Innerdeutsche Grenze


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Die knapp 1400 Kilometer lange innerdeutsche Grenze trennte die Deutsche Demokratische Republik von der Bundesrepublik Deutschland.<ref>Die Angaben schwanken von 1378 Kilometer (siehe Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik, Ausgabe von 1990, S. 469) bis 1393 Kilometer (s. Dokumente zur Deutschlandpolitik VI/4 (1975/76)), Dok. Nr. 269 Kap. II.12, Oldenbourg Verlag, 2007, ISBN 978-3-486-57919-2, S. 979. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche</ref> Zu ihr zählte nicht der Teil der Grenze der DDR zu Berlin, dessen Westsektoren ab 1961 mit der Berliner Mauer abgesperrt waren. Der Grenzverlauf zwischen den westlichen Besatzungszonen und der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges in mehreren Konferenzen festgelegt und bestand nach der Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahre 1949 fort.<ref>So die geschichtswissenschaftliche Formulierung bei Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4. Vom Beginn des Ersten Weltkriegs bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949, C.H. Beck, München 2003.</ref> Die Grenze begann am Dreiländereck Bayern, Sachsen, Böhmen und endete an der Lübecker Bucht. Im Kalten Krieg war sie ein Teil des Eisernen Vorhangs.

Trennung zweier Welten

Die DDR bezeichnete die deutsch-deutsche Grenze offiziell bis 1956 als „Demarkationslinie“, dann als „Grenze“ und ab 1964 als „Staatsgrenze“. In Westdeutschland blieb sie in den ersten Jahren offiziell die „Demarkationslinie“ oder umgangssprachlich häufig bis zur Wiedervereinigung die „Zonengrenze“, denn die DDR galt als „SBZ“, „Sowjetzone“, „Ostzone“ oder schlicht als „Zone“, wobei vereinzelt Zeitungen auch die Abkürzung „DDR“ bis zu diesem Zeitpunkt nur in Anführungsstriche setzten.<ref>Wilfried von Bredow, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. VS Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-13618-6, S. 161.</ref>

Aus der völkerrechtlichen Anerkennung der DDR als eigener Staat, vor allem ab den 1970er Jahren, wurde diese Grenze eine Staatsgrenze zwischen souveränen Staaten. Dem folgte die Bundesrepublik Deutschland 1972 mit dem Grundlagenvertrag staatsrechtlich, jedoch nicht völkerrechtlich; dies hätte schon dem Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes widersprochen: Dadurch blieb die DDR für die Bundesrepublik kein „Ausland“.

Der bis zu fünf Kilometer breite Streifen entlang der Grenze, der viele Jahrzehnte lang weitgehend unberührt war, hat sich zu einem Rückzugsgebiet für viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Kurz nach dem Mauerfall 1989 gründeten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Freistaat Thüringen das Naturschutzprojekt Grünes Band Deutschland, das einen großen Teil der ehemaligen Grenzgelände umfasst.

Geschichte

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Deutsche Reich durch die Siegermächte in Besatzungszonen eingeteilt. Durch den Zusammenschluss als Bizone und später Trizone zu einem Vereinigten Wirtschaftsgebiet entfielen die Grenzen der Besatzungszonen in Westdeutschland. So bezog sich der Begriff „Zonengrenze“ nur noch auf die Grenze zwischen der Sowjetischen Besatzungszone und dem Besatzungsgebiet der Westalliierten in Deutschland. Mit der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurde 1949 aus der Zonengrenze die deutsch-deutsche Grenze. Im allgemeinen und im amtlichen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland blieben Zonengrenze und innerdeutsche Grenze erhalten. Dazu trug bei, dass das wirtschaftlich benachteiligte Gebiet entlang der Grenze in der Bundesrepublik als Zonenrandgebiet bezeichnet und rechtlich gefördert wurde.

Schon ab 1952 wurde die Demarkationslinie zur Bundesrepublik seitens der DDR aufgrund der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen vom 26. Mai 1952 verstärkt abgeriegelt. Der Privilegierte Eisenbahn-Durchgangsverkehr auf den Eisenbahnstrecken, die ein kurzes Stück durch den jeweils anderen Teil Deutschlands verkehrten, wurde bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Die verstärkte Abriegelung wurde am 18. Juni 1954 mit der Anordnung über die Neuregelung der Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und Westdeutschland formell geregelt; am 3. Mai 1956 wurde sie von der Verordnung zur Erleichterung und Regelung der Maßnahmen an der Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Deutschen Bundesrepublik abgelöst. Seit dem 19. März 1964 galt stattdessen die Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik, die schließlich nach mehreren Änderungen am 25. März 1982 vom Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt wurde. Dieses galt bis zum Einigungsvertrag.

Sicherung

Entlang der Grenze zu Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern bestand seit der Anordnung von 1954 auf dem Gebiet der DDR offiziell ein Sperrgebiet. Dieses setzte sich aus einer vorgelagerten 5-km-Sperrzone, gefolgt vom 500 Meter breiten Schutzstreifen und dem 10-m-Kontrollstreifen unmittelbar vor dem Grenzzaun zusammen. Der zehn Meter breite (gepflügte) Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt. Dieser Bereich war zeitweise mit Antipersonenminen und/oder Selbstschussanlagen ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte Schutzstreifen wurde systematisch von allen möglichen Sichthindernissen geräumt, hierzu wurden auch Planierungen vorgenommen. Flusspassagen und -übergänge wurden durch tiefreichende Sperrgitter gesichert. Dahinter folgte bis zur eigentlichen Grenzlinie ein von der jeweiligen Geländetopographie abhängiges Areal (Niemandsland), das von „Republikflüchtigen“ oft als westdeutsches Gebiet fehlgedeutet wurde. Auch Bundesbürger lösten hier Grenzvorfälle aus, wenn sie leichtfertig in dieses Gebiet vordrangen.

