Unter-Schönmattenwag
Unter-Schönmattenwag Gemeinde Wald-Michelbach
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dim=10000 | globe= | name=Unter-Schönmattenwag | region=DE-HE | type=city
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Höhe: | 246 m ü. NN | |||
Fläche: | 21,41 km² | |||
Einwohner: | 1180 (2005)<ref>Informationen über die Gesamtgemeinde</ref> | |||
Bevölkerungsdichte: | 55 Einwohner/km² | |||
Eingemeindung: | 31. Dezember 1971 | |||
Postleitzahl: | 69483 | |||
Vorwahl: | 06207 |
Unter-Schönmattenwag ist ein Ortsteil von Wald-Michelbach im hessischen Kreis Bergstraße.
Inhaltsverzeichnis
Geographische Lage
Unter-Schönmattenwag liegt im Süden des hessischen Odenwaldes an der Grenze zu Baden-Württemberg auf der Ostseite des tief in die Höhen des Überwaldes eingeschnittenen Ulfenbachs, der nach Süden läuft und zuletzt über den Laxbach dem Neckar zufließt. Die Gemarkungsfläche wird für 1961 mit 2141 Hektar angegeben, davon 1716 Hektar Wald.
Auf der Gemarkung Unter-Schönmattenwag befinden sich außerhalb der Ortslage einige weitere Weiler und Wohnplätze. Im Talgrund des Ulfenbachs reihen sich von Norden nach Süden aneinander: Frankel, Korsika<ref>Korsika und Straßburg? Sonderbare Namen im Überwald</ref>, Ludwigsdorf und kurz vor der Landesgrenze Flockenbusch. In einem kleinen Seitental westlich der beiden letztgenannten Siedlungen liegt Holmbach. Auf dem westlichen Höhenzug zwischen dem Kautzekopf und der Rinke liegt Schönbrunn in 481 Meter Höhe als höchstgelegene Ansiedlung von Unter-Schönmattenwag. Höchste Erhebung der Gemarkung ist an der Nordwestgrenze der Stillfüssel mit 568 Meter Höhe. Den niedrigsten Punkt bildet das Bett des Ulfenbachs an der Landesgrenze, der genau hier die Höhe von 200 Meter unterschreitet. Er ist gleichzeitig der niedrigste Punkt im ganzen Gemeindegebiet von Wald-Michelbach. Die Höhenzüge westlich und östlich des Ulfenbachs sind dicht bewaldet. Nur die Talgründe werden landwirtschaftlich genutzt.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind Ober-Schönmattenwag im Norden und Heddesbach jenseits der Landesgrenze im Süden.
Geschichte
Überblick
Das Dorf wird im Jahre 1012 in der latinisierten Form Spumosum Stagnum erstmals erwähnt. Zu übersetzen wäre dieser Name etwa mit Schäumendes Wasser. Dies ist letztlich auch die Bedeutung der Schreibweise Niederschemmechtenwage, die aus dem Jahr 1345 überliefert ist.
Anfangs standen Ober- und Unter-Schönmattenwag unter der Herrschaft der Herren von Hirschhorn und Landschad von Steinach. Später wurde Ober-Schönmattenwag an die Kurpfalz abgetreten, während Unter-Schönmattenwag zu Kurmainz kam. Während in der Pfalz die Reformation vollzogen wurde und Ober- Schönmattenwag somit evangelisch wurde, blieb Unter-Schönmattenwag katholisch.
Anlässlich der Gebietsreform in Hessen schloss sich die Gemeinde am 31. Dezember 1971 der Gemeinde Wald-Michelbach an.<ref>Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart und Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 349.</ref> Für Unter-Schönmattenwag wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.<ref>Gremien & Aufgaben. Angaben zu den Ortsbeiräten</ref>
Verwaltung und Gerichte
Unter Mainzer Hoheit wurden Verwaltung und Gerichtsbarkeit über den Ort durch die „Amtsvogtei Hirschhorn“ ausgeübt. Sie war eine Verwaltungsinstanz im „Unteren Erzstift“ des „Kurfürstentums Mainz“.
