Bistum Schleswig


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Dänische Bistümer im Mittelalter

Das Bistum Schleswig wurde 948 unter Einfluss des sächsischen Königs Otto der Große von der Universalsynode von Ingelheim gegründet. Der erste Bischof, Oredo (Hored/Horath), war als Suffragan dem Erzbischof von Hamburg, Adaldag, untergeordnet. Ob Adaldags Bischöfe jemals vor Ort tätig waren, ist nicht belegt und eher zweifelhaft. Bischofssitz war anfangs Haithabu (sächsisch: Sliaswig). Spätestens nach der Zerstörung des Ortes wurde er ins heutige Schleswig verlegt. Nach Errichtung des Erzbistums in Lund im Jahr 1103 unterstand es dem Lunder Erzbischof. Die Zugehörigkeit des Bistum zum dänischen oder zum deutschen Reich war umstritten. Sahen auf der einen Seite einige der örtlichen Geistlichen das Bistum zu den neun dänischen Bistümern gehörig, so vertrat des Kaiserliche Reichskammergerichts zu Speyer hingegen die Auffassung, das Bistum sei ein deutsches Reichslehen.<ref>Gottschalk von Ahlefeldt "Stattlich und höchst vornehm" auf shz.de</ref> Die Fläche entsprach den drei Sysseln zwischen den Flüssen Eider und Königsau in Süderjütland.

1268 musste der Schleswiger Bischof Bonde seine Burg Gottorf an der Schlei an die Herzöge von Schleswig abtreten und erhielt im Gegenzug den herzöglichen Anteil der Südergoesharde. Mit diesem "Andel" war wahrscheinlich die Gegend um Schwabstedt gemeint, das seitdem bischöfliche Residenz war. 1318 wird der befestigte Bischofssitz erstmals mit dem Namen "Schwabstedt" bezeichnet. Die Bischöfe bauten das Schloss und auch den dabei liegenden Ort aus, der bis zur Reformation Sitz des Bischofs blieb.

Mit der Einführung der Reformation in den Herzogtümern Schleswig und Holstein und nach dem Tod des letzten katholischen Bischofs Gottschalk von Ahlefeldt wurde 1542 auch das Bistum Schleswig evangelisch-lutherisch. Wie in der Kirchenordnung vorgesehen wurde zunächst mit Tilemann von Hussen ein Theologe als Bischof eingesetzt, doch bereits bei der Landesteilung 1544 zwang König Christian III. ihn, seinen jüngsten Bruder Friedrich als Koadjutor zu akzeptieren, so dass die Einnahmen dem fürstlichen Administrator zufielen. Die eigentliche seelsorgerliche Tätigkeit wurde Superintendenten (ab 1564 Generalsuperintendent) übertragen, die der dänische König und der Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf jeweils für ihre Gebiete einsetzten. Nach dem Tod von Ulrich von Dänemark 1624 wurde das Bistum aufgelöst. Die Einnahmen fielen nun direkt an die dänische Krone.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />