Umar al-Baschir
Umar Hasan Ahmad al-Baschir (sehr häufig Omar al-Baschir; arabisch عمر حسن أحمد البشير, DMG ʿUmar Ḥasan Aḥmad al-Bašīr; * [offiziell 1. Januar] 1944 in Hosh Bannaga bei Schandi, Sudan) kam 1989 nach einem unblutigen Militärputsch im Sudan an die Macht und ist seit 1993 der Staatspräsident des Sudan. Er regiert das Land nach einer islamisch-fundamentalistischen Haltung. Wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Darfur-Konflikt hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Haftbefehl gegen al-Baschir – und damit erstmals gegen einen amtierenden Staatschef – erlassen. Aufgrund fehlender Kooperation des UN-Sicherheitsrates mit dem IStGH wurden die Ermittlungen mangels Aussicht auf Erfolg im Dezember 2014 zeitweilig eingestellt.<ref>Sieg über die Weltjustiz. Süddeutsche Zeitung, 15. Dezember 2014</ref>
Inhaltsverzeichnis
Werdegang
Al-Baschir stammt von einer alten Familie im islamisch dominierten Norden ab. 1960 trat er in die Armee ein und absolvierte Militärakademien in Ägypten, Malaysia, Pakistan und 1988 auch in den USA. Der überzeugte arabische Nationalist machte in der Armee schnell Karriere bis zum Generalleutnant. Er verfügt zudem über militärische Erfahrungen als Fallschirmjäger im Jom-Kippur-Krieg 1973 gegen Israel auf ägyptischer Seite.<ref>Roman Deckert, Tobias Simon: Sudan: Baschir forever? In: Inamo 80. Winter 2014, S. 57</ref> Nach seiner Rückkehr aus Ägypten war er im Kampf der Regierungstruppen gegen die Sudanesische Volksbefreiungsarmee (SPLA) im Süden des Landes eingesetzt.
Im Sudan war er seit den 1980er Jahren Verfechter einer islamisch-fundamentalistischen Haltung und stärkte damit den Norden gegen die christlich-animistisch geprägten südlichen Landesteile. Al-Baschir förderte in seinem Herrschaftsbereich die Anwendung der Scharia tatkräftig. Wenn er den Eindruck hatte, dass einzelne Islamisten im eigenen Lager seine Macht gefährdeten, ging er auch gegen diese Glaubensfreunde vor.
Putsch
Am 30. Juni 1989 übernahm al-Baschir mit einer Gruppe Offiziere die Macht im Sudan nach einem unblutigen Militärputsch, welcher vom Iran unterstützt wurde.<ref name="fr-online-16600528">Sudan : Macht von Sudans Präsident bröckelt. In: fr-online.de. 12. Juli 2012, abgerufen am 18. Dezember 2014. Tom Schimmeck: </ref> Er gründete den Revolutionären Kommandorat zur Errettung der Nation (RCC), ernannte sich zum Oberkommandierenden der Streitkräfte und zum Staatsoberhaupt. Mit seinem Revolutionären Kommandorat errichtete er ein eisernes islamisches Regime und führte gegen den Süden des Landes einen erbitterten Feldzug. Der christlich und animistisch geprägte Süden bestehend aus drei Südprovinzen fühlte sich bereits in der Kolonialzeit vernachlässigt und seit der Unabhängigkeit des Landes am 1. Januar 1956 vom Norden unterdrückt. Der Südsudan verlangte eine weitreichende Autonomie, die auch al-Baschir nicht zusicherte. Umar al-Baschir regierte das Land als Alleinherrscher mit seiner Nationalen Kongresspartei.
Präsidentschaft
Ab 1993 wurde al-Baschir auch formell Staatspräsident und in dieser Funktion bei Wahlen 1996 und 2000 im Amt bestätigt. 1999 unterband al-Baschir eine von Hasan at-Turabi als Gesetz in die Nationalversammlung eingebrachte Verfassungsänderung, welche seine Macht beschnitten hätte, durch Auflösung des Parlaments. Die USA setzten den Sudan in den 1990er Jahren auf die Liste der Schurkenstaaten. Osama bin Laden konnte sich unter al-Baschir problemlos bis 1996 im Lande aufhalten. Nach den Attentaten am 7. August 1998 auf die US-Botschaften in Nairobi/Kenia und Daressalam/Tansania führten die Vereinigten Staaten Militäraktionen auch gegen Khartum durch, weil im Sudan Unterstützer der Terroristen vermutet wurden. Der Raketenangriff zerstörte die Asch-Schifa-Arzneimittelfabrik in al-Chartum Bahri. Dies führte zum Bruch al-Baschirs mit der westlichen Weltmacht. Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 beteiligte sich al-Bashir jedoch an den von den USA initiierten Anti-Terror-Maßnahmen.
