Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Nationalbibliothek — DNB — | |
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Gründung | 1912 (Deutsche Bücherei) 1946 (Deutsche Bibliothek) |
Bestand | 29.7 Mio.<ref>Deutsche Nationalbibliothek im Überblick</ref> Medieneinheiten (Anfang 2015) |
Bibliothekstyp | Nationalbibliothek |
Ort | Leipzig und Frankfurt am Main |
ISIL | DE-101 |
Website | http://www.dnb.de/ |
Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), ehemals Die Deutsche Bibliothek (DDB), ist mit ihren Standorten Leipzig (ehemals Deutsche Bücherei, seit 2010 auch Deutsches Musikarchiv) und Frankfurt am Main (ehemals Deutsche Bibliothek) die zentrale Archivbibliothek für alle Medienwerke in deutscher Sprache aus dem In- und Ausland und das nationalbibliografische Zentrum Deutschlands. Sie erfüllt die Aufgaben einer Nationalbibliothek ab dem Erscheinungsjahr 1913. Ihre vordringlichste Aufgabe ist zu sammeln, zu verzeichnen und die Medienwerke der Öffentlichkeit zur freien Verfügung zu stellen. Sie ist eine der größten Bibliotheken der Erde.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Der gesetzliche Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek umfasst ab 1913 in Deutschland veröffentlichte Medienwerke (auf der Grundlage des Pflichtexemplarrechts) und im Ausland veröffentlichte Medienwerke in deutscher Sprache, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachige Medienwerke über Deutschland. Die Publikationen werden erschlossen, archiviert und zur Präsenznutzung (Präsenzbibliothek) bereitgestellt. Außerdem erstellt die Bibliothek die Deutsche Nationalbibliografie und unterhält einige Sondersammlungen (Deutsches Exilarchiv 1933–1945, Anne-Frank-Shoah-Bibliothek, Deutsches Buch- und Schriftmuseum).
Mit der am 29. Juni 2006 in Kraft getretenen Neufassung des „Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek“ wurde die seit 1990 „Die Deutsche Bibliothek“ genannte Bibliothek in „Deutsche Nationalbibliothek“ umbenannt. Sie ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Die Bibliothek hat zwei Standorte:
- Leipzig (ehemals Deutsche Bücherei)
- Frankfurt am Main (ehemals Deutsche Bibliothek)
Bis 2010 befand sich der Standort des Deutschen Musikarchivs in Berlin.
Der Gesamtbestand der Deutschen Nationalbibliothek zählte Anfang 2014 28,7 Millionen Medieneinheiten. Zusammen mit der Sammlung Deutscher Drucke und den Sondersammelgebieten bildet die Deutsche Nationalbibliothek eine verteilte Nationalbibliothek für Deutschland. Die Bibliothek hatte Ende 2011 695 Beschäftigte. Bei einem Haushaltsvolumen von 47,1 Millionen Euro im Jahr 2011 wird sie von der Bundesrepublik Deutschland mit einem jährlichen Beitrag von 44,6 Millionen Euro finanziert.<ref name="DNB Bestand">Deutsche Nationalbibliothek (Hrsg.): Jahresbericht 2011, Frankfurt am Main 2012</ref> Die Leiterin der DNB führt den Titel „Generaldirektorin“, seit 1999 ist dies Elisabeth Niggemann. Ihr Vorgänger war Klaus-Dieter Lehmann. Ständige Vertreterin ist Ute Schwens, Direktorin in Frankfurt am Main und Ständiger Vertreter Michael Fernau, Direktor in Leipzig, Leiter des Deutschen Musikarchivs.
Kritik am Namen
Der Name Deutsche Nationalbibliothek wird teilweise kritisiert.<ref>Siehe auch die Diskussion in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags am 19. Januar 2006, Plenarprotokoll 16/11 (PDF; 1,5 MB), S. 769–776.</ref><ref>Eine Zusammenfassung der Diskussion in der bibliothekarischen Fachöffentlichkeit bietet Stefan Knoch: Anmerkungen zum „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“ (DNBG). In: Bibliotheksdienst. 41, Nr. 5, 2007, ISSN 0006-1972, S. 529–541 (PDF, 93.6kB).</ref> Im Gegensatz zu Nationalbibliotheken anderer Länder beginnt das Sammelgebiet im Wesentlichen erst mit dem Erscheinungsjahr 1913, ältere deutschsprachige Literatur wird durch mehrere Bibliotheken im Rahmen des Programms Sammlung Deutscher Drucke erworben; Literatur des Auslandes wird repräsentativ vor allem von den Sondersammelgebietsbibliotheken, einschließlich der Zentralen Fachbibliotheken, gesammelt. Klassisch liegt diese Aufgabe ebenfalls bei der Nationalbibliothek, weshalb bisher in der Fachliteratur von einer verteilten Nationalbibliothek gesprochen wurde.<ref>Zum Beispiel in: Gisela von Busse u. a.: Das Bibliothekswesen in der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auflage. Harrassowitz, Wiesbaden 1999, ISBN 3-447-03706-7, S. 398.</ref>
Insbesondere die beiden großen Universalbibliotheken Deutschlands, die Staatsbibliothek zu Berlin und die Bayerische Staatsbibliothek, bewerten die Namensänderung eher negativ, weil sie den Eindruck haben, dass dadurch ihre Rolle im Bereich der Literaturversorgung in Deutschland nicht ausreichend gewürdigt wird. Nach einer gemeinsamen Erklärung der Leiter der Deutschen Nationalbibliothek und der Staatsbibliotheken in Berlin und München ändert die Umbenennung jedenfalls „nichts an der arbeitsteiligen Wahrnehmung nationalbibliothekarischer Aufgaben im Sinne des bewährten Modells einer Virtuellen Nationalbibliothek, das seine Leistungsfähigkeit und Reputation erst aus der gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung gewinnt“.<ref>Rolf Griebel, Elisabeth Niggemann, Barbara Schneider-Kempf: Die Deutsche Nationalbibliothek und die Staatsbibliotheken in Berlin und München definieren ihre zukünftige Wahrnehmung nationalbibliothekarischer Aufgaben. In: Bibliotheksdienst, Bd. 40 (2006), ISSN 0006-1972, H. 11, S. 1316 = Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie (ZfBB), Bd. 53 (2006), ISSN 0044-2380, H. 6, S. 304.</ref> Ebenso gab es in Leipzig starke Kritik an der Umbenennung der „Deutschen Bücherei“, da dieser Name eine lange Tradition besitzt und befürchtet wurde, dass der internationale Ruf der Einrichtung durch eine Umbenennung verloren gehen könnte.
Geschichte
Im deutschen Sprachraum gab es aufgrund der föderalistischen Struktur und geschichtlichen Entwicklung bis 1912 keine Bibliothek, die die nationalbibliothekarischen Aufgaben zentral betreute. Die Aufgaben übernahmen mehrere große national bedeutende Bibliotheken für ihre jeweiligen Länder. Für Bayern war dies die Bayerische Staatsbibliothek und für Preußen die Preußische Staatsbibliothek, heute Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz. Weitere Länderbibliotheken handelten entsprechend.
Vor 1912
Ein früher Vorschlag zur Einrichtung einer deutschen Nationalbibliothek wurde im Oktober 1843 an die Preußische Akademie der Wissenschaften herangetragen und abgelehnt. Karl Bernhardi, der als Nachfolger von Jacob Grimm Bibliothekar in Kassel war, schlug die Einrichtung einer deutschen Nationalbibliothek mit Pflichtexemplarrecht vor, da die damaligen Regionalbibliotheken nur Gelehrten in ihrer nächsten Umgebung zugänglich waren. Der erste Versuch einer deutschen Nationalbibliothek ist die inzwischen unter dem Namen Reichsbibliothek bekannte Paulskirchenbibliothek, als deren Reichsbibliothekar der Sinologe Johann Heinrich Plath fungierte. Die Sammlung von mehreren tausend Bänden wurde ursprünglich 1848/49 von deutschen Buchhändlern der Paulskirchenversammlung als Grundstock einer Parlamentsbibliothek zur Verfügung gestellt. Sie befindet sich inzwischen in der Deutschen Bücherei in Leipzig.<ref>Reichsbibliothek von 1848.</ref> Schließlich erarbeitete Hofrat Dr. Erich Ehlermann für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels einen Entwurf für eine Reichsbibliothek.<ref>Gerhard Menz (Hrsg.): Der deutsche Buchhandel der Gegenwart in Selbstdarstellungen. Heft 1: Erich Ehlermann. Verlag von Felix Meiner, Leipzig 1925</ref><ref>Erich Ehlermann: Eine Reichsbibliothek in Leipzig (1910). Gesellschaft der Freunde der Deutschen Bücherei Leipzig, 1927</ref>
1912 bis 1945
Am 3. Oktober 1912 wurde in Leipzig die „Deutsche Bücherei“ als Archivbibliothek gegründet. Gründer war der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, unterstützt durch das Königreich Sachsen und die Stadt Leipzig. Die „Deutsche Bücherei“ sollte das nationale Schrifttum ab 1913 vollständig sammeln und archivieren und als Archiv des deutschen Schrifttums fungieren. Ihr Auftrag war es, die gesamte ab 1. Januar 1913 in Deutschland erschienene deutschsprachige und fremdsprachige Literatur sowie die ausländische Literatur in deutscher Sprache zu sammeln, in einer Nationalbibliografie zu verzeichnen und für jedermann unentgeltlich zur freien Verfügung zu stellen. 1921 wurde der „Deutschen Bücherei“ die Bearbeitung des „Täglichen Verzeichnisses der Neuerscheinungen“ und des „Wöchentlichen Verzeichnisses der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des Buchhandels“ durch den Börsenverein der Deutschen Buchhändler übertragen. 1931 erschienen erstmals die „Deutsche Nationalbibliographie“ in den Reihen A (Neuerscheinungen des Buchhandels) und B (Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels). Die Bearbeitung des „Halbjahresverzeichnisses der Neuerscheinungen des Deutschen Buchhandels“ und des „Deutschen Bücherverzeichnisses“ wurde nun durch die „Deutsche Bücherei“ übernommen. 1933 wurde die „Deutsche Bücherei“ dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellt. Die nationalsozialistischen Maßnahmen zur kulturellen und geistigen Gleichschaltung wurden in Leipzig durch eine Dienststelle der NSDAP überwacht. Politisch missliebige Schriften oder Schriften von Exilanten durften nicht mehr in der Nationalbibliografie angezeigt werden. 1939 bis 1944 erschien die „Liste der in der Deutschen Bücherei unter Verschluss gestellten Druckschriften“. Bereits 1935 verpflichtete eine Anordnung der Reichskulturkammer die ihr unterstellten Verbände, Verlage und Einzelpersonen zur Abgabe ihrer Schriften an die Deutsche Bücherei; dies führte zur ersten gesetzlichen Pflichtexemplarregelung für den deutschsprachigen Raum. Während des Zweiten Weltkriegs lagerte die „Deutsche Bücherei“ rund 1,6 Mio. Bände aus. Trotz Brandschäden erlitt die „Deutsche Bücherei“ nur geringe Kriegsverluste.
1945 bis 1990
Die Deutsche Bücherei wurde im November 1945 wieder eröffnet. Durch die Teilung Deutschlands in vier Besatzungszonen verlor die „Deutsche Bücherei“ ihren Status als zentrale Archivbibliothek. Denn in den Westzonen Deutschlands entwickelte sich der Wiederaufbau der buchhändlerischen und bibliothekarischen Institutionen in Frankfurt am Main. Hierdurch kam es zur Spaltung der Nationalbibliografie und der Etablierung der „Deutschen Bibliothek“ in Frankfurt am Main. Zunächst erschien die „Deutsche Nationalbibliographie“ wieder in Leipzig. Doch gleichzeitig wurde der Aufbau einer deutschen Archivbibliothek mit Sitz in Frankfurt am Main initiiert. Die neu gegründete Bibliothek erhielt am 4. November 1946 offiziell den Namen „Deutsche Bibliothek“. Am 12. Dezember 1946 erschien erstmals die „Bibliographie der Deutschen Bibliothek, Frankfurt am Main“. Nun bestanden im geteilten Deutschland zwei Bibliotheken, welche die Aufgaben und Funktion einer Nationalbibliothek separat für den Osten (spätere DDR) und Westen (spätere Bundesrepublik Deutschland) wahrnahmen. Die erscheinenden nationalbibliografischen Verzeichnisse waren inhaltlich fast identisch. 1955 erhielt die „Deutsche Bücherei“ das Pflichtexemplarrecht per Anordnung und 1969 die „Deutsche Bibliothek“ per Gesetz.