Bei Gewitter wurden die Selbstschussanlagen und der elektrische Zaun abgestellt, da sonst zu viele Fehlzündungen ausgelöst worden wären. Diese Lücke in der Grenzsicherung war jedoch landläufig nicht bekannt und wurde von Flüchtigen daher auch nie bewusst ausgenutzt.<ref>„Unser Museumslotto-Gewinner: Point Alpha in Geisa“, ZDF aspekte [1], Die Themen am 15. August 2014</ref>

Das Betreten der 5-km-Sperrzone und des Schutzstreifens war nur unter besonderen Bedingungen gestattet, für Anwohner etwa durch einen Vermerk im Personalausweis, für Besucher durch einen extra auszustellenden Passierschein. Monteure und Techniker, die beispielsweise Stromleitungen oder Brücken zu reparieren hatten, durften sich nur unter Begleitung eines Wachkommandos in dem jeweiligen Grenzabschnitt aufhalten. In Wachtürmen und Bunkern postierte Grenzsoldaten hatten jedes verdächtige Ereignis zu melden. Im Hinterland patrouillierten motorisierte Grenzaufklärer. „Westverwandtschaft“ und Ausländer erhielten in der Regel keine Besuchserlaubnis.

Es existierten 870 km Grenzzaun, dazu 440 km mit Selbstschussanlagen SM-70, 230 km mit Minenfeldern PPM-2<ref>Steckbrief der PPM-2 auf nolandmines.com</ref>, 602 km mit Kfz-Sperrgräben und 434 Beobachtungstürme. Der eigentliche Grenzzaun war zunächst ein einfacher hüfthoher Stacheldrahtzaun, nach 1961 ein schwer überwindbarer doppelter Stacheldrahtzaun (als Begrenzung von Minenfeldern) beziehungsweise ein Streckmetallgitterzaun mit Selbstschussanlagen; mitunter bestand er auch aus einer Mauer mit oben aufliegendem runden Abschluss (wie in Berlin). Seit 1957 hieß die Demarkationslinie in der DDR offiziell „Staatsgrenze West“, im dortigen Volksmund „Grenze nach Westdeutschland“.

Auch weit vor der Sperrzone wurden Personenbewegungen überwacht. Fuhr ein normaler Reisezug planmäßig in Orte, die in der Nähe der Grenze lagen, wurden verdächtige Reisende während der Fahrt von der Transportpolizei, der Volkspolizei oder von „freiwilligen Helfern der Grenztruppen“ (von denen es ca. 3000 gab) kontrolliert und zum Reiseziel befragt. Wurden Personen ohne Passierschein in der 5-Kilometer-Sperrzone angetroffen, wurden sie dem zuständigen Grenzkommando gemeldet. (Der ungesetzliche Grenzübertritt – die „Republikflucht“ – war ab 1968 eine Straftat. Die Höchststrafe betrug fünf Jahre Gefängnis. Auch der Versuch war strafbar.) Daneben gab es republikweit in Grenzkreisen, Grenzorten und Betrieben des Grenzgebietes noch ca. 500 Grenzsicherheitsaktive (GSA), deren freiwillige zivile Mitglieder ebenfalls Überwachungsaufgaben wahrnahmen.<ref>Klaus-Dieter Baumgarten Die Sicherung der Grenzen von Dezember 1946 bis Oktober 1990 – ein Beitrag zur Erhaltung des Friedens (Memento vom 20. November 2008 im Internet Archive)</ref><ref> Norbert Jachertz: Die Charité in der DDR: „Es hat immer irgendwie funktioniert“. Abhörmikro in der Büste. In: Deutsches Ärzteblatt (= A. Jg. 107, Nr. 40). 8. Oktober 2010, S. 1910–1911 (PDF, abgerufen am 17. Februar 2012).</ref> Durch diese umfassende Überwachung konnten 90 % aller „Grenzverletzer“ schon weit vor dem eigentlichen Grenzzaun gestellt werden. Ab 1971 wurden einige Orte wie Sonneberg, Creuzburg, Gefell oder Kaltennordheim aus der Sperrzone herausgenommen.

Seit den 1960er Jahren wurde die deutsch-deutsche Grenze durch die DDR immer stärker ausgebaut, um die Massenflucht in den Westen zu unterbinden. Offizielle Darstellungen der DDR deuteten die Grenzanlagen zu einem „antifaschistischen Schutzwall“ um, der die DDR vor Übergriffen aus dem Westen bewahren sollte. An der Grenze waren etwa 30.000 Grenzsoldaten der Grenztruppen der DDR stationiert; sie hatten den Befehl, die Flucht mit Waffengewalt zu unterbinden (→ Schießbefehl). Außerdem war die Grenze seit 1961 auf ostdeutscher Seite teilweise vermint und mit Signalzäunen und Hundelaufanlagen sowie von 1970 bis 1983/84 mit Selbstschussanlagen ausgestattet, die auf den geräumten Grenzstreifen der DDR hin ausgerichtet waren (sogenannter Todesstreifen). Betonelemente wie in der Berliner Mauer wurden bei grenznahen Siedlungen verwendet, zum Beispiel in Mödlareuth und Dassow. Ansonsten bestand die innerdeutsche Grenze aus mehreren Metallgitterzäunen mit Signalanlagen, Gräben etc. Nachts wurde der Schutzstreifen beleuchtet.

Berliner Mauer

Hauptartikel: Berliner Mauer
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Viersektorenstadt Berlin

Das letzte Loch der innerdeutschen Grenze war West-Berlin. Nach außen ähnlich gesichert wie die innerdeutsche („grüne“) Grenze, war es nach Ost-Berlin offen. Der Mauerbau am 13. August 1961 schloss dieses Loch.

Schleusen

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Betonröhre zur Agentenschleusung auf der Gobert, Blick von Westen

In die Sperranlagen an der Grenze wurde eine größere Anzahl von strikt geheim gehaltenen Schleusen eingebaut. Sie wurden von den Mitarbeitern der ‚Abteilung Verkehr‘ beim Zentralkomitee der SED und den von ihnen eingerichteten „Westgruppen“ genutzt, um illegal Personen, vor allem Funktionäre der KPD und der SED, in beide Richtungen zu „schleusen“, Geldsendungen für die KPD und später die DKP, Informationsmaterial für Parteifunktionäre sowie Propagandamaterial in die Bundesrepublik zu bringen. Auch das Ministerium für Staatssicherheit unterhielt solche Schleusen zu nachrichtendienstlichen Zwecken. Bekannt wurde hier die Agentenschleuse im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße. Die Glienicker Brücke zwischen West-Berlin und Potsdam durfte lediglich von den Angehörigen der alliierten Streitkräfte benutzt werden. In Potsdam befanden sich die Militärmissionen der drei Westmächte für die DDR.