Seit 2003 geht al-Baschir gegen separatistische Bewegungen der sudanesischen Provinz Darfur vor, wo sich mehrere Rebellengruppen im Darfur-Konflikt gegen das autoritäre Regime in Khartum auflehnen.
2004 beendete al-Baschirs Regime den Krieg gegen die Südprovinzen des Landes. Mit dem im Januar 2005 geschlossenen Friedensvertrag wurde eine gemeinsame nordsudanesisch-südsudanesische Übergangsregierung gebildet. Über die Teilung der Einnahmen der Ölquellen wurde nicht endgültig entschieden.
Im Februar 2011 gab al-Baschir bekannt, bei der nächsten Präsidentschaftswahl nicht mehr zu kandidieren,<ref>Sudan: Al-Baschir verzichtet auf Wiederkandidatur. In: ORF. 21. Februar 2011, abgerufen am 21. Februar 2011. </ref> nahm jedoch seine Aussage zurück und stellte sich im April 2015 den Präsidentschaftswahlen,<ref>Sudan: Elections 2015 Omar al-Bashir</ref> die er am 27. April mit 94 Prozent der Stimmen gewann.<ref>Bashir receives congratulations from world leaders on his election victory. Sudan Tribune, 28. April 2015</ref> Offiziell gingen 46,4 Prozent der Bürger zur Wahl, während Wahlbeobachter der Afrikanischen Union lediglich 30 bis 35 Prozent Wahlbeteiligung schätzten.<ref>Khalid Abdelaziz: Sudanese President Bashir re-elected with 94 percent of vote. Reuters, 27. April 2015</ref>
Haftbefehl des IStGH
Am 14. Juli 2008 kündigte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag, Luis Moreno Ocampo, gegen al-Baschir Haftbefehl wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im anhaltenden Darfur-Konflikt an. Dies war der erste Fall, bei dem der Chefankläger des IStGH einen Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef beantragte. Die Vorverfahrenskammer des IStGH erließ das beantragte Rechtsmittel am 4. März 2009. Die Anklage wegen Völkermordes wurde durch Mehrheitsentscheid (bei einem Sondervotum der lettischen Richterin Anita Ušacka) nicht eingeschlossen, da für diesen keine hinreichenden Beweise vorgelegt worden seien; eine spätere Erweiterung des Haftbefehls um diesen Vorwurf behielt sich das Gericht jedoch ausdrücklich vor.<ref name="SPON-611323">Verdacht auf Kriegsverbrechen: Tribunal erlässt Haftbefehl gegen Sudans Präsidenten. In: Spiegel Online. 4. März 2009, abgerufen am 18. Dezember 2014. </ref><ref>www.icc-cpi.int (PDF-Datei)</ref> Bereits ein Jahr später, am 12. Juli 2010, stellte die Vorverfahrenskammer des IStGH einen zusätzlichen Haftbefehl wegen Völkermords aus. Al-Baschir wird angelastet, er habe die Absicht gehabt, insbesondere die Ethnien der Fur, Masalit und Zaghawa zu vernichten, indem er sie getötet, verwundet oder lebensbedrohlichen Bedingungen ausgesetzt habe.<ref>Sudan: Darfur - ICC Charges Sudanese President With Genocide. allAfrica.com, 12. Juli 2010 und ICC judges endorse genocide charges against Sudanese president. Sudan Tribune, 13. Juli 2010</ref>
Die Kritiker des Haftbefehls (zum Beispiel die Volksrepublik China, Russland, die Arabische Liga, Afrikanische Union) bezeichneten die Anklagen des IStGH als Hindernis für Friedensverhandlungen in Darfur. Im Juli 2009 verabschiedete die Afrikanische Union eine Resolution, den Haftbefehl gegen al-Bashir zu missachten.<ref>African Union in rift with court. BBC News, 3. Juli 2009</ref> Der Kongress der Afrikanischen Union, der im Jahr 2012 in Malawi stattfinden sollte, musste jedoch nach Äthiopien verlegt werden, nachdem sich Malawis Präsident Joyce Banda weigerte, al-Bashir bei sich zu empfangen.<ref>Ethiopia to host Africa Union summit after Omar al-Bashir Malawi row. BBC News, 12. Juni 2012, abgerufen am 16. Juni 2015 (english). </ref> Im Jahr 2013 besuchte al-Bashir ungehindet die Volksrepublik China, den Iran, Äthiopien und Nigeria.<ref name="BBC2">Where can Sudan’s President Omar al-Bashir go now? BBC News, 15. Juni 2015, abgerufen am 16. Juni 2015 (english). </ref> Aus Nigeria musste er allerdings vorzeitig abreisen, nachdem dortige Menschenrechtsaktivisten vor Gericht gegangen waren, um seine Verhaftung zu erwirken.<ref>Sudan’s President Bashir leaves AU summit in Nigeria. BBC News, 15. Juni 2015, abgerufen am 16. Juni 2015 (english). </ref>
