Staatssekretär
Der Staatssekretär ist
- ein dem Minister oder Regierungschef untergeordnetes Regierungs- oder Kabinettsmitglied oder
- in Deutschland der Amtstitel des höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde.
Staatssekretäre bilden in Deutschland als Amtschefs in Ministerien, Senatsverwaltungen, Staatskanzleien und ähnlichen Institutionen die Schnittstelle zwischen den politischen Organen und der nicht-politischen Beamtenschaft.
Die Staatssekretäre in Österreich sind nach obigem Punkt 1 politische Funktionen und dem jeweiligen Fachminister zur Unterstützung beigegeben.
Inhaltsverzeichnis
Staatssekretäre in Deutschland
Deutsches Kaiserreich
Die Exekutive des 1871 gegründeten Deutschen Reiches war bis 1918 keine voll ausgebildete Reichsregierung, sondern eine – zumal mit Blick auf die Regierung der einzelnen Bundesstaaten – formal zurückgestufte „Reichsleitung“. Allein deren Chef, der Reichskanzler, besaß bis 1918 Reichsministerrang und die damit verbundene Kompetenz zu eigenverantwortlichem Regierungshandeln. Dieses kam erst allmählich den Leitern der sich organisatorisch aus dem Reichskanzleramt verselbständigenden Reichsämtern zu – sie waren vom Reichskanzler weisungsabhängig und führten – zur Verdeutlichung ihrer nachgeordneten Rolle – den Titel „Staatssekretär“. Die Leiter der Hauptabteilungen der Reichsämter wurden „Unterstaatssekretäre“ genannt.
Auf diese Weise gab es im deutschen Kaiserreich zwischen 1871 und 1918 zum Beispiel keinen Reichsaußenminister, sondern – mit etwa gleicher Aufgabe – lediglich einen „Staatssekretär des Auswärtigen“. Die obersten Reichsbehörden wurden deshalb auch nicht als Reichsministerien, sondern als (Reichs)ämter bezeichnet, wie zum Beispiel das Reichsmarineamt. Bis heute hat sich diese Bezeichnung beim Auswärtigen Amt erhalten.
Diese Nutzung des „Sekretär“-Titels für ministerähnliche Regierungsfunktionen erinnert an die ähnliche Praxis in den USA, die noch heute fortbesteht. Auch dort gibt es keine Ministerien, sondern Departments, also „Regierungsabteilungen“.
Auf der Ebene der Bundesstaaten führen die ersten Beamten der Ministerien und Senatsämter häufig – vor allem in Stadtstaaten – den Titel eines Staatsrats.
Weimarer Republik
In der Weimarer Republik wurde die deutsche Reichsexekutive 1919 zur vollwertigen „Reichsregierung“ aufgewertet. Danach besaßen die Ressortchefs bis zum Untergang des Deutschen Reiches 1945 Ministerrang und -rechte (→Reichsminister). Der Titel „Staatssekretär“ diente seit 1919 zur Bezeichnung des dem Minister zugeordneten ranghöchsten Beamten eines Ressorts.
Bundesrepublik Deutschland
In der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland gibt es den Begriff Staatssekretär mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen bzw. Rechtsstellungen:
Beamtete Staatssekretäre
Der beamtete Staatssekretär (Abk.: StS)<ref>http://www.bundestag.de/blob/273018/6445c24a2ad29985f0a87e0b5cd94805/kapitel_26_abk__rzungen-pdf-data.pdf</ref> ist – entsprechend der Weimarer Tradition seit 1919 – der ständige Vertreter des Ministers und hat wie dieser ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern seines Ressorts.
Seit dem 1. Januar 2008 ist der Direktor beim Deutschen Bundestag ein Staatssekretär, davor war die jetzige Dienstpostenbezeichnung auch seine Amtsbezeichnung. Der Direktor beim Deutschen Bundestag ist nicht Vertreter des Präsidenten des Deutschen Bundestages; dies sind nur die gewählten Vizepräsidenten.
