Naturschutzorganisation


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Eine Naturschutzorganisation ist ein Zusammenschluss von Personen (meist als Verein) mit dem Ziel, die belebte Natur oder spezielle Bereiche zu schützen. Darunter fallen alle Organisationen, die sich im weitesten Sinne um Schutz und Erhaltung der Landschaft, um Schutz, Hege und Pflege von Tier- oder Pflanzenarten oder auch von Schutzgebieten und Biotopen kümmern.

Es gibt zum einen Vereine, die einen Schwerpunkt haben, den Schutz einer Art oder eines Schutzgebiets betreiben und oft nur mit wenigen, engagierten Spezialisten agieren, so die Fischerei- und Jagdverbände. Zum anderen gibt es die Universalisten wie NABU oder BUND, die überregional tätig sind. Diese Verbände werden in Deutschland nach §§ 63 ff. Bundesnaturschutzgesetz und entsprechenden Bestimmungen im Landesnaturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes als Naturschutzverband anerkannt und damit anhörungsberechtigt vor allem bei der Vorbereitung von Planfeststellungsverfahren, Flächennutzungsplänen oder Bauleitplänen. Aufgrund der früheren Anerkennungsgrundlage § 29 BNatSchG werden die langjährig anerkannten Verbände traditionell immer noch „29er Verbände“ genannt. Im aktuellen Naturschutzrecht gibt es eine Überleitungsklausel in § 69 BNatSchG.

Manche Verbände sind neben dem Naturschutz auch im Bereich Umweltschutz aktiv, z. B. der BUND oder die GNOR e.V.

Im Mai 2011 urteilte der EuGH<ref>EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011, Az. C-115/09, -Trianel-.</ref>, dass Umweltverbände auch weitgehender als bisher vor den Gerichten klagen dürfen (sog. Verbandsklage). Wirtschaftsverbände fürchteten eine Klagewelle,<ref>Antje Höning: Umweltgruppen dürfen gegen Industrie klagen. Rheinische Post, 13. Mai 2011.</ref> während der Umweltausschuss des Bundesrates ein Jahr später eine rückläufige Zahl von Umweltklagen konstatierte und den Umweltverbänden eine besondere Sorgfalt beim Umgang mit Verbandsklagen zusprach<ref>Drucksache 707/1/12, Umweltausschuss des Bundesrates</ref>.

Österreich

In Österreich wird ein Naturschutzanwalt von Naturschutzorganisationen gewählt oder vom Land bestellt. Diese Vereinigungen müssen laut Satzung den Naturschutz als Ziel oder als Schwerpunkt der Arbeit haben, möglichst flächendeckend tätig sein und eine Mindestzahl von Mitgliedern haben.<ref>In Vorarlberg wird der Naturschutzanwalt von Naturschutzorganisationen gewählt. In den anderen Bundesländern (außer Kärnten) gibt es ähnliche Institutionen, die aber alle vom Land bestellt werden. http://www.naturschutzanwalt.at/index.php?id=bestellung</ref>

Liste von Organisationen

siehe auch: Kategorie:Naturschutzorganisation

Deutschland

Österreich

Schweiz

Spanien

International

Siehe auch

Artenschutz, Naturschutz, Tierschutz, Umweltschutz, Umweltschutzorganisation

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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