Am 12. Dezember 2014 teilte die Chefanklägerin Fatou Bensouda dem UN-Sicherheitsrat mit, dass sie ihre Ermittlungen mangels Aussicht auf Erfolg einstellen müsse. Denn die afrikanischen Staaten, die Al-Baschir nach der Ausstellung des internationalen Haftbefehls bereist hatte, waren nicht bereit, diesen zu vollstrecken. Es sei, „als fahnde man nach Al Capone – aber bloß mit der höflichen Bitte an Capone, ob er sich nicht selbst stellen wolle, sowie mit der Bitte an andere mächtige Gruppen, ob sie ihn nicht einfangen und abgeben könnten“.<ref>Ronen Steinke: Sieg über die Weltjustiz. Süddeutsche Zeitung, 15. Dezember 2014.</ref>
Am 14. Juni 2015 entschied der südafrikanische North Gauteng High Court in Pretoria, dass al-Baschir, der sich zu diesem Zeitpunkt wegen eines Gipfeltreffens der Afrikanischen Union in Südafrika aufhielt, das Land nicht verlassen dürfe, bis über das Festnahme-Ersuchen des IStGH entschieden worden sei.<ref>High Court of South Africa, Gauteng Division, Pretoria: Interim Order vom 14. Juni 2015, Case No. 27740/15 (Southern Africa Litigation Center v. Minister of Justice and Constitutional Development et al.). Abgerufen am 17. Juni 2015 (english). </ref> Südafrika ist Mitgliedsstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs.<ref>Sudans Präsident darf Südafrika nicht verlassen. Artikel auf derStandard.at vom 14. Juni 2015.</ref> Am 15. Juni 2015 reiste al-Baschir jedoch, unter Missachtung der Anordnung des südafrikanischen Gerichts, aus Südafrika in den Sudan aus.<ref name="BBC1">Wanted Sudan leader Bashir avoids South Africa arrest. BBC News, 15. Juni 2015, abgerufen am 15. Juni 2015 (english). </ref> In Südafrika weitete sich die ungehinderte Ausreise von al-Baschir zu einer Verfassungskrise aus. Er war mit Polizeieskorte, also offensichtlich mit Wissen der südafrikanischen Regierung, zum Flughafen gebracht worden.<ref>Wanted president Omar al-Bashir arrives home in Sudan as South Africa faces backlash for letting him leave. The Telegraph, 15. Juni 2015, abgerufen am 15. Juni 2015 (english). </ref> UN-Generalsekretär Ban Ki-moon erklärte, dass Länder, die die Statuten des Internationalen Gerichtshofs anerkannt hätten, dessen Haftbefehle auch ausführen müssten. Im heimatlichen Khartum wurde al-Baschir von jubelnden Anhängern begrüßt. Offizielle sudanesische Regierungssprecher verspotteten die missglückte Aktion gegen ihn als „lahm und bedeutungslos“.<ref name="BBC1" />
Literatur
- Omar Hassan Ahmad al-Bashir, in: Internationales Biographisches Archiv 17/2012 vom 24. April 2012, im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
Weblinks
- Webseite IStGH (engl.): The Prosecutor v. Omar Hassan Ahmad Al Bashir (ICC-02/05-01/09)
Einzelnachweise
<references />
Personendaten | |
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NAME | al-Baschir, Umar |
ALTERNATIVNAMEN | al-Baschir, Umar Hasan Ahmad; al-Bashir, Omar Hassan Ahmad; عمر حسن احمد البشير (arabisch) |
KURZBESCHREIBUNG | sudanesischer Politiker, Staatschef Sudans (seit 1989) |
GEBURTSDATUM | 1. Januar 1944 |
GEBURTSORT | Hosh Bannaga, Sudan |