Sylvia Stolz


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Sylvia Stolz (* 6. August 1963 in München) ist eine ehemalige deutsche Rechtsanwältin aus Ebersberg, die dem Neonazismus zugeordnet wird. Sie wurde als Rechtsanwältin prominenter Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel sowie als Holocaustleugnerin<ref>Axel Vornbäumen: Fräulein Stolz, Der Tagesspiegel, 24. März 2006.</ref> bekannt. Sie selbst wurde unter anderem wegen Volksverhetzung und Strafvereitelung verurteilt.

Beteiligung an Strafprozessen

Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung Angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, da sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab.<ref name="sz">Hans Holzhaider: Proteste gegen Anwältin - Fräulein Stolz unterzeichnet mit "Heil Hitler", sueddeutsche.de, 25. Oktober 2006.</ref><ref>Volker Zastrow: Zündel-Prozeß: Der Müll, die Stadt und das Fräulein Stolz. In: FAZ.NET, 21. Februar 2006.</ref> Den beiden Schöffen hatte sie im Falle einer Verurteilung Zündels mit Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ gedroht.<ref name="sz" /> Daraufhin wurde sie vom Prozess ausgeschlossen. Stolz wurde daraufhin von Polizisten aus dem Gericht getragen, weil sie sich der Anordnung widersetzt hatte.<ref>Der grosse Auftritt der Holocaust-Leugnerin In: tagesanzeiger.ch vom 16. Januar 2013</ref> Der Ausschluss wurde am 31. März 2006 vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt. Es stellte fest, Stolz habe „ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht“, das Verfahren durch „prozessfremdes Verhalten“ sabotiert und trotz Redeverbotes durch den Vorsitzenden Richter Erklärungen mit „teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben“.<ref>Oberlandesgericht Karlsruhe: Beschluss vom 31. März 2006 (PDF-Datei; 66 kB).</ref>

Im Prozess gegen Horst Mahler wegen Zeigen des Hitlergrußes hielt Stolz als Strafverteidigerin ein mehr als dreistündiges Plädoyer, worin sie erneut mehrfach den Holocaust leugnete und den Nationalsozialismus lobte.<ref>Mahler-Anwältin glorifiziert Nazis vor Gericht (Memento vom 21. Mai 2007 im Internet Archive). In: Netzeitung, 2. November 2007.</ref>

Strafprozesse gegen Sylvia Stolz

Im März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen Stolz wegen Volksverhetzung, Nötigung, versuchter Strafvereitelung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gleichzeitig wurde ein Berufsverbot angestrebt.<ref>Zündel-ProzessEx-Anwältin wegen Volksverhetzung angeklagt... Zündel-Prozess: Ex-Anwältin wegen Volksverhetzung angeklagt, auf FOCUS Online</ref> Die Verhandlung begann am 15. November 2007 vor dem Landgericht Mannheim.<ref>Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim vom 2. August 2007: Verfahren gegen Rechtsanwältin Sylvia Stolz beginnt im November (Memento vom 30. April 2009 im Internet Archive).</ref> Stolz wurde unter anderem beschuldigt, den Holocaust geleugnet zu haben.<ref>Rechtsextremismus: Zündel-Verteidigerin droht Berufsverbot, Zeit Online, 15. November 2007.</ref> Das Verfahren war zunächst bis Ende Januar 2008 angesetzt.<ref name="welt">Zündel-Anwältin muss selbst vor Gericht, Welt Online, 15. November 2007</ref>

Der Verteidiger von Sylvia Stolz, Ludwig Bock, argumentierte mit dem Hinweis auf die freie Meinungsäußerung.<ref name="welt" /><ref>Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim vom 8. November 2007: Vorwurf der Volksverhetzung gegen Rechtsanwältin (Memento vom 30. April 2009 im Internet Archive).</ref> Er hatte bereits vorher viele Rechtsextremisten vertreten und in dieser Eigenschaft auch mit Stolz zusammengearbeitet.

Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde vom Gericht gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe.

Stolz legte gegen das Urteil Revision ein. Im Dezember 2008 wurde das Urteil teilweise aufgehoben und wegen des Strafmaßes zu erneuter Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen; das verhängte Berufsverbot hatte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch Bestand. Im Mai 2009 verurteilte das Landgericht Mannheim sie wegen Volksverhetzung zu drei Jahren und drei Monaten Haft – also zu drei Monaten weniger als ursprünglich. Ihre erneute Revision verwarf der Bundesgerichtshof im Oktober 2009 als „offensichtlich unbegründet“.<ref>Bundesgerichtshof: Urteil gegen rechtsextreme Strafverteidigerin rechtskräftig Pressemitteilung vom 15. Oktober 2009</ref> Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen. Das gerichtliche Berufsverbot galt weiterhin, wodurch Stolz auch nach ihrer Entlassung ihren Beruf als Anwältin nicht ausüben durfte.

Zudem entzog die bayerische Anwaltskammer Stolz am 15. September 2009 für acht Jahre die Rechtsanwaltszulassung wegen Verletzung ihrer Gewissenhaftigkeitspflicht, „indem sie Volksverhetzung in zwei Fällen, Beleidigung sowie versuchte Strafvereitelung in Tateinheit mit Volksverhetzung in zwei Fällen, Nötigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und Beleidigung in zwei Fällen beging.“<ref name=":0">http://www.anwaltsgerichte-bayern.de/uploads/tx_urteilsearch/BayAGH_II_27-09.pdf</ref>. Gegen dieses Urteil legte Stolz ebenfalls Berufung ein, diese wurde im März 2011 zurückgewiesen.<ref name=":0" />

Im November 2012 trat Stolz auf Einladung Ivo Saseks, des Leiters der sogenannten Anti-Zensur-Koalition (AZK), bei einer Veranstaltung dieser in Chur auf.<ref>Sylvia Stolz: Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot, Vortrag auf der 8. Internationale Anti-Zensur-Konferenz, 24. November 2012</ref> Weil sie dort erneut den Holocaust geleugnet und für Rechtsextremismus geworben haben sollte, erstattete ein Berner Anwalt Anzeige gegen Stolz und den Veranstalter Sasek wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Schweizer Antirassismusgesetz.<ref>Strafanzeige gegen Stolz und Sasek, Südostschweiz.ch vom 17. Januar 2013</ref> Nachdem das Verfahren an die deutschen Behörden überwiesen wurde, begann im Februar 2015 in München ein Prozess, bei dem Stolz von Wolfram Nahrath verteidigt wird.<ref>Auftritt in Chur, Prozess in München tachles, 19. Februar 2015</ref> Am 25. Februar 2015 verurteilte das Landgericht München Stolz wegen Volksverhetzung sowie wegen des Missbrauchs von Titeln (sie unterzeichnete trotz Ausschlusses aus der Anwaltskammer in Schriftstücken an das Gericht mit der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin") zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten Haft ohne Bewährung.<ref>http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-des-landgerichts-rechtsextreme-ex-anwaeltin-muss-in-haft-1.2367053</ref> Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Privates

Stolz war mit dem Rechtsextremisten und Holocaustleugner Horst Mahler liiert.<ref>Frank Käßner: Ernst Zündel: "Agitator, Hetzer, Brandredner". In: Welt Online, 16. Februar 2007</ref>

Einzelnachweise

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