 29. Oktober 2013 wurde Steßl zur Rechnungshofsprecherin des SPÖ-Klubs im Nationalrat ernannt.

Am 16. Dezember 2013 wurde Sonja Steßl zur Staatssekretärin im nun von Michael Spindelegger geleiteten Bundesministerium für Finanzen angelobt und gehört seitdem der Bundesregierung unter Werner Faymann (SPÖ) an. Als Finanzstaatssekretärin folgte sie Andreas Schieder (SPÖ) nach. Am 2. September 2014, eine Woche nach dem Rücktritt von ÖVP-Finanzminister und Vizekanzler Michael Spindelegger von allen Ämtern, wechselte sie als Staatssekretärin ins Bundeskanzleramt. Dort ist sie vom Kanzler mit den Bereichen Verwaltung und Öffentlicher Dienst sowie unter anderem den Agenden E-Government und Strukturpolitik betraut worden. Sie ist auf SPÖ-Seite auch für die innerkoalitionäre Verhandlung und Koordinierung ("Spiegelung") von Steuer-, Budget- und Finanzagenden zuständig. <ref>[1]Ein roter Vertrauensbeweis? Kleine Zeitung, 31. August 2014</ref>

Im Finanzministerium setzte Steßl sich in ihrer Amtszeit unter anderem für eine Steuerreform sowie für eine Verschärfung des Instruments der Selbstanzeigen im Finanzstrafrecht ein, die seit 1. Oktober 2014 in Kraft ist. <ref>https://parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00177/index.shtml</ref> <ref>SPÖ will Strafen auch bei Selbstanzeigen</ref> Weiters machte sie Vorschläge zur Verschärfung des Kampfes gegen Umsatzsteuerbetrug in Österreich durch Registrierkassenpflicht, Belegpflicht und Beleglotterie. <ref>[2] Kleine Zeitung vom 25. Juli 2011</ref> <ref>http://www.krone.at/Oesterreich/Krone_hat_erste_Details_zur_neuen_Steuerreform-Interne_Papiere-Story-406484</ref>

Im Juni 2014 sah sich Steßl als Finanzstaatssekretärin Kritik ausgesetzt, da sie in einem Interview in der Zeit im Bild 2 trotz mehrmaliger Nachfrage des Moderators Armin Wolf nicht erklärte, wie das von der SPÖ befürwortete Modell einer „Millionärssteuer“ (Vermögenssteuer ab einem Nettovermögen über dem Freibetrag von einer Million Euro) konkret mit Prozentsätzen ausgestaltet werden solle, obwohl sie ein mögliches Steueraufkommen von bis zu 1,5 Milliarden Euro nannte. In einzelnen Medien sowie in sozialen Netzwerken wurden daraufhin Zweifel an ihrer fachlichen Kompetenz geäußert.<ref>Steßl: Die erste Leidtragende der SPÖ-Millionärssteuer Die Presse, 7. Juni 2014</ref> Steßl selbst argumentierte danach, dass sich die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP bis dahin noch nicht auf ein Volumen einer Steuerentlastung (am 27. September 2014 erfolgte eine Einigung auf mindestens 5 Mrd. Euro <ref>"Regierungsklausur: Steuerentlastung soll fünf Milliarden betragen"Die Presse, 27. September 2014</ref>) sowie auf Grundlagen der Gegenfinanzierung geeinigt hätten, daher es zu diesem Zeitpunkt wenig Sinn gehabt hätte, Details wie Prozentsätze zur Diskussion zu stellen. <ref>Die Staatssekretärin und "irgendwelche Prozentpunkte" Der Standard, 5. Juni 2014</ref><ref>SPÖ lässt Details zum Modell für die Reichensteuer im Dunkeln Oberösterreichische Nachrichten, 6. Juni 2014</ref> Die politischen Verhandlungen zu einer Steuerreform wurden im Dezember 2014 unter der Führung von Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Mitterlehner gestartet und mündete wie vereinbart am 17. März 2015 in einem Ministerratsbeschluss. Die von Steßl mehrfach geforderte "Registrierkassenpflicht" als Maßnahme gegen Umsatzsteuerbetrug ist mit erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von 900 Mio. Euro per anno ein wesentlicher Teil zur Gegenfinanzierung der Tarifentlastung im Umfang von 4,9 Mrd. Euro jährlich.. <ref>http://kurier.at/politik/inland/steuerbetrugsbekaempfung-registrierkassen-sollen-900-millionen-einbringen/119.815.764 </ref> Zu einer "Millionärssteuer" sowie zu einer Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer als Teile der Gegenfinanzierung verweigerte die ÖVP schließlich die Zustimmung.<ref>http://www.salzburg.com/nachrichten/dossier/steuerreform/sn/artikel/zwischenetappe-faymann-haelt-an-vermoegenssteuern-fest-141640/</ref>

Im Jänner 2015 initiierte Steßl als für den öffentlichen Dienst des Bundes zuständige Staatssekretärin eine Systemumstellung im österreichischen Beamtendienstrecht, die Thematik der "Vorrückungsstichtage" im Besoldungssystem betreffend. Die Änderung war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof die bisherige Regelung am 11. November 2014 aufgehoben hatte. Die laut Steßl "budgetneutrale" Neuregelung wurde am 21. Jänner 2015 im Nationalrat beschlossen.<ref>http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4641602/Beamte_Konflikt-um-Eilbeschluss</ref> Daraufhin kam es zu österreichweiten Protesten der Richter und Staatsanwälte, die Einbußen im Lebensverdienst befürchteten. Nach der Zusage Steßls, bis Jahresmitte 2015 noch "technische Anpassungen" im Gesetz vorzunehmen, um allfällige Verluste auszugleichen, erklärten die Standesvertreter die Protestmaßnahmen am 25. Jänner 2015 für beendet.<ref> http://kurier.at/politik/inland/krisengespraech-stessl-sagt-richtern-ausgleich-zu/110.320.471</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references />