Terrorismus
Unter Terrorismus (lat. terror „Furcht, Schrecken“) sind Gewalt und Gewaltaktionen (wie z. B. Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) gegen eine politische Ordnung zu verstehen. Der Terror dient als Druckmittel und soll vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten oder Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen.<ref>Definition nach Peter Waldmann: Terrorismus und Bürgerkrieg. Der Staat in Bedrängnis. Gerling Akademie Verl., München 2003, ISBN 3-932425-57-X.</ref> Terrorismus ist keine militärische Strategie, sondern primär eine Kommunikationsstrategie.<ref name="Bockstette" /><ref>vgl. André M. Malick Al-Qa'idas Interpunktion von Ereignisfolgen. Eine Konfliktanalyse unter kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten nach Watzlawick. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2011, ISBN 978-3-86676-163-6.</ref> Terroristen streben zunächst nach Anerkennung, doch greifen sie nicht militärisch nach Raum (wie z. B. der Guerillero), sondern wollen das Denken besetzen und dadurch Veränderungsprozesse erzwingen.
Es gibt keine allgemein akzeptierte wissenschaftliche Definition von Terrorismus. Schwierigkeiten bereitet insbesondere die Abgrenzung von Terrorismus und politischem Widerstand. Typischerweise werden Personen und Bewegungen, die von einer Seite als gewalttätige, aber legitime Untergrund- oder Widerstandskämpfer angesehen werden, aus einem anderen Blickwinkel als Terroristen bezeichnet, und umgekehrt. Die verschiedenen juristischen Definitionen des Begriffs, ob im nationalen Strafrecht von Staaten oder im internationalen Recht, sind häufig aus ähnlichen Gründen umstritten.
Personen und Gruppen, welche Anschläge verüben („Terroristen“ oder „Terrororganisationen“), werden von Politik und Medien oft vereinfachend als „der Terrorismus“ bezeichnet, etwa in Begriffen wie „der internationale Terrorismus”. Der Begriff Staatsterrorismus bezeichnet staatlich organisierte oder geförderte Gewaltakte, die nicht auf gesetzlicher Grundlage beruhen bzw. als terroristisch bewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Begriff
- 2 Geschichte
- 3 Ziele und terroristisches Kalkül
- 4 Charakteristika des Terrorismus: Strategie und Vorgehen
- 5 Arten von Terrorismus
- 5.1 Sozialrevolutionärer Terrorismus
- 5.2 Rechtsterrorismus
- 5.3 (Ethnisch-)Nationalistischer Terrorismus
- 5.4 Religiöser Terrorismus
- 5.5 Homegrown Terrorism
- 5.6 Konservativer „vigilantistischer“ Terrorismus
- 5.7 Terrorismus aufgrund verletzten Rechtsgefühls
- 5.8 Staatsterrorismus
- 5.9 Staatsterror
- 5.10 Ökoterrorismus
- 6 Innenpolitische Konsequenzen
- 7 Terrorismusabwehr
- 8 Terroristische Vereinigungen
- 9 Strafrecht
- 10 Opferzahlen
- 11 Siehe auch
- 12 Literatur
- 13 Weblinks
- 14 Einzelnachweise
Begriff
Die Worte Terrorismus, Terrorist und terrorisieren wurden erstmals im 18. Jahrhundert zur Bezeichnung einer gewaltsamen Regierungsmaßnahme verwendet.<ref>Charles Tilly: „Terror, Terrorism, Terrorists.“ In: Sociological Theory 22 (1): 5–14, S. 8, 2004.</ref> Im Zusammenhang mit der Französischen Revolution wurde der „Terror des Konvents“ von 1793 bis 1794 ausgerufen, als die Regierung alle als konterrevolutionär eingestuften Personen hinrichten oder inhaftieren ließ. Dabei wurden unter anderem Ludwig XVI., Marie Antoinette und Gräfin Dubarry guillotiniert. Bereits 1795 findet der Begriff Terrorismus Eingang in den deutschen Sprachgebrauch. Er ist zunächst synonym mit der Schreckensherrschaft der Jakobiner in Frankreich und wird ab den 1820er Jahren auf Kunst und Ästhetik übertragen.
