Stevia


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25px Dieser Artikel beschreibt den Süßstoff; zu anderen Bedeutungen des Begriffs siehe Stevia (Begriffsklärung).
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Strukturformel von Steviosid, dem Hauptinhaltsstoff von Stevia

Stevia ist ein aus der Pflanze Stevia rebaudiana („Süßkraut“, auch „Honigkraut“) gewonnenes Stoffgemisch, das als Süßstoff verwendet wird. Es besteht hauptsächlich aus Steviol­glycosiden, wie dem Diterpenglycosid Steviosid (ungefähr 10 % der Trockenmasse der Blätter),<ref name="römpp">Eintrag zu Steviosid. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 16. November 2011.</ref> Rebaudiosid A (2 bis 4 %) und sieben bis zehn weiteren Steviolglycosiden.<ref name="woad">Wissenschaft-Online-Lexika: Eintrag zu „Stevia rebaudiana“ im Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen, abgerufen am 16. November 2011.</ref><ref name="pcl">Venkata Sai Prakash Chaturvedula, John F. Clos, Joshua Rhea, Dennis Milanowski, Ulla Mocek, Grant E. DuBois, Indra Prakash: Minor diterpenoidglycosides from the leaves of Stevia rebaudiana. Phytochemistry Letters, Vol. 4 (3), September 2011, S. 209–212, doi:10.1016/j.phytol.2011.01.002</ref> Die Anteile der enthaltenen Steviolglycoside unterscheiden sich nach Anbaugebiet und Pflanzensorte. Weitere Anteilsabweichungen entstehen, da Hersteller von Tafelsüße auf Steviolglycosid-Basis meist den Rebaudiosid-A-Anteil wegen des zuckerähnlichen Geschmacks erhöhen. Dem lakritzartigen Geschmack der Pflanze wird bei der Herstellung des Süßstoffgemisches durch Isolierung der süßenden Bestandteile und anschließende Komposition entgegengewirkt. Steviaprodukte können – als reines Rebaudiosid A – eine bis zu 450-fache Süßkraft von Zucker haben,<ref name="woad" /> sind nicht kariogen<ref>Takashi Matsukubo, Ichiro Takazoe: Sucrose substitutes and their role in caries prevention. In: International Dental Journal. 56, Nr. 3, 2006, S. 119–130. doi:10.1111/j.1875-595X.2006.tb00083.x. PMID 16826877..</ref> und für Diabetiker geeignet.

Steviolglycoside sind als E 960 in der EU seit dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen.<ref name="eur1131-2011">Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden. Amtsblatt der Europäischen Union, L 295/205, 12. November 2011.</ref><ref name=zulassung>Mehr Transparenz bei Lebensmittelzusätzen. Europäische Kommission, abgerufen am 14. November 2011.</ref> Ein Jahr vor der Zulassung konnte aus Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Stevia weder eine Genotoxizität noch eine krebserregende Wirkung nachgewiesen werden. Auch negative Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen konnten nicht festgestellt werden,<ref>EFSA bewertet die Sicherheit von Steviolglycosiden. Webnachricht vom 14. April 2010 der EFSA.</ref><ref>Scientific Opinion on the safety of steviol glycosides for the proposed uses as a food additive. EFSA Journal 2010;8(4):1537 (84 Seiten).doi:10.2903/j.efsa.2010.1537.</ref><ref name="kluedo.ub.uni-kl.de">Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002).</ref> was die Voraussetzung der EU-Zulassung war. Vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag der Morita Kagaku Kōgyō K.K. (Japan), der Cargill Incorporated (USA) und der EUSTAS (European Stevia Association, Spanien).

Geschichte

Stevia rebaudiana, kurz Stevia genannt, ist eine in Südamerika beheimatete Pflanze, die als Staude im Gebiet der Amambai-Bergkette im paraguayisch-brasilianischen Grenzgebiet wächst. Die stark süßende Wirkung war bereits den Ureinwohnern bekannt. 1887 entdeckte Moises Giacomo Bertoni, ein Schweizer Botaniker, die Pflanze und gab ihr 1905 den Namen Stevia rebaudiana Bertoni. Bertoni erkannte die süßende Wirkung: „Bertoni hatte schon 1901 beschrieben, dass ein paar kleine Blätter ausreichend sind, um eine Tasse starken Kaffees oder Tees zu süßen.“<ref>Barbara Simonsohn: Stevia. Sündhaft süß und urgesund: Eine Alternative zu Zucker und Süßstoffen. Windpferd, Oberstdorf, ISBN 3-89385310-3. </ref>

