Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer ist ein im Oktober 1922 von Heinrich Triepel gegründeter Verein von Professoren des öffentlichen Rechts. Sie zählt derzeit 724 Mitglieder (Stand: 3. Oktober 2012).
Inhaltsverzeichnis
Gründung und Weimarer Zeit
Nachdem seit längerer Zeit in Fachkreisen der Wunsch nach einem Zusammenschluss der Staatsrechtslehrer bestanden hatte, tagte am 13. und 14. Oktober 1922 im Senatssaal der Universität Berlin eine von den Berliner Staatsrechtslehrern einberufene Versammlung mit 43 Teilnehmern; von 67 eingeladenen Staatsrechtslehrern waren 42 erschienen.
Dies waren
- aus Berlin: Conrad Bornhak, Karl Georg Bruns, Hermann Fürstenau, Oskar Lassar, Hugo Preuß, Rudolf Smend, Heinrich Triepel
- aus Bonn: Hensel, Erich Kaufmann, Carl Schmitt
- aus Breslau: Hans Helfritz
- aus Erlangen: Karl Eugen Rieker
- aus Frankfurt am Main: Friedrich Giese
- aus Freiburg im Breisgau: Fritz Freiherr Marschall von Bieberstein
- aus Gießen: Hans Gmelin
- aus Göttingen: Hermann Mirbt
- aus Greifswald: Günther Holstein, Erhard Neuwiem
- aus Halle: Bühler, Max Fleischmann
- aus Hamburg: Rudolf Laun, Kurt Perels
- aus Heidelberg: Gerhard Anschütz, Richard Thoma
- aus Jena: Franz Wilhelm Jerusalem, Otto Koellreutter
- aus Kiel: Hermann Heller, Georg Jellinek, Joachim Carl Walter Schönborn, Ernst Wolgast
- aus Köln: Fritz Stier-Somlo
- aus Königsberg: Herbert Kraus
- aus Leipzig: Willibalt Apelt, Erwin Jacobi, Richard Schmidt
- aus Marburg: Felix Genzmer
- aus München: Anton Dyroff, Hans Nawiasky
- aus Münster: Josef Lukas
- aus Rostock: Edgar Tatarin-Tarnheyden, Max Wenzel
- aus Tübingen: Ludwig von Köhler, Carl Sartorius
Heinrich Triepel wurde zum Vorsitzenden des Zusammenschlusses der Staatsrechtslehrer gewählt und Gerhard Anschütz, Richard Schmidt und Anton Dyroff zu dessen Stellvertretern. Die Anwesenden beschlossen eine Satzung, auf deren Grundlage sie die „Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer“ gründeten, der alle Anwesenden als Mitglieder beitraten. Zum Vorstand des Vereins wurde Triepel gewählt, Anschütz zu dessen Stellvertreter und Stier-Somlo zum Schriftführer.
Während der Weimarer Republik trat die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer siebenmal zusammen, sie hatte in diesen Jahren, schwankend, zwischen 80 und 90 Mitglieder.
NS-Regime und Nachkriegszeit
Während der NS-Zeit ruhte der Verein, schon die für April 1933 geplante Tagung wurde verschoben, fand aber nicht mehr statt. 1938 löste Carl Sartorius die Vereinigung auf.
Erst 1949 wurde die Vereinigung nach Bemühungen von Apelt, Helfritz, Jellinek und Kaufmann neu begründet; die neu gegründete Vereinigung zählte anfangs 82 Mitglieder.
Staatsrechtslehrer, die im NS-System involviert waren, wurden ausgeschlossen, später aber teilweise rehabilitiert und wieder aufgenommen (so etwa Ernst Rudolf Huber 1956; Gegenbeispiel ist Carl Schmitt).
In den Folgejahren stieg die Mitgliederzahl kontinuierlich; 1955 betrug sie schon über 100, 1970 über 200, im Jahre 2010 wurde die Zahl von 700 Mitgliedern erreicht.
Tagungen und Tagungsbände
Die Mitglieder treffen sich einmal jährlich an wechselnden juristischen Fakultäten zu einer Tagung, die als die wohl wichtigste öffentlich-rechtliche Wissenschaftstagung in Deutschland gilt. Die Jahrestagung 2013 fand in Greifswald statt, die Jahrestagung 2014 in Düsseldorf. Die Gelegenheit, im Kreis der Kolleginnen und Kollegen vorzutragen, gilt neben Promotion und Habilitation, neben Antritts- und Abschiedsvorlesung als ein herausragender Moment in einem akademischen Leben. Im Anschluss an die Tagung gibt die Vereinigung jeweils einen Tagungsband heraus, der unter Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (VVDStRL) geführt wird.
Wirken
Die Vereinigung galt lange als einer der konservativsten und elitärsten Zirkel in Deutschland.<ref name="prantl">Heribert Prantl: Verfassungsänderung, in: Süddeutsche Zeitung, Samstag/Sonntag, 9./10. April 2011, S. 3.</ref> Professoren und Privatdozenten aus dem deutschsprachigen Raum, die nicht zur Aufnahme vorgeschlagen oder trotz Vorschlag nicht aufgenommen werden, müssen mit beruflich existentiellen Renomeeverlusten rechnen.<ref name="prantl" />
Vorstand
Der Vorstand (Vorsitzender und zwei Stellvertreter) wird gemäß Satzung auf zwei Jahre gewählt. Derzeitiger (seit 2014) Vorsitzender ist Martin Burgi, seine Stellvertreter sind Uwe Volkmann und Anne Peters.
Quellen
- Heinrich Triepel: Die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, in: AöR 43 (1922), S. 349 bis 351 und 351 bis 353 (Satzung).
- Verschiedene: 50 Jahre Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, in: AöR 97 (1972), S. 345 ff.
- Reinhard Müller: Auch wir sind dabei: Bitte nicht abschreiben!, in: FAZ vom 25. Januar 2013, S. 7.
Anmerkungen
<references />