In einigen Landesministerien gibt es jedoch die Bezeichnung Staatssekretär nicht. Hier ist der ständige Vertreter des Ministers dann meist ein Ministerialdirektor. Es gibt auch Bundesländer (z. B. Hamburg und Bremen), in welchen die ersten Beamten eines Ministeriums (Senatsamtes) den Titel eines Staatsrats führen. In Bayern und Baden-Württemberg ist der Staatssekretär Vertreter des Ministers in politischen Angelegenheiten und der Ministerialdirektor Vertreter des Ministers in Verwaltungsangelegenheiten.
Der beamtete Staatssekretär unterliegt den Vorschriften der Beamtengesetze und ist in der Regel Beamter auf Lebenszeit. Seine Amtsdauer ist insoweit unabhängig von der Amtsdauer seines vorgesetzten Ministers. Da beamtete Staatssekretäre jedoch politische Beamte sind, können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden (z. B. § 54 des Bundesbeamtengesetzes im Bundesbereich). Das wird als notwendig angesehen, weil der politische Beamte in ständiger Übereinstimmung mit den Zielen der jeweiligen Bundesregierung stehen müsse. So werden die politischen Spitzenbeamten vor allem bei Regierungs- und Ministerwechseln in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Im Vorruhestand erhalten die politischen Beamten für drei Monate zunächst das volle Gehalt weiter, danach erhalten sie ein erhöhtes Ruhegehalt von 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. In den Jahren 2003 bis 2007 wurden auf Bundesebene 45 Spitzenbeamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die Beamten waren zwischen 40 und 64 Jahren alt. 17 dieser 45 in den einstweiligen Ruhestand gesetzten Beamten gehören zur Besoldungsgruppe B11 mit einem monatlichen Grundgehalt von damals rund 10.000 Euro und 25 zur Besoldungsgruppe B 9 mit einem monatlichen Grundgehalt von rund 8.500 Euro. Im Oktober 2006 sollen sich auf Bundesebene insgesamt 71 Spitzenbeamte im einstweiligen Ruhestand befunden haben; diese sollen laut dem Bund der Steuerzahler im Jahr 2006 Versorgungsbezüge von insgesamt 3,4 Millionen Euro erhalten haben.
Die politischen Staatssekretäre sind in der Regel nicht Mitglied im Kabinett, sind aber dort meist beratend tätig. In Baden-Württemberg sind die Staatssekretäre Regierungsmitglieder, haben aber nur Stimmrecht in der Regierung, wenn der Landtag es ihnen verliehen hat.<ref name="45LV">Artikel 45 Absatz 2 Landesverfassung</ref> In Bayern hingegen sind die politischen Staatssekretäre Regierungsmitglieder.
Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 11 für beamtete Staatssekretäre in Bundesministerien beläuft sich seit dem 1. Januar 2013 auf monatlich 12.360 Euro.
Parlamentarische Staatssekretäre
Bund
Parlamentarische Staatssekretäre (Abk.: PStS<ref>http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/26</ref>) sind keine Beamten, sondern haben lediglich ein „Amt“. In der Bundesrepublik Deutschland durch Bundesgesetz vom 6. April 1967 eingeführt, gibt es sie spätestens seit 1969 in allen Bundesministerien. In einigen Bundesministerien, so z. B. im Auswärtigen Amt oder im Bundesministerium der Finanzen, gibt es seit 1972 sogar zwei parlamentarische Staatssekretäre. Im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. Juli 1974 wurde bestimmt, dass der parlamentarische Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages sein muss (Ausnahme seit 1999 („Lex Naumann“)<ref>D. C. Umbach, T. Clemens (Hrsg.) (2002): Grundgesetz. Mitarbeiterkommentar und Handbuch. Band II. Art. 38 – 146 GG. S. 418.</ref> beim Bundeskanzler) und das Mitglied der Bundesregierung, also den Minister, dem er beigegeben ist, bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben zu unterstützen hat. Er steht zum Staat in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, das weitgehend dem der Bundesminister angeglichen ist. Er erhält Amtsbezüge, hat Anspruch auf Versorgung und darf kein anderes besoldetes Amt, Gewerbe oder einen anderen Beruf ausüben, wohl aber ggf. sein Bundestagsmandat behalten.