In den 1920er Jahren wurde Stevia in großen Plantagen in Brasilien und Paraguay kultiviert. 1931 wurden in Europa erste physiologische Studien von Pomeret und Lavieille veröffentlicht. Diese belegten, dass Stevioside bei Kaninchen, Meerschweinchen und Hühnern nicht toxisch sind und nicht resorbiert werden. In Europa begann der Stevia-Anbau spätestens während des Zweiten Weltkriegs, unter der Leitung des Royal Botanical Gardens in Kew, aber das Projekt wurde in der Zeit nach dem Krieg aufgegeben. 1952 bestimmte das US-amerikanische National Institute of Arthritis and Metabolic Diseases die Hauptbestandteile des Naturstoffextraktes.

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Steviaextrakte gepresst in Tablettenform

1954 begann in Japan der Stevia-Anbau in Treibhäusern, und 1971 wurde von Morita Kagaku Kogyo, einem der führenden Extrakthersteller in Japan, erstmals ein Stevia-Extrakt als Zuckerersatzstoff in Japan zugelassen. Ebenfalls in den 1970er Jahren wurde Stevia in China bekannt. 1981 betrug der Verbrauch in Japan bereits 2000 Tonnen.

  • 1982: P.J. Medon et al., Pharmacy College of the University of Chicago, Illinois, USA. Steviol ist mutagen<ref>Medon, P.J. et al.: Safety assessment of some Stevia rebaudiana sweet principles. In: Federation Proceedings, Bd. 41, 1982, S. 1568.</ref>
  • 1985: John M. Pezzuto et al.: Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic.<ref name="Pezzuto">John M. Pezzuto, C.M. Compadre, S.M. Swanson, D. Nanayakkara, A.D. Kinghorn: Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic. In: Proc Natl Acad Sci USA, April 1985, Bd. 82, S. 2478–2482, PMID 3887402, PMC 397582 (freier Volltext, PDF).</ref> Keine Zulassung in der EU.

Zulassungs-Historie

Verbreitung

Steviablätter werden seit Jahrhunderten<ref>Zuckerfreie Süße kommt nur in der Schweiz an. Beitrag bei 3sat-nano vom 6. März 2001.</ref> von der indigenen Bevölkerung Paraguays und Brasiliens bei der Zubereitung von Speisen und Getränken und als Heilpflanze verwendet. Die Guaraní-Indianer nennen es ka'a he'ẽ (Süßkraut).

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Paraguayische Briefmarke mit Steviafeld

Heute werden Blätter oder die pulverisierten Blätter verwendet, wobei ein Viertel Teelöffel reicht, um eine Tasse zu süßen. Neben extrahiertem Pulver werden auch Tabletten, Kapseln, wässrige oder alkoholische Lösungen verwendet.

Stevia wird in vielen Gebieten Süd- und Zentralamerikas, Israels, Thailands und der Volksrepublik China zur Süßstoffgewinnung angebaut und verwendet. Auch in Japan, seit Oktober 2008 in Neuseeland und Australien ist Stevia zugelassen. In der Schweiz wurde im August 2008 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Einzelantrag genehmigt, wonach in der Schweiz der Energie-Drink der Firma Storms mit Stevia gesüßt zum Verkauf angeboten werden darf.<ref name="NZZ-2008-09-05">Schweiz lockert Verbot für Süssstoff-Pflanze Stevia, NZZ Online, 5. September 2008.</ref> Ende April 2009 kündigte das größte Schweizer Einzelhandelsunternehmen Migros an, ab sofort Getränke der Marke Sarasay zu verkaufen, die ausschließlich mit Stevia gesüßt sind.<ref>Daniel Sägesser, Migros-Magazin, Nr. 17, 20. April 2009, S. 33: Die Getränkerevolution – Natürlich, süss, kalorienfrei – Stevia (PDF; 102 kB)</ref> In den Vereinigten Staaten von Amerika ist Stevia als Nahrungsergänzung seit 1995 wieder erlaubt. Nach Europa wurden seit 1986 viele Tonnen Steviablätter und Steviolglycoside importiert und dort konsumiert. Trotzdem gilt es seit 1997 als Novel-Food und wurde 2001 auf Grund fehlender wissenschaftlicher Informationen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit als Lebensmittel vom Markt genommen.