Sperrgebiete und geschleifte Dörfer

Problematisch waren Gehöfte, Betriebe und kleinere Dörfer in unmittelbarer Grenznähe. Mehrheitlich wurde deren Aufgabe erzwungen; die Bewohner wurden nach und nach umgesiedelt, die Gebäude geschleift. Größere Ortschaften, beispielsweise Großburschla oder Großensee, wurden hingegen verschont, obwohl deren topographische Lage extrem ungünstig für die Überwachung der Grenzanlagen war. Beispiele für abgesiedelte Dörfer sind Billmuthausen<ref>Norbert Klaus Fuchs: Billmuthausen: das verurteilte Dorf. Greifenverlag, Rudolstadt/Berlin 2010, ISBN 978-3-86939-004-8.</ref> (etappenweise von 1965 bis 1978 abgetragen), Erlebach (etappenweise von 1975 bis 1986) und Leitenhausen (1971) im Landkreis Hildburghausen. An der innerdeutschen Grenze sind Dutzende Dörfer auf diese Weise zu politischen Wüstungen geworden. Weitere betroffene Dörfer und Weiler: Bardowiek, Broda (Rüterberg), Christiansgrün (Spechtsbrunn), Dornholz, Greifenstein, Grabenstedt, Heiligenroda, Jahrsau, Karneberg (Wendehausen), Kaulsroth, Kleintöpfer, Korberoth, Krendelstein, Lankow, Lenschow (Lüdersdorf), Liebau, Lieps, Neuhof, Neu Gallin, Niederndorf, Ruppers (Stedtlingen), Scharfloh (Wendehausen), Schmerbach, Schwenge, Stöckigt (Grobau), Stresow (Altmark), Taubenthal, Troschenreuth (Vogtland), Vockfey, Wahlsdorf, Wehningen, Zarrentin-Strangen. Dazu kommen noch Wüstungen an der Grenze zwischen der ČSSR und der DDR, die etwa 50 km ab dem bayrisch-tschechischen Dreiländereck ebenso militärisch gesichert wurde wie die innerdeutsche Grenze. Dort wurden u. a. zerstört und eingeebnet: Ebersberg, Gottmannsgrün, Gräben im Thale, Hammerleithen, Kugelreuth, Pabstleithen, Wieden (fast alle im Kreis Oelsnitz gelegen). Die Postleitzahlen der geschleiften Hofstellen und Dörfer wurden in den Verzeichnissen weitergeführt.

Es gab auch den Wechsel von Häusern aus dem Gebiet der DDR in die Bundesrepublik, z. B. Kleinlichtenhain, das zu Kleintettau im bayerischen Landkreis Kronach kam.

Das Leben im Sperrgebiet wurde von vielen dort lebenden Menschen als eine enorme psychische Belastung empfunden. Eingaben und Beschwerden wurden auch von der Kirche und gesellschaftlichen Organisationen an die Regierung weitergeleitet. Die Staatsführung sah sich deshalb veranlasst, den Einwohnern eine finanzielle Entschädigung zu zahlen, die als „Sperrgebietszuschlag“ gewährt wurde.

Auswirkungen des Grundlagenvertrags

1972 wurde in einem Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR eine Überprüfung und eindeutige Markierung des Grenzverlaufes vereinbart. Die deutsch-deutsche Grenzkommission nahm am 4. September 1973 ihre Arbeit mit Grenzmarkierungen bei Lübeck auf.<ref>Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur</ref> Ab dem 2. Mai 1974 unterhielt man Ständige Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Bonn bzw. Ost-Berlin (hier: bei der DDR, nicht in der DDR), keine Botschaften oder Konsulate. Eine eigenständige Staatsbürgerschaft der DDR wurde von der Bundesrepublik nicht anerkannt, das heißt: Ein „DDR-Deutscher“ war Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und konnte einen bundesdeutschen Pass erwerben. Die DDR war für die Bundesrepublik Zollinland.

Als Gegenleistung für einen von Franz Josef Strauß vermittelten Kredit in Höhe von einer Milliarde Deutsche Mark (umgerechnet 511 Mio. Euro; in heutiger Kaufkraft über 1 Mrd. Euro) wurden im November 1984 auf Druck der Bundesregierung die Selbstschussanlagen abgebaut, Erdminen gesprengt (beides gab es nicht an der Berliner Mauer) und Hundelaufanlagen abgebaut.<ref>Milliardenspritze für den Mauerbauer auf einestages; DDR-Kredit. Der dritte Mann, Der Spiegel 39/1983 vom 26. September 1983; DDR-Milliardenkredit: Das ist ja ein Ding, Der Spiegel 47/1983 vom 21. November 1983.</ref>

Die Öffnung des Eisernen Vorhangs, die Prager Ausreise von 17.000 Botschaftsflüchtlingen und der Fall der Berliner Mauer führten 1989/90 zur sogenannten Wiedervereinigung. Die deutsche Teilung und die innerdeutsche Grenze waren überwunden. Es gibt nur noch Ländergrenzen.

Von der DDR in die Bundesrepublik flüchteten von 1949 bis zum Mauerfall ungefähr zwei Millionen Menschen; im selben Zeitraum siedelten etwa 200.000 Personen von der Bundesrepublik in die DDR über.

Grenztote

Zahl der Todesopfer
  Vor dem
13. August 1961
Seit dem
13. August 1961
Insg. bis 1989
Berliner Grenze/Mauer 16 239 255
Innerdeutsche Landgrenze 100 271 371
Ostsee 15 174 189
Sonstige Fluchtwege
(Flugzeugentführung, Warenexport,
Transitwege)
0 7 7
Angehörige des DDR-Grenzdienstes
im Einsatz
11 16 27
Sowjetische Fahnenflüchtige 1 5 6
Flugzeugabschüsse im Grenzgebiet 14 3 17
Total: 157 715 872