Nach 1990
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die „Deutsche Bücherei“ und die „Deutsche Bibliothek“ zu „Die Deutsche Bibliothek“ mit Sitz in Leipzig und Frankfurt vereinigt. Am 3. Januar 1991 erschien das erste gemeinsame Heft der „Deutschen Nationalbibliographie“. In beiden Häusern wurde weiter parallel das Schrifttum gesammelt und erschlossen, jedoch bestanden Vereinbarungen zur kooperativen Erwerbung und Erschließung. Die Deutsche Bibliothek Frankfurt bezog im Mai 1997 ein neues Gebäude in der Adickesallee. 2006 wurde „Die Deutsche Bibliothek“ durch das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek<ref>Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek</ref>“ in „Deutsche Nationalbibliothek“ umbenannt. Sie ist zentrale Archivbibliothek und nationalbibliografisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. 2010 wurde das Deutsche Musikarchiv nach Leipzig verlegt.
2012: 100 Jahre Deutsche Nationalbibliothek
Für den 2. Oktober 2012 fand in Leipzig ein Festakt zum 100. Gründungsjubiläum statt.<ref>Veranstaltungskalender. dnb.de. Abgerufen am 25. August 2012.</ref> Anlässlich des Jubiläums erschien in vier Ausgaben das Magazin HUNDERT.<ref>Jubiläumsmagazin. dnb.de. Abgerufen am 25. August 2012.</ref> Das Jubiläumsprogramm umfasst Veranstaltungen in Leipzig und Frankfurt am Main. Außerdem ist online die Teilnahme an der Aktion "Wir sind ein Jahrgang!"<ref>Wir sind ein Jahrgang – DNB :: HOME</ref> möglich.
2014: Weltkriegssammlung
Die Weltkriegssammlung, eine Sammlung von Dokumenten zum Ersten Weltkrieg, welche 1914 durch die Deutsche Bücherei begonnenen wurde, wird zum Gedenkjahr 2014 neu erschlossen, zum Teil digitalisiert und in einer virtuellen Ausstellung präsentiert.<ref>100 Jahre Erster Weltkrieg, Virtuelle Ausstellung auf der Seite der Deutschen Nationalbibliothek, abgerufen am 23. August 2014</ref>
Aufgaben der Nationalbibliothek
Die „Deutsche Nationalbibliothek“ hat in ihrer Funktion als Archivbibliothek die Aufgabe, „die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke und die ab 1913 im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachigen Medienwerke über Deutschland im Original zu sammeln, zu inventarisieren, zu erschließen und bibliografisch zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sowie zentrale bibliothekarische und nationalbibliografische Dienste zu leisten, das Deutsche Exilarchiv 1933–1945, die Anne-Frank-Shoah-Bibliothek sowie das Deutsche Buch- und Schriftmuseum zu betreiben, mit den Facheinrichtungen Deutschlands und des Auslands zusammenzuarbeiten sowie in nationalen und internationalen Fachorganisationen mitzuwirken“.<ref>§ 2 Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)</ref> Die klassischen Aufgaben einer Nationalbibliothek teilt sich die „Deutsche Nationalbibliothek“ mit der Staatsbibliothek zu Berlin und der Bayerischen Staatsbibliothek.
Sammlung und Erwerbung
Jede in Deutschland veröffentlichte Publikation muss der Bibliothek in zwei Exemplaren zugesandt werden (Pflichtexemplar). Von dieser grundsätzlichen Pflicht gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, die im Gesetz selbst und aufgrund entsprechender Ermächtigungen in einer Rechtsverordnung und in den sogenannten Sammelrichtlinien geregelt sind. So müssen zum Beispiel Filmwerke, sofern nicht Musik im Vordergrund steht, und solche Druckwerke nicht abgeliefert werden, die eine nur vorübergehende Bedeutung haben, aber möglicherweise trotzdem eine ISBN tragen (Warenbestellkataloge, Flugblätter, Werbedrucksachen, Eisenbahnfahrpläne, gebunden oder gefaltet, sowie deren Reprints und Ähnliches). Von den ablieferungspflichtigen Druckwerken wird je ein Exemplar in Leipzig und eines in Frankfurt am Main gesammelt. Für sehr aufwändig hergestellte Medien, die in geringer Stückzahl aufgelegt werden, können die Verleger einen Zuschuss zu den Herstellungskosten der abgelieferten Pflichtexemplare erhalten. Im Normalfall aber hat die Nationalbibliothek Anspruch auf unentgeltliche Überlassung der Medien. Die Bibliothek sammelt darüber hinaus (allerdings nur in einem Exemplar, das in Leipzig aufbewahrt wird) im Ausland erschienene deutschsprachige Werke, Übersetzungen aus dem Deutschen sowie ausländische Publikationen über Deutschland (Germanica). Spenden bibliografischer Einheiten werden gerne entgegengenommen, jedoch sollte vorher eine aufwandsmindernde Kontaktaufnahme erfolgen.
Erweiterte Ablieferungspflicht
Wer im Geltungsbereich des deutschen Rechts publiziert, muss seine Werke in zwei Exemplaren bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern. Das galt bis zum 28. Juni 2006 nur für „körperliche Werke“ (Bücher, CD-ROMs usw.); seit dem 29. Juni 2006 gilt diese Verpflichtung auch für „Medienwerke in unkörperlicher Form“, das sind Publikationen im Internet. Einzelheiten zur Ablieferungspflicht regeln die §§ 14 und 16 des DNB-Gesetzes.
Netzpublikationen
Im März 2002 haben „Die Deutsche Bibliothek“ und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Vereinbarung zur Ablieferung, Sammlung, Archivierung und Verzeichnung ihrer Netzpublikationen getroffen. Sie sieht die freiwillige Ablieferung von Netzpublikationen der Verlage vor.
Eine wesentliche Erweiterung des Sammelauftrages, der nun über die Netzpublikationen nur der Verlage hinausgeht, regelt das am 29. Juni 2006 in Kraft getretene Gesetz.
Derzeit (Stand: Oktober 2006) ist jedoch noch nicht geklärt, wie dieser Neuregelung insbesondere in Bezug auf interaktive, nichtkörperliche Publikationen wie Weblogs, Homepages und Foren zu entsprechen ist. In solchen ungeklärten Fällen werden die entsprechenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst angefordert, wenn eine Archivierung technisch möglich ist. Ein Handlungsbedarf für die Urheber solcher Netzpublikationen liegt laut der Deutschen Nationalbibliothek vorerst nicht vor.<ref>Siehe auch Netzpublikationen</ref>
Standardisierungsarbeit
Die Deutsche Nationalbibliothek beteiligt sich an der Weiterentwicklung bibliothekarischer Regelwerke und Metadatenformate und arbeitet an Normdateien (Personennamendatei, Gemeinsame Körperschaftsdatei, Schlagwortnormdatei) für bibliographische Daten mit. Im April 2012 führte sie die Gemeinsame Normdatei (GND) ein.
„Jüdische Periodika in NS-Deutschland“ und „Exilpresse digital“
In den Jahren 1997 bis 2006 digitalisierte die Deutsche Bibliothek (DDB) mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in zwei Projekten jüdische Periodika aus NS-Deutschland und Exilzeitschriften aus den Sammlungen der DDB. Diese Sammlungen aus dem Zeitraum 1933 bis 1945 bestehen aus circa 30.000 bzw. 100.000 Seiten. Im Jahr 2004 stand die digitalisierte Fassung bereit und wurde im Internet veröffentlicht. Im Juni 2012 wurde die Webseite wegen urheberrechtlicher Bedenken vom Netz genommen.
Virtuelle Ausstellungen
Ab 2013 hat die Deutsche Nationalbibliothek mehrere virtuelle Ausstellungen zu unterschiedlichen Aspekten ihres Sammlungsbestandes initiiert:
- Künste im Exil,<ref>Künste im Exil"</ref> veröffentlicht am 18. September 2013, ist ein Internet-Portal über Künstler, die aus politischen Gründen ins Exil flüchteten. Die Ausstellung, die vom Deutschen Exilarchiv 1933–1945 der DNB betreut wird, soll weltweit archivierte Dokumente über Emigration und Exil zusammenführen und so den Interessenten zur Verfügung stellen.<ref>kuenste-im-exil.de</ref> Der Schwerpunkt soll zunächst auf der Zeit von 1933 bis 1945 liegen und später auch die Emigration aus der DDR und dem kommunistischen Osteuropa einbeziehen.
- Zeichen – Bücher – Netze: Von der Keilschrift zum Binärcode,<ref>Zeichen – Bücher – Netze: Von der Keilschrift zum Binärcode</ref> die zweite virtuelle Ausstellung, veröffentlicht am 18. Mai 2014, ist ein mediengeschichtliches Angebot des Deutschen Buch- und Schriftmuseums der DNB. Sie erzählt in verschiedenen Themenmodulen Kulturgeschichte aus dem Blickwinkel von Schrift und Buch bis zur digitalen Netzwelt und spannt dabei einen zeitlichen Bogen von der Frühgeschichte bis heute.
- Unter dem Titel 100 Jahre Erster Weltkrieg<ref>100 Jahre Erster Weltkrieg</ref> ging im Juni 2014 zudem eine virtuelle Ausstellung auf der Basis der hauseigenen Weltkriegssammlung der DNB online. Sie soll Mediengeschichte in Verbindung mit dem Krieg erfahrbar machen. Dabei wird stark Bezug auf die Deutsche Bücherei, ihre Sammel- und Ausstellungsaktivitäten sowie einzelne Mediengattungen und Medienwerke genommen.
Benutzung
Die Deutsche Nationalbibliothek ist eine reine Präsenzbibliothek. Die Bestände dürfen also nur im Lesesaal benutzt werden. Einen Benutzungsausweis erhält jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen amtlichen Ausweis vorlegt. Seit 1997<ref>Siv Wold-Karlsen: Gratisprinzip oder Bezahl-Bibliothek? (PDF; 44 kB). In: bis – bibliotek i samhälle (= Bibliothek in der Gesellschaft), 2007, Heft 2, S. 6–9</ref> ist eine Benutzungsgebühr zu entrichten, auch um die Lesesäle betreten zu können.<ref>Benutzung der Bestände.</ref> Es gibt eine Beschränkung der gleichzeitig einsehbaren Werke. Einzelne Artikel oder Kapitel können auch gegen Gebühr als (digitale) Kopie bestellt werden. Werke, die zur Vermittlung elementaren Wissens (wie z. B. Schulbücher) oder zur Unterhaltung (wie z. B. Belletristik oder Pornografische Literatur) dienen, können nur bei Nachweis eines wissenschaftlichen, beruflichen, fachlichen oder dienstlichen Interesses eingesehen werden.
Film
- Der Bücherturm – 100 Jahre Deutsche Nationalbibliothek. Dokumentarfilm, Deutschland, 2012, 30 Min., Buch und Regie: René Römer, Produktion: MDR, Erstausstrahlung: 2. Oktober 2012, Inhaltsangabe von 3sat.
Literatur
- Deutsche Nationalbibliothek (Hrsg.): Jahresbericht 2011. Vlg. Deutsche Nationalbibliothek, Leipzig / Frankfurt am Main, 2012, o.ISBN.
- Deutsche Nationalbibliothek (Hrsg.): Deutsche Nationalbibliothek: Bewahren für die Zukunft. Vlg. Deutsche Nationalbibliothek, Leipzig / Frankfurt am Main / Berlin 2008, ISBN 978-3-933641-89-2. Grundsatz-Kompaktpublikation über Geschichte, Rechtsform und gesetzliche Grundlagen, Aufgaben und Ziele der deutschen Nationalbibliothek, ihre Sammlungen und Archivierungen, Schwerpunkte und Arbeitsteilung, nationale und internationale Kooperationen und Allianzen sowie statistische Daten und Fakten über das Leistungsvermögen und Ansprechpartner dieser Institution.
- Deutsche Nationalbibliothek (Hrsg.): Jahresbericht 2008. Vlg. Deutsche Nationalbibliothek, Leipzig / Frankfurt am Main / Berlin 2009.
- Die Deutsche Bibliothek. Gesamtarchiv und nationalbibliographisches Informationszentrum – zentrales Sammeln, Erschließen, Vermitteln. Die Deutsche Bibliothek, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-922051-30-8.
Zur Information über ihre Arbeit gibt die Bibliothek seit 1989 die Zeitschrift heraus:
- Dialog mit Bibliotheken. Fachzeitschrift über die Deutsche Bibliothek, ihre Aktivitäten, ihr Dienstleistungsangebot. Die Deutsche Bibliothek, Frankfurt am Main 1.1989ff., ISSN 0936-1138.
Zur Diskussion über die Namensänderung in der Fachöffentlichkeit:
- Stefan Knoch: Anmerkungen zum „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“ (DNBG). In: Bibliotheksdienst. Band 41, Heft 5, Seiten 529–541, ISSN 2194-9646 (Online), ISSN 0006-1972 (Print), doi:10.1515/bd.2007.41.5.529.
Weblinks
- Deutsche Nationalbibliothek
- Text des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)
- Pflichtstückverordnung
- Literatur von und über Deutsche Nationalbibliothek im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Deutsche Nationalbibliothek in der Deutschen Digitalen Bibliothek
Einzelnachweise
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