Abgrenzungen
Eine objektive Eingrenzung des Begriffs Terrorismus ist schwierig, da er von den jeweils herrschenden Regierungen gerne als Legitimation, zur Denunzierung ihrer Gegner – manchmal auch unabhängig davon, ob diese Gewalt anwenden oder nicht – und zur Rechtfertigung eigener Gewaltanwendung gegen vermeintliche oder tatsächliche Feinde der gegenwärtigen Staatsordnung herangezogen wird. Schwierigkeiten bereitet insbesondere die Abgrenzung zwischen verbrecherischen Handlungen und legitimen Akten des Widerstands.<ref>Vgl.Marsavelski, A. (2013) The Crime of Terrorism and the Right of Revolution in International Law Connecticut Journal of International law, Vol. 28, S. 278-275.</ref>
Von Widerstandsbewegungen, Guerillas oder nationalen Befreiungsbewegungen unterscheidet sich der Terrorismus weniger durch die Wahl seiner Waffen als in der Wahl seiner Ziele: Eine nationale Befreiungs- oder Widerstandsbewegung ist zumeist militärisch raumgreifend, der Terrorismus dagegen versucht, mit seinen Gewaltakten möglichst große Aufmerksamkeit zu erlangen, um geschlossene Machtstrukturen zu untergraben und die Angreifbarkeit solcher Strukturen zu exemplifizieren und der Bevölkerung öffentlich zu erschließen.
Auch verschwimmen in länger bestehenden terroristischen Organisationen nicht selten durch eine Kommerzialisierung („Gewaltunternehmertum“ nach Elwert) die Grenzen zur organisierten Kriminalität (zum Beispiel finanzierten sich IRA und ETA teilweise durch Schutzgelderpressung bei örtlichen Unternehmern.<ref>Vgl. Soziologie der Kriminalität: theoretische und empirische Perspektiven (2002), S. 98.</ref>)
Definitionen
Was als Terrorismus zu bezeichnen ist und was nicht, dazu gibt es weder in der politischen Praxis noch in der Forschung eine einheitliche Definition.<ref>Bruce Hoffman: Terrorismus – Der unerklärte Krieg, Frankfurt 2006, ISBN 3-10-033010-2, S. 21–80.</ref><ref>bpb: Die Definition von Terrorismus, abgerufen am 22. November 2011</ref> Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erarbeitete 2004 in Resolution 1566 eine völkerrechtlich verbindliche Definition,<ref>vgl. Adam Roberts: The 'War on Terror' in Historical Perspective, in: Thomas G. Mahnken und Joseph A. Maiolo: Strategic Studies – A Reader, Oxon: Routledge 2007, 398.</ref> wenngleich sie bislang noch keine umfassende Anerkennung gefunden hat. Die Grenze zwischen „Widerstandskämpfer“ und „Terrorist“ ist weltanschaulich geprägt und daher oft strittig. Der Soziologe Henner Hess findet in der Begrifflichkeit ein Problem, da es im Auge des Betrachters läge. Wen manche als Terroristen nennen, können andere als „Gotteskrieger“, Revolutionär oder Freiheitskämpfer definieren. Richard Reeve Baxter, ehemaliger Richter am Internationalen Gerichtshof, äußerte sich wie folgt:
- Wir haben Grund zu bedauern, dass uns ein juristischer Begriff des Terrorismus jemals auferlegt wurde. Der Begriff ist unpräzise; er ist mehrdeutig; und vor allem dient er keinem entscheidenden juristischen Zweck.<ref>Originalwortlaut: „We have cause to regret that a legal concept of terrorism was ever inflicted upon us. The term is imprecise; it is ambiguous; and, above all, it serves no operative legal purpose.“ Zit. n. University of New South Wales: What is 'terrorism’? Problems of legal definition, 2004.</ref>
So existiert für nahezu jeden Staat eine andere Definition von Terror. In den USA gelten darüber hinaus verschiedene Definitionen der einzelnen Behörden.<ref>Universität von Oklahoma: International Law: Blaming Big Brother: Holding States Accountable for the Devastation of Terrorism, 2003.</ref> Dabei spiegelt die Definition die Prioritäten und besonderen Interessen der jeweiligen Behörde. So begreift das US-Außenministerium gewaltsame Akte dann als terroristisch, wenn sie sich gegen Nichtkombattanten richten, während das Ministerium für Innere Sicherheit schon dann von Terror spricht, wenn wichtige Infrastruktur angegriffen wird.<ref>Bruce Hoffman: Terrorismus – Der unerklärte Krieg, Frankfurt 2006, ISBN 3-10-033010-2, S. 68 f.</ref>
Im Jahre 1988 existierten bereits 109 verschiedene Definitionen von dem Wort „Terror“ und diese Anzahl dürfte speziell nach dem 11. September 2001 weit gestiegen sein.<ref>Vgl. University of New South Wales: What is 'terrorism’? Problems of legal definition (Memento vom 19. August 2006 im Internet Archive), 2004.</ref> Einige Terrorismusforscher unterscheiden zwischen den Begriffen „Terrorismus“ und „Terror“. Demnach wird eine gewaltsame Methode als Terror verstanden, wenn sie von einem Staat angewendet wird, was auch als Staatsterrorismus bezeichnet wird. Diese Bezeichnung ist aber zumindest in den anderen Definitionen nicht enthalten. In der Terrorismusforschung wird Terrorismus als gewaltsame Methode verstanden, die nicht zuletzt gegen Zivilisten und zivile Einrichtungen gerichtet ist. Der Freiheits- oder Widerstandskämpfer wendet zwar physische Gewalt an, doch beschränkt er sich dabei vornehmlich auf militärische Ziele und beabsichtigt damit unmittelbar die Ziele seiner Organisation zu erreichen. Im Gegensatz dazu geht es dem Terroristen primär um die psychischen Folgen der Gewaltanwendung. Die Violenz des Terroristen ist kommunikativ und indirekt, der Terrorist kann sein Ziel nur über Umwege erreichen. Seine Kommunikation ist an sein Opfer, das ein Staat und seine Apparate sein kann, oder auch Zivilisten gerichtet. Der Widerstands- oder Freiheitskämpfer beschränkt sich dabei vornehmlich auf militärische Ziele.
Die Disziplin der Terrorismusforschung ist neueren Datums und hat bisher ebenfalls keine allgemeingültige wissenschaftliche Definition hervorgebracht. Erstmals fand der Begriff während der Französischen Revolution Anwendung, hatte jedoch im Gegensatz zu seiner heutigen negativen Behaftung einen positiven Beiklang. Für das sogenannte „regime de la terreur“ der Jahre 1793/94, von dem sich sowohl das englische Wort „terrorism“, wie auch der deutsche Begriff herleitet, galt terreur (Schrecken) als Instrument zur Durchsetzung von Ordnung in der von Unruhen und Aufständen gezeichneten anarchischen Zeit nach der Erhebung von 1789. Es zielte darauf ab die Macht der neuen Regierung durch die Einschüchterung von Kontrarevolutionären und Andersdenkenden zu festigen. Einer der geistigen Motoren der Revolution, Maximilien de Robespierre, fasst sein Verständnis von Terror in jener Zeit wie folgt: „Terror ist nichts anderes als Gerechtigkeit, sofortige, unnachsichtige und unbeugsame Gerechtigkeit; er stellt daher eine Ausdrucksform der Tugend dar“ (Berhane 2011).