In Rumänien wird die ebenfalls als Stevia bezeichnete Pflanze Rumex patientia seit Jahrhunderten in der traditionellen Küche verwendet und ähnlich wie Spinat oder Brennnessel zubereitet (gekocht, gebraten, Aufläufe, Rouladen – Sarmale etc.)<ref>Agro Romania, Comunitatea Agricultorilor – Stevia</ref>. Die Pflanze gehört zur Gattung Rumex (Ampfer) und ist nicht mit Stevia rebaudiana verwandt.

Vermarktung

Mischprodukte mit herkömmlichem Zucker

Produkte mit einer Kombination von Zucker und Stevia nennt man „Steviasucroseprodukte“. Nordzucker brachte im Dezember 2012 als erster Hersteller einen Haushaltszucker auf den Markt, der aus herkömmlichem Zucker und kalorienfreier Steviasüße hergestellt ist. Bei der Herstellung wird der aus Zuckerrüben gewonnene Zucker mit Steviolglycosid gemischt. Nordzucker und der malaysische Konzern Pure Circle betreiben seit 2011 das Gemeinschaftsunternehmen NP Sweet, das Steviaprodukte entwickelt und vermarktet. Ein unter dem Namen „SweetFamily“ vertriebenes Produkt hat die gleiche Süßkraft und den gleichen Geschmack wie herkömmlicher Zucker, aber bei vierfachem Preis nur den halben Brennwert.<ref>Hannoversche Allgemeine Zeitung, Nr. 301 vom 24. Dezember 2012, S. 10.</ref>

Enzymatisch verändertes Stevia

Um den bitteren Geschmack zu reduzieren kann Stevia mit dem Enzym Cyclodextrin-Glucanotransferase behandelt werden. Das Enzym wird aus dem Bakterium Geobacillus stearothermophilus hergestellt. Dazu wird der Pflanzenextrakt mit Dextrin vermischt und zusammen mit dem Enzym erhitzt. Die Mischung reagiert für 20 bis 40 Stunden. Danach wird das Enzym durch Kochen zersetzt. Anschließend wird das Gemisch mit α- und β- Amylasen behandelt und nochmals gereinigt. Durch die Enzymbehandlung entstehen Verbindungen aus Glukose und den Glykosiden aus der Steviapflanze mit dem Namen α-glykolisierte Steviol-Glykoside<ref name="FDA375">FDA: GRAS No. 375: Enzyme-modified steviol glycosides, zugegriffen am 18. August 2013.</ref><ref>Miyake, Toshia: "Process for producing a sweetener", US Patent 4219571, August 1980.</ref> In den USA sind einige Produkte mit enzymatisch verändertem Stevia als "Generally Recognized As Safe" (GRAS) zugelassen<ref name="FDA375" />, in der EU sind diese Produkte nicht zugelassen.

Schokolade und Marmelade mit Stevia

Bei Schokolade müssen die Rezepturen umfassend modifiziert werden, weil die Stevia-Süßstoffe im Vergleich mit Kristallzucker ein viel geringeres Volumen haben. Im Frühjahr 2012 brachte der belgische Hersteller Cavalier zusammen mit dem Schweizer Unternehmen Barry Callebaut eine Schokolade auf den Markt, die mit Stevia-Extrakt anstatt Zucker gesüßt ist. Seit April 2012 bietet Zentis eine mit Stevia gesüßte Konfitüre mit 30 Prozent geringerem Brennwert als in herkömmlichen Produkten an.<ref name="HAZ.120320">Hannoversche Allgemeine Zeitung: Die Stevia-Pflanze süßt gesünder.; 20. März 2012.</ref>

Keine EU-Zulassung für Kekse oder Gebäck

Die EU-Kommission schreibt Höchstmengen bei der Dosierung für einen unschädlichen Verzehr vor. Stevia-Süßstoffe dürfen nicht mehr als 30 Prozent des Zuckers ersetzen. Für viele Produktbereiche wie Kekse oder Gebäck ist Stevia als Süßungsmittel von der EU-Kommission nicht zugelassen.<ref name="HAZ.120320"/>

Getränke mit Stevia: Tee, Limonaden, Fruchtsäfte

Seit Jahrhunderten wird Stevia in Paraguay und Brasilien zum Süßen von Nahrungsmitteln und Tee verwendet. In Japan und den USA werden Limonaden, Fruchtsäfte, Joghurt oder Bonbons mit dem Stevia-Extrakt gesüßt. Die Coca-Cola Company, die zusammen mit Cargill die EU-Zulassung für Stevia vorangetrieben hatte, testete im Jahre 2012 in Deutschland mit Stevia gesüßte Getränke, um den Markt zu sondieren, und bietet seit Januar 2015 mit Coca-Cola Life ein eigenes Produkt an. Dieses Produkt enthält zusätzlich allerdings auch Zucker, denn Steviolglycoside weisen einen bitteren Nachgeschmack auf, wenn sie hoch konzentriert sind, zum anderen hat die Europäische Kommission Höchstmengen festgelegt, als sie Steviolglycoside als Lebensmittelzusatzstoff auf dem europäischen Markt zugelassen hat.<ref>Macht auf grün, bleibt aber auf Zucker. In: Zeit Online, 22. Mai 2015.</ref> Im April 2015 brachte auch Fritz-Kola ein Produkt mit Stevia auf den Markt. Der Hersteller ersetzt die Hälfte des Zuckers mit Steviolglykosiden, so dass auch dieses Getränk noch Zucker enthält.<ref>“Fritz Kola mit Stevia“. Webseite von Stevia-Leben. Abgerufen am 27. Juni 2015.</ref>

Wirkungen

Süßungswirkung

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Getrocknete Stevia-Blätter

Die Bestandteile, die für die Süße der Steviablätter verantwortlich sind, wurden 1931 wissenschaftlich erforscht. Dabei handelt es sich – abhängig von der Sorte – um neun bis zwölf verschiedene Glycoside<ref name="pcl"/>, die alle Steviol oder sehr ähnliche Kaurane als Aglycon enthalten. Die Hauptsüßkraft geht dabei von Steviosid und Rebaudiosid A aus. Diese weisen gegenüber einer 0,4-prozentigen Saccharose-Lösung eine 300- bzw. 450-fache Süßkraft auf. Gegenüber einer vierprozentigen Saccharose-Lösung ist sie immer noch 150-fach so groß und gegenüber einer zehnprozentigen Saccharose-Lösung immer noch 100-fach. Andere süße Bestandteile sind Steviolbiosid, Rebaudiosid C, D, E und F sowie Dulcosid A. Das Steviosid hat bei der Sorte Creola mit 6 bis 18 Prozent den größten Anteil an den in Steviablättern gefundenen Wirkstoffen. Daraus ergibt sich für die Blätter eine Süßkraft, die ungefähr dreißigmal größer ist als die von Zucker.

Es ist bekannt, dass Rebaudiosid A die besten sensorischen Eigenschaften aller vier Hauptglycoside aufweist (am süßesten, wenig bitter). Enzymatisch modifiziertes Steviosid (Glukosylsteviosid), das nahezu 100 % Rebaudioside enthält, hat keinen bitteren Bei- oder Nachgeschmack. Solche Extrakte sind weder in den USA noch in Europa verkehrsfähig.

In einer Publikumsbefragung im Fernsehen<ref>Stern TV (RTL) vom 18. Februar 2009, befragt wurden einige Personen im Publikum und in einem Filmbeitrag.</ref> wurde die Süße von Stevia im direkten Vergleich mit denselben Produkten, die mit Zucker gesüßt sind, unterschiedlich wahrgenommen. Bei einigen Lebensmitteln wurde die Süße von Zucker, bei anderen die von Stevia als angenehmer empfunden, die Wahrnehmung unterscheidet sich aber auch individuell je nach Geschmack der Testperson. Generell eignet sich Stevia dort nicht, wo der Zucker als Volumenmenge benötigt wird, wie es in vielen Kuchenrezepten der Fall ist. Gegebenenfalls müssen entsprechende Rezepte angepasst werden. Problematisch kann auch der Eigengeschmack der Auszugsmittel sein, mit deren Hilfe der Süßstoff aus den Blättern gelöst wird. Vertreter der Zuckerindustrie sind sich deshalb sicher, dass Stevia auch mit der erfolgten Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff den Zucker nicht überall und nicht vollständig ersetzen könne.