Der parlamentarische Staatssekretär kann den Bundesminister bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten. Er kann jederzeit entlassen werden oder seine Entlassung verlangen (§ 4 ParlStG). Sein Amt ist immer abhängig von dem des Ministers: Scheidet der Minister aus dem Amt, so scheidet der parlamentarische Staatssekretär automatisch mit aus – außer der neue Minister bestätigt ihn im Amt.
Sprachlich unterscheidet man die beiden Arten von Staatssekretären wie folgt:
- beamtete Staatssekretäre: Staatssekretär im Bundesministerium / des Bundesministeriums
- parlamentarische Staatssekretäre: Staatssekretär beim Bundesminister
Auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister kann der Bundespräsident einem parlamentarischen Staatssekretär für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe das Recht verleihen, die Bezeichnung Staatsminister zu führen. Im Hinblick auf die internationalen Gepflogenheiten wurde davon beim Bundeskanzler und beim Bundesminister des Auswärtigen Gebrauch gemacht. Bei den anderen Bundesministern heißen sie „parlamentarische Staatssekretäre“.
Die ursprüngliche Vorstellung, dass sich talentierte Bundestagsabgeordnete als parlamentarische Staatssekretäre für ein künftiges Ministeramt profilieren könnten, erfüllt sich in der Praxis zumeist nicht. Das Amt ist stark in die Kritik geraten, da es oft missbraucht werde, um Parteimitglieder ruhigzustellen, die bei der Besetzung von Ministerposten zu kurz gekommen sind. Oft nähmen sie nur unbedeutende Aufgaben wahr. So klagte Ludger Volmer im Zuge der Visaaffäre, dass er von den Abläufen im Hause völlig abgeschnitten gewesen sei. Er habe keine Weisungsbefugnis gehabt, und ihm stand kein Beamtenapparat zur Verfügung. „Der Job ist ein Unding“, so Volmer wörtlich. Dies deutet darauf hin, dass die Effizienz von parlamentarischen Staatssekretären, die im Beamtenapparat oft als Störfaktor betrachtet werden, stark von der Unterstützung durch den jeweiligen Minister abhängt. Ludger Volmer hatte ein angespanntes Verhältnis zu Bundesminister Joschka Fischer. Dies ist allerdings nicht die Regelsituation in der Regierungspraxis. Üblicherweise sind die parlamentarischen Staatssekretäre konstitutiv in die Leitung der Bundesministerien eingebunden. Die zunehmende Verdichtung von Konferenzen und Beratungs- und Entscheidungsbedarf im EU-, NATO-, VN- und internationalen Bereich führt zu einer häufigen Vertretung der Bundesminister durch ihre parlamentarischen Staatssekretäre bei Ratssitzungen. Teilweise übernehmen sie Sonderfunktionen wie der Staatsminister Link (FDP) als „Europa-Staatsminister“ oder Staatsminister Bernd Neumann (CDU) als Kulturbeauftragter der Bundesregierung. Sie sind ein gut funktionierendes Scharnier der Ministerien in den Parlamentsbetrieb, der hierarchieoffen und administrationsskeptisch ist, und übernehmen konzeptionelle und manchmal delikate Aufgaben für die Regierung, so etwa der damalige parlamentarische Staatssekretär Carl-Dieter Spranger (CSU) 1984 als Vermittler in der Grenada-Affäre, parlamentarischer Staatssekretär Walter Kolbow (SPD) als Koordinator der deutschen Hilfe in Mazedonien oder gegenwärtig (2012) der parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel (CDU) als Griechenland-Beauftragter der Bundesregierung.
Unterstützung erhalten Kritiker des Amtes vom Bund der Steuerzahler, der ebenfalls für eine Abschaffung der parlamentarischen Staatssekretäre plädiert.
