Otto Ernst Remer


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Otto Ernst Remer (* 18. August 1912 in Neubrandenburg; † 4. Oktober 1997 in der Nähe von Marbella, Spanien; vollständiger Name: Otto Ernst Fritz Adolf Remer) war ein deutscher Wehrmachtoffizier und nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 an der Niederschlagung des Umsturzversuchs beteiligt. Nach dem Zweiten Weltkrieg trat er als rechtsextremistischer Politiker und Publizist hervor und wurde wiederholt wegen Volksverhetzung verurteilt.

Familie

Remer wuchs in Neubrandenburg als ältester Sohn in einer kinderreichen protestantischen Familie auf. Seine Eltern waren der Grundbuchführer und spätere Justizinspektor Otto (Ernst August Martin) Remer (* 12. November 1888 in Neubrandenburg) und dessen Ehefrau Elisabeth (Auguste Friederike), geb. Pilgrimm (* 17. Januar 1889). Die Familie war seit Generationen als selbständige Handwerker in Neubrandenburg ansässig.

Schon frühzeitig wurde in ihm der Wunsch, Offizier zu werden, geweckt. Im Alter von dreizehn Jahren wurde Remer Mitglied im Jungsturm, einer der Bündischen Jugend zugehörigen Jugendorganisation. Dabei soll er sich durch seine Einsatzbereitschaft so hervorgetan haben, dass sich Generalfeldmarschall August von Mackensen für Remers Offiziersbewerbung bei der Reichswehr einsetzte. Remer war zweimal verheiratet und hatte aus erster Ehe zwei Söhne und eine Tochter.

Militärische Laufbahn

Im April 1933 trat Remer als Fahnenjunker in das 4. (Preußisches) Infanterie-Regiment der Reichswehr in Kolberg ein. Bis zum Beginn des Polenfeldzugs am 1. September 1939 hatte er den Rang eines Oberleutnants erreicht und war Chef einer Infanteriegeschützkompanie. Vor Beginn des Westfeldzuges übernahm er eine motorisierte Infanteriegeschützkompanie der 9. Panzer-Division. Mit dieser Einheit nahm Remer auch am Balkanfeldzug und dem Deutsch-Sowjetischen Krieg teil.

Im April 1942 wurde Remer unter der Beförderung zum Hauptmann zur Division Großdeutschland versetzt, wo er ein Schützenpanzerwagenbataillon kommandierte. Nachdem er zwischenzeitlich zum Major ernannt wurde, erhielt Remer im Mai 1943 für seine militärischen Leistungen in der Schlacht um Charkow das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen. Im November des gleichen Jahres wurde ihm als 325. Soldat der Wehrmacht das Eichenlaub zum Ritterkreuz verliehen.

Nach der Rekonvaleszenz von einer schweren Verwundung wurde Remer Anfang 1944 als Kommandeur zum Wachbataillon „Großdeutschland“ nach Berlin versetzt.

Remers Rolle am 20. Juli 1944

Das Wachbataillon war vom Berliner Stadtkommandanten, Generalleutnant Paul von Hase, einem der Beteiligten am Umsturzversuch des 20. Juli 1944, dafür vorgesehen, während des Unternehmens Walküre das Regierungsviertel abzusperren und u. a. Joseph Goebbels zu verhaften.<ref>Wer war wer im Dritten Reich, S. 279.</ref> Remer führte diesen Besetzungsbefehl zunächst aus. Will Berthold schreibt über die Gründe für dieses Verhalten:

„Remer folgte Hitler als treuer Gefolgsmann, aber das militante Dogma ,Befehl ist Befehl' war ihm so in Fleisch und Blut übergegangen, dass er sich – guten Glaubens – auf Order […] von Hases auch gegen den ,Führer' hätte stellen können, wenn nicht abermals von einem […] Zufall in den Verlauf dieses Tages eingegriffen worden wäre.“

Will Berthold: Die 42 Attentate auf Adolf Hitler, S. 232.

