Staatsform


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Weltkarte mit Angabe der Staatsform
Staatsformen der Republik und der Monarchie

██ Republiken

██ Monarchien

Stand: 2012

Die Staatsform charakterisiert die Organisationsform,<ref name="Piska/Frohner_152">Jutta Frohner, Eintrag Staatsform, in: Christian M. Piska, Jutta Frohner: Fachwörterbuch Einführung in die Rechtswissenschaften, Facultas, Wien 2009, ISBN 978-3-7089-0298-2, S. 152 in der Google-Buchsuche.</ref> „Verfassung“ und äußere Herrschaftsordnung<ref>Manfred G. Schmidt, Staatsform, in: ders.: Wörterbuch zur Politik. Zweite, vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 2004, S. 673.</ref> eines Staates und ist damit ein wichtiges Merkmal der staatlichen Grundordnung. Sie bezieht sich unter anderem darauf, wie das Staatsoberhaupt bestimmt und legitimiert wird und ob eine Gewaltenteilung stattfindet. Die Staatsform ist somit wesentlich sowohl für das innere als auch das äußere Erscheinungsbild des Staates.<ref name="Federmann_24">Falco Federmann: Die Konstitutionalisierung der Europäischen Union – Überlegungen vor dem Hintergrund des andauernden europäischen Verfassungsprozesses (= Jean-Monnet-Schriftenreihe; Bd. 7), Josef Eul Verlag, Lohmar/Köln 2007, ISBN 978-3-89936-619-8, S. 24.</ref>

In der älteren Fachliteratur wird Staatsform im engeren Sinne oft nur auf die Zweiteilung MonarchieRepublik als reine Formen bezogen, zwischen die die Form der Mischverfassung tritt.<ref>So noch im Artikel Regierungsform, in: Johann Georg Krünitz: Ökonomisch-technologische Enzyklopädie, Band 121 (1812), S. 577 f. (elektronische Ausgabe der Universitätsbibliothek Trier).</ref> Diese Formen wurden weiter ausdifferenziert, die Aussagekraft dieser Einteilung ist jedoch im 20. Jahrhundert vermindert: Seit durch Parlamentarisierung und Demokratisierung die politische Bedeutung der Monarchien und der Staatsoberhäupter, wo diese nicht Regierungschef sind, zurückgegangen ist, ist die Unterscheidung von Monarchien zu Republiken eher uninteressant, während andererseits der Begriff Republik wenig trennscharf als Bezeichnung für unterschiedliche Herrschaftsordnungen eingesetzt werden kann.<ref>Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. 2. Aufl., Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 2004, Stichwort „Monarchie“, S. 461 f., Stichwort „Republik“, S. 615. Vgl. auch Jürgen Hartmann: Westliche Regierungssysteme: Parlamentarismus, präsidentielles und semi-präsidentielles Regierungssystem, 3. Aufl. 2011, ISBN 978-3-531-18132-5, S. 14.</ref> Mittlerweile sind andere Kriterien zur Klassifikation der Staatsformen etabliert und finden vielfach Anwendung. So wird als eine weitere grundlegende Unterscheidung zwischen Bundesstaat und Einheitsstaat differenziert.<ref>Christoph Grabenwarter, Michael Holoubek: Verfassungsrecht – Allgemeines Verwaltungsrecht. Facultas, Wien 2009, ISBN 978-3-7089-0451-1, S. 31 f. in der Google-Buchsuche.</ref>

Verwendung des Begriffs

Die Staatsformenlehre ist ein klassisches Fachgebiet der politischen Philosophie und Rechtswissenschaft. Der Begriff der Staatsform ist daher sowohl für die Philosophie als auch für die Politikwissenschaft und das öffentliche Recht von besonderem Interesse. Daneben sind die Staatsformen auch in anderen Geistes- und Sozialwissenschaften relevant. Dabei ist zu beachten, dass im Staatsrecht der Staat eher als Normengefüge verstanden wird, in den Sozialwissenschaften jedoch als gesellschaftliches Subsystem.