Jedoch erst die Verkopplung mit den Massenmedien machte den Terrorismus zu einer weltweit politisch-militärischen Strategie. Nach Carsten Bockstette kann Terrorismus wie folgt definiert werden: Terrorismus ist der nachhaltige und verdeckt operierende Kampf auf allen Ebenen durch die bewusste Erzeugung von Angst durch schwerwiegende Gewalt oder der Androhung derselben, zum Zweck der Erreichung eigener politischer Ziele. Dies geschieht unter teilweiser Nichtachtung von existierenden Konventionen der Kriegsführung. Hierbei wird versucht, höchstmögliche Publizität zu erlangen. Demnach ist die Erzeugung von Schrecken ein wichtiger Bestandteil der Definition.<ref name="Bockstette">Bockstette, Carsten: „ Terrorismus und asymmetrische Kriegsführung als kommunikative Herausforderung“. In: Carsten Bockstette, Siegfried Quandt, Walter Jertz (Hg.) (2006) Strategisches Informations- und Kommunikationsmanagement. Handbuch der sicherheitspolitischen Kommunikation und Medienarbeit; Bernard & Graefe Verlag.</ref>
Terrorismus kann nach Bockstette ein Teil eines asymmetrischen Konfliktes sein und trägt einen Konflikt mit geringfügigen Ressourcen gegen eine deutlich überlegene Macht mit gewaltsamen Mitteln aus dem Untergrund aus. Oft reklamieren terroristische Gruppen für sich, Guerilleros zu sein und einen Partisanenkampf mit unkonventionellen Methoden des Gewaltgebrauchs aufgrund ihrer militärischen Unterlegenheit führen zu müssen. Terroristen allerdings sind im Vergleich zu Partisanen normalerweise nicht in der Lage, eine direkte militärische Konfrontation zu überstehen und meiden diese, da sie dem Gegner in Anzahl und Ausrüstung unterlegen sind. Terroristen achten, anders als Partisanen, nicht auf die physischen, sondern schwerpunktmäßig auf die psychischen Folgen ihrer Anschläge.<ref name="Bockstette" />
Nach der umfangreichen Definition von Pehlivan ist Terrorismus „</ref> führe. Dieser könne angesichts einer ungesühnten Rechtsverletzung zu terroristischen Ausbrüchen führen.<ref>Gerhard Gönner: Vom „zerspaltenen Herzen“ und der „gebrechlichen Einrichtung der Welt“. Versuch einer Phänomenologie der Gewalt bei Kleist. Stuttgart 1989, S. 175.</ref>
Staatsterrorismus
Staatsterrorismus bezeichnet Gewaltakte, die als terroristisch eingestuft sind und von Staatsorganen oder zumindest informell durch einen Staat kontrollierten Akteuren (z. B. Todesschwadronen oder Untergrundbewegungen) vollzogen beziehungsweise durch eine souveräne Regierung gefördert werden. So sind aus der jüngeren Vergangenheit Fälle dokumentiert, in denen Staaten bzw. deren Geheimdienste unter „falscher Flagge“ Terrorakte initiierten, die dann etwa unerwünschten politischen Gruppierungen angehängt wurden, um diese zu diskreditieren. Ein Beispiel war die Inszenierung von Terroranschlägen durch geheimdienstnahe rechtsextremistische Gruppierungen in Italien in den 1970er und 1980er Jahren, für die fälschlich linksextremistische Gruppen verantwortlich gemacht wurden, vor allem die Roten Brigaden.<ref name="Latsch">Gunther Latsch: Die dunkle Seite des Westens. In: Der Spiegel. Nr. 15, 11. April 2005, S. 48–50 (PDF, abgerufen am 3. Juli 2013).</ref><ref name="Hoffmann">Vor 25 Jahren: Bomben-Anschlag im Bahnhof von Bologna. In: Deutschlandfunk. 2. August 2005, abgerufen am 3. Juli 2013. Karl Hoffmann: </ref><ref name="Ganser 2004">Daniele Ganser: Nato-Geheimarmeen und ihr Terror. In: Der Bund. Bern 20. Dezember 2004, S. 2 ff. (PDF, abgerufen am 3. Juli 2013).</ref> Diese Vorgehensweise wird auch als „Strategie der Spannung“ bezeichnet. Der Historiker Daniele Ganser meinte zu diesen Vorgängen, dass sich Terror „mehr als irgendeine andere militärische Strategie dazu </ref> In der Studie nicht berücksichtigt sind die zehn Toten des NSU, welcher zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordete.
Siehe auch
- Agroterrorismus
- Bioterrorismus
- Liste von Terroranschlägen
- Monoperzeptose zu forensisch-psychiatrischen Aspekten
Literatur
- Jörg Baberowski, Anselm Doering-Manteuffel: Ordnung durch Terror. Gewaltexzesse und Vernichtung im nationalsozialistischen und im stalinistischen Imperium. Dietz, Bonn 2006, ISBN 3-8012-0368-9.