In den 1990er Jahren stieg die Zahl der parlamentarischen Staatssekretäre auf 33, wurde dann auf 27 gesenkt und von der Regierung Merkel wieder auf 30 erhöht. Die Bezahlung der parlamentarischen Staatssekretäre orientiert sich an der Bezahlung der Minister und deren Bezahlung richtet sich wiederum nach der der beamteten Staatssekretäre. Parlamentarische Staatssekretäre erhalten 75 Prozent des Amtsgehalts und der Dienstaufwendungsentschädigung eines Bundesministers. Ein parlamentarischer Staatssekretär erhält somit monatlich
Gehaltsbestandteil | Erläuterung | Betrag |
---|---|---|
Grundgehalt | Das Grundgehalt sollte der Besoldungsgruppe B11 entsprechen, liegt jedoch durch mehrfache Nichtanwendung der Besoldungserhöhungen auf Mitglieder der Bundesregierung und parlamentarische Staatssekretäre deutlich unter dieser Beamtenbesoldung | € 10.303,00 |
Diät (MdB) | ab dem 1. Januar 2013; diesen Betrag erhält der parlamentarische Staatssekretär jedoch nur hälftig nach dem in § 29 Abgeordnetengesetz geregelten Verfahren: </br> Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen (1) Hat ein Mitglied des Bundestages neben der Abgeordnetenentschädigung nach § 11 Anspruch auf Einkommen aus einem Amtsverhältnis oder aus der Verwendung im öffentlichen Dienst, so wird die Abgeordnetenentschädigung nach § 11 um fünfzig vom Hundert gekürzt; der Kürzungsbetrag darf jedoch dreißig vom Hundert des Einkommens nicht übersteigen. | € 8.252,00 |
Aufwandsentschädigung · als parl. Staatssekretär · als Mitglied des Bundestages |
Da parlamentarische Staatssekretäre einen Anspruch auf einen personengebundenen Dienstwagen des Bundes haben, wird die Aufwandsentschädigung als Bundestagsabgeordneter um 25 v. H. gekürzt, beträgt also € 3073,56. | € 4.098,08 € 230,08 € 3.868,00 |
Summe | € 17.676,08 |
Mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung ist das Gehalt zu versteuern. Laut Steuerzahlerbund kostet jeder einzelne parlamentarische Staatssekretär die Steuerzahler jährlich etwa eine halbe Million Euro, wenn Amtsgehälter, Sekretariat, Personal, Sachbearbeiter und Dienstwagen eingerechnet werden.
Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens zwei Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt“ auch eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung“.
Aktuelle parlamentarische Staatssekretäre des Bundes
Liste der aktuellen parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsminister: Kabinett Merkel III (zum Vergleich: Kabinett Merkel II vom Oktober 2009).
Die parlamentarischen Staatssekretäre im Kabinett Merkel I (2005–2009) gehörten ausnahmslos der Fraktion oder Partei des jeweiligen Ministers an. Eine Kontrollfunktion (wie z. B. in Österreich) über Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeit war somit nicht gegeben. Im Kabinett Merkel II (2009–2013) gehörten nicht mehr alle parlamentarischen Staatssekretäre zugleich der Partei oder Fraktion des Ministers an.
Im Kabinett Merkel III gibt es 33 parlamentarische Staatssekretäre.<ref>http://www.welt.de/politik/deutschland/article123071205/So-viele-Staatssekretaere-gab-es-nur-unter-Kohl.html</ref> Das Kanzleramt, das Ministerium für Wirtschaft und Energie und das Verkehrsministerium haben jeweils drei parlamentarische Staatssekretäre.
Gemäß dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre ist die Anzahl an parlamentarischen Staatssekretären nicht begrenzt. Die Auswahl obliegt dem Minister im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler. Sie werden allerdings üblicherweise wie die Mitglieder des Bundeskabinetts im Rahmen der Koalitionsvereinbarung bestimmt. Die Kontrolle liegt allein im politischen Bereich innerhalb der jeweiligen Bundesregierung.
