Öffentliche Prostitution


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Illustration einer typischen Szene

Die öffentliche Prostitution definiert eine Form der Prostitution, die im öffentlichen Raum stattfindet. Andere Namen sind Straßenprostitution, Straßen- oder Autostrich. Die Prostituierten warten im Freien, um im Auto vorbeifahrenden, teils auch zu Fuß vorbeikommenden Freiern ihre sexuellen Dienste anzubieten. In der Prostitutionshierarchie befinden sich die Frauen und Männer, die auf der Straße stehen, am unteren Ende. Straßenprostitution wird oft als Gelegenheitsprostitution ausgeübt sowie auch als Beschaffungsprostitution (Drogenprostitution).

Geschichte

Begriff

Die Herkunft des Wortes Strich ist nicht ganz geklärt: Vermutlich ist es die Kurzform von Landstrich, eine Bezeichnung für ein abgegrenztes Gebiet. Eine andere Erklärung kommt aus der Prostitutionsverordnung Wiens zur Zeit der Jahrhundertwende, nach der die Straßendirnen sich nur innerhalb eines bestimmten Bereiches („hinter dem Strich“) am Bordsteinrand aufhalten durften (daher wahrscheinlich auch der Begriff Bordsteinschwalben für Prostituierte vom Straßenstrich), um die herkömmlichen Passanten nicht zu behindern. Ganz ähnlich gab es in Hamburg einen weißen Strich an den Anlegern der Schiffe. Weiter durften sich die Prostituierten den Schiffen nicht nähern. So standen die Damen „auf dem Strich“ und warteten auf ihre ankommende Kundschaft.

Andere Erklärungen kommen aus der Jägersprache: Als Strich wird eine gedachte Linie auf einer bestimmten Höhe bezeichnet, auf der die balzenden Waldschnepfen ihre Bahnen fliegen, um die Aufmerksamkeit der Weibchen auf sich zu ziehen.

Sperrbezirke

Datei:Tippelzone amsterdam.jpg
In den Niederlanden haben einige Großstädte zwecks Regulierung der Straßenprostitution (nl: Tippel-
prostitutie
) abgeschirmte Parkplätze mit Sichtblenden etc. eingerichtet; das Bild zeigt eine solche Tippelzone (nl.) in Amsterdam, die 2003 wieder geschlossen wurde

Der Straßenstrich ist in vielen Städten Deutschlands durch Sperrbezirksverordnungen mit allgemeinverbindlichem Satzungscharakter örtlich begrenzt. Viele Rotlichtviertel und Innenstädte werden so vom Straßenstrich freigehalten und Umfeldbeeinträchtigungen können so zumindest durch Ge- und Verbote eingeschränkt werden. Zur wirksamen Durchsetzung einer Sperrbezirksverordnung bedarf es neben dem grundlegenden Engagement seitens der städtischen Ordnungsämter vor allem institutioneller Kreativität bei der Auslotung von verhältnismäßigen Maßnahmen, um dem Anspruch einer hochqualitativen Bedürfnisbefriedigung aller Beteiligten gerecht zu werden und nicht zugleich einen sozialen Strafraum zu schaffen.

In einem deutschlandweiten Präzedenzfall hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im März 2013 das 2011 von der Stadt Dortmund für das gesamte Stadtgebiet erlassene Verbot der Straßenprostitution auf.<ref>Skandal im Dortmunder Sperrbezirk: Prostituierte erstreitet sich Recht auf Straßenstrich. In: Focus Online vom 21. März 2013, abgerufen am 5. Januar 2014.</ref>

Verrichtungsort

Die sexuellen Handlungen selbst finden anschließend einerseits im Auto selbst statt, wobei zunächst in der Regel ein ruhiger Stellplatz, etwa ein wenig benutzter Parkplatz, mit dem Auto aufgesucht wird. Andererseits kann der sexuelle Kontakt auch auf dem Zimmer stattfinden, zum Beispiel in einem Stundenhotel oder, vor allem im Rahmen der organisierten Prostitution, in einem bordellartigen Gebäude. Da um die jeweiligen Straßenstriche oftmals nach städtischen Satzungen großzügig geschnittene Sperrbezirke das Ankobern – das Anlocken von Kunden – und die Verrichtung der Prostitution selbst verbieten, dieselbe aber natürlich dennoch in räumlicher Nähe zum Straßenstrich stattfinden muss, kann ein Straßenstrich auch zur Belastung für die Anwohner in der näheren Umgebung werden, wenn dann etwa ganze Etagen von Häusern in Wohngebieten mehr oder weniger offen aber widerrechtlich zum Verrichtungsort werden.

In Städten mit offener Straßenprostitution kann auch der Freiersuchverkehr der motorisierten Kundschaft in den Abendstunden für Ärger bei den Anwohnern sorgen.