Die 2011 von der Europäischen Union als Süßungsmittel zugelassenen Steviaprodukte haben den Nachteil, einen lang anhaltenden bitteren Nachgeschmack zu erzeugen. Der bittere Beigeschmack der Steviolglycoside entsteht, indem die Glycoside neben dem Rezeptortyp, der für die Wahrnehmung von süßem Geschmack zuständig ist, zwei Bittergeschmacks-Rezeptortypen auf der menschlichen Zunge aktivieren. Forschungen gehen dahin, den Bittergeschmack von Stevia-Produkten schon früh zu minimieren. Beispielsweise könnten züchterische Maßnahmen oder auch die Aufreinigung bei der Gewinnung der Stevia-Produkte auf die besten Süßungskandidaten abzielen.<ref>Caroline Hellfritsch, Anne Brockhoff, Frauke Stähler, Wolfgang Meyerhof, Thomas Hofmann: Human Psychometric and Taste Receptor Responses to Steviol Glycosides. In: Journal of Agricultural and Food Chemistry. 60, 2012, S. 6782–6793, doi:10.1021/jf301297n.</ref>

Andere physiologische Wirkungen

Stevia hat eine leicht gefäßerweiternde und blutdrucksenkende und vermutlich Prostaglandin-erhöhende Wirkung.<ref name="Melis&Sainati.1991">Stevia Stevioside and related compounds: Therapeutic benefits beyond sweetness, Varanuj Chatsudthipong, Chatchai Muanprasat: Department of Physiology, Faculty of Science, Mahidol University, Thailand; Pharmacology & Therapeutics 121 (2009) Seite 47; PDF-Datei mit 692 kB und 14 Seiten gestützt auf Melis, M. S., & Sainati, A. R. (1991): Participation of prostaglandins in the effect of stevioside on rat renal function and arterial pressure. Braz J Med Biol Res 24(12),1269−1276.</ref>

Beurteilung und Zulassung

Kontroverse über mögliche Risiken

Die Kontroverse um Stevia begann in den USA 1985 mit der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von John Pezzuto und Mitarbeitern vom Pharmazie College der Universität Chicago, Illinois, die zeigten, dass ein Steviosid-Stoffwechselprodukt, Steviol, in Gegenwart zweier stoffwechselanregender Substanzen mutagen (erbgutverändernd) wirkt.<ref name="Pezzuto"/> Aufgrund dieser und weiterer Studien in den USA wurden 1991 Steviaprodukte und ihre Einfuhr in die USA von der Food and Drug Administration verboten.

Diesen Studienergebnissen<ref name="Pezzuto"/> wurde durch eine Vielzahl späterer Studien widersprochen:<ref name="Procinska 1991">Procinska E, Bridges BA, Hanson JR: Interpretation of results with the 8-azaguanine resistance system in Salmonella typhimurium: no evidence for direct acting mutagenesis by 15-oxosteviol, a possible metabolite of steviol. In: Mutagenesis. 6, Nr. 2, März 1991, S. 165–7. doi:10.1093/mutage/6.2.165. PMID 2056919.</ref> In den folgenden Jahren haben Bioassays, Zellkulturen und Tierversuche andere Ergebnisse in Bezug auf Toxikologie und Nebenwirkungen von Stevia-Bestandteilen gezeigt. Während nur einzelne Berichte feststellten, dass Steviol und Stevioside schwach erbgutverändernd seien,<ref name="Matsui 1996">Matsui M, Matsui K, Kawasaki Y, et al.: Evaluation of the genotoxicity of stevioside and steviol using six in vitro and one in vivo mutagenicity assays. In: Mutagenesis. 11, Nr. 6, November 1996, S. 573–9. doi:10.1093/mutage/11.6.573. PMID 8962427.</ref><ref name="Nunes 2007">Nunes AP, Ferreira-Machado SC, Nunes RM, Dantas FJ, et al.: Analysis of genotoxic potentiality of stevioside by comet assay. In: Food Chem Toxicol. 45, Nr. 4, 2007, S. 662–6. doi:10.1016/j.fct.2006.10.015. PMID 17187912.</ref> zeigt der Großteil der Studien, dass Stevia ohne schädliche Auswirkungen als Süßstoff verwendet werden kann.<ref name="Geuns Stevioside 2003">Geuns JM: Stevioside. In: Phytochemistry. 64, Nr. 5, 2003, S. 913–21. doi:10.1016/S0031-9422(03)00426-6. PMID 14561506.</ref><ref name="Brusick 2008">Brusick DJ: A critical review of the genetic toxicity of steviol and steviol glycosides. In: Food Chem Toxicol. 46, Nr. 7, 2008, S. S83–S91. doi:10.1016/j.fct.2008.05.002. PMID 18556105.</ref> In einem Überblick aus dem Jahre 2008 zeigten 14 von 16 zitierten Studien keine genotoxische Aktivität für Steviosid. 11 von 15 Studien wiesen keine genotoxische Aktivität für Steviol aus, und keine einzige Studie ergab eine Genotoxizität für Steviosid. Es wurden also keine Beweise gefunden, dass Stevia-Bestandteile Krebs oder Geburtsfehler verursachen könnten.<ref name="Geuns Stevioside 2003"/><ref name="Brusick 2008"/>

Seit 1995 ist dieses Verbot von Stevia-Produkten daher teilweise aufgehoben, so dass Stevia-Produkte als diätetische Lebensmittelergänzungen verwendet werden dürfen, nicht aber allgemein als Lebensmittelzusätze. In Japan wird Stevia allerdings seit den 1970er Jahren zum Süßen von Tee, Softdrinks, Zahnpasta, Kuchen und Bonbons genutzt.

Die der WHO vorliegenden Studien bezüglich der Auswirkungen von Steviol in vivo haben noch keine Hinweise auf mutagene Wirkungen am Menschen ergeben. Im Tierversuch an Ratten, Hamstern und Mäusen wurde eine akute und subchronische Toxizität gezeigt, die zwar sehr niedrig war, aber Zweifel an der Anwendungssicherheit weckt. Da sich in weiteren Studien an Ratten deutlich negative Auswirkungen auf den männlichen Genitaltrakt zeigten, sollte auch die Auswirkung auf die menschliche Fertilität genauer überprüft werden. In Japan und Brasilien werden Steviaprodukte seit mehr als 25 Jahren in großen Mengen, auch industriell und von multinationalen Konzernen, verkauft und angewendet. Dabei seien keine gesundheitsschädigenden Wirkungen beobachtet worden. Auch die angeblich jahrhundertelange Verwendung in Südamerika sei, so die Steviabefürworter, ein Beweis für die Harmlosigkeit.

Untersuchungen zur Wirkung von Steviaextrakten auf die Fertilität beim Menschen liegen nicht vor. Studienergebnisse bei der Ratte zeigten uneinheitliche Ergebnisse.<ref>Melis MS. Effects of chronic administration of Stevia rebaudiana on fertility in rats, In: J Ethnopharmacol., 1999 Nov 1; 67(2), S. 157–161; PMID 10619379.</ref><ref name="Oliveira-Filho RM.">Oliveira-Filho RM., OA Uehara, CA Minetti and LB Valle: Chronic administration of aqueous extract of Stevia rebaudiana (Bert.) Bertoni in rats: endocrine effects, In: General Pharmacology, Bd. 20, 1989, S. 187–191; PMID 2785472.</ref><ref>Yodyingyuad V, Bunyawong S Effect of stevioside on growth and reproduction, In: Hum Reprod., 1991 Jan; 6(1), S. 158–165; PMID 1874950.</ref> Erste Hinweise zu dieser Frage stammen aus den 1960er Jahren.<ref>Planas GM, Kucacute J.: Contraceptive Properties of Stevia rebaudiana, In: Science, 1968 Nov 29; 162(3857), S. 1007–1010; PMID 17744732.</ref> Die Wirkung von Stevia auf die Fertilität gilt daher als wissenschaftlich nicht erwiesen und wird kontrovers diskutiert.<ref name="kluedo.ub.uni-kl.de"/>

Beim eigentlichen Süßstoff, dem Steviosid, konnte keine mutagene oder genotoxische Wirkung nachgewiesen werden. Die Blätter selbst sind auch nicht giftig. Die Mutagenität des Abbauprodukts von Steviosid, Steviol, ist umstritten. In einigen Studien wurden fruchtschädigende und mutagene Wirkungen in Hamstern<ref>Wasuntarawat C., P Temcharoen, C Toskulkao, P Mungkornkarn, M Suttajit and T Glusukon: "Developmental toxicity of steviol, a metabolite of stevioside, in the hamster", Drug & Chemical Toxicology, 1998, 21, S. 207–222; PMID 9598301.</ref> und Ratten<ref name="Oliveira-Filho RM."/> beschrieben, außerdem eine Mutagenität in vitro. Ralf Pude vom Institut für Nutzpflanzenwissenschaften der Universität Bonn hält dagegen, dass die Dosierungen in den Versuchen so hoch gewesen seien, dass – auf den Menschen übertragen – ein Erwachsener täglich mehr als die Hälfte seines Körpergewichts an frischen Steviablättern hätte zu sich nehmen müssen – in diesen Mengen wäre auch Zucker gefährlich.<ref>Zuckerfreie Süße kommt nur in der Schweiz an (3sat.de, abgerufen am 17. November 2011)</ref> Tatsächlich nähme ein Erwachsener, wenn man den gesamten durchschnittlichen täglichen Zuckerkonsum (ca. 130 g) durch Stevioside ersetzte, nur etwa 400 mg davon zu sich, was in Steviablättern etwa 4 g (bei angenommenen 10 % Steviosidgehalt)<ref group="A">400 mg Stevioside = 0,4 g – bei einem Steviosidgehalt von 10 % entsprechend 0,4 g × 10 und damit exakt 4 g Steviablätter</ref> bedeutet.

Rechtslage in der Europäischen Union

In der EU wurde Stevia als erste Pflanze der Novel-Food-Verordnung unterstellt, nachdem auch ein Zulassungsantrag aus Belgien gescheitert war. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission, der über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia befinden sollte, kam zu der Schlussfolgerung, dass „die Pflanze, wie auch Auszüge daraus, auf Grundlage der wenigen augenblicklich verfügbaren Daten“ als Lebensmittel nicht zulassungsfähig sei und daher nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfe.

Dennoch war es auch ohne Zulassung möglich, in diversen Reformhäusern oder Apotheken Stevia als Badezusatz zu erwerben. Es unterlag demnach der Kosmetikverordnung. Jedoch wurde Stevia auch in Form von Süßstoffspendern neben vergleichbaren Produkten im Einzelhandel angeboten und auch ohne eindeutige Verkehrsbezeichnung deklariert. Verbraucherschützer hielten dies für irreführende Werbung.<ref>Pressemitteilung der Konsumo GmbH: Natursüßstoff Stevia – Als Badezusatz zugelassen, als Lebensmittel verkauft, 30. Juni 2009 – 14:49</ref>

1998 bis 2002 finanzierte die EU ein Forschungsprojekt, mit dem der Anbau von Stevia rebaudiana bertoni in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien optimiert werden sollte. Ziel war es, die Subventionierung für den Tabakanbau auf gesundheitlich günstigere Pflanzen umzustellen.<ref>Diversification for tobacco growing farms by the alternative crop stevia rebaudiana bertoni (DIVAS) Funded under 7th FWP (Seventh Framework Programme)</ref>

Im April 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Entscheidung 2000/196/EG der Kommission keine Wirkung gegenüber Dritten habe, also nicht allgemein verbindlich sei. Demnach kann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (BayVGH) frei dazu entscheiden, ob es sich bei den Blättern der Stevia überhaupt um ein neuartiges Lebensmittel (engl.: "Novel-Food") oder ein übliches Lebensmittel handelt.

Der deutsche Süßstoffverband sah der Einführung „erwartungsvoll entgegen“. Man nahm an, das Marktpotential könnte in den USA 700 Millionen Dollar erreichen, entsprechend hoch waren die Erwartungen für den europäischen Markt.<ref>Erst das Blatt und dann der Extrakt – Europäischer Gerichtshof urteilt über Stevia als Zuckerersatz Von Mirjam Stöckel vom 14. April 2011.</ref>

Im November 2011 erlaubte die EU-Kommission die Verarbeitung des natürlichen Stevia-Süßstoffs Steviolglycosid in Lebensmitteln und Getränken. Die Verordnung trat am 2. Dezember 2011 in Kraft.<ref>EU gibt grünes Licht lebensmittelpraxis.de, 16. November 2011.</ref>

Österreich

Im österreichischen Parlament brachte am 20. Mai 2009 Norbert Hofer (FPÖ) einen Antrag für die Zulassung von Stevia ein.<ref>Stenografisches Protokoll vom 29. Mai 2009</ref>

Im Jahr 2006 begann die Firma Reisenberger, ein Unternehmen, das mit Zusatzstoffen im Human- und Veterinärbereich handelt und als einziges österreichisches Unternehmen Mitglied der EUSTAS ist, mit der Universität für Bodenkultur in Wien ein Forschungsprojekt und suchte dabei um eine europaweite Zulassung von Stevia als Lebensmittelzusatz an. Im Dezember 2011 wurde diese Zulassung erteilt.<ref>Perchtoldsdorfer sorgt für die gesunde Süße in der NÖN-Online vom 25. Januar 2012, abgerufen am 29. Januar 2012</ref>

Deutschland

In einem seit 2002 laufenden Rechtsstreit zwischen der Mensch & Natur AG und Bayern entschied 2004 das Verwaltungsgericht München, dass die Firma ihr Sortiment von Kräuter-, Gewürz- und Früchteteemischungen mit der Zutat von getrockneten Blättern der Stevia rebaudiana aus ökologischem Anbau weiter vermarkten darf.<ref>wib: "Stevia" darf weiterhin den Tee versüßen In: Merkur-Online vom 15. Mai 2004</ref> Gegen dieses Urteil legte Bayern Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein. In mündlicher Verhandlung am 29. Juni 2009 entschied der BayVGH, zwei Fragen, die sich in dem Verfahren stellen, dem insoweit zuständigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen und so lange das Berufungsverfahren auszusetzen.<ref>Pressemitteilung des BayVGH vom 29. Juli 2009 (PDF; 35 kB).</ref><ref>Beschluss des BayVGH vom 1. Juli 2009 (PDF; 56 kB).</ref> Im September 2011 erreichte die Molkerei Scheitz aus Andechs in einem Eilverfahren am Verwaltungsgericht München, dass man ihr den Vertrieb ihres mit Stevia-Tee gesüßten Joghurts nicht untersagen darf.<ref name="sz">Otto Fritscher: Gerichtsurteil zu Stevia-Pflanze Bahn frei für den grünen Süßstoff Meldung in der SZ vom 27. September 2011.</ref>

Frankreich

Wie bereits am 16. Juni 2009 von der französischen Agentur für Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit (AFSSA) angekündigt,<ref>Avis de l’Agence française de sécurité sanitaire des aliments sur un projet d’arrêté relatif à l’emploi de rébaudioside A extrait de Stevia rebaudiana en tant qu’additif alimentaire, PDF.</ref> wurde mit einem Erlass vom 26. August 2009 Rebaudiosid A mit einer Reinheit von 97 % als Lebensmittelzusatzstoff in Frankreich vorerst für eine Dauer von zwei Jahren zugelassen.<ref>Journal officiel de la République Française du 6 septembre 2009, édition n°206, Arrêté du 26 août 2009 relatif à l'emploi du rébaudioside A (extrait de Stevia rebaudiana) comme additif alimentaire</ref>

Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz wurde Ende August 2008 die bisher an die EU angelehnte Praxis gelockert, als das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem Freiburger Getränkeproduzenten STORMS erlaubte, ein Produkt mit Stevia-Extrakt zu süßen. Da das Expertengremium der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) neue Untersuchungsergebnisse vorgelegt habe, will das BAG fortan die Verwendung von Stevia-Extrakt auf Gesuch hin bewilligen, sofern eine Notwendigkeit für dessen Nutzung vorliege. Infolge dieser Praxis sind seit Beginn des Jahres 2010 zahlreiche Produkte in der Schweiz mit Stevia als Süßstoff erhältlich. Die Firmen Assugrin und MedHerbs-Schweiz verkaufen zudem bei den großen Detailhändlern Stevia-Süßstoff als Pulver oder Tabletten. Für viele Hersteller ist die Schweiz ein Stevia-Testmarkt.<ref>NZZ vom 15. März 2010</ref><ref>Bundesamt für Gesundheit (BAG): Stevia Rebaudiana – Süßkraut</ref>

Empfehlung der FAO/WHO

Das Expertengremium der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) kam auf der Grundlage von Studien im Juni 2004 zu dem Schluss, Steviosid bis zu einer Höchsteinnahmemenge von 2 mg pro Tag und kg Körpergewicht für den menschlichen Gebrauch vorläufig als unbedenklich zu bezeichnen. Eine Aufgabe der Kommission ist es, die gesundheitliche Bedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen einzuschätzen und Empfehlungen für deren Verwendung zu geben. Hierzu gehören Festlegungen über die Reinheit der Zusatzstoffe sowie deren erlaubte Tagesdosis.

Inzwischen (69. Treffen 2008 in Rom) wurde für Stevia bzw. für den Extrakt eine erlaubte Tagesdosis festgelegt. Für Steviolglycoside wurde die 2004 vorläufige erlaubte Tagesdosis nach der Eingabe zusätzlicher wissenschaftlicher Studien am 4. Juli 2008 auf 4 mg/kg Körpergewicht – bezogen auf Steviol („Stevioläquivalente“) – pro Tag verdoppelt.<ref name="Fact Sheet FAO">Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatVorlage:Internetquelle/Wartung/Datum nicht im ISO-FormatFact Sheet: Steviol glycosides (INS 960). FAO, Final 5.Nov.2008, archiviert vom Original am 31. März 2010, abgerufen am 28. Juli 2013 (PDF-Datei, 4 Seiten, 88 kB).</ref>

Weblinks

Commons Commons: Stevia rebaudiana – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

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Einzelnachweise

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