Oberlandesgericht Stuttgart
Das Oberlandesgericht Stuttgart ist neben dem Oberlandesgericht Karlsruhe eines von zwei Oberlandesgerichten des Landes Baden-Württemberg.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das Oberlandesgericht (OLG) hat seinen Sitz in Stuttgart; der Gerichtsbezirk entspricht größtenteils dem Gebiet des ehemaligen Württemberg. Für Strafsachen, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, ist das Oberlandesgericht für das gesamte Bundesland Baden-Württemberg zuständig.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart sind 7.354 Rechtsanwälte (Stand: 1. Januar 2014<ref>Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de: Große Mitgliederstatistik zum 01.01.2014. 20. März 2014, abgerufen am 22. August 2014. </ref>) zugelassen.
Gerichtsgebäude
Das OLG Stuttgart ist im Stuttgarter Justizviertel in einem Gebäude an der Ecke Olga-/Ulrichstraße untergebracht. Prozesse mit besonderer Gefährdungslage werden jedoch im Mehrzweckgebäude (MZG) in Stuttgart-Stammheim am Gelände der JVA Stammheim durchgeführt. Siehe auch Landgericht Stuttgart, Gerichtsgebäude.
Geschichte
Das Oberlandesgericht Stuttgart führt seine Geschichte bis in das Jahr 1460 zurück.
Württembergisches Hofgericht
Das im Jahre 1460 erstmals urkundlich erwähnte Württembergische Hofgericht war ein Rechtsmittelgericht, das durch einen Vertrag zwischen den Ländern Baden und Württemberg errichtet wurde.
Das Gericht wurde durch den Landesherrn ausgeübt; die Bezeichnung Hofgericht deutet darauf hin, dass das Gericht zunächst keinen festen Sitz hatte, sondern an dem Ort, an dem der Landesherr gerade Hof hielt, abgehalten wurde. Als Folge des Tübinger Vertrages verfügte Herzog Ulrich von Württemberg im Jahr 1514 einen festen Gerichtssitz in Tübingen. Das Gericht tagte im dritten Stock des Tübinger Rathauses.
Oberappellationstribunal
Durch den Reichsdeputationshauptschluss wurde Württemberg 1803 zum Kurfürstentum erhoben. Damit war das Privileg verbunden, dass gegen Urteile der württembergischen Gerichte nicht mehr an das Reichskammergericht appelliert werden konnte. Im Gegenzug benötigte das Kurfürstentum ein eigenes oberstes Rechtsmittelgericht. Herzog Friedrich II. ordnete deshalb 1805 an, das Oberhofgericht als ständiges Gericht zu konstituieren und in die Residenzstadt Stuttgart zu verlegen. Die Zuständigkeiten des so geschaffenen Oberappellationstribunals wurden nach der neuerlichen Erhöhung Württembergs zum Königreich 1806 neu geregelt.
Die eigentlich beschlossene Verlegung des Gerichtssitzes von Tübingen nach Stuttgart unterblieb jedoch zunächst.
Obertribunal
1817 wurde das württembergische Justizwesen erneut reformiert und das oberste Gericht als ständiges Obertribunal mit Sitz in Stuttgart konstituiert.
Zeitweise war das Obertribunal durch Staatsvertrag auch für die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen zuständig. Dieser Zustand endete jedoch 1850 mit dem Anschluss dieser Staaten an Preußen.
Oberlandesgericht
Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze wurde aus dem Obertribunal ein Oberlandesgericht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gericht zunächst durch die Alliierten mit auswärtigen Senaten in Karlsruhe als gemeinsames Gericht für Württemberg und Nordbaden errichtet. Der Zusammenschluss der Südweststaaten führte dann auch zu einer Neuordnung der Justiz, die den württembergischen Landesteil dem Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart und den badischen Landesteil dem Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe zuwies. Bekannt wurde der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart durch Verfahren nach § 129a StGB, beispielsweise gegen die Mitglieder der RAF wie im Stammheim-Prozess. Die Verhandlungen des Senats finden oft aus Sicherheitsgründen im Sitzungssaal in „Stuttgart-Stammheim (Mehrzweckgebäude)“ statt.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem OLG Stuttgart ist allein der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Landgerichte in Ellwangen, Hechingen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Ulm mit den diesen jeweils nachgeordneten Amtsgerichten.
Einzelnachweise
<references/>
Weblinks
- Internetpräsenz des Oberlandesgerichts Stuttgart
- Übersicht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart
Siehe auch
Koordinaten: 48° 46′ 37,1″ N, 9° 11′ 14,4″ O{{#coordinates:48,77697|9,18732|primary
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