Nachdem der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 das „Oberamt Starkenburg“ der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zugewiesen hatte, wurden dort die „Amtsvogtei Horschhorn" als hessisches Amt weitergeführt. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt ging 1806 in dem unter dem Druck Napoléons zustande gekommenen Großherzogtum Hessen auf. Die Übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.<ref>Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deütschland seit hundert jahren: abth. Deütschland vor fünfzig jahren., Voigt & Günther, 1862. S. 358ff (online online bei google books)</ref>
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Hessen Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Unter-Schönmattenwag zum Landratsbezirk Hirschhorn kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Hirschhorn war das Landgericht Hirschhorn als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Unterschönmattenwaag auch für Corsika, Ludwigsdorf und Schönbrunn zuständigt. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.<ref>M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Online bei google books)</ref>
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Unter-Schönmattenwag gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.<ref>Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1848, S. 237-241</ref> Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Unter-Schönmattenwag wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.<ref>Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 (No. 30) (online bei der Bayrischen Staatsbibliothek)</ref>
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten<ref>Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, 2007, ISBN 3-11-019056-7 (online bei google books)</ref> ergaben für Unterschönwattenwag<ref>Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 350 (online bei google books)</ref>: Katholisches Pfarrdorf mit 1187 Einwohnern. Dazu gehören zwei Mühlen. Die Gemarkung besteht aus 7384 Morgen, davon 889 Morgen Ackerland, 562 Morgen Wiesen und 5766 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Pfarrdorf Unter-Schönmattenwag mit eigener Bürgermeisterei 78 Häuser, 639 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Unter-Schönmattenwag des Dekanats Heppenheim, angegeben. Durch die Bürgermeisterei wurden außerdem der Weiler Flockenbusch (15 Häuser, 88 Einw.), das Filialdorf Ludwigsdorf (23 Häuser, 145 Einw.) und der Weiler Corsika (13 Häuser, 69 Einw.) verwaltet.<ref>Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, Seite 88 (online bei google books)</ref>
Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung von Unter-Schönmattenwag in den Kreis Heppenheim.<ref>Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3598232527</ref>
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.<ref>Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original am 20. Dezember 2014, abgerufen am 9. Februar 2015 (PDF; 9,0 MB). </ref><ref name=lagis />
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 2141 ha angegeben, davon waren 1786 ha Wald.<ref name="lagis" />
Anlässlich der Gebietsreform in Hessen schloss sich die Gemeinde am 31. Dezember 1971 der Gemeinde Wald-Michelbach an. Für Unter-Schönmattenwag wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.
Gerichte in Hessen
Anlässlich der Aufhebung der Administrativ- und Justizämter durch die Großherzoglich Hessische Verordnung vom 14. Juli 1821<ref>Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821 (Hess. Reg.Bl. S. 403-415)</ref> kam es zur Bildung des Landgerichts Hirschhorn, dessen Bezirk zunächst deckungsgleich mit dem Landratsbezirk Hirschhorn war und demnach aus dem ehemaligen Amt Hirschhorn mit den Gemeinden Darsberg, Grein, Hirschhorn, Langenthal, Neckarhausen, Unterschönmattenwag und Neckarsteinach bestand.
Infolge der Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg mit Wirkung vom 1. Juni 1853<ref>Bekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach, 2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betr. vom 20. Mai 1853 (Hess. Reg.Bl. S. 377)</ref> wurde Unterschönmattenwag dem neu errichteten Landgericht Waldmichelbach zugeteilt. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Wald-Michelbach und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 (Hess. Reg.Bl. S. 197-211)</ref>.
Nachdem das Amtsgericht Wald-Michelbach bereits 1943 zur Zweigstelle des Amtsgerichts Fürth herabgestuft worden war, kam es am 1. Juli 1968 zur endgültigen Auflösung dieses Gerichts und zur Eingliederung in den Amtsgerichtsbezirk Fürth.<ref>Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 12. Februar 1968 (GVBl. I S. 41-44)</ref> Unter- und Ober-Schönmattenwag kamen aber zum Bezirk der Zweigstelle Hirschhorn (Neckar) des Amtsgerichts Fürth.<ref>Anordnung des Hessischen Ministers der Justiz vom 1. Juli 1968 — 3211 — II/4 — 894 — Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) (StAnz. 28/1968 S. 1037-1039)</ref> Am 1. November 2003 wurde schließlich auch diese Zweigstelle aufgelöst.<ref>Dritte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 10. Oktober 2003 (GVBl. I S. 291)</ref>