Für die Zahl der Opfer der innerdeutschen Grenze gibt es unterschiedliche Angaben, Forschungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen Salzgitter, die ihre Arbeit 1992 einstellte, zählte insgesamt 872 Todesopfer, nahezu ausschließlich Flüchtlinge, aber auch einige Angehörige der DDR-Grenztruppen oder Fahnenflüchtige der sowjetischen Armee.<ref>Hans Sauer, Hans-Otto Plumeyer: Der Salzgitter-Report. Die Zentrale Erfassungsstelle berichtet über Verbrechen im SED-Staat. München 1991, ISBN 3-762-80497-4.</ref> Die Gesamtzahl läge etwas unter der Zahl der Toten, die an der Grenze zwischen der Tschechoslowakei und Österreich gezählt wurden. Dort handelte es sich allerdings zu 80% um Angehörige bewaffneter Einheiten.<ref>Vorlage:Internetquelle/Wartung/Datum nicht im ISO-FormatMarco Zimmermann: Österreich – Tschechoslowakei: die tödlichste Grenze Europas im Kalten Krieg. 16. November 2013, abgerufen am 27. Dezember 2014.</ref>

Während die Berliner Staatsanwaltschaft von 270 nachgewiesenen Todesfällen an der innerdeutschen Grenze einschließlich Berlins infolge eines Gewaltakts der Grenzsicherungskräfte inklusive Minentoten und Selbstschussanlagen sprach, hat die zwischen 1991 und 2000 bestehende Zentrale Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) 421 Verdachtsfälle auf Tötungen durch die bewaffneten Kräfte der DDR registriert. Die Arbeitsgemeinschaft „13. August“ veröffentlichte am 12. August 2003 eine Zahl von 1008 Opfern des DDR-Grenzregimes von 1949 bis 1989, geht dabei aber von einem relativ weiten Opferbegriff aus. In dieser Zahl enthalten sind zum Beispiel auch in der Ostsee ertrunkene Flüchtlinge, Opfer von Unfällen während der Flucht, Suizide nach entdeckter Flucht und auch von Flüchtlingen erschossene Grenzsoldaten sowie Todesfälle deutscher Flüchtlinge an anderen Grenzen (ČSSR, Jugoslawien etc.). 2010 wies das von der Arbeitsgemeinschaft betriebene Mauermuseum am Checkpoint Charlie 1393 Tote aus.<ref name="tagesspiegel-2-format530.JPG">Vorlage:Internetquelle/Wartung/Datum nicht im ISO-FormatStephanie Kirchner: Das Kreuz mit den Mauertoten. In: tagesspiegel.de. 12. August 2010, abgerufen am Dezember 2014.</ref> Der Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat der FU Berlin, Klaus Schroeder, kritisierte 2010 den „sehr weiten Begriff von Maueropfer“ des Mauermuseums. Er geht aufgrund noch unerforschter Bereiche aber auch von mehr Opfern aus, als „offiziell bekannt sind“, und rechnet mit insgesamt etwa 1000 Opfern des DDR-Grenzregimes.<ref>DDR-Vergangenheit SED-Forscher der FU Berlin erwartet noch mehr Opfer durch Stacheldraht und Mauer, Mitteldeutsche Zeitung, 12. August 2010.</ref>

Grenzopfer (unvollständig): Benito Corghi, Manfred Glotz, Emanuel Holzhauer, Frieda Klein, Harry Weltzin.

Getötete Westdeutsche

  • Michael Gartenschläger. Der Fluchthelfer wurde 1976 beim Versuch, Selbstschussanlagen an der Grenze abzumontieren, von einer Spezial-Truppe der Staatssicherheit in Uniformen der DDR-Grenztruppen erschossen.
  • Kurt Lichtenstein. An der Kreisstraße 85 zwischen Parsau-Kaiserwinkel und Brome-Zicherie (Niedersachsen) erinnert eine Gedenkstätte an den Dortmunder Journalisten und Ex-Kommunisten. Er wurde an dieser Stelle am 12. Oktober 1961 von Grenztruppen der DDR erschossen, als er mit LPG-Bauern auf DDR-Gebiet sprechen wollte. Die innerdeutsche Grenze verlief damals parallel zu der Kreisstraße.
  • Erich Tesch. Der 65jährige, in Köln lebende Erich Tesch überquerte 1967 die Grenze in West-Ost-Richtung, wobei er eine Mine auslöste und an den Folgen der Detonation starb.
  • Ernst Wolter. Der 80jährige Landwirt überquerte vermutlich auf der Suche nach Kühen 1967 die Grenze und wurde von einer Mine schwer verletzt. Da den Grenzsoldaten die exakte Lage der Minen nicht bekannt war, blieb er unversorgt und starb nach etwa zweieinhalb Stunden.

Getötete DDR-Grenzpolizisten und -soldaten

Grenzübergänge

Datei:DDR Transit041.jpg
Transitstrecken und Übergänge (1982)
Datei:Grenzübergänge BRD DDR 1990.jpg
Übergänge im Februar 1990

Die Zahl der Übergänge zwischen den zwei der drei Westzonen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR variierte im Laufe der Jahrzehnte. 1952 wurden verschiedene Straßen- und Eisenbahnübergangstellen durch die DDR geschlossen. Im Vorfeld des Grundlagenvertrages wurde am 26. Mai 1972 der Verkehrsvertrag abgeschlossen. Danach wurden mehrere Übergänge für den kleinen Grenzverkehr geöffnet und auf den vorhandenen Eisenbahnübergängen zusätzliche Züge eingeführt.

Straßen

Bis 1952 gab es relativ viele Straßenübergänge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, mit der Verschärfung des Grenzregimes wurden die meisten davon geschlossen. Unter anderem konnten bis dahin folgende Übergänge genutzt werden:

Transitverkehr

Hauptartikel: Transitverkehr (DDR)

Die folgenden Übergänge konnten zwischen 1952 und 1989 vom Transitverkehr nach Berlin sowie vom Reise- und Güterverkehr in die DDR genutzt werden:

  1. Lauenburg/Elbe (Schleswig-Holstein) – Horst (Bezirk Schwerin), einziger Übergang, der im Transitverkehr nach Berlin zwischen Sonnenauf- und -untergang auch von Radfahrern genutzt werden konnte, B5/F5, für den Transitverkehr nur bis 1982, dann abgelöst vom Grenzübergang
  2. Gudow (Schleswig-Holstein) – Zarrentin (Bezirk Schwerin), nach Fertigstellung der Autobahn Hamburg – Berlin 1982
  3. Grenzübergang Helmstedt-Marienborn, Autobahn Hannover – Berlin
  4. Herleshausen (Hessen) – Wartha (Bezirk Erfurt), in der Nähe der mehrfach die Grenze kreuzenden und deshalb über mehrere Kilometer gesperrten Autobahn Kirchheimer Dreieck – Eisenach – Hermsdorfer Kreuz
  5. Töpen (Bayern) – Juchhöh (Bezirk Karl-Marx-Stadt), im Verlauf der Fernverkehrsstraße 2. Die nahegelegene Autobahn war wegen der zerstörten Saalebrücke nicht befahrbar. Nach deren Instandsetzung 1966 wurde der Übergang geschlossen und abgelöst vom Grenzübergang
  6. Rudolphstein (Bayern) – Hirschberg (Bezirk Gera), im Verlauf der Autobahn München – Berlin

Dem Reiseverkehr in die DDR und dem Transitverkehr nach Schweden und Polen diente der Übergang LübeckSelmsdorf im Verlauf der Bundesstraße 104 und der Bundesstraße 105.

