Immaterielles Kulturerbe
Als immaterielles Kulturerbe (IKE; englisch intangible cultural heritage, ICH) bzw. immaterielles kulturelles Erbe werden kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden, daher im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen (z. B. den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe) nicht anfassbar (engl. intangible) sind.
Inhaltsverzeichnis
Zum Begriff des immateriellen Kulturerbes
Das immaterielle Kulturerbe umfasst (nach Definition der UNESCO-Konvention) „Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“<ref>Zitat Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellens Kulturerbes.</ref> Zur weiteren Identifizierung werden fünf Bereiche benannt:<ref>UNESCO-Generalkonferenz 2003: Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, Kap. I, Art. 2, Satz 2</ref>
- mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes
- darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater
- gesellschaftliche Bräuche, soziale Praktiken, Rituale und Feste
- Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
- das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken
Der Begriff des ‚Kulturerbes‘ hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt und erweitert. Kulturerbe endet nicht bei Baudenkmälern oder Kulturgutsammlungen. Es umfasst auch Traditionen und lebendige kulturelle Ausdrucksformen, wie z. B. mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum und Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Das Verständnis, dass lebendige und gelebte Kulturformen ebenfalls Kulturerbe sind, kommt ursprünglich aus den Ländern Asiens und aus der Indigenenbewegung und sollte eine Gegenbewegung zum stark auf Denkmäler ausgerichteten, eurozentrischen Schutzkonzept der UNESCO darstellen. Dass auch in Europa noch ein reicher Schatz an regionalen, nicht dinglich festgelegten Kulturformen vorhanden ist, ist ein Bewusstsein jüngeren Datums.
Als Risiko einer Auszeichnung immateriellen Kulturguts wird Kommerzialisierung und Folklorisierung gesehen. Immaterielles Kulturerbe wird daher auch als lebendiges Kulturerbe bezeichnet (im englischen Sprachraum existieren dafür Begriffe wie Living heritage, Living national treasure, Living human treasure), und meint regional autochthone, „gelebte“ Kulturtradition aller Art, die nicht nurmehr im Sinne einer musealen Erhaltung oder touristischen Präsentation von Brauchtum gepflegt wird, sondern vitales, im Lebensalltag verankertes kulturelles Selbstverständnis darstellt.<ref name="Anm.">analog zu Begriffen wie ‚lebendige Volksmusik‘ oder ‚lebendige Tracht‘</ref> Damit steht der Begriff des immateriellen Kulturguts auch in Abgrenzung zum modernen Denkmalwesen. Während das Denkmalwesen auf die (materielle) Originalität einer Kulturleistung fokussiert, werden materielle Ergebnisse beim immateriellen Kulturgut als ephemere Nebenerscheinung gesehen, da der Schwerpunkt des Interesses auf den Prozessen liegt. Auch vom Begriff des Museal-Bewahrenden<ref name="Hertz Zit">„«Mumifizierung» dieser Riten“. Zitat Ellen Hertz Zürich 2008, zit n. Was bedeutet immaterielles Kulturerbe für die Wissenschaft? 2008, S. 25 (Fundstelle pdf S. 13 Sp. 3).</ref> setzt sich das Konzept ab, die Wandlungen der Kulturäußerung in ihrer Weitergabe (‚Tradition‘ i.e.S.) wird als zentraler Aspekt gesehen.<ref name="trad">cf. Michaela Noseck, Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe, Österreichische UNESCO-Kommission (Hrsg.): Was ist Tradition? 2009 (Webdokument, nationalagentur.unesco.at).</ref> Daher sind die Konzepte zum immateriellen Erbe auch zunehmend in Denkansätze von Nachhaltigkeit und ‚alternativen‘ Wirtschaftskonzepten eingebunden.<ref name="nachh">Sarah Prehsler, Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe, Österreichische UNESCO-Kommission (Hrsg.): Lokales und traditionelles Wissen als immaterielles Kulturerbe: Quelle kultureller Vielfalt und Garant der nachhaltigen Entwicklung. 2007 (Webdokument, nationalagentur.unesco.at).</ref>
Aktivitäten zum faktischen und rechtlichen Schutz
UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes | |
---|---|
Titel (engl.): | Convention for the Safeguarding of Intangible Cultural Heritage |
Abkürzung: | UN/ICH |
Datum: | 17. Oktober 2003 |
Inkrafttreten: | 20. April 2006 |
Fundstelle: | engl. |
Fundstelle (deutsch): | Offizielle Übersetzung des Sprachendienstes des Auswärtigen Amts |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | |
Unterzeichnung: | |
Ratifikation: | 163 Länder (Stand: September 2015) [1] |
Deutschland: | 10. Juli 2013 |
Liechtenstein: | – |
Österreich: | 9. April 2009 |
Schweiz: | 16. Juli 2008 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Auf internationaler Ebene ist insbesondere die UNESCO zum faktischen und rechtlichen Schutz des immateriellen Kulturerbes tätig geworden. Sie hat in drei Proklamationen in den Jahren 2001, 2003 und 2005 90 besonders erhaltenswerte immaterielle Kulturgüter aus allen Weltregionen zu „Meisterwerken des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit“ ernannt und 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes<ref>Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, offizielle deutsche Sprachfassung</ref><ref>Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, Schweizer Bundesgesetze</ref> (englisch: Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage<ref>Englischer Originaltext der Convention for the Safeguarding of Intangible Cultural Heritage</ref>) getroffen. Die Konvention trat im April 2006 in Kraft, nachdem 30 Staaten sie ratifiziert hatten.<ref>Liste der bisherigen Vertragssaaten der Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage</ref> Inzwischen sind dem Übereinkommen 154 Staaten beigetreten.
