Oberlandesgericht Oldenburg


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Datei:Oldenburg Luftaufnahme PD 169.JPG
Luftbild des OLG Oldenburg (im Neubautrakt hinten)

Das Oberlandesgericht Oldenburg (kurz OLG Oldenburg) ist neben dem Oberlandesgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht Celle eines von drei Oberlandesgerichten in Niedersachsen.

Gerichtssitz und -bezirk

Der Sitz des Oberlandesgerichts ist Oldenburg. Der Gerichtsbezirk umfasst die Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück.

Historisch entspricht er den Grenzen des ehemaligen Großherzogtums Oldenburg abzüglich der Exklaven Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld, zuzüglich der ehemals preußischen Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück (ehemaliger Regierungsbezirk Weser-Ems).

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg sind 2706 Rechtsanwälte zugelassen (Stand: 1. Januar 2014).<ref>Große Mitgliederstatistik zum 01.01.2014. Bundesrechtsanwaltskammer, 20. März 2014, abgerufen am 22. August 2014 (PDF; 58 kB).</ref>

Gerichtsgebäude

Das OLG Oldenburg ist in einem Zweckbau aus den 1960er Jahren am Richard-Wagner-Platz 1 in Oldenburg untergebracht.

Geschichte

Das Oberlandesgericht Oldenburg geht auf das im Jahre 1814 eingerichtete Oberappellationsgericht des Großherzogtums Oldenburg zurück. Die Umwandlung des Oberappellationsgerichtes in das Oberlandesgericht erfolgte durch die Reichsjustizgesetze im Jahre 1877.

Nach dem Ersten Weltkrieg bildete das Oberlandesgericht das oberste Gericht des Freistaats Oldenburg.

1944 wurde der Bezirk des Oberlandesgerichts als Kriegsnotmaßnahme um die zuvor zum Bezirk des OLG Celle gehörenden Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück erweitert.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem OLG Oldenburg ist allein der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind die Landgerichte in Aurich, Oldenburg und Osnabrück mit den jeweils diesen Gerichten nachgeordneten Amtsgerichten.

Organisation

An der Spitze des Oberlandesgericht steht dessen Präsident. Bis Ende Januar 2015 wurde dieses Amt durch Gerhard Kircher ausgeübt.

Das Gericht verfügt derzeit über 15 Zivilsenate, zwei Strafsenate und einen Bußgeldsenat. Bei den Zivilsenaten bestehen teilweise, etwa zum Baurecht sachliche Sonderzuständigkeiten. Soweit keine derartigen Sonderzuständigkeiten bestehen werden die Rechtsstreitigkeiten nach Eingang den Senaten zugewiesen. Eine Ausnahme hiervon besteht insofern, als bei Sachzusammenhang mit einer Angelegenheit derjenige Senat zuständig ist, bei dem die erste Sache einging.

Oberlandesgerichtspräsidenten

Ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten:

Siehe auch

Literatur

  • 175 Jahre Oberlandesgericht Oldenburg. 1814 Oberappellationsgericht, Oberlandesgericht 1989. Festschrift. Carl Heymanns Verlag, Köln 1989, ISBN 3-452-21564-4. (Rez. u. a. v. Gerold Schmidt: Oldenburgische Familienkunde, 32. Jg., Heft 4/1990, S. 335–336.)

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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