- Paul Berman: Terror und Liberalismus. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2004 (Lizenzausgabe der Europäischen Verlags-Anstalt), ISBN 3-89331-548-9.
- Martha Crenshaw: The Psychology of Terrorism: An Agenda for the 21st Century. In: Political Psychology. Bd. 21, 2000, Nr. 2 (Online-Zusammenfassung) doi:10.1111/0162-895X.00195.
- Anna Goppel: Killing Terrorists. A Moral and Legal Analysis. De Gruyter, Berlin 2013, ISBN 978-3110284423.
- Dipak K. Gupta: Understanding Terrorism and Political Violence. Routledge, 2008, ISBN 978-0-415-77164-1.
- Eric Hobsbawm: Globalisierung, Demokratie und Terrorismus. Englisches Original 2007. dtv, München 2009, ISBN 978-3-423-2476-9-6 (Aufsatzsammlung).
- Bruce Hoffman: Terrorismus – der unerklärte Krieg. Neue Gefahren politischer Gewalt. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-596-15614-9.
- Johannes Hürter, Gian Enrico Rusconi (Hrsg.): Die bleiernen Jahre. Staat und Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland und Italien 1969–1982. R. Oldenbourg, München 2010, ISBN 978-3-486-59643-4.
- Josef Isensee (Hrsg.): Der Terror, der Staat und das Recht. Duncker und Humblot, Berlin 2004, ISBN 3-428-11127-3.
- Tobias O. Keber: Der Begriff des Terrorismus im Völkerrecht. Entwicklungslinien im Vertrags- und Gewohnheitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten zu einem umfassenden Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (= Öffentliches und Internationales Recht. Band 10). Lang, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-631-58240-4.
- Walter Laqueur: Krieg dem Westen. Terrorismus im 21. Jahrhundert. Propyläen, Berlin 2003, ISBN 3-549-07173-6.
- Christian Lüdemann, Thomas Ohlemacher: Soziologie der Kriminalität. Theoretische und empirische Perspektiven. Juventa, Grundlagentexte Soziologie, 2002.
- Charles Townshend: Terrorismus. Reclam, Stuttgart 2005, Reclams Universalbibliothek Nr. 18301, ISBN 3-15-018301-4.
- Sebastian Simmert: Terrorismus im Zeichen falscher Traditionen, in: Zeitschrift für Rechtsphilosophie (ZRPh) 2013 (Heft 2), S. 1 ff.
- Alexander Straßner (Hrsg.): Sozialrevolutionärer Terrorismus. Theorie, Ideologie, Fallbeispiele, Zukunftsszenarien. Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-5311557-8-4.
- Jens Dolfen: Die Vereinten Nationen und das Problem der Terrorismusdefinition. GRIN Verlag, München 2007, ISBN 978-3-638-81072-2.
- Ulrich Schneckener: Transnationaler Terrorismus. Charakter und Hintergründe des „neuen“ Terrorismus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-518-12374-4.
- Thomas A. Reppetto: Battleground New York City. Countering spies, saboteurs, and terrorists since 1861. Potomac Books, Washington, DC 2012, ISBN 978-1-597-97677-0.
- Florian Hartleb: Die Analyse des Falls „Breivik“: Einsamer Wolf-Terrorismus als wichtiges, aber vernachlässigtes Phänomen sui generis innerhalb des Terrorismus. In: Martin H.W. Möllers, Robert Chr. van Ooyen (Hrsg.): Jahrbuch für öffentliche Sicherheit. 2012/2013, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt a. M. 2012, S. 71–92.
- Daniel Bultmann: Bürgerkriegstheorien. UVK, Konstanz 2015, ISBN 978-3867645973.
Weblinks
- Igor Primoratz: Terrorism. In: Edward N. Zalta (Hrsg.): Stanford Encyclopedia of Philosophy
- Oldemeinen, Mareike: One person’s terrorist… another person’s freedom fighter?, 13. Januar 2010, e-IR (englisch)
- US-Außenministerium: Länderberichte zum Terrorismus (englisch)
- Beschreibungen von Organisationen auf der Seite von Worldstatesmen.org (englisch)
Einzelnachweise
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