Verfassung der Russischen Föderation
Die zurzeit gültige Verfassung der Russischen Föderation wurde am 12. Dezember 1993 durch eine Volksabstimmung angenommen und trat am 25. Dezember des gleichen Jahres, am Tag der Veröffentlichung ihres Textes im Amtsblatt Rossijskaja gaseta, in Kraft. Sie ersetzte die sowjetische Verfassung der RSFSR aus dem Jahre 1978.
Inhaltsverzeichnis
Unterteilung
Die Verfassung Russlands von 1993 ist wie folgt unterteilt:
- Präambel
- Erster Abschnitt: Die Grundbestimmungen
- Kapitel 1. Grundlagen der Verfassungsordnung (Art. 1–16)
- Kapitel 2. Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers (Art. 17–64)
- Kapitel 3. Föderativer Aufbau (Art. 65–79)
- Kapitel 4. Der Präsident der Russischen Föderation (Art. 80–93)
- Kapitel 5. Föderationsversammlung (Art. 94–109)
- Kapitel 6. Regierung der Russischen Föderation (Art. 110–117)
- Kapitel 7. Die rechtsprechende Gewalt (Art. 118–129)
- Kapitel 8. Die örtliche Selbstverwaltung (Art. 130–133)
- Kapitel 9. Verfassungsänderungen und Überarbeitung der Verfassung (Art. 134–137)
- Zweiter Abschnitt: Die Schluss- und Übergangsbestimmungen
Im ersten Abschnitt werden im Wesentlichen die Grundlagen des politischen, gesellschaftlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Systems Russlands verankert, während der zweite Abschnitt die Stabilität der Verfassungsgesetze sichern soll sowie Übergangsbestimmungen bei Einführung dieser Verfassung enthält. Das Kapitel 9 des ersten Abschnittes gesteht unter anderem dem Präsidenten Russlands, dem Föderationsrat, der Staatsduma und der Regierung der Russischen Föderation das Recht, Änderungsvorschläge für Verfassungsbestimmungen einzubringen. Dabei können nur die Bestimmungen in den Kapiteln 3 bis 8 geändert werden. Für eine Änderung ist die Annahme des Vorschlags durch die Duma per Zweidrittelmehrheit und durch den Föderationsrat mit drei Fünftel der Stimmen notwendig, ferner die Bestätigung durch Parlamente von mindestens zwei Drittel der russischen Föderationssubjekte. Eine Änderung von Bestimmungen in den Kapiteln 1, 2 oder 9 ist nur im Zuge des Vorschlags einer kompletten Neuerarbeitung der Verfassung möglich. Hierfür ist neben der Zustimmung durch die beiden Parlamentskammern unter anderem die Legitimation durch eine Volksabstimmung nötig.
Verfassungsänderungen
2008 wurde die Verfassung erstmals geändert, danach wurde die Amtszeit des russischen Präsidenten von 4 auf 6 Jahre, die Amtszeit der Abgeordneten der Staatsduma von 4 auf 5 Jahre verlängert und es wurde festgelegt, dass die Regierung der Staatsduma Rechenschaft ablegen muss.
Bislang wurden insgesamt acht Änderungen an der Verfassung von 1993 vorgenommen, die überwiegend den Föderativen Aufbau Russlands betrafen. Unter anderem wurde per Gesetz vom 25. März 2004 das neue Föderationssubjekt Region Perm durch den Zusammenschluss zweier Subjekte – Oblast Perm und Autonomer Kreis der Komi-Permjaken – gebildet.
Siehe auch
- Staatsgrundgesetze des Kaiserreichs Russland
- Verfassungen der UdSSR
- Verfassungsgericht der Russischen Föderation
- Politisches System Russlands
Literatur
- Dietrich Frenzke: Die russischen Verfassungen von 1978 und 1993. Eine texthistorische Dokumentation mit komparativem Sachregister. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 1995. ISBN 978-3-87061-435-5
- Angelika Nußberger: Staats- und Verwaltungsrecht. In: Angelika Nußberger (Herausgeberin): Einführung in das russische Recht. Verlag C.H. Beck, München 2010. ISBN 978-3-406-48391-2. S. 19ff.
- Angelika Nußberger: Rechts- und Verfassungskultur in der Russischen Föderation. In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Neue Folge / Band 54, 2006, S. 35-55.
Weblinks
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