Systematisierung

Staatsformen bilden eine zentrale konzeptionelle Komponente bei der Bestimmung von politischen Systemen. Die Mannigfaltigkeit der Staatsformen wird in Anlehnung an Nicolo Machiavelli zuweilen auf die Dichotomie Republik versus Monarchie reduziert. Daraus ergibt sich die Möglichkeit der Abgrenzung zu den Herrschaftsformen.

Eine weitergehende Unterscheidung der Staatsformen ergibt sich nach der Drei-Elemente-Lehre aus der unterschiedlichen Ausprägung der Staatsgewalt,<ref>Alfred Katz, Staatsrecht, 2010, § 4 I Rn 50.</ref> die sich nach verschiedenen Typen theoretisch klassifizieren lässt. In der Praxis können sie in unterschiedlicher Ausprägung und in Mischformen auftreten. In der klassischen Staatsformenlehre ergeben sich aus den verschiedenen Methoden, die Staatsformen einzuteilen, unterschiedliche Haupt- und Untertypen:

 
 
 
 
Staatsformen
Unterscheidung nach
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Träger(n) der StaatsgewaltStaatsoberhauptInnere Gliederung
(Staatsorganisation)
 
MonarchieAristokratieDemokratie
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
unmittelbare
Demokratie

(Vollversammlung,
Landsgemeinde)
 
mittelbare
(repräsentative)
Demokratie
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
parlamentarische
Demokratie
 
präsidiale
Demokratie
 
 
RepublikMonarchie
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
absolute
Monarchie
 
konstitutionelle
Monarchie
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
„ständische“
Monarchie
 
parlamentarische
Monarchie
 
 
EinheitsstaatBundesstaat
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
unitarischer
Bundesstaat
 
föderativer
Bundesstaat
 
Alternativen der Einteilung der Staatsformen<ref>nach Alfred Katz: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht, 18. Auflage, Heidelberg 2010, S. 29, Abb. 4</ref>

Es gibt verschiedene Haupttypen, die sich jeweils weiter unterteilen lassen. Es sind jedoch auch Kombinationen und alternative Einteilungen denkbar, etwa der Monarchie in Erb- und Wahlmonarchien, andere Typen sind Einparteiensysteme, Diktaturen und Volksrepubliken, Islamische Republiken und Gottesstaaten. Dabei kann ein realer Staat durchaus die Züge mehrerer Typen aufweisen. Im politikwissenschaftlichen Bereich ist spätestens seit Karl Loewenstein die Grundunterscheidung in Autokratie und Demokratie (bei Loewenstein noch „konstitutionelle Regierungsform“) einschlägig,<ref name="Jesse_Staatsformenlehre">Eckhard Jesse, Staatsformenlehre, in: Dieter Nohlen: Wörterbuch Staat und Politik, 3. Auflage, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1998, ISBN 3-89331-341-9, S. 730–733.</ref><ref name="Piska/Frohner_152" /> die Loewenstein selbst jedoch als Regierungsformen bezeichnet<ref>Vgl. Karl Loewenstein: Die Monarchie im modernen Staat. Frankfurt a.M. 1952, S. 18.</ref> und die an die Einteilung der forma regiminis aus Immanuel Kants Schrift Zum ewigen Frieden anknüpft.

Abgrenzung

Hauptartikel: Formen politischer Systeme

Die Staatsform kann begrifflich unterschieden werden von:

In der älteren Literatur wurden die Begriffe Herrschafts-, Regierungs- und Staatsform allerdings oftmals synonym gebraucht. So kann beispielsweise auch heute noch der Begriff „Monarchie“ sowohl als Staats- wie auch als Herrschaftsform angesehen werden. Die undifferenzierte Verwendung ist aber im rechts- und politikwissenschaftlichen Schrifttum nicht mehr üblich.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

Literatur

  • Alexander Gallus, Eckhard Jesse (Hrsg.): Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2004, ISBN 3-412-07604-X. (auch bei der bpb erhältlich)
  • Alfred Katz: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht. 18., völlig neu bearb. Auflage, C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-9778-8.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Staatsform – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
en:Forms of state

eo:Ŝtatformo nn:Styresett no:Styreform