Einer der Offiziere des Wachbataillons, Leutnant Hans Wilhelm Hagen, im Zivilleben Mitarbeiter des Propagandaministeriums, bekam Zweifel, ob Hitler tatsächlich tot sei. Er schlug vor, sich vor dessen Verhaftung bei Joseph Goebbels darüber zu erkundigen. Der Propagandaminister verband den Offizier telefonisch mit Adolf Hitler, der Remer telefonisch den Befehl erteilte, den Putsch niederzuschlagen:

„Hören Sie mich? Ich lebe also! Das Attentat ist mißlungen. Eine kleine Clique ehrgeiziger Offiziere wollte mich beseitigen. Aber jetzt haben wir die Saboteure an der Front. Wir werden mit dieser Pest kurzen Prozeß machen. Sie erhalten von mir den Auftrag, sofort Ruhe und Sicherheit in der Reichshauptstadt wieder herzustellen, wenn notwendig mit Gewalt. Sie werden mir persönlich unterstellt, bis der Reichsführer SS in der Reichshauptstadt eintrifft.“

Otto Ernst Remer: Der 20. Juli, S. 12

Remer, ein überzeugter Anhänger des Diktators, verhaftete daraufhin seinen Vorgesetzten Paul von Hase und trug damit zum Scheitern der Operation Walküre bei.<ref>Lexikon des Zweiten Weltkriegs, S. 166.</ref> Nach der Niederschlagung beförderte ihn Hitler unter Überspringen des Dienstgrades Oberstleutnant zum Oberst. Die Propaganda feierte ihn als Helden.

Remers und Goebbels’ Rollen bei der Niederschlagung des Putsches werden oft überschätzt. Die Erfolgsaussichten des Putsches waren ohnehin gering, da Hitler überlebt hatte. Zudem gelang es den Verschwörern nicht, den Rundfunk und die Telekommunikation völlig in die Hand zu bekommen. So konnte das OKW unter Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel bereits ab 16:00 Uhr Gegenmaßnahmen einleiten. Ab 17:42 Uhr wurde wiederholt im Rundfunk die Nachricht vom Überleben Hitlers gebracht. Das Telefonat Remers mit Hitler fand erst zwischen 18:35 und 19:00 Uhr statt.<ref>Peter Hoffmann: Widerstand, Staatsstreich, Attentat: der Kampf der Opposition gegen Hitler. Piper, München, 3. Aufl. 1979, ISBN 3-492-02459-9; S. 528–529, 539–540.</ref>

Militärische Verwendung bis Kriegsende

Im November 1944 übernahm Remer als Kommandeur die nach dem Aufstand vom 20. Juli 1944 neu aufgestellte Führer-Begleit-Brigade (später zur Division erweitert), die er in die Ardennenoffensive führte. Im Januar 1945 erhielt er im Alter von 32 Jahren seine Beförderung zum Generalmajor. Remer war damit einer der jüngsten Generale der Wehrmacht. Anfang März war die Führer-Begleit-Division an der Rückeroberung Laubans beteiligt, einem der letzten Gegenstöße, die das Deutsche Reich im Zweiten Weltkrieg zu führen im Stande war.

Nachkriegszeit und Remer-Prozess

Nach seiner Gefangennahme wurde Remer von den US-Amerikanern an die Briten übergeben, die ihn bis 1947 internierten. Anschließend nahm er seinen Wohnsitz in Varel und erlernte das Maurerhandwerk.

Remer trat im Folgenden als rechtsextremer Publizist hervor und schloss sich der Gemeinschaft unabhängiger Deutscher unter Fritz Dorls an. Nachdem diese 1949 der Deutschen Rechtspartei beigetreten, nach kurzer Zeit aber wieder ausgeschlossen worden war, war Remer Mitbegründer und später 2. Vorsitzender der Sozialistischen Reichspartei (SRP). Weil er die Beteiligten des Attentats auf Hitler bei einer Parteiveranstaltung im Mai 1951 als „Landesverräter“ bezeichnet hatte, wurde er 1952 wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vom Landgericht Braunschweig zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt (Remer-Prozess). Remer entzog sich der Strafe und flüchtete ins Ausland.

Ein Antrag der Bundesregierung, Remer gemäß Art. 18 GG die Grundrechte der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen (Grundrechtsverwirkung), wurde vom Bundesverfassungsgericht am 25. Juli 1960 abgewiesen, da schon länger keine Erkenntnisse über weitere staatsfeindliche Bestrebungen Remers vorgelegen hätten und weil die Bundesregierung auf dessen jüngste Verteidigungsschriften nicht mehr reagiert habe.<ref>BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1960, Az. 2 BvA 1/56, BVerfGE 11, 282 f.</ref> Die SRP war bereits im Oktober 1952 als verfassungsfeindlich verboten worden.

Weitere Aktivitäten

Nach seiner Flucht war Remer mehrere Jahre lang als Militärberater des ägyptischen Präsidenten Gamal Abdel Nasser sowie in Syrien tätig.

Auf zahlreichen Veranstaltungen des Rechtsextremisten Thies Christophersen trat Remer als Hauptredner auf. Nachdem er sich 1983 mit dem neofaschistischen Freundeskreis Ulrich von Hutten zerstritt, den er ein Jahr zuvor mitbegründet hatte<ref>Profil: Freundeskreis Ulrich von Hutten bei apabiz</ref>, gründete er 1983 Die Deutsche Freiheitsbewegung e. V. (DDF), mit ihrer Jugendorganisation „Bismarck-Jugend“<ref>Verfassungsschutzbericht 1983 (Bund), S. 144.</ref>, eine neonazistische Gruppierung, deren Vorsitzender er bis 1989 blieb und die er 1991 wieder verließ. Er veröffentlichte zahlreiche Artikel in deren Organ „Huttenbriefe“.

Remer war Teil einer Gruppe von Personen, welche am 19./20. April 1990 in Dresden (zu dem Zeitpunkt noch DDR) eine geschichtsrevisionistische Groß-Veranstaltung organisierte. Anwesend und Redner war dort der Holocaustleugner David Irving. Organisator dieser Veranstaltung war der Neonazi Bela Ewald Althans.

1991 brachte er seine Remer-Depesche, ein geschichtsrevisionistisches Blatt, heraus. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte ihn aufgrund von Beiträgen in diesen Veröffentlichungen wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Er entzog sich dieser Strafe 1994 durch Flucht nach Spanien<ref>Winfried Süß: Remer, Otto Ernst. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11202-4, S. 416 f. (Digitalisat).</ref> und stellte das Erscheinen dieser Publikation ein. Da die spanischen Gesetze damals keine entsprechenden Strafbestimmungen wegen Holocaustleugnung kannten, wurde ein von den deutschen Behörden gestellter Auslieferungsantrag 1996 abschlägig beschieden.

Prozesse

Remer wurde in mehreren Gerichtsverfahren verurteilt.<ref>Jesse 1994, S. 210–214.</ref> So z. B.:

  • 1951 wegen übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens (Bundeskanzler und -minister) durch das Landgericht Verden zu einer viermonatigen Haftstrafe, die er verbüßte.
  • 1952 wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch das Landgericht Braunschweig (Remer-Prozess) zu drei Monaten Freiheitsentzug, dem er sich durch Flucht ins Ausland entzog.
  • 1985 wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch das Amtsgericht Kaufbeuren zu 50 Tagessätzen. Er hatte ein Flugblatt mit Schmähungen gegen Widerstandskämpfer des 20 Juli verteilt.
  • 1986 wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch das Landgericht Kempten zu drei Monaten zur Bewährung. Er hatte Videokassetten des französischen Holocaustleugners Robert Faurisson vertrieben.
  • 1992 wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass durch das Landgericht Schweinfurt, in der Folge
    • 1993 wird die Revision dagegen vom Bundesgerichtshof abgewiesen
    • 1994 Flucht vor der 22-monatigen Haftstrafe nach Spanien

Veröffentlichungen

Anneliese Remer-Heipke, Remers Ehefrau, führte zunächst von Bad Kissingen und später von Spanien aus den Verlag Remer-Heipke, der neben Remers Schriften u.a. auch Florentine Rost van Tonningen und J. G. Burg verlegte.<ref>Vgl. Thomas Grumke, Bernd Wagner: Handbuch Rechtsradikalismus. Personen, Organisationen, Netzwerke : vom Neonazismus bis in die Mitte der Gesellschaft, Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8100-3399-5, S. 299.</ref>

  • 20. Juli 1944. Verlag Hans Siep, Hamburg-Neuhaus/Oste 1951.
  • 20. Juli 1944. 5. Auflage. Verlag Deutsche Opposition, Hamburg-Neuhausen 1951.
  • Verschwörung und Verrat um Hitler. Urteil des Frontsoldaten, 5. Auflage, Remer-Heipke, Bad Kissingen 1993, ISBN 3-87725-102-1.
  • Kriegshetze gegen Deutschland: Lüge und Wahrheit über die Ursachen beider Kriege. Remer-Heipke, Bad Kissingen 1989.

Interview mit Generalmajor a.D. Otto Ernst Remer im August 1990 DVD 105 Min. in Farbe. Medienvertrieb-Uhde D-37137 Adelebsen

Literatur

Weblinks

Commons Commons: Otto Ernst Remer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />