Eduard I. (England)
Eduard I., englisch Edward I, auch Edward Longshanks (Eduard Langbein) und Hammer of the Scots (Hammer der Schotten) genannt (* 17. Juni 1239 in Westminster, London, England; † 7. Juli 1307 bei Burgh by Sands, Grafschaft Cumberland, England), war von 1272 bis 1307 König von England, ab 1283 auch Fürst von Wales. Er war der älteste Sohn Heinrichs III. aus dem Haus Anjou-Plantagenet und dessen Gemahlin Eleonore von der Provence.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Werdegang
Eduard hatte acht Geschwister und wuchs unter der Obhut von Hugh Giffard und dessen Frau Sybil (eine seiner Hebammen) im Palast von Westminster in London auf. 1246 starb Giffard und Bartholomew Pecche übernahm die Erziehung. Eduard sprach wie seine Vorfahren normannisches Französisch. Englisch, das er sehr wohl beherrschte, verwendete er vermutlich nicht. Erst sein Enkel Eduard III. führte Englisch als Sprache bei Hofe ein. Wegen seiner Größe von 1,88 m trug er den populären Beinamen „Langbein“ (Longshanks). Aufgrund seiner grausamen militärischen Interventionen in Schottland erhielt er den inoffiziellen Beinamen „Hammer der Schotten“ (Hammer of the Scots), der auch auf seinem Grabmal zu finden ist: „Eduardus Primus Scotorum Malleus hic est, 1308. Pactum Serva“ („Hier liegt Eduard I., Hammer der Schotten, 1308. Bleibe treu“ – Eduards Motto). Nach Ansicht von Historikern wurde diese Inschrift möglicherweise erst 250 Jahre später angebracht.
Eduard I. war nicht der erste englische König dieses Namens, doch erst nach der normannischen Eroberung durch Wilhelm I wurde die französische Tradition, gleichlautende Königsnamen zu nummerieren, auch in England eingeführt. Deswegen werden die angelsächsischen Monarchen Eduard der Ältere, Eduard der Märtyrer und Eduard der Bekenner auch in der heutigen Chronologie nicht mitgezählt.
Mit 26 Jahren geriet Eduard in der Schlacht von Lewes 1264 gemeinsam mit seinem Vater und dessen Bruder Richard in die Gefangenschaft seines angeheirateten Onkels Simon V. de Montfort, der einen Adelsaufstand gegen Heinrich III. anführte. Eduard gelang jedoch bald die Flucht und durch den Sieg bei Evesham über de Montfort (1265) die Rückgewinnung der Macht für seinen Vater sowie die Stabilisierung des Königtums. In diesem Jahr erhielt er den Titel des Lord Warden of the Cinque Ports.
Kreuzzug
1268 gelang es Kardinal Ottobono, dem späteren Papst Hadrian V., Eduard von der Kreuzzugsidee zu überzeugen. Mit rund 200 Rittern beteiligte sich der Thronfolger am 7. Kreuzzug des Königs von Frankreich Ludwig IX. Auch seine Frau Eleonore von Kastilien sowie sein Cousin Henry of Almain begleiteten den Zug. Eigentlich war Ziel des Kreuzzugs gewesen, die belagerte Stadt Akkon zu entsetzen, doch König Ludwig war vor Tunis zum Stehen gekommen und dort an einer Krankheit gestorben. Dies hielt Eduard jedoch nicht davon ab, am ursprünglichen Plan festzuhalten. So setzte er nach Palästina über, um dort den Rittern von Akkon beizustehen. Zu dieser Zeit belagerten die Mamelucken die Stadt Tripoli im Libanon. Es gelang den neu angekommenen Kreuzfahrern, diese Stadt zu entsetzen. Im Anschluss versuchte Eduard den Kreuzfahrerstaat zu stabilisieren und einen Frieden mit den Mamelucken zu erreichen. Als aber die Mamelucken Attentäter, die vorgaben, sich taufen lassen zu wollen, zu Eduard sandten, brach dieser die Verhandlungen ab und begann, einen Angriff auf Jerusalem vorzubereiten. Noch während dieser Vorbereitungen starb sein Vater am 16. November 1272 und Eduard schloss Frieden mit dem Mamelucken-Sultan Baibars I. und reiste in seine Heimat zurück. Sein Weg führte über Sizilien nach Frankreich, wo er 1273 in Chalon-sur-Saône in einem Turnier gegen den Herzog von Burgund kämpfte, das zu einer regelrechten Schlacht ausartete. Anschließend zog er nach Paris, wo er gegenüber König Philipp III. von Frankreich für das Herzogtum Guyenne huldigte. Darauf begab er sich direkt in dieses Lehen, um dessen Verwaltung zu ordnen. Erst im August 1274 erreichte der neue König England. Am 19. August wurde er von Robert Kilwardby, dem Erzbischof von Canterbury, in Westminster gekrönt.
Tod
Am 7. Juli 1307 starb Eduard im Alter von 68 Jahren. Er wurde zunächst in der Dorfkirche von Burgh by Sands beigesetzt und später – entgegen seinem Wunsche – nach Westminster Abbey, London umgebettet. Sein Grabmal ist unzerstört erhalten und kann auch heute noch besichtigt werden. Er liegt in einem Bleisarg, der nach seinem Wunsch durch einen Goldsarg zu ersetzen sei, sollte Schottland Teil des Königreiches werden, also seine Eroberung abgeschlossen sein. Dies ist bis heute nicht geschehen, obgleich beide Länder seit 1707 ein Reich bilden.
Politische Tätigkeiten als König
Außenpolitik
Eduard I. verfolgte eine konsequente Eroberungspolitik. Sein erstes Ziel war das bislang unabhängige Wales. Während zweier Feldzüge 1277 und 1282/1283 eroberte er das Land und besiegte gleichzeitig den Fürsten Llywelyn ap Gruffydd, der zuvor Simon V. de Montfort unterstützt hatte. Mit dem Statut von Rhuddlan gab er dem neu gewonnenen Territorium ein strenges und für die Einwohner ungewohntes, an England angelehntes Verwaltungssystem. In Irland wurde Eduard I. militärisch nicht aktiv. Eine Reform der Verwaltungsstruktur im Jahr 1285 hatte lediglich Auswirkung auf die englisch kontrollierten Gebiete um Leinster.
Das zweite wichtige Element, das Eduards Außenpolitik und die seiner Nachfolger gleichen Namens bestimmte, war der Versuch, den Vertrag von Paris aus dem Jahr 1259 mit der französischen Krone aufzulösen. Damals hatte Heinrich III. dem französischen König Erbhuldigung für Aquitanien, die Gascogne und andere Gebiete zugesichert, was eine Anerkennung französischer Lehnshoheit über einen Teil des angevinischen Reichsgebiets bedeutete. Eduard I. bemühte sich vor allem um die Herauslösung der Gascogne aus dem Lehnsverhältnis, unter anderem durch das demonstrative Verweigern der Huldigung für dieses Territorium. 1286 begann sein dreijähriger Aufenthalt in der Gascogne, in dessen Verlauf es ihm gelang, seine Herrschaft dort zu stabilisieren, vor allem dadurch, dass die Verwaltungsstrukturen mit denen Aquitaniens verwoben und ihnen angeglichen wurden. In mehreren Konstitutionen beanspruchte Eduard für sich die Funktion der höchsten Rechtsinstanz in seinen kontinentalen Territorien. Dies stand dem Anspruch des französischen Königs Philipp IV. als oberstem Lehnsherrn entgegen. Daraufhin kam es 1294 zum Kriegsausbruch zwischen Eduard und Philipp. Die Gascogne geriet vorübergehend in französische Hand. Eduards Feldzug in Frankreich schlug fehl, da zahlreiche Barone die Heerfolge und die Kirche eine finanzielle Unterstützung verweigerten. Im zweiten Vertrag von Paris 1303 erreichte Eduard I. zumindest die Rückgabe des wichtigsten Teils des Herzogtums mit den Städten Bordeaux und Bayonne.
In Schottland machte Eduard I. 1290 bis 1292 seine Macht im Zuge der nach dem Tod König Alexanders III. entstandenen Wirren geltend. Zunächst wollte er seinen Sohn, den späteren Eduard II., mit Alexanders Enkelin Margaret verheiraten. Jedoch starb sie bereits 1290. Darauf unterstützte der englische König seinen Vasallen John Balliol in einer Gruppe von dreizehn Bewerbern um die ungeklärte Thronfolge. Da England und Schottland durch den Vertrag von York aus dem Jahr 1237 territorial und politisch getrennt waren, muss dieses Vorgehen als Versuch Eduards gedeutet werden, sich in die Position eines Oberherren über Schottland zu versetzen und den schottischen König als Vasall an sich zu binden. Die Unterordnung eines Königs im Vasallenverhältnis, der auch zu persönlichen Huldigungsleistungen verpflichtet war, bedeutete eine Erhöhung der Position des englischen Königs. Eduard I. verfolgte also gegenüber Schottland die gleiche Politik, wie sie der französische König ihm gegenüber durchzusetzen versuchte. Balliol erhob sich jedoch bereits 1296 mit französischer Unterstützung. Eduard I. schlug ihn im selben Jahr bei Dunbar, nahm seine Abdankung entgegen und ließ nun Schottland durch Statthalter regieren. Unterstrichen wurde dies durch die Entfernung des Krönungssteins aus der Augustinerabtei von Scone (Scone Abbey), auf deren Ruinen sich der heutige Palast von Scone befindet.<ref>Peter Sager: Schottland. Geschichte und Literatur, Architektur und Landschaft. 2. Auflage. DuMont, Köln 1980, ISBN 3-7701-1051-X, S. 235 f.</ref> Den Stein ließ er als Einsetzungsstein in den englischen Krönungsthron, den sogenannten „King Edward's Chair“ in Westminster Abbey einbauen; erst nach 700 Jahren kehrte der Stein als Leihgabe nach Schottland zurück.
1295 schlug Eduard einen Aufstand in Wales nieder.
Die von den Schotten unter William Wallace und Robert Bruce entfachten Aufstände schlug er grausam nieder. Dennoch waren Eduards militärische Aktionen in Schottland nicht von Erfolg gekrönt; das Land entglitt immer mehr der englischen Kontrolle. Auf einem Feldzug gegen Robert Bruce starb Eduard I. bei Burgh by Sands nahe Carlisle.
Innenpolitik
Die folgenreichste innenpolitische Maßnahme Eduards I. war die Schaffung des Modellparlaments im Jahr 1295, das von da an regelmäßig zusammentrat und die Entwicklung des britischen Parlamentarismus maßgeblich beeinflusste. Neben geistlichen und weltlichen Lords berief Eduard auch je zwei Abgeordnete aus jeder Stadt und jeder Grafschaft in die Versammlung. Er stand in gutem Einvernehmen mit ihr und vergrößerte die Macht des Parlaments wesentlich, indem er 1297 dessen Steuerbewilligungsrecht anerkannte.
Der Sicherung der fiskalischen Grundlagen des Königtums diente auch seine Politik gegenüber der Kirche. Ab 1294 setzte er, ähnlich wie Philipp IV. in Frankreich, die Besteuerung kirchlichen Grundbesitzes durch. Darüber hinaus beanspruchte Eduard ein Kontrollrecht des Königs bei der Vergabe kirchlicher Lehen und unterband die Erhebung von Abgaben durch den Papst in seinen Territorien weitgehend. Dies brachte ihn wie auch Philipp von Frankreich in Konflikt mit Papst Bonifatius VIII.
Als Gesetzgeber machte sich Eduard I. um Handel und Münzwesen, vor allem aber um das Rechtswesen verdient. Im Gegensatz zur schwachen Herrschaft seines Vaters gab er eine Vielzahl von Erlassen und Gesetzen heraus, wobei er sich auf einen loyalen und leistungsfähigen Beraterstab aus Klerikern, Adligen und, vor allem am Ende seiner Herrschaft, ausgebildeten Juristen stützen konnte. Damit einher ging eine Verschriftlichung des Rechtswesens, das sich bis dahin vor allem auf mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht berufen hatte. Mit den Statuten „De Donis“ (1285) und „Quia Emptores“ (1290) stellte er ein verbindliches Grundstücksrecht auf. Zudem schränkte er damit die Entstehung von Afterlehen bei Bodenverkäufen ein, was die Stellung des Königs und des Hochadels im Lehnssystem stärkte, den Landadel aber schwächte. Mit dem „Statute of Mortmain“ von 1275 schrieb Eduard für die Übertragung von Grundbesitz an die Kirche die königliche Zustimmung vor. Der Erlass „Circumspecte Agatis“ von 1286 beschränkte die Kirchengerichtsbarkeit weitgehend auf kirchliche Angelegenheiten. „Quo Warranto“ sollte 1275 auch die Gerichtsbarkeit der Magnaten einschränken, wurde aber nur ansatzweise durchgesetzt. Die zahlreichen Statuten, die Grundlagen für die spätere juristische und Verwaltungsstruktur Englands schufen, waren möglicherweise wichtiger als seine meist erfolglosen militärischen Unternehmungen.
Das „Statutem de Iudaismo“ von 1275 sollte den Geldverleih einschränken, zugleich den Juden aber Zugang zu anderen Berufszweigen wie Handwerk und Landwirtschaft eröffnen. Dagegen richtete sich sowohl das Parlament als auch der Klerus. Nach einer Papstbulle von 1286, die auf der strikten Trennung von Christen und Juden bestand, ging Eduard hart gegen sie vor. Der König zwang die Juden, erkennbare gelbe Zeichen an der äußeren Kleidung zu tragen und ließ die Familienoberhäupter festsetzen, von denen einige hingerichtet wurden. 1290 formulierte er das Ausweisungsedikt, das alle Juden zum Verlassen des Landes zwang. 1303 eröffnete er ausländischen Kaufleuten mit der „Carta Mercatoria“ Privilegien und erhöhte zugleich die Zölle, um die Kroneinnahmen zu steigern.
Heeresreform
Eduard I. war der erste, der eine stärkere Rolle der Infanterie in einer neuen Kriegsführung anstrebte. Er erkannte, dass Bergbevölkerungen wie in Wales nicht mit kurz dienenden Kavallerieverbänden zu schlagen waren. Er führte daher wichtige Neuerungen ein, die lange Zeit beibehalten wurden: Er stellte ein das ganze Jahr dienendes Berufsheer auf. Um das Rekrutierungsproblem zu lösen, ermöglichte Eduard I. ein Verfahren, mit dem sich viele seiner Vasallen vom Kriegsdienst freikaufen konnten, genannt Scutage. Die anderen forderte er auf, weniger, aber besser ausgerüstete Truppen zur Verfügung zu stellen und nach Ableistung der Dienstpflicht weiter zu bezahlen. Ein solcher Militärdienstzeitvertrag – Vorläufer der „Indentur“ – wurde erstmals 1277 geschlossen. Diese Verträge waren schriftliche Abmachungen zwischen einem Berufsoffizier – auch Adeligen – und dem König. Sie bestimmten unter anderem Stärke und Zusammensetzung der zur Verfügung gestellten Truppen, ihren Standort, die Dauer und Art ihrer Dienste, die Höhe ihres Lohns, der Sondervergütungen. Diese Verbände setzten sich gewöhnlich aus allen Waffengattungen zusammen, wie Artillerietechnikern, Ärzten, Mineuren, Fußsoldaten, Feldgeistlichen, Dolmetschern, Bogenschützen und gewappneten schweren Reitern. Die Dauer der Dienstzeit schwankt zwischen vierzig Tagen und einer unbestimmten, „in Belieben des Königs“ gestellten Zeit. Eine weitere, von Eduard I. eingeführte Neuerung, war der Langbogen als Hauptwaffe. Mit dieser Waffe ließ sich mit einer gewissen Übung ein gezielter Schuss bis auf 240 Meter abgeben, die äußerste Reichweite betrug etwa 350 Meter. In den Feldzügen gegen Wales erkannte man erstmals den taktischen Wert des Langbogens. Durch einen Pfeilregen ließ sich der Feind zu Beginn einer Schlacht schwächen, und seine Verbände verloren ihren Zusammenhalt. Beim Angriff gaben die Bogenschützen den eigenen Truppen Feuerschutz.
Historische Bedeutung
Zahlreiche Historiker gehen davon aus, dass mit Eduard I. ein Prozess einsetzte, in dessen Verlauf sich die ehemals normannischen Plantagenets verstärkt als englische Könige und weniger als Herrscher eines Reichs verstanden, dessen wichtigste Territorien auf dem europäischen Festland lagen. Parallel dazu lässt sich auch in der englischen Bevölkerung in seiner Epoche ein verstärktes Gemeinschaftsgefühl ausmachen, sowohl in der Abgrenzung gegen benachbarte Völker (vor allem gegen die Schotten) als auch in der immer manifester werdenden Verschmelzung zwischen Normannen und Angelsachsen.
Ehen und Kinder
In erster Ehe heiratete er 1254 Eleonore von Kastilien, Tochter des kastilischen Königs Ferdinand III. Mit ihr hatte er mindestens 14, vielleicht sogar 16 Kinder, von denen jedoch mehrere noch im Kindesalter starben:
- namenlose Tochter (*/† 1255, begraben in Bordeaux)
- Katherine (*/† 1264)
- Joan (*/† 1265, begraben in Westminster Abbey vor dem 7. September 1265)
- John (* 10. Juli 1266; † 1. August 1271)
- Henry (1267–1274)
- Eleanor (1269–1298) ∞ 1293 Heinrich III. von Bar
- Juliana (Katherine) (* 1271; † 5. September 1274)
- Joan of Acre (* 1272; † 23. April 1307)
- ∞ 1290 mit Gilbert de Clare, 6. Earl of Hertford, 3. Earl of Gloucester († 1295)
- ∞ 1297 mit Ralph de Monthermer
- Alphonso (1273–1284)
- Margaret (* 11. September 1275; † 1333) ∞ 1290 Johann II. von Brabant
- Berengaria (1276–1279)
- Mary (* März 1279; † 8. Juli 1322), seit 1285 Nonne in Amesbury Abbey
- Elizabeth (* 7. August 1282; † 5. Mai 1316)
- ∞ 1297 Johann I. von Holland
- ∞ 1302 Humphrey de Bohun, 4. Earl of Hereford
- Eduard (1284–1327) ∞ 1308 Isabella von Frankreich
In zweiter Ehe vermählte er sich 1299 mit Margarethe von Frankreich, die ihm die folgenden Kinder gebar:
- Thomas (* 1. Juni 1300; † 4. August 1338)
- ∞ 1320 Alice Hales
- ∞ 1335 Mary de Brewes
- Edmund (* 5. August 1301; † 19. März 1330) ∞ 1325 Margaret Wake
- Eleonore (* 6. Mai 1306; † 1310)
Literatur
- Dieter Berg: Die Anjou-Plantagenets. Die englischen Könige im Europa des Mittelalters. (1100-1400) (= Kohlhammer-Urban-Taschenbücher. Bd. 577). W. Kohlhammer, Stuttgart 2003, ISBN 3-17-014488-X, S. 155 ff.
- Marc Morris: A Great and Terrible King. Edward I and the Forging of Britain. Hutchinson, London 2008, ISBN 978-0-09-179684-6.
- Michael Prestwich: Edward I. University of California Press, Berkeley CA u. a. 1988, ISBN 0-520-06266-3.
Weblinks
- Literatur über Eduard I. im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Anmerkungen
<references />
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
---|---|---|
Heinrich III. | König von England 1272–1307 | Eduard II. |
Heinrich III. | Lord von Irland 1272–1307 | Eduard II. |
Heinrich III. | Herzog von Guyenne 1272–1306 | Eduard II. |
Personendaten | |
---|---|
NAME | Eduard I. |
ALTERNATIVNAMEN | Edward I; Edward Longshanks; Hammer of the Scots |
KURZBESCHREIBUNG | König von England und Fürst von Wales |
GEBURTSDATUM | 17. Juni 1239 |
GEBURTSORT | Westminster, London, England |
STERBEDATUM | 7. Juli 1307 |
STERBEORT | bei Burgh by Sands, Grafschaft Cumberland, England |