Historische Beschreibungen
Im Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine findet sich 1786 über Unter-Schönmattenwag, als Teil des „Amtes Hirschhorn“:
»Unterschönmattenwag, dieses Dorf liegt tief im Odenwald an der großen Kerben - oder Ulfenbach, 2½ Stunde von Hirschhorn und gleich bei Oberschönmattenwag. Es gehört mit aller Gerechtigkeit, Vogte, Atzung, Frohndienst ec. zur Herrschaft Hirschhorn. Auch den Bannwein daselbst auf die Kirchweihe hatte die Herrschaft schon von Alters hergebracht. So wie desgleichen Frevel, Fastnachtshüner, Hauptrecht (Leibeigenschaftsrecht), Reiß und Folge; weiters ein Hundshaus, eine Hofstatt samt Scheuer ec. Dieses Dorf war vormals ein Filial von Heddesbach hatte aber seine eigene Kapelle, die von der Hirschhornischen Familie und mit Beisteuer der Ortsbewohner erbauet worden war (die Zeit ist nicht bekannt) zu dieser Kapelle stiftete im Jahr 1461 Melchior von Hirschhorn eine Pfründte oder Kaplanei und wieß die dazu nöthigen Gefalle an. Aus dieser Kapelle wurde in der Folge eine Pfarrkirche und Pfarrei. Das dasige herrschaftliche Guth samt Hof, Scheuer ec. kaufte das Kloster zu Hirschhorn im Jahr 1698 um 25 fl. von den Freiherrn von Metternich, welche es 162Z von Margaretha von Hirschhorn gebornen von Hatzfeld, ebenfalls käufflich erhalten hatten. Wahrscheinlich ist dieses Guth hernach zur Pfarrei daselbst gezogen worden. Im Jahr 1556 waren in Schönmattenwage 46 Häuser, dermalen sind aber darin 103 Hauser, worin 768 Seelen wohnen. Der Ort hat auch 2 Fruchtmühlen an der Kerbenbach und einen gemeinen Wald, der Hackwald genennt. Die herrschaftlichen Waldungen betrugen im Jahr 1556, 2268 Morgen; ob sie noch so beträchtlich sind ist mir unbekannt. Zur Handhabung der Forstordnung wohnt in Hirschhorn ein Oberförster, der 4 Reviere unter sich hat, nämlich: Hirschhorn, Gorxheim, Neckarsteinach und Waldmichelbach. Zum Gericht und der Pfarre Unterschönmattenwag gehört auch der Schönbrunnerhof, oder vielmehr der Weiler Schönbrunn, denn er besteht aus 6 Häusern mit 72 Seelen. Er ist herrschaftlich und erbbeständlich verliehen. Bei demselben ist auch eine Mühle und der erst neu angelegte Hof Corsica«<ref>Konrad Dahl, S. 508f</ref>
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Unter-Schönmattenwag:
»Unterschönmattenwaag (L. Bez. Hirschhorn), kath. Pfarrdorf; liegt am Ulvenbach, 2½ St. von Hirschhorn im Gebirg, hat 101 Haus, 835 Einw., die außer 17 Luth. und 3 Reform. kath sind, sodann eine Papiermühle und einen Markt jährlich. – Der Ort war früher ein Filial des nunmehr badischen Orts Heddesheim, hatte aber schon damals seine eigene Kapelle, die in der Folge zur Pfarrkirche erhoben wurde. Das Dorf kam 1802 von Mainz an Hessen.«<ref>Georg W. Wagner: Band 1, S. 251</ref>
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es:
»Unterschönmattenwaag b.Hirschhorn. – KatholischeS Pfarrkirchdorf. – 101 H. 835 E. (incl. 20 Evangel.). – Großherzogth. Hessen. — Prov. Starkenburg. — Kr. Heppenheim. — Landgericht Hirschhorn. — Hofgericht Darmstadt. — Das Dorf Unterschönmattenwaag, am Ulvenvach, im Gebirge liegend, hat 1 Papiermühle und hält einen Jahrmarkt. Der Ort ist im J. 1802 von Mainz an Hessen übergegangen.«<ref>Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Nauenburg 1845, Band 2, S. 694 (online bei Hathi Trust, digital library)</ref>
Einwohnerentwicklung
Die folgenden Einwohnerzahlen sind dokumentiert<ref name="lagis"> {{Internetquelle | hrsg= Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde (HLGL) | url= {{LAGIS/Weblinks| }}13160 | titel= „Unter-Schönmattenwag, Landkreis Bergstraße“ | titelerg= {{LAGIS/Datenbanknamen| }} | werk= Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS) | datum= Stand: {{FormatDate|2014-07-02 }} | zugriff= 2015-02-25 }}</ref>:
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Wappen
Am 2. August 1967 wurde der Gemeinde Unter-Schönmattenwag ein Wappen mit folgender Blasonierung verliehen: In Rot unter dem silbernen Gemerke S W eine goldene fünfendige Hirschstange.<ref>Genehmigung eines Wappens durch den Hessischen Minister des Innern vom 2. August 1967 (StAnz. S. 1026) Seite 2 der tif-Datei 4,2 MB</ref>
Verkehr
Durch Unter-Schönmattenwag verläuft die Landesstraße L 3105 entlang des Ulfenbachs von Aschbach über Ober-Schönmattenwag im Norden kommend nach Heddesbach und Hirschhorn (Neckar) im Süden.
Persönlichkeiten
- Jürgen Gerlach (* 1938), Politiker (Tierschutzpartei), wohnt vor Ort und saß von 1997 bis 2001 im Ortsbeirat
Literatur
- Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. (online bei google books)
- Georg W. Weber: Oktober 1829: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1 (online bei google books)
Weblinks
Einzelnachweise
<references />
Affolterbach | Aschbach mit dem hist. Weiler Dürr-Ellenbach | Gadern | Hartenrod | Kocherbach | Kreidach | Ober-Mengelbach | Ober-Schönmattenwag | Siedelsbrunn | Stallenkandel | Unter-Schönmattenwag