Kleiner Grenzverkehr

Die folgenden Übergänge wurden infolge des Verkehrsvertrags von 1972 für den kleinen Grenzverkehr geöffnet und waren nur für den Reiseverkehr in den grenznahen Bereich der DDR zugelassen, nicht aber für Transitreisen nach Berlin:

  1. Bergen (Dumme) (Niedersachsen) – Salzwedel (Bezirk Magdeburg), B bzw. F 71, auch bekannt als Übergang Uelzen-Salzwedel
  2. Duderstadt (Niedersachsen) – Worbis (Bezirk Erfurt), B bzw. F 247, in der DDR als Grenzübergangsstelle Teistungen bekannt
  3. Eußenhausen – Meiningen, im Verlauf der B bzw. F 19 zwischen Mellrichstadt und Meiningen
  4. Rottenbach (Bayern) – Eisfeld (Bezirk Suhl), im Verlauf der B bzw. F 4

Nach dem 9. November 1989 wurde die innerdeutsche Grenze an zahlreichen Stellen wieder geöffnet, beispielsweise an den Grenzübergangsstellen Schmarsau-Schrampe, Mackenrode-Nüxei, Wolfsburg-Oebisfelde und Ellrich-Zorge. Diese neuen Grenzübergänge dienten bis zum 24. Dezember 1989 ausschließlich DDR-Bürgern zur Aus- und Wiedereinreise, danach waren sie auch für Bundesbürger geöffnet. Bei der Einreise von Nicht-EU-Bürgern – zum damaligen Zeitpunkt beispielsweise Österreicher – ergaben sich an diesen Grenzübergängen häufig Probleme.

West-Berlin

Hauptartikel: Berliner Grenzübergänge

Eisenbahn

Direkt nach Besetzung der jeweiligen Zonen durch die Alliierten hatte die Sowjetunion den Eisenbahnverkehr zwischen ihrer Zone und den westlichen Zonen unterbrochen. Lediglich die Strecke über Helmstedt und Marienborn wurde für die Militärzüge nach West-Berlin offengehalten, nur auf dieser Strecke gab es auch Personenverkehr. Daneben wurden einzelne Grenzübergänge weiter im Güterverkehr genutzt, die meisten Strecken blieben aber geschlossen. Im Zuge der Berlin-Blockade wurde der Personenverkehr völlig, der Güterverkehr weitgehend, eingestellt.

Nach Beendigung der Blockade wurden zwischen der westdeutschen Bahnverwaltung bzw. der am 7. September 1949 gegründeten Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn in verschiedenen Abkommen (Abkommen von Helmstedt, 11. Mai 1949, Offenbach 3. September 1949 und Kleinmachnow, 10. September) die betrieblichen Fragen des Grenzverkehrs geregelt und die Öffnung verschiedener Übergänge auch für den Personenverkehr vereinbart.

Bis 1952

Bis 1952 wurden neben den weiter unten aufgeführten Strecken auch wieder verschiedene Strecken genutzt, die jeweils auf kurzen Abschnitten über bundesdeutschem oder DDR-Gebiet verliefen, wobei aber nur teilweise „echter“ Grenzverkehr mit Wechsel von Personen oder Gütern stattfand:

Ab 1952

Ab 1952 wurden infolge der verschärften Grenzüberwachung nur noch folgende Übergänge und Strecken im Eisenbahnverkehr genutzt:

  1. Herrnburg – Lübeck, Personen- und Güterverkehr, 1952 geschlossen, 1960 wieder eröffnet
  2. Schwanheide – Büchen, Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin
  3. Oebisfelde – Wolfsburg, Güterverkehr, Personenverkehr erst ab 1954, auch für Leerzüge im Güterverkehr von West-Berlin
  4. Marienborn – Helmstedt (Niedersachsen), Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin
  5. Ellrich – Walkenried, nur Güterverkehr
  6. Wartha – Bebra, ab 28. September 1963 Gerstungen – Bebra, Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin
  7. Dankmarshausen – Heringen (Werra), Personenverkehr für den Berufsverkehr der Kaligruben im Werratal, ab 1954 nur für Kalizüge der Bundesbahn im Transit, zwischen 1967 und 1969 geschlossen
  • Frankenwaldbahn: Probstzella – Ludwigsstadt, Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin
  • Bahnstrecke Leipzig–Hof: Gutenfürst – Hof, Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin, Personenverkehr erst ab 1954

Die Bundesbahn bezeichnete diese Übergänge explizit nicht als Grenzübergänge, während die Reichsbahn immer von Grenzübergangsstellen (GÜSt) sprach.

Am 5. Dezember 1961 geriet der Ortsteil Berlin-Staaken in die Schlagzeilen der Presse, als ein DDR-Lokführer seinen Regional-Zug im damaligen Endbahnhof Albrechtshof nicht zum Stehen brachte, sondern die Grenzsperranlagen in Richtung West-Berlin durchbrach. Danach wurde diese Strecke für den Interzonenzugverkehr zwischen Berlin und Hamburg stillgelegt und die Züge über Wannsee umgeleitet.

Es verkehrten im Personenverkehr ausschließlich D-Züge. Nach dem Mauerbau 1961 verloren die Transit-Züge nach West-Berlin ihre Verkehrshalte in Bahnhöfen auf DDR-Gebiet mit Ausnahme der Grenzbahnhöfe. Umgangssprachlich Interzonenzüge genannte Züge dienten den Reisen zwischen beiden deutschen Staaten und teilweise auch dem DDR-Binnenverkehr. Ab 1972 gab es bei den Übergängen Marienborn/Helmstedt, Probstzella/Ludwigsstadt und Gutenfürst/Hof neben den D-Zügen auch je ein dem „kleinen Grenzverkehr“ dienendes Eilzugpaar, das nur an Wochenenden und nur bis zum nächsten größeren Bahnhof auf DDR-Gebiet fuhr. Ab Sommer 1989 gab es auch ein solches Zugpaar am Übergang Herrnburg – Lübeck.

Drei Tage nach Maueröffnung 1989 wurde auf dem vorher nur zum Gütertransport genutzten Übergang Ellrich–Walkenried der Personenverkehr aufgenommen. Zum Fahrplanwechsel 1990 wurde zudem die wieder aufgebaute Strecke zwischen Eichenberg (DB) und Arenshausen (DR) als Grenzübergang in Betrieb genommen. Wie alle anderen Übergänge verloren sie aber bereits mit der Währungsunion ihre Funktion als Grenzpunkt.

West-Berlin

Zwischen 1961 und 1976 erreichten alle zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin verkehrenden Reisezüge als Transitzüge die Stadt über den Bahnhof Griebnitzsee, ab 1976 auch über den Bahnhof Berlin-Staaken. Im Transit wurden die Reisenden kontrolliert, ohne dass formal eine Ein- und Ausreise stattfand. Die Züge von und nach Berlin fuhren ab bzw. bis zum Ost-Berliner Bahnhof Friedrichstraße. Dort wurde für Reisende nach Ost-Berlin und in die DDR eine große Grenzübergangsstelle eingerichtet. Im S-Bahnverkehr hielten West- und Ost-Berliner Linien dort an strikt voneinander getrennten Bahnsteigen. Im Verkehr zwischen beiden Teilen der Stadt mussten die Fahrgäste die Kontrolleinrichtungen im Bahnhof passieren. Einige internationale Züge verkehrten aus West-Berlin kommend über den Berliner Ostbahnhof (1987 bis 1998 Berlin Hauptbahnhof) weiter ins Ausland. Zwischen Friedrichstraße und Ostbahnhof waren sie nur für Transitreisende aus West-Berlin in Drittstaaten zugelassen. Im Bahnhof Friedrichstraße stiegen bei aus Osten kommenden Fernzügen zunächst Grenzpolizisten ein und kontrollierten die Insassen. Erst danach durften Reisende einsteigen, die die Grenzübergangsstelle im Bahnhof passiert hatten oder mit U- oder S-Bahn aus West-Berlin gekommen waren. Aus Westen gekommene internationale Züge wurden nach dem Fahrgastwechsel vor der Weiterfahrt kontrolliert.

Ostsee und Elbe

Eine besondere Rolle im Grenzsystem der DDR spielten die Ostsee- und die Elbegrenze:

An der Ostseeküste war der gesamte Strandbereich an der Lübecker Bucht von der Grenze an der Halbinsel Priwall bis kurz vor Boltenhagen streng bewachtes Sperrgebiet. Auch der restliche Abschnitt der DDR-Ostseeküste wurde wegen der Nähe zur Bundesrepublik, Dänemark und Schweden von der 6. Grenzbrigade Küste der Volksmarine bewacht. Das Befahren des Meeres, ausgenommen der inneren Boddengewässer, mit Sportbooten war nur einem ausgewählten Personenkreis mit Sondergenehmigung (PM 18, PM 19) gestattet.

Gesperrt war auch die 93,7 km lange innerdeutsche Grenze an der Elbe ab dem Wassergrenzübergang Cumlosen bei Wittenberge elbabwärts. Grenzübergänge über den Fluss gab es in diesem Bereich nicht.

Der genaue Grenzverlauf zwischen der DDR und der Bundesrepublik war strittig. Nach DDR-Auffassung verlief die Grenze in der Strommitte, nach Sichtweise der Bundesrepublik dagegen am Nordostufer.<ref> Größte Annäherung. In: Der Spiegel. Nr. 20, 1986, S. 65–68 (online).</ref>

Binnenschifffahrt

Zwei Übergänge für die Binnenschifffahrt konnten sowohl für den Berlin-Verkehr als auch für Wechselverkehr DDR–Bundesrepublik Deutschland genutzt werden. Sie waren nur für den Gütertransport zugelassen, nicht für reine Personenschiffe.

An den Grenzen West-Berlins gab es Grenzübergangsstellen für die Frachtschifffahrt auf den meisten schiffbaren Wasserwegen.

Reiseformalitäten (ab 1972)

Datei:DDR Visum.jpg
Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums
Datei:Passportstempel.jpg
DDR-Visum nur für den Warenverkehr, Transitstempel

Einreise auf Einladung

Jährlich einmal oder mehrmals, bis zu einer Dauer von höchstens 30 Tagen, war die Einreise auf Einladung möglich. Zur Einreise in die DDR wurde ein „Berechtigungsschein“ benötigt. Dieser musste, spätestens vier Wochen vor dem Reisetermin, von dem in der DDR ansässigen Gastgeber zunächst bei seinen zuständigen Behörden beantragt und dann in die Bundesrepublik gesandt werden. Er benötigte hierfür: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Tätigkeit, Name und Anschrift des Arbeitgebers, Nummer des Reisepasses und ausstellende Behörde und gegebenenfalls noch das Autokennzeichen. In einem Formular „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ mussten sämtliche mitgeführten Gegenstände, auch die eventuellen Geschenke, die in der DDR bleiben sollten, und die westlichen Zahlungsmittel aufgeführt werden. Das Formular musste an der innerdeutschen Grenze vorgezeigt werden. Die Angaben wurden generell, in der Regel stichprobenweise, teilweise aber auch sehr gründlich, überprüft. Gegen Vorlage des Reisepasses und des Berechtigungsscheines wurde an der Grenze das Visum erteilt. In den ersten Jahren galten die Genehmigungen nur für den Wohnort des Einladenden, später für die gesamte DDR.

Andere Einreisen

Bei Todesfällen oder akuter Lebensgefahr des DDR-Bürgers wurde ein Telegramm mit amtlichem Genehmigungsvermerk des Volkspolizei-Kreisamtes zum Empfang des Visums benötigt.

Touristenreisen mussten mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt über ein Reisebüro gebucht werden, das den Berechtigungsschein beantragte. Die Vorabbuchung des oder der Hotels in einer der 41 angebotenen Städte war vorgeschrieben. Die Aufenthaltsgenehmigung galt nur für denjenigen der 14 Bezirke, in dem das Hotel lag. Es bestand keine Verpflichtung zum Mindestumtausch von DM.

Für Campingreisende standen vom 1. Mai bis 30. September 24 Plätze zur Verfügung. Die Reservierung sollte 40 Tage vor Reisebeginn über ein Reisebüro erfolgen. Dieses besorgte den Berechtigungsschein, die Platzreservierung und den vorgeschriebenen Reisegutschein. Hierfür wurden 25 DM täglich verlangt, die 1:1 gegen Mark der DDR umgetauscht wurden. Die Grenzübergänge waren genau vorgeschrieben.

Zum Besuch der Leipziger Messe genügte der Reisepass und der Messeausweis zur Erlangung des Visums. Damit war die einmalige Ein- und Wiederausreise möglich.

Für Tagesbesuche in den genau abgegrenzten Bereich Berlin (Ost) wurde westdeutschen Bürgern das Visum an den Sektorenübergängen unmittelbar von den DDR-Behörden erteilt. Ein Berechtigungsschein war nicht notwendig. Den Einwohnern von West-Berlin wurden diese Tagesbesuche nicht gestattet.

Für Personen die ihren ständigen Wohnsitz in West-Berlin hatten, gab es besondere Vorschriften (→ Berechtigungsschein für West-Berliner). Für den im Oktober 1972 eingeführten sogenannten kleinen Grenzverkehr waren wiederum besondere Regelungen im grenznahen Verkehr maßgeblich.

Gebühren

Für das Visum wurde eine Gebühr von 15 Deutsche Mark erhoben. Für Kinder unter 16 Jahren war es gebührenfrei.

Zusätzlich mussten je Person und Aufenthaltstag 25,00 DM in 25,00 Mark (DDR) umgetauscht werden, die nicht rücktauschbar waren. Kinder bis zum 6. Lebensjahr waren befreit; Kinder bis zum 15. Lebensjahr mussten 7,50 DM pro Tag und Person umtauschen. War infolge von Krankheit ein längerer Aufenthalt als der genehmigte in der DDR notwendig, wurde auf zusätzlichen Umtausch verzichtet. Die Mindestumtauschsätze galten seit dem 13. Oktober 1980.

Meldepflichten

Der Einreisende musste sich innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft bei dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt beziehungsweise der zuständigen Meldestelle der Volkspolizei anmelden. Hier wurde die Aufenthaltsgenehmigung in den Reisepass eingestempelt. Bei der Anmeldung wurde die Vorlage der Mindestumtausch-Quittung verlangt. Vor der Rückreise musste der DDR-Besucher sich wieder bei der entsprechenden Stelle abmelden.

Die Dienststellen in den kleineren Orten waren an Wochenenden und feiertags geschlossen, daher musste hier die Einreise so geplant werden, dass die 24-Stunden-Frist in jedem Fall eingehalten wurde. In allen größeren Orten und den Städten waren die Volkspolizeidienststellen an jedem Tag geöffnet. Bei der Rückreise am Wochenende konnte die Abmeldung bereits freitags vorgenommen werden. Grundsätzlich konnte die Abmeldung gleichzeitig mit der Anmeldung vorgenommen werden, was bei längeren Besuchen jedoch in der Regel bei den Dienststellen auf Missfallen stieß, da diese Vorgehensweise nur für kürzere Aufenthalte vorgesehen war.

Zusätzlich hatte man sich bei jeder privaten Übernachtung im für jedes Wohngebäude geführten Hausbuch einzutragen. Praktisch war das nicht immer möglich (wenn zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus die das Hausbuch führende Familie verreist war). Manchmal war die Befolgung auch von der Situation der Gastgeber abhängig; je nach sozialer Kontrolle in der Nachbarschaft und beruflichen Verpflichtungen der Gastgeber wurde der Eintrag von diesen mal dringend erbeten, mal von nicht formal einladenden Gastgebern unterlaufen.

Benutzung der Übergänge

Die Wahl des Überganges war frei. Für die Ein- und Ausreise bei mehrtägigen Aufenthalten musste nicht der gleiche Übergang gewählt werden. Für die Einreise mit dem Pkw war eine besondere Genehmigung notwendig, die im Berechtigungsschein vermerkt wurde. Die Benutzung von Motorrädern zur Einreise in die DDR wurde nicht gestattet.

Kosten

Der Bau, ständige Ausbau und die jahrzehntelange Unterhaltung der schwer bewachten Grenze in Deutschland war eine große wirtschaftliche Belastung für die DDR. Baumaterial und etwa 40.000 Mann Grenztruppen – Arbeitskräfte, die keine volkswirtschaftlich produktive Arbeit leisten konnten – wurden dafür gebunden. Von 1961 bis 1964 kostete der Aufbau und Betrieb der Grenze insgesamt 1,822 Milliarden Mark der DDR, davon entfielen 400 Millionen Mark auf die Berliner Mauer. Die laufenden Kosten wurden insgesamt auf jährlich etwa 500 Millionen Mark geschätzt. Dazu kamen die dem MfS unterstehenden<ref>Bundeszentrale für politische Bildung</ref> Passkontrolleinheiten (PKE) mit etwa 38 Millionen Mark jährlich.

Mediale Rezeption

Erinnerung

Schriftliche Quellen

Das Hessische Staatsarchiv Marburg bewahrt die schriftliche Überlieferung der Bundesgrenzschutzdirektion Mitte (Bestand 610) auf. Sie enthält zahlreiche Dokumente zur Grenze, zu den Übergängen, zum Grenzverkehr und zu den Flüchtlingen. Der Bestand ist größtenteils erschlossen und online recherchierbar.<ref>Übersicht über den Bestand „610 Bundesgrenzschutzdirektion Mitte“</ref>

