Transitverkehr


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Transitverkehr ist allgemein der Verkehr durch Länder oder Staaten, die weder Anfang noch Ziel der Reise sind. Eine Sonderform des Transitverkehrs ist der Hufeisenverkehr.

Im europäischen Zollrecht ist dann vom Transitverkehr („Durchfuhr“) die Rede, wenn eine Ware durch ein Staatsgebiet transportiert wird, ohne eingeführt und zum freien Warenverkehr abgefertigt (umgangssprachlich „verzollt“) zu werden oder eine sonstige zollrechtliche Bestimmung erhält, wie beispielsweise das Verbringen in ein Zolllager oder die Wiederausfuhr. Siehe auch Zollrechtliche Versandverfahren.

Die andere Möglichkeit des Grenzverkehrs ist der Wechselverkehr, auch als Ziel- und Quellverkehr bezeichnet.

Politische Regelungen

Historisch

Zur Vereinfachung im Warenverkehr (siehe auch TIR) gibt es solche Regelungen. Viele Staaten haben für den Transitverkehr Reisebestimmungen wie beispielsweise Transitvisa erlassen. Im Fall von Exklaven eines Staates, die nur über einen anderen Staat erreichbar sind, lösen Transitbestimmungen häufig zwischenstaatliche Probleme. Beispiele sind Ostpreußen, das in der Zwischenkriegszeit vom übrigen Deutschen Reich durch den polnischen Korridor getrennt war. Im Kalten Krieg gab es den Transitverkehr durch die DDR nach West-Berlin. Seit der Unabhängigkeit Litauens und Weißrusslands ist der nördliche Teil der russischen Oblast Kaliningrad vom Mutterland getrennt und durch Transitverkehr verbunden. Für Österreich galt ab dem Beitritt zur Europäischen Union 1995 ein Transitvertrag, der 2003 endete.

Flugverkehr

Im Personenflugverkehr bezeichnet man jene Flugbewegungen als Transitverkehr, bei denen die Flugzeuge zwar zwischenlanden, die Passagiere den so genannten Transitbereich des Flughafens aber nicht verlassen und daher hinsichtlich der Einreisebestimmungen auf diesem Flughafen nicht kontrolliert werden. Dies kann aber dazu führen, dass Passagiere, die keine Einreiseerlaubnis in das Land bekommen, im Transitbereich verbleiben. In Einzelfällen lebten Passagiere, denen Reisedokumente oder Einreiseerlaubnis in ein Zielland fehlten, somit tage- bis jahrelang im Transitbereich.<ref>Leben im Transitbereich, Unter der Rolltreppe einquartiert, ORF.at vom 27. Juni 2013, abgerufen am 30. Juni 2013</ref> Eine filmische Verarbeitung des Themas ist der Kinofilm Terminal aus dem Jahr 2004.

Für den Schengen-Raum sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz legt die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) in Artikel 3 in Verbindung mit Anhang IV fest, welche Personen für den Aufenthalt im Transitbereich über ein Transitvisum verfügen müssen. Für eine grafische Darstellung der Staaten, deren Staatsangehörige für den Transit über Schengenstaaten nach 810/2009 Annex IV ein Visum benötigen, siehe: Artikel „Visum“, Abschnitt „Visa nach dem Schengen-Recht“.

Transitbereiche gibt es nur in einigen sehr großen internationalen Großflughäfen, sonst werden Transitreisende nochmals der Einreisekontrolle, der Sicherheitskontrolle und der Zollkontrolle unterzogen. Hinderungsgrund ist der Verwaltungsaufwand für die Steuerung der Reisenden und extra Gänge (Kostenfaktor, bauliche Gegebenheiten).

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />