Gentry


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25px Dieser Artikel befasst sich mit dem englischen Adel und Bürgertum. Für weitere Bedeutungen siehe Gentry (Begriffsklärung).

Als Landed Gentry bezeichnete man in England ursprünglich den untitulierten Landadel. Seit dem 16. Jahrhundert weitete sich dieser Begriff in England auf eine nicht genau abgegrenzte Schicht des gehobenen Bürgertums und niederen Adels im Gegensatz zum höheren Adel (Peers oder Nobility) aus, zu der vor allem Landbesitzer und Geistliche, seit dem späteren 19. Jahrhundert auch Akademiker zählten. Die Gentry war sozial den Gemeinen (Bürgern) und Unfreien übergeordnet.

Definierendes Merkmal der Landed Gentry war insbesondere, dass deren Angehörige ihren Lebensunterhalt vollständig durch die Verpachtung ihrer Ländereien bestreiten konnten. Ämter bekleideten Mitglieder der Landed Gentry meist nur aus Prestigegründen.

Entwicklung

Hervorgegangen ist die Gentry aus der Verschmelzung des niederen Adels mit der schmalen Schicht wohlhabender bürgerlicher Landbesitzer (Gemeiner, commoners) im frühneuzeitlichen England. Im Unterschied zu den Yeomen (Freibauern) bestellte die Gentry ihr Land nicht selbst, sondern bezog ihr in der Regel beträchtliches Einkommen aus der Verpachtung. Zur Gentry gehört ebenfalls der Landklerus. Die Angehörigen der Gentry führten ursprünglich keine (erblichen) Adelstitel, heute werden ihr auch die Baronets, die Knights (Ritterschaft) zumeist nur informell zugerechnet.

Die Gentry spielte im Vorfeld der Industrialisierung eine wichtige Rolle, indem sie mit Einhegungen (Enclosures) die der Öffentlichkeit gehörenden Weiden (Allmenden) in ihren Besitz brachte und somit verkleinerte. Dies kann als ein Mitfaktor gesehen werden für die im 19. Jahrhundert massiv erfolgende Abwanderung der einfachen Landbevölkerung (Landflucht) in die Städte, wo sie dann das Proletariat bildete.

Der niedere Adel des deutschen Sprachraums, deren Familiennamen zumeist an dem Adelsvorzeichen „von“ erkennbar waren, der jedoch keinen Rangstitel wie „Baron“ oder „Graf“ besaß, lässt sich ungefähr mit dem frühen britischen Landed Gentry vergleichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht aber darin, dass es in englischen Familiennamen kein übliches Adelsvorzeichen wie das deutsche „von“ gibt.

Anwendung auf China

Außerhalb Großbritanniens gab es eine vergleichbare Schicht auch in China, wo der Begriff besonders in der englischsprachigen Fachliteratur auf das etwa eine Prozent der Bevölkerung angewandt wird, das die primäre Chinesische Beamtenprüfung absolviert hatte und zugleich eine örtliche Berühmtheit besaß. Diese Prüfung wurde erst 1905 durch die Eingaben und Anträge der Reformer (u.a. Zhang Zhidong und Yuan Shikai) in den 1890er Jahren abgeschafft.

Anwendung auf Ungarn

In Ungarn verbreitete sich der Begriff in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und fand noch bis ins 20. Jahrhundert hinein Anwendung. Im Gegensatz zu Großbritannien wurden in Ungarn verarmte und landlose Angehörige des Adels Gentry (dzsentri) genannt, die trotz ihres fehlenden Vermögens an ihrer gesellschaftlichen Position und an ihren Traditionen festhielten. Einzige Erwerbsquelle der ungarischen Gentry blieb der Staatsdienst. Von der Gentry zu unterscheiden ist der sog. „Bundschuh-Adel“ (bocskoros nemesség), der überwiegend aus verarmten Kleinadligen oder geadelten Bauern bestand und sich in seiner Lebensweise nicht von den Bauern unterschied. Im 19. Jahrhundert gehörten etwa 5 % der ungarischen Bevölkerung dieser Gesellschaftsschicht an. Sowohl „Gentry“ als auch „Bundschuh-Adel“ sind Bezeichnungen für Phänomene im ausgehenden ungarischen Feudalismus.

Siehe auch