Druckkostenzuschuss
Der im Verlagswesen gebräuchliche Begriff Druckkostenzuschuss (frühere Schreibweise: Druckkostenzuschuß) ist ein nicht eindeutig abgegrenzter Terminus. Er kann für die Erstellung einer Buchveröffentlichung einen Zuschuss umfassen in Form:
- einer anteiligen oder vollständigen Übernahme der Kosten nur für den Druck<ref name="litcaf">Welche Verlage und Literaturagenten wir Ihnen empfehlen können Literatur-Café-Redaktion, 23. Januar 2009</ref><ref name="AA-Zeit">Armin Ayren: Das Geschäft mit den Dichtern. In: Die Zeit, Nr. 48/1975, 21. November 1975, abgerufen am 3. Februar 2013.</ref><ref name="JRS21">Siehe Seiten 21 u. 22 in: Jong-Rak Shin: Selbstverlag im literarischen Leben des Exils in den Jahren 1933-1945; Dissertation, Juni 2007, PDF-Datei mit 220 Seiten (793 kB)</ref>
- einer Übernahme sämtlicher Kosten, auch jener, die über den Druck hinausgehen<ref name="JRS21" />
- einer Übernahme sämtlicher Kosten für die Erstellung inklusive einer zuvor einkalkulierten Gewinnspanne für den Hersteller<ref name="litcaf" /><ref name="AA-Zeit" /><ref name="JRS21" /><ref name="GPtsp">Gemma Pörzgen: Doktor Digital – Die eigene Dissertation in einem Verlag unterzubringen, verschafft ihr Prestige. Doch das Internet ist preiswerter und schneller. Digitales Publizieren hängt auch vom Fach ab. online in Der Tagesspiegel vom 18. Februar 2014</ref>
Die Uneindeutigkeit des Begriffs resultiert nicht zuletzt auch daher, dass die Kosten für Druckerzeugnisse allein wegen der seit Mitte des 20. Jahrhunderts dafür einsetzbaren Druckverfahren wie Bleisatz-, Offset- und Digitaldruck erheblich variieren können und eine Kalkulation damit nicht einheitlichen Voraussetzungen unterliegt. Zudem wird die (anteilige) Übernahme dieser Kosten in der Regel jeweils projektbezogen ausgehandelt. Kostenvoranschläge dazu sind nicht wie bei den Self-Publishing-Plattformen im Vorfeld z. B. anhand transparent detaillierter Tabellen zu entnehmen und somit untereinander auch nicht vergleichbar.
Jong-Rak Shin zitiert in seiner Dissertation<ref name="JRS21" /> hierzu Eduard Schönstedt aus Der Buchverlag,<ref>Eduard Schönstedt: Der Buchverlag, Stuttgart 1991, S. 60-62.; siehe Seite 21 u. 22, Fußnote 44 bei Jong-Rak Shin: Selbstverlag im literarischen Leben des Exils in den Jahren 1933-1945</ref> wonach dieser angesichts derart unterschiedlich umfangreich zu leistender Zuschüsse zwischen „Druckkostenverlag“, „Herstellkostenverlag“ und „Selbstkostenverlag“<ref>Siehe auch Gebrauch des Begriffs „Selbstkostenverlag“ in Hans Natonek: Selbstkostendichtung, Die Weltbühne im 25. Jahrgang, Zweites Halbjahr 1929, online über das Internet Archive</ref> unterscheidet.
Inhaltsverzeichnis
Abgrenzungen
- Buchverlage im „traditionellen“ Sinne bzw. Publikumsverlage definieren sich gerade dadurch, dass sie das gesamte unternehmerische Risiko übernehmen und demzufolge von ihren Autoren auch keinerlei Druckkostenzuschuss einfordern.
Zuschussnehmer/-geber
Erhoben wurden und werden diese als „Druckkostenzuschuss“ bezeichneten Zuschüsse von Verlagen oder anderen Unternehmensformen, die
- als Fachverlage für wissenschaftliche Werke davon auszugehen haben, dass die von ihnen verlegten Werke (insbesondere Dissertationen) trotz und gerade wegen ihrer hohen Qualität oder/und ihres Anspruchs oder/und ihrer speziellen Thematik meist von vornherein nicht für einen großen Leserkreis bestimmt sind, deshalb nur eine niedrige Auflage haben und mit ihnen kein Gewinn zu erzielen ist. Auch bei wissenschaftlichen Zeitschriften, besonders im Bereich der Biowissenschaften und der Medizin, sind Druckkostenzuschüsse weit verbreitet und werden beispielsweise pro Farbabbildung erhoben.
- insbesondere (aber nicht ausschließlich) für die Erstellung belletristischer Werke seit den 1980ern zuweilen „fälschlicherweise“<ref name="AH2-woerterbuch" /> u. a. als „Zuschussverlag“<ref name="AH1-woerterbuch">Verlagswörterbuch – Z des Autorenhaus Verlags: „Zuschussverlag, ^Druckkostenzuschussverlag“, online abrufbar unter autoren-magazin.de</ref> bzw. „Druckkostenzuschussverlag“<ref name="AH2-woerterbuch">Verlagswörterbuch – D des Autorenhaus Verlags: „Druckkostenzuschussverlag: Fälschlicherweise gebrauchter Begriff für Unternehmen, die sich vom Autor dafür bezahlen lassen, dass sie sein Werk drucken, aber meist weit mehr als einen Zuschuss zu den Druckkosten nehmen. ^Dienstleisterverlag ^Pseudoverlag ^Vanity Press.“, online abrufbar unter autoren-magazin.de</ref> auftreten, jedoch von Kritikern in Abgrenzung zu „regulären“ Verlagen wie z. B. dem Publikumsverlag laut Schönstedt eigentlich als „Selbstkostenverlag“<ref name="JRS21" /> oder u. a. laut dem Aktionsbündnis für faire Verlage als „Pseudoverlag“<ref name="AH3-woerterbuch">Verlagswörterbuch – P des Autorenhaus Verlags: „Pseudoverlag: Unternehmen für vom Autor bezahlte Drucke. Praktiziert die Umkehrung des Verlagsprinzips: Nicht der Verlag legt vor (Wortursprung von Verlegen), sondern der Autor. ^Vanity Press, auch als ^Druckkostenzuschussverlag bezeichnet. Üblicherweise werden die Bücher solcher Unternehmen kaum im Buchhandel angeboten. (Zulässige Aussage lt. OLG München Az 6 U 2250/09)“, online abrufbar unter autoren-magazin.de</ref><ref name="afv1">Begriffsbestimmung: Verlag, Druckkostenzuschussverlag/Selbstzahlerverlag, Pseudoverlag (Memento vom 30. März 2014 im Internet Archive), Aktionsbündnis für faire Verlage</ref> zu bezeichnen wären.
Geleistet wurden und werden diese als „Druckkostenzuschuss“ bezeichneten Zuschüsse:
- von Mäzenen wie z. B. bereits Anfang des 17. Jahrhunderts vom Kurfürstentum Sachsen<ref>Siehe Seite 99 in: Hans Widmann: Tübingen als Verlagsstadt, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1971 ISBN 3-16-933021-7</ref> oder in heutiger Zeit insbesondere von Stiftungen zur Wissenschaftsförderung
- von Institutionen (z. B. Bibliotheken oder Universitäten)
- durch die Autoren selbst (z. B. von Doktoranden oder von „Vanity publishern“)
Rechtliches
Das Bundesministerium für Finanzen hat entschieden, dass von dritter Seite (z. B. durch Stiftungen) geförderte Druckkostenzuschüsse künftig genauso wie von Autoren geleistete Druckkostenzuschüsse dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen sollen. (Gültig ab der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt, falls der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins nicht davor Widerspruch veranlasst, unterstützt vom Hochschulverband mit einer Stellungnahme eines Ordinarius für Steuerrecht.)
Siehe auch
Einzelnachweise
<references />en:Publication subvention