Staatsfeind


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Mit dem Ausdruck Staatsfeind bezeichnet ein Staat beziehungsweise dessen Vertreter in aller Regel Personen, die dem Bestand und der Sicherheit des Staates bzw. den Herrschaftsverhältnissen entgegenarbeiten, wie etwa durch Landesverrat, Hochverrat, die Äußerung „falscher“ politischer Ansichten und dergleichen.

Um solchen Bestrebungen entgegenzuwirken, existiert in vielen Staaten ein Staatsschutz.

Juristische Situation in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland gilt als Staatsfeind, wer den demokratischen Rechtsstaat gemäß §§ 84–91 StGB gefährdet. Darunter fallen solche Delikte wie:

Die Verfolgung dieser Straftaten, so wird seitens des Staates und anderer Befürworter argumentiert, gelten der Aufrechthaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Beispiele für die Verfolgung von Staatsfeinden

Im Nationalsozialismus verloren als Staatsfeinde bezeichnete Regimegegner sämtliche Bürgerrechte und wurden zu KZ-Haft verurteilt. Beispiele:

Verwendung in der Populärkultur

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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