Am 20. Oktober 2013 berichtete Spiegel Online, dass es nach der Bundestagswahl sieben Parlamentarische Staatssekretäre der FDP gibt, die nicht mehr MdB sind (weil die FDP die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht hat) und zwei Parlamentarische Staatssekretäre aus der CDU (Thomas Kossendey aus dem Verteidigungsministerium und Hermann Kues aus dem Familienministerium).<ref>Trotz Aus im Bundestag: FDP-Staatssekretäre bekommen weiter Gehalt, Spiegel Online, 20. Oktober 2013.</ref> Es gebe offenbar zwei unterschiedliche Interpretationen – eine beim Finanzministerium, eine bei der Bundesregierung. Der vom Spiegel zitierte Halbsatz stammt aus § 4 ParlStG (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre).<ref>Volltext</ref>
Bundesländer
- In Baden-Württemberg sind Parlamentarische Staatssekretäre im Gegensatz zu beamteten Staatssekretären keine Regierungsmitglieder. Der Ministerrat (Landesregierung von Baden-Württemberg) kann jedoch parlamentarischen Staatssekretären Sitz und Stimme in der Regierung verleihen.
- In Nordrhein-Westfalen sind Parlamentarische Staatssekretäre keine Beamten, dafür aber zugleich Mitglieder des Landtags sowie Mitglieder der Landesregierung.
Deutsche Demokratische Republik
In der 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR), die bis 1990 bestand, gab es die Funktion von Staatssekretären zunächst ebenfalls im Sinne der Weimarer Tradition, wenn auch nicht im Sinne des (in der DDR abgeschafften) Beamtentums, so doch als ranghöchste Angestellte eines Ministeriums und Stellvertreter des vorgesetzten Ministers. Diese Gruppe von Staatssekretären gab es ebenfalls bis zum Ende der DDR. In den Ministerien, die von einem einer Blockpartei angehörenden Minister geleitet wurden, war der Staatssekretär in der Regel das ranghöchste SED-Mitglied im Ministerium und faktisch oft mächtiger als der offiziell vorgesetzte Minister.
Bereits seit 1950 wurde jedoch – in Anlehnung an die Regierungsorganisation in der Sowjetunion – eine zweite Gruppe von Staatssekretären geschaffen, die als Leiter eigenständiger, keinem Ministerium zugeordneter Ressorts („Staatssekretariate“) zugleich dem Ministerrat der DDR als vollberechtigte Mitglieder angehörten. Die heute bekanntesten Ressorts dieser Art war das 1957 gebildete Staatssekretariat für Kirchenfragen und das "Staatssekretariat für Arbeit und Löhne".
Österreich
In Österreich gehören die Staatssekretäre – als politische Mandatsträger neben dem Bundespräsident, den Bundesministern und den Mitgliedern der Landesregierungen – zu den obersten Organen der Vollziehung des Bundes. Sie werden wie Minister bei der Regierungsbildung bestellt, gehören aber formell nicht der Bundesregierung an. Sie nehmen an den Ministerratssitzungen als beratende Organe teil und sind dem jeweiligen Regierungsmitglied (also Ressortminister oder Bundeskanzler) weisungsgebunden. Die Anzahl der Staatssekretäre ist nicht fix.
Zur Zeit der Provisorischen Regierungen 1918–1920 und 1945 hießen in Österreich die Minister (Leiter eines Geschäftsbereiches der Regierung) Staatssekretäre, die heutigen Staatssekretäre Unterstaatssekretäre.
Schweiz
In der Schweiz wird der Titel Staatssekretär durch den Bundesrat verliehen. Er kann ihn weiteren Direktoren sowie Generalsekretären vorübergehend zuerkennen, wenn sie im Auftrag des Bundesrates die Schweiz an internationalen Verhandlungen auf höchster Ebene vertreten.<ref>Art. 46 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (SR 172.010)</ref> Die Schweizer Staatssekretäre sind nicht primär Träger eines politischen Amtes, sondern im Wesentlichen protokollarisch höhergestellte Amtsdirektoren, die einem Staatssekretariat vorstehen.
Zurzeit (Stand 2010) bestehen die folgenden vier Staatssekretariate:
- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Staatssekretärin ist Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch (seit April 2011).
- Staatssekretariat im EDA: Staatssekretär ist Yves Rossier.
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): Staatssekretär ist Mauro Dell’Ambrogio.
- Staatssekretariat für internationale Finanz- und Steuerfragen im EFD (im Jahr 2010 zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz geschaffen): Staatssekretär wird ab 1. November 2013 Jacques de Watteville (vormals Michael Ambühl<ref>Michael Ambühl wird Staatssekretär für internationale Finanz- und Steuerfragen im EFD. EFD, 13. Januar 2010, abgerufen am 21. Februar 2010. </ref>)
Belgien
In Belgien sind die Staatssekretäre politische Mandatsträger und integraler Bestandteil der Föderalregierung und werden genau wie die Minister vom König ernannt oder entlassen. Sie unterscheiden sich vor allem insofern von den Ministern, als dass sie nicht dem Ministerrat angehören und immer einem Minister oder dem Premierminister selbst beigeordnet sein müssen und ihm unterstehen.<ref>Art. 104 der belgischen Verfassung.</ref> Die Zuständigkeit eines Staatssekretärs schließt nie die des übergeordneten Ministers aus, und dieser bleibt immer befugt, sich selbst gewisser Akten anzunehmen.<ref>Art. 4 des Königlichen Erlasses vom 24. März 1972 bezüglich der Staatssekretäre.</ref> Andererseits sieht die Verfassung, anders als für die Minister, keine Höchstzahl und kein notwendiges Gleichgewicht zwischen niederländisch- und französischsprachigen Staatssekretären vor; so zählt die Regierung Leterme II sieben Staatssekretäre, davon zwei niederländischsprachige und fünf französischsprachige.
Das Statut der Staatssekretäre ist beinahe mit dem der Minister identisch und sie besitzen im Prinzip die gleichen Zuständigkeiten wie die Minister; sie können beispielsweise selbst Königliche Erlasse gegenzeichnen.<ref>Art. 1 des Königlichen Erlasses vom 24. März 1972 bezüglich der Staatssekretäre.</ref> In gewissen Fällen jedoch benötigt der Staatssekretär parallel die Unterschrift seines übergeordneten Ministers für die Gegenzeichnung. Dies ist der Fall für:<ref>Art. 2 des Königlichen Erlasses vom 24. März 1972 bezüglich der Staatssekretäre.</ref>
- Königliche Erlasse zur Vorlegung von Gesetzesentwürfen in der Abgeordnetenkammer oder im Senat („Vorlegeerlasse“);
- Sanktionen und Ausfertigungen von Gesetzen;
- Königliche Erlasse mit Verordnungscharakter („Regelerlasse“);
- Königliche Erlasse zur Schaffung von höheren Beamtenstellen in der Verwaltung oder in öffentlichen Einrichtungen.
Parallel zu den föderalen Staatssekretären sind ebenfalls die Staatssekretäre der Region Brüssel-Hauptstadt zu vermerken. Auch sie sind Politiker und nehmen Regierungsaufgaben wahr. Ihre Anzahl ist jedoch gesetzlich auf drei begrenzt und es ist vorgesehen, dass mindestens einer der Staatssekretäre der „weniger zahlreichen Sprachgruppe“ (sprich in Brüssel: der niederländischen Sprachgruppe) angehören muss.<ref>Art. 41 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen.</ref>
Staatssekretäre in anderen Ländern
In Norwegen, Schweden wird der Titel Staatssekretär (norwegisch statssekretær, schwedisch statssekreterare) wie in Deutschland benutzt.