1986 setzte die niederländische Stadt Utrecht ein international vielbeachtetes Konzept eines streng kontrollierten Straßenstrichs um, der einen mit „Verrichtungsboxen“ ausgestatteten geschützten, räumlich und zeitlich klar begrenzten Bereich umfasst. Innerhalb dieser Zone können die Prostituierten ihrem Gewerbe unter relativ sicheren und hygienischen Bedingungen legal nachgehen. Das sogenannte „Utrechter Modell“ wurde seitdem in mehreren Städten innerhalb und außerhalb der Niederlande übernommen, darunter Köln, Essen und Zürich.<ref>Beat Ammann: Streng kontrollierter Strassenstrich in Utrecht. In: NZZ.ch vom 6. März 2012, abgerufen am 5. Januar 2014.</ref>

Wohnwagenprostitution

Datei:Liebesmobil Strassenrand.jpg
Liebesmobil am Rande einer Bundesstraße

Auch in ländlichen Gegenden gibt es Straßenstriche, bei denen sich mobile Prostituierte in Wohnwagen oder Wohnmobile anbieten. Diese zielen hauptsächlich auf Fernfahrer und Berufspendler als Kundschaft ab. In Deutschland kommt diese Form der Prostitution häufig am Rande von Bundesstraßen oder auf Parkplätzen an der Autobahn vor.

Verbreitet ist die ländliche Straßenprostitution auch in anderen europäischen Ländern, zum Beispiel in Italien, wo Bordelle verboten sind. Die dortigen Straßenprostituierten, meist schwarzafrikanischer oder osteuropäischer Herkunft mit in der Regel illegalem Aufenthaltsstatus, gehen dieser Aktivität daher sehr häufig – unfreiwillig und gezwungenermaßen – an Haupt- und Nebenverkehrsstraßen nach. Ein anderes Beispiel sind die grenznahen Regionen der östlich angrenzenden Nachbarländer.<ref>Tschechien – Gegen den Strich in Süddeutsche Zeitung vom 28. Oktober 2008.</ref>

Bezeichnungen

Baby- und Kinderstrich steht für ein Gebiet, in dem vorwiegend oder überhaupt sehr junge Frauen der Prostitution nachgehen. Weitere Bezeichnungen sind: Hausfrauenstrich für ältere Prostituierte, Balkanstrich für Frauen aus dem Balkan. Teilweise erfolgt die Benennung eines Strichs auch nach dem jeweiligen Freierkreis: So existieren zum Beispiel die abwertenden Bezeichnungen Kanaken- und Molukken-Strich. Mit Abendstrich erfolgt eine Differenzierung nach Tageszeit.

Meistens sind die „Striche“ penibel unter den einzelnen Gruppen aufgeteilt. Es ist den dort tätigen Personen zumeist nicht möglich, den zugewiesenen Standort zu wechseln. Verstöße werden hart geahndet – sowohl von den Nachbarn als auch von Zuhältern oder Straßen- und Platzmaklern.

Probleme

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Auf einigen Straßenstrichen finden sich Prostituierte, die keine Möglichkeit zur legalen Arbeit in Bordellen, Bars usw. haben, etwa weil sie keine Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitserlaubnis besitzen, oder weil sie der Prostitution z. B. aufgrund einer persönlichen finanziellen Krise nur für kurze Zeit nachgehen wollen (vgl. Gelegenheitsprostitution). Bis zur Abschaffung des Bockscheins 2001 konnten auch solche Prostituierte nur auf dem Straßenstrich arbeiten, die als Drogenabhängige oder HIV-Infizierte nicht dieses notwendige Gesundheitszeugnis bekommen und vorlegen konnten (vgl. Beschaffungsprostitution, Drogenprostitution). Heute jedoch ist dies kein Unterscheidungskriterium mehr. Jedoch bieten aus der Not heraus oft gerade Hochrisikogruppen unter den Prostituierten in Deutschland bezahlten Sex ohne Kondom an, so dass sowohl der Freier, der solchen verlangt, als auch die Prostituierten selbst ein erhörte Infektionsrisiko eingehen. Des Weiteren ist die verbotene Prostitution von Minderjährigen auf einige Straßenstriche oder andere Orte mit geringer Kontrolldichte beschränkt. Besonders schwierige Bedingungen in Europa haben Frauen der Bevölkerungsgruppe Roma, die oft in Bulgarien beheimatet sind. In ihrer Heimat fehlt ihnen der Zugang zu Bildung. Die Arbeitslosenquote ist hoch. Die Prostitution ermöglicht den Frauen, ihre Familie finanziell zu unterstützen. Einige Frauen geraten durch die seelischen und physischen Verletzungen leicht in den Kontakt mit Drogen. Die Drogenabhängigkeit verschlechtert wiederum die Arbeitsmöglichkeiten, für geringstes Entgelt werden ungeschützte Sexpraktiken angeboten, was das Risiko der Übertragung von Geschlechtskrankheiten erhöhen kann. Insgesamt variieren Straßenstriche lokal und regional sehr stark, was die Zusammensetzung der Sexarbeiterinnen, die Kontrolldichte durch die Behörden und die Effizienz von Selbstkontrolle und sozialen Stützungseinrichtungen angeht.

Fallbeispiele

Deutschland
Tschechien

Siehe auch

Literatur

  • Stephan Dressler, Christoph Zink: Pschyrembel Wörterbuch Sexualität. Gruyter, Berlin u. a., 2003, ISBN 3-11-016965-7, Seite 524.
  • Marcel Feige: Das Lexikon der Prostitution. Das ganze ABC der Ware Lust. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verl., Berlin, 2003, ISBN 3-89602-520-1.
  • Elisabeth von Dücker (Hrsg.): Sexarbeit. Prostitution – Lebenswelten und Mythen. Ed. Temmen, Bremen, 2005, ISBN 3-86108-542-9.

Weblinks

Commons Commons: Straßenprostitution – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />