Ernst Zündel
Ernst Zündel (Ernst Christof Friedrich Zündel; auch Zundel; Pseudonym Christof Friedrich, * 24. April 1939 in Calmbach, Württemberg) ist ein deutscher Holocaustleugner. Er veröffentlichte auch Schriften unter dem Pseudonym Christof Friedrich und Mattern Friedrich.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Zündel emigrierte 19-jährig nach Kanada, um dem Wehrdienst zu entgehen. In den 1960er Jahren wurde er ein Anhänger des kanadischen Nationalsozialisten Adrien Arcand. In den 1970ern begegnete Zündel verschiedenen internationalen Holocaustleugnern, unter anderem Thies Christophersen, dessen Publikation Die Auschwitzlüge er ins Englische übersetzte und vertrieb.
1976 gründete Zündel den Samisdat-Verlag in Toronto. Mit Hilfe von Spenden verbreitete er zahlreiche holocaustleugnende Schriften und veröffentlichte in unregelmäßigen Abständen den „Germania-Rundbrief“. In den 1980er Jahren tat sich Ernst Zündel schwerpunktmäßig mit der Produktion von Videofilmen hervor, mit denen er Propaganda betrieb. Unter anderem entstand in der Folgezeit der in Deutschland indizierte<ref>Bundesanzeiger Nr. 120 vom 30. Juni 1994</ref> Videofilm Ein Deutscher und ein Jude untersuchen Auschwitz, in welchem Zündel mit David Cole, einem jungen Mann jüdischer Abstammung, durch das KZ Auschwitz I streift und dem Zuschauer darlegt, welche Teile der historischen Darstellung des Holocaust seiner Ansicht nach nicht stimmen können. In dem nach einem Prozess gegen ihn in Kanada gedrehten und in Deutschland ebenfalls indizierten Videofilm<ref>Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1995</ref> Die Folgen der Auschwitz-Lüge für Ernst Zündel ließ er sich selbst porträtieren und nutzte dabei die Gelegenheit, holocaustleugnende Behauptungen weiterzuverbreiten.
Ab 1990 mietete Zündel Sendezeit von einem US-amerikanischen Kurzwellen-Sender und verbreitete seine holocaustleugnenden und antisemitischen Ansichten weltweit in deutscher Sprache. In dieser Zeit diente ihm der damals führende Neonazi Bela Ewald Althans als Verbindungsperson in Deutschland.
Gegen Zündel wurden in Kanada mehrere Prozesse wegen seiner holocaustleugnenden Aktivitäten angestrengt. Im Prozess von 1988 in Toronto traten als Zeugen für ihn unter anderem J. G. Burg, David Irving und Fred A. Leuchter auf. Leuchter, der aus diesem Anlass nach Auschwitz und Majdanek reiste, um dort Untersuchungen in diversen Gaskammern durchzuführen, konnte im Prozess allerdings nicht die Position Zündels stärken und musste einräumen, die Berufsbezeichnung Ingenieur in Kanada zu Unrecht zu führen.
Seit 1994 ist Zündel mit einer eigenen, den Holocaust leugnenden Homepage im Internet vertreten. Da Holocaustleugnung in Kanada strafbar ist, wird die Seite von den Vereinigten Staaten aus durch Zündels Ehefrau Ingrid Zündel-Rimland betreut. Sein auf der Internetseite geführtes Emblem entspricht farblich und strukturiert der Hakenkreuzfahne, statt des Kreuzes ist im weißen Kreis ein stilisiertes Z eingelassen.
1995 gab es einen Brandanschlag auf Zündels Wohnsitz in Toronto, der einen Schaden von 400.000 Dollar verursachte.<ref name="shermer">Shermer, Michael. Why People Believe Weird Things. 1997, page 185</ref> Eine Gruppe namens „Jewish Armed Resistance Movement“ bekannte sich zu diesem Angriff.<ref name="shermer" /> Laut der kanadischen Zeitung Toronto Sun hatte die Gruppe Kontakte zur Jewish Defense League und zu Kahane Chai.<ref name="shermer" /> Meir Weinstein, der Führer der JDL in Toronto, bestritt eine Verwicklung in den Anschlag, wurde jedoch fünf Tage später, zusammen mit dem amerikanischen JDL-Führer Irv Rubin, selbst beim Versuch erwischt, bei Zündel einzubrechen und daher von der Polizei festgenommen.<ref name="shermer" />
Am 5. Februar 2003 wurde Zündel in den USA wegen Verstoßes gegen die amerikanischen Einwanderungsbestimmungen verhaftet und am 19. Februar 2003 nach Kanada abgeschoben, obwohl seine Aufenthaltsberechtigung in Kanada abgelaufen war. Er versuchte, Flüchtlingsstatus in Kanada zu erhalten, um eine Auslieferung nach Deutschland zu vermeiden. Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim lag seit 2003 ein Haftbefehl wegen Verdachts auf Volksverhetzung gegen ihn vor.
Auslieferung, Inhaftierung und Gerichtsverfahren
Am 24. Februar 2005 bewilligte die kanadische Justiz die Auslieferung Zündels nach Deutschland und ordnete seine Abschiebung an. Begründet wurde dies damit, Zündel stelle eine Gefahr für die nationale Sicherheit Kanadas dar. In seiner Entscheidung bezeichnete der Richter Zündel als heuchlerischen Rassisten, der versucht habe, sich ein pazifistisches Image zu geben, um seine extremistischen und antisemitischen Ansichten verbreiten zu können. Der Prozess um die Abschiebung Zündels war in Kanada nicht unumstritten, da ein sonst nur gegen Terroristen vorgesehenes „Security Certificate“-Verfahren angewandt wurde, in dem weder der Angeklagte noch sein Verteidiger die gegen ihn vorgebrachten Beweismittel überhaupt zu sehen bekommen. Am 1. März 2005 wurde er nach Frankfurt am Main ausgeflogen, dort festgenommen und zur Untersuchungshaft in die JVA Mannheim überführt.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob am 19. Juli 2005 gegen ihn Anklage vor dem Landgericht wegen systematischer Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords an den Juden durch Verbreitung von Schriften und Internetangebote sowie Volksverhetzung in 14 Fällen durch antisemitische Hetze.
Der erste Prozesstag fand am 8. November 2005 statt und endete mit einem Eklat, bevor es zum Verlesen der Anklageschrift kam: Der Vorsitzende Richter entzog der Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz das Mandat, da sie sich aufgrund ihrer Einlassungen in der Verteidigungsschrift möglicherweise selbst der Volksverhetzung strafbar gemacht habe. Weiterhin wurde der als „Assistent“ benannte Horst Mahler vom Verfahren ausgeschlossen, da gegen ihn Berufsverbot bestehe und seine Mitwirkung am Prozess somit strafbar sei. Die Verteidigung reagierte darauf gegen den Richter mit einem Befangenheitsantrag, der am 15. November 2005 ebenso scheiterte wie der Antrag der Verteidigung, die Öffentlichkeit von dem Prozess auszuschließen.
Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger gefunden war. Der Haftbefehl gegen Zündel blieb bestehen. Der zweite Prozessbeginn fand am 9. Februar 2006 statt. Stolz hatte nun als Wahlverteidigerin in Zündels Team zurückkehren können. Das bestand unter anderem aus den beiden bereits wegen Volksverhetzung verurteilten Anwälten Jürgen Rieger und Ludwig Bock, sowie aus Herbert Schaller, der später an der sog. „Holocaust-Konferenz“ in Teheran teilnahm. Am 31. März 2006 schloss das Oberlandesgericht Karlsruhe Zündels Verteidigerin Sylvia Stolz vom Verfahren aus, da diese ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht, das Verfahren durch „prozessfremdes Verhalten“ sabotiert und trotz Redeverbots durch den Vorsitzenden Erklärungen mit „teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben“ habe; der Ausschluss wurde später vom Bundesgerichtshof bestätigt.<ref>BGH, Beschluss vom 24. Mai 2006, Az. 2 ARs 199/06 = NJW 2006, S. 2421.</ref> Den Ausschluss bezeichneten Strafrechtsexperten als Novum in der deutschen Rechtsgeschichte.<ref name="Quelle1">Mannheimer Morgen: Zündel-Prozess schreibt Rechtsgeschichte (Memento vom 14. Februar 2009 im Internet Archive), Morgenweb.de (nur für Abonnenten voll zugänglich)</ref> Stolz wurde am 14. Januar 2008 vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt; außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen.<ref>Südwestrundfunk: Zündel-Anwältin muss dreieinhalb Jahre in Haft, 14. Januar 2008</ref>
In ihrem am 15. Februar 2007 verkündeten Urteilsspruch folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Zündel wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu fünf Jahren Haft. Zündels Verteidiger hatten Freispruch gefordert.<ref>Fünf Jahre Haft für Holocaust-Leugner Zündel, Welt.de, 16. Februar 2007
Landgericht Mannheim: Urteil im Zündel-Verfahren verkündet (Memento vom 15. Februar 2009 im Internet Archive), 15. Februar 2007</ref> Seine Anwälte legten gegen das Urteil Revision ein,<ref>Revision eingelegt, taz, 22. Februar 2007</ref> die am 12. September 2007 vom Bundesgerichtshof (AZ.: 1 StR 337/07) verworfen wurde. Daraufhin kündigte die Verteidigung an, Verfassungsbeschwerde einzureichen.<ref>Revision verworfen (Memento vom 29. Mai 2012 im Webarchiv archive.is), Financial Times Deutschland, 17. September 2007</ref> Am 1. März 2010 wurde Zündel nach Verbüßung seiner Haftstrafe in der JVA Mannheim entlassen.<ref>ENTLASSUNG: Holocaust-Leugner Zündel wieder auf freiem Fuss (Memento vom 8. Februar 2011 im Internet Archive)</ref> Seit seiner Haftentlassung tritt er wieder zunehmend auf rechtsextremen und revisionistischen Veranstaltungen auf.<ref>Deutsche und griechische Nazis Hand in Hand in der Tradition der NSDAP – Endstation Rechts. Bayern</ref>
Zündel ist bisher weder in die USA, noch nach Kanada zurückgekehrt.<ref>en:Ernst Zündel</ref>
Literatur
- Thomas Grumke, Bernd Wagner (Hrsg.): Handbuch Rechtsradikalismus. Personen, Organisationen, Netzwerke vom Neonazismus bis in die Mitte unserer Gesellschaft. Leske + Budrich, Opladen 2002, S. 345–347, ISBN 3-89631-333-9
Weblinks
Die Website von Ernst Zündel wird in der deutschsprachigen Wikipedia aus Rechtsgründen nicht verlinkt.
- Ernst Zündel in der Internet Movie Database (englisch)
- Literatur von und über Ernst Zündel im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Auseinandersetzung mit Zündels „Holocaust 101“ auf h-ref.de
- Bericht zum Prozess-Auftakt in der Welt
- Bericht zum zweiten Prozess-Auftakt in faz.net
- Bericht über Zündels Teilnahme an einer Neonazi-Demo auf endstation-rechts-bayern.de
Fußnoten
<references />
Personendaten | |
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NAME | Zündel, Ernst |
ALTERNATIVNAMEN | Zündel, Ernst Christof Friedrich; Zundel, Ernst |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Neonazi und Holocaustleugner |
GEBURTSDATUM | 24. April 1939 |
GEBURTSORT | Calmbach |