In den Niederlanden sind Staatssekretäre – so wie in Österreich, oder auch wie in Baden-Württemberg – Politiker, die ein Teilgebiet eines Ministeriums betreuen und dem Kabinett angehören. In manchen Fällen betreuen sie auch Gebiete, die nicht in den Kompetenzbereich des übergeordneten Ministers fallen.
In den Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie ist die Bedeutung exakt dieselbe wie in Österreich, also politische Amtschefs der höchsten Ebene, die zwar formal nicht zur Regierung gehören, aber am Ministerrat in beratender Funktion teilnehmen, so in Tschechien, der Slowakei (slowakisch štátný tajomník), Ungarn oder Slowenien.
Präsidiale Systeme kennen häufig keine Ministerverantwortung; die politische Verantwortung liegt allein beim Staats- und Regierungschef, weshalb es formal nur Staatssekretäre gibt, die aber nach internationalem Protokoll wie Minister gruppiert werden.
Der deutsche Staatssekretär ist in der englischen Sprache der State Secretary, was eben etwas anderes ist als der Secretary of State (obwohl per interwiki so verlinkt, ein falscher Freund).
Im englischen Sprachraum hat der Titel Secretary of State unterschiedliche Bedeutungen:
- Im Vereinigten Königreich bezeichnet der Secretary of State einen wichtigen Minister des britischen Kabinetts. Die dem Staatssekretär im Deutschsprachigen entsprechende Position wird im Vereinigten Königreich mit (Permanent) Under Secretary of State (Unterstaatssekretär) bezeichnet.
- In den Vereinigten Staaten ist mit Secretary of State meist der Außenminister auf Bundesebene gemeint; allerdings haben auch verschiedene Bundesstaaten, je nach Verfassungslage, einen Secretary of State, der sehr unterschiedliche Aufgaben haben kann. Für den Rang des Staatssekretärs gibt es in den Vereinigten Staaten die Entsprechungen Deputy Secretary (Vizeminister bzw. stellvertretender Minister) oder Under Secretary. Der nächst niedrige Rang ("Unterstaatssekretär" oder Abteilungsleiter) ist der Assistant Secretary.
In Italien und anderen romanischen Staaten wird diese Position ebenfalls als Unterstaatssekretär bezeichnet. Dieses Amt wird von Politikern und nicht von Verwaltungsbeamten bekleidet. Der Ausdruck Staatssekretär steht hier als weniger bekanntes und gebräuchliches Synonym für Minister. Der seltene Begriff Vizeminister stand wiederum als Synonym für den Unterstaatssekretär.
In japanischen Ministerien existieren mehrere Amtsträger, die die Aufgaben von Staatssekretären wahrnehmen.
Dem österreichischen Generalsekretär oder dem deutschen beamteten Staatssekretär (B11) vergleichbare Ministerialmitarbeiter heißen in den meisten Ministerien anderer Staaten Generalsekretär, der ist als höchster Verwaltungsbeamter in der Regel Amtschef, sofern keine Hauptabteilungsebene besteht. Kleinere Ministerien haben oft keinen Generalsekretär. Vor einigen Jahren wurde beispielsweise in Italien die eigene Stufe Vizeminister geschaffen, der zwischen dem Minister und dem Unterstaatssekretär steht und nur in wenigen, sehr großen Ministerien wie dem Wirtschafts- und Finanzministerium vorkommt.
In anderen Ländern ist aber der Secretary oft auch ein Amt neben den Ministern, so der Chief Secretary of Nauru als Leiter der Administrative, nicht als Regierungsbeteiligter.
Beim Heiligen Stuhl gibt es einen Kardinalstaatssekretär (offizielle Bezeichnung: Staatssekretär Seiner Heiligkeit des Papstes), welcher für den Papst die Verwaltungsgeschäfte des Heiligen Apostolischen Stuhls und dessen Kurie (die päpstliche Oberbehörde) leitet. Protokollarisch steht der Kardinalstaatssekretär auf der Ebene eines Regierungschefs.
Siehe auch
Einzelnachweise
<references />