Es gibt drei Verzeichnisse, in die eine kulturelle Ausdrucksform bzw. ein Projekt zur Erhaltung von Ausdrucksformen aufgenommen werden kann:
- Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit
- Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes
- Register guter Praxisbeispiele
Auf der Repräsentativen Liste stehen ausgewählte kulturelle Ausdrucksformen, die die Vielfältigkeit der Weltregionen sichtbar machen. Die Liste umfasst aktuell 314 Einträge.<ref>Offizielle Homepage der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe in Deutschland</ref> Kulturelle Ausdrucksformen, die besonders gefährdet sind, stehen auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes. Derzeit sind 38 kulturelle Ausdrucksformen aus 21 Ländern gelistet.<ref>Homepage der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe</ref> Für das Register guter Praxisbeispiele werden Modellprojekte aufgenommen, bei denen die Ziele des Übereinkommens vorbildlich umgesetzt werden. In dem Register befinden sich zwölf Projekte.<ref>Offizielle Homepage der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe in Deutschland</ref>
Ergänzend zum bestehenden UNESCO-Welterbe-Emblem für Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlichem universellem Wert haben die Vertragsstaaten des Übereinkommens ein eigenes Emblem für das immaterielle Kulturerbe beschlossen.<ref>Offizielles Emblem für das durch die UNESCO-Konvention geschützte immaterielle Kulturerbe (blau)</ref>
Deutscher Sprachraum
Schweiz
Die Schweiz hat das Ratifizierungsverfahren bereits vollständig durchgeführt, ist daher mit Wirkung zum 16. Juli 2008 vollwertiger Vertragsstaat (99. Beitrittsstaat).<ref>Die Schweiz ratifiziert die UNESCO-Übereinkommen über kulturelle Vielfalt und immaterielles Kulturerbe, Schweizerische UNESCO-Kommission</ref> Im September 2012 hat das Bundesamt für Kultur eine Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz veröffentlicht, die das vom Übereinkommen vorgeschriebene Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz darstellt.
Österreich
Die Republik Österreich hat zum 1. Januar 2006 eine Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe innerhalb der Österreichischen UNESCO-Kommission gegründet und ist seit dem 9. April 2009 der 112. Mitgliedstaat des Übereinkommens.
Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Dezember 2011 die Einleitung des Ratifizierungsverfahren des Übereinkommens beschlossen.<ref>Immaterielles Kulturerbe in Deutschland - Deutschland erstellt Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Deutsche Unesco Kommission e.V., abgerufen am 8. August 2014. </ref> Am 12. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett den Beitritt zum Übereinkommen beschlossen,<ref>Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Deutschland tritt UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes bei, Pressemitteilung der Bundesregierung vom 12. Dezember 2012.</ref> alle Bundesländer haben dem im Nachgang einzeln zugestimmt. Im April 2013 ist Deutschland dem UNESCO-Übereinkommen beigetreten. Die offizielle Urkunde wurde von Botschafter Michael Worbs am 10. April 2013 in Paris an UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokowa überreicht. Das Übereinkommen trat in Deutschland am 9. Juli 2013 in Kraft.<ref>Deutschland tritt UNESCO-Übereinkommen zum immateriellen Kulturerbe bei - Wissen und Traditionen von Generation zu Generation weitergeben. Deutsche Unesco Kommission e.V., April 2013, abgerufen am 8. August 2014. </ref>
Vom 3. Mai 2013 bis zum 30. November 2013 waren Gruppen und Netzwerke mit gemeinsamen Interessen bei der ersten Bewerbungsphase eingeladen, sich mit ihrer lebendigen Alltagskultur, ihrem Wissen und Können für das neue bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu bewerben. Nachdem die Bundesländer eine Vorauswahl trafen, prüfte die Kultusministerkonferenz die Anträge und übermittelte sie an das 23-köpfige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe. Das Gremium entschied im Sommer 2014 über die ersten Eintragungen in das Verzeichnis.<ref>Aufnahmeverfahren - Prozess für die Anerkennung einer kulturellen Ausdrucksform als immaterielles Kulturerbe in Deutschland. Deutsche Unesco Kommission e.V., abgerufen am 8. August 2014. </ref> Für die erste Vorschlagsliste gingen 128 Vorschläge ein, von denen es 83 in die engere Auswahl schafften. Diese Vorschläge deckten alle möglichen Bereiche des Übereinkommens ab. Es handelte sich um 29 Vorschläge aus dem Bereich der Bräuche, Rituale und Feste, 19 aus dem Bereich der darstellenden Künste, 19 aus dem Bereich der Handwerkstraditionen, 13 aus dem Bereich Formen des Wissens im Umgang mit der Natur und dem Universum und 3 aus dem Bereich der mündlichen Erzähltraditionen.<ref>83 Vorschläge für Immaterielles Kulturerbe in engerer Wahl - Einträge in bundesweites Verzeichnis werden Ende des Jahres vorgestellt. Deutsche Unesco Kommission e.V., Juni 2014, abgerufen am 8. August 2014. </ref> In die im Dezember 2014 veröffentlichte erste Ausgabe des bundesweiten Verzeichnisses wurden schließlich 27 Kulturformen aufgenommen, darunter auch einige regionale Bräuche. Außerdem wurde beschlossen, im März 2015 als ersten Vorschlag Deutschlands für die internationale Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit die Genossenschafts-Idee zu nominieren.<ref>27 Kulturformen ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen - Deutsche UNESCO-Kommission</ref>
In Deutschland befassen sich neben der UNESCO-Kommission einige Lehrstühle und Institute, u. a. die Professur für Materielles und Immaterielles Kulturerbe UNESCO an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn, wissenschaftlich mit der Thematik.<ref>Professur für Materielles und Immaterielles Kulturerbe, Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn</ref>
Das Land Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der Vielfalt seines kulturellen Lebens zudem ein Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Liechtenstein
Das Fürstentum ist der Konvention bisher nicht beigetreten.
Listen
- Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit, weltweit
- Liste des immateriellen Kulturerbes der Volksrepublik China
- Immaterielles Kulturerbe in Österreich
- Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz
- Bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (Deutschland)
Literatur
- 2004: Barbara Kirshenblatt-Gimblett: Intangible Heritage as Metacultural Production. In: Museum International. 56 (1–2) (2004), S. 52–65.
- 2007: Immaterielles Kulturerbe. In: Deutsche Unesco-Kommission: Unesco heute: Zeitschrift der Deutschen Unesco-Kommission. 54 (1. Halbjahr 2007) 1, Bonn 2007, S. 1–79, ISSN 0937-924X
- 2008: Immaterielles Kulturerbe = Patrimoine immatériel. In: Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften: Bulletin der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften. 2, Bern 2008.
- 2008: Oliver Rymek: Museen und das immaterielle Kulturerbe. Möglichkeiten, Grenzen und Strategien der Vereinbarkeit. Diplomarbeit Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig 2008.
- 2010: Markus Tauschek: Wertschöpfung aus Tradition: der Karneval von Binche und die Konstituierung kulturellen Erbes (= Studien zur Kulturanthropologie, Europäischen Ethnologie, Band 3). Lit, Berlin (u.a.) 2010, ISBN 978-3-643-10266-9 (Dissertation Uni Göttingen 2009).
- 2013: Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Deutsche UNESCO-Kommission, Bonn 2013, ISBN 978-3-940785-48-0.
- United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization: Identifying and Inventorying Intangible Cultural Heritage (Broschüre, PDF; kostenfrei, 16 Seiten, 1,9 MB)
Weblinks
- Zentrale Website des UNESCO-Programms Intangible Cultural Heritage (englisch)
- Seite der Deutschen UNESCO-Kommission zum immateriellen Kulturerbe, mit weiterführenden Links
- Seite der Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe bei der Österreichischen UNESCO-Kommission
- Seite der Schweizerischen UNESCO-Kommission zum immateriellen Kulturerbe
Einzelnachweise und Anmerkungen
<references />
Welterbe-Emblem Welterbestätten:
Afrika |
Amerika |
Asien und Ozeanien |
Europa |
Rote Liste
Emblem Imaterielles Welterbe
Mündliches und immaterielles Erbe:
Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit |
Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes |
Register guter Praxisbeispiele |
Afrika |
Amerika |
Asien und Ozeanien |
Europa
Emblem Weltdokumentenerbe Weltdokumentenerbe
Repräsentative Liste (Weltliste) | Erbe der Menschheit, Übersicht
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