Truppenfahnen der Bundeswehr
Die Truppenfahnen der Bundeswehr wurde vom Bundespräsident Heinrich Lübke am 18. September 1964 per Anordnung für Bataillone und entsprechende Verbände „als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat“ gestiftet.<ref>Truppenfahne Protokoll Inland der Bundesregierung Artikel vom 12. Februar 2011</ref>
Inhaltsverzeichnis
Anordnung
Die „Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr“ (BwFahnAnO) wurde am 18. September 1964 (BGBl. I S. 817) veröffentlicht (Textnachweis ab 20. Oktober 1964).<ref>Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr</ref>
- Eingangsformel
- Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben schwarz-rot-gold mit Bundesadler.
- § 1
- Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.
- § 2
- (1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils.
- (2) Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein ovaler Eichenlaubkranz mit einem Eisernen Kreuz in der Mitte.
- § 3
- (1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht.
- (2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt.
- § 4
- Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
- Schlußformel
- Der Bundespräsident (Heinrich Lübke)
- Der Bundeskanzler (Ludwig Erhard)
- Der Bundesminister der Verteidigung (Kai-Uwe von Hassel)
Entstehungsgeschichte
Nach der Gründung 1956 hatte sich die Bundeswehr zunächst bewusst auf Truppenfahnen (spezielle Fahnen für Truppeneinheiten) verzichtet, um eine Abgrenzung zur militärischen Tradition aufzubauen. Bei zeremoniellen Anlässen, insbesondere zusammen mit den NATO-Partnern, zeigte sich jedoch immer wieder der Bedarf an entsprechenden Fahnen, die dann zum Teil in Eigenregie hergestellt wurden. Um dem Wildwuchs ein Ende zu setzen, wurde 1964 die Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr erlassen.<ref>Der erste Fahnenträger der Bundeswehr von Babak Zand auf streitkraeftebasis.de; online im Internet: 25. November 2013</ref><ref>Deutsche Flaggen</ref>
Geschichte
Stellvertretend für die gesamte Bundeswehr verlieh Bundespräsident Heinrich Lübke dem Wachbataillon in Bonn die erste Truppenfahne am 7. Januar 1965. Am 24. April 1965 traten Abordnungen von 319 Bataillonen des Heeres zusammen mit den Abordnungen der Luftwaffe in Münster (Westfalen) an, um aus der Hand ihrer Inspekteure (Inspekteur des Heeres, Inspekteur der Luftwaffe) die Truppenfahnen entgegenzunehmen. Zeitgleich erhielt die Deutsche Marine auf dem Gelände der Marineunteroffizierschule in Plön ihre Truppenfahnen vom Inspekteur der Marine.<ref>Die Truppenfahne auf deutschesheer.de Autor: Online-Redaktion Heer vom 25. November 2013</ref>
Die erste Truppenfahne der Bundeswehr befindet sich heute in den Beständen des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung (Bendlerblock) in Berlin. Als Symbol für die Integration der Bundeswehr in das Staatsgefüge und ihre Verpflichtung auf die freiheitlich demokratische Grundordnung ist die Truppenfahne fester Bestandteil einer eigenen Tradition der Bundeswehr in der Demokratie.<ref>Die Truppenfahne auf deutschesheer.de Autor: Online-Redaktion Heer vom 25. November 2013</ref>
Vorschriften
Truppenfahnen spielen insbesondere bei Empfängen mit militärischen Ehren und Gelöbnissen eine große Rolle. Werden Truppenfahnen im Rahmen solcher oder entsprechender Ereignisse im marschierenden Verband mitgeführt, haben Soldaten in Uniform ihnen gegenüber dem militärischen Gruß zu erweisen. Eine in einer Ehrenformation eingetretene Truppenfahne wird beim Abschreiten der Front im Gegensatz zur alten kaiserlichen Armee und der Wehrmacht nicht gesenkt.<ref>Truppenfahnen für die Bundeswehr auf treff.bundeswehr.de</ref>
Die Truppenfahnen der Bundeswehr werden nur bei folgenden Gelegenheiten gesenkt:
- Gelöbnis; ausgewählte Rekruten legen beim Sprechen der Gelöbnisformel ihre Hände auf die Fahne.
- Totenehrung; beim Vorbeitragen des Sarges an der Ehrenformation und beim Lied Ich hatt’ einen Kameraden.
- Anbringen zusätzlicher Fahnenbänder; verliehen von Repräsentanten des Staates oder ausländischen Staatsgästen zu besonderen Anlässen.
Beim Senken der Fahne soll das Tuch den Boden möglichst nicht berühren. In anderen Ländern wie Großbritannien oder Österreich dagegen ist es üblich, den Fahnenstock auf dem Boden aufzulegen, so dass das Tuch ganz auf dem Boden zu liegen kommt.
Siehe auch
Einzelnachweise
<references/>
Weblinks
- Truppenfahne und Fahnenband; Feldkirchen, 17. März 2009 von Philip Allinger auf sanitaetsdienst-bundeswehr.de vom 2. Dezember 2013
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