Siehe auch

Literatur

  • Jürgen Ritter / Peter Joachim Lapp: DEUTSCHLAND GRENZENLOS Bilder der deutsch-deutschen Grenze - Damals und heute, Ch. Links Verlag, Berlin 2014 (2. Aufl., 192 S., sehr viele Abb.) ISBN 978-3861537748
  • Melanie Piepenschneider, Klaus Jochen Arnold (Hrsg.): Was war die Mauer? Die Errichtung der innerdeutschen Grenzanlagen durch das SED-Regime und ihre Folgen (= Handreichung zur Politischen Bildung, Band 7). 2. überarbeitete Auflage, Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin 2013, ISBN 978-3-944015-28-6 (PDF).
  • Peter Joachim Lapp: Grenzregime der DDR. Aachen 2013, ISBN 978-3-86933-087-7.
  • Jürgen Ritter, Peter Joachim Lapp: Die Grenze. Ein deutsches Bauwerk. 8., aktualisierte Auflage, Ch. Links Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-86153-560-7.
  • Peter Joachim Lapp: Die Mauer. Eine Grenze durch Deutschland. Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, Erfurt 2011, ISBN 978-3-937967-75-2.
  • Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.): Flucht aus der DDR am Beispiel „Versuchter Grenzdurchbruch zweier Schüler“. Auszug aus einer Akte des MfS. (= Quellen für die Schule 2). 3., korrigierte Auflage, Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 2009, online (PDF; 4,77 MB).
  • Klaus Emmerich: Grenzen. Eine Auswahl staats-, völkerrechtlicher sowie zeitgeschichtlicher Aspekte der Grenzen am Beispiel beider deutscher Staaten und der Hauptstadt Berlin. Verlag am Park, Berlin 2009, ISBN 978-3-89793-223-4.
  • Karen Meyer-Rebentisch (Hrsg.): Grenzerfahrungen. Vom Leben mit der innerdeutschen Grenze. Helms, Schwerin 2009, ISBN 978-3-940207-17-3.
  • Hans-Dieter Behrendt: „Guten Tag, Passkontrolle der DDR.“ Über die Tätigkeit der Kontroll- und Sicherheitsorgane an der deutsch-deutschen Grenze zwischen 1945 und 1990. GNN-Verlag, Schkeuditz 2008, ISBN 978-3-89819-243-9.
  • Hans-Hermann Hertle, Gerhard Sälter: Die Todesopfer an Mauer und Grenze. Probleme einer Bilanz des DDR-Grenzregimes. In: Deutschland Archiv. Bd. 39, Heft 4, 2006, ISSN 0012-1428, S. 667–676 (PDF).
  • Dietmar Schultke: Die Grenze, die uns teilte. Zeitzeugenberichte zur innerdeutschen Grenze (= Beiträge zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik. Bd. 23). Köster, Berlin 2005, ISBN 3-89574-565-0.
  • Jürgen Kleindienst (Hrsg.): Mauer-Passagen. Grenzgänge, Fluchten und Reisen 1961–1989. 46 Erinnerungen aus Ost und West (= Reihe Zeitgut. Bd. 19). Zeitgut-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-933336-19-8.
  • Jürgen Kleindienst, Ingrid Hantke (Hrsg.): Mauerzeit. Als fliehen tödlich sein konnte. 1961–1989. 34 Erinnerungen aus Ost und West (= Reihe Zeitgut. Bd. 25). Zeitgut-Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-86614-159-9.
  • Roman Grafe: Die Grenze durch Deutschland. Eine Chronik von 1945 bis 1990. Siedler, München 2002, ISBN 3-88680-744-4.
  • Robert Lebegern: Mauer, Zaun und Stacheldraht. Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze 1945–1990. ROLE-Verlag, Weiden 2002, ISBN 3-936545-00-6.
  • Robert Lebegern: Zur Geschichte der Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze 1945–1990. Sonderausgabe für die Sächsische Landeszentrale für Politische Bildung. Sächsische Landeszentrale für Politische Bildung, Dresden 2002, ISBN 3-931426-62-9, DNB 965246361, OCLC 54610525, OCLC 248510213.
  • Jürgen Kleindienst (Hrsg.): Von hier nach drüben. Grenzgänge, Fluchten und Reisen. Deutschland 1945–1961. 38 Geschichten und Berichte von Zeitzeugen (= Reihe Zeitgut. Bd. 11). JKL-Publikationen, Berlin 2001, ISBN 3-933336-13-9.
  • Jürgen Kleindienst, Ingrid Hantke (Hrsg.): Schwarz über die grüne Grenze. Als Flucht noch möglich war. 1945–1961. 21 Erinnerungen aus Ost und West (= Reihe Zeitgut. Bd. 24). Zeitgut-Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-86614-193-3.
  • Bodo Müller: Faszination Freiheit. Die spektakulärsten Fluchtgeschichten. Links, Berlin 2000, ISBN 3-86153-216-6.
  • Peter Joachim Lapp: Gefechtsdienst im Frieden. Das Grenzregime der DDR. Bernard und Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5992-1.
  • Dietmar Schultke: „Keiner kommt durch“. Die Geschichte der innerdeutschen Grenze 1945–1990 (= Aufbau-Taschenbücher 8041). Aufbau-Taschenbuch-Verlag, Berlin 1999, ISBN 3-7466-8041-7.
  • Ingolf Hermann (Hrsg.): Die Deutsch-Deutsche Grenze. Von Posseck bis Lehesten, von Ludwigsstadt nach Prex. Eine Dokumentation. 3. Auflage, Vogtländischer Heimatverlag Neupert, Plauen 1998, ISBN 3-929039-47-8.
  • Inge Bennewitz, Rainer Potratz: Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze. Analysen und Dokumente. Links, Berlin 1997, ISBN 3-86153-151-8.
  • Rudolf Riemer: Das zweigeteilte Deutschland 1961–1962. Herausgegeben vom Studienzentrum für Ost-West-Probleme e. V. Riemer – Kopernikus-Verlag, München 1995 (mit Dokumentation über die Dienstvorschriften für die Grenzposten, 1958–1967).
  • Werner Filmer, Heribert Schwan: Opfer der Mauer. Die geheimen Protokolle des Todes. Bertelsmann, München 1991, ISBN 3-570-02319-2.
  • Bundesministerium für innerdt. Beziehungen (Hrsg.): Die Sperrmaßnahmen der DDR vom Mai 1952. Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um Westberlin. Faksimilierter Nachdruck des Weissbuches von 1953, Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, Bonn 1987, DNB 891507477.
  • Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen: Die innerdeutsche Grenze. Bundesminister für Innerdeutsche Beziehungen, Bonn 1987.

Weblinks

Commons Commons: Innerdeutsche Grenze – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Gesetzliche Regelungen der DDR

Einzelnachweise

<references />