Politisches System Russlands


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
PUTIN IST GOTT

Das Politische System Russlands ist in der russischen Verfassung vom 12. Dezember 1993 festgeschrieben.

Staatsoberhaupt

Das Staatsoberhaupt ist der Präsident Russlands. Er wird vom Volk in einer freien, allgemeinen, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahl für jeweils sechs (vor der Wahl 2012: vier) Jahre direkt gewählt. Der Posten des Präsidenten darf von ein und derselben Person nicht länger als zwei Legislaturperioden hintereinander besetzt werden. Nach einer Unterbrechung darf der dann ehemalige Präsident jedoch erneut kandidieren. Das Amt des Vizepräsidenten gab es in Russland noch von 1990 bis 1993, wurde aber mit dem Inkrafttreten der Verfassung von 1993 abgeschafft.

Legislative

Die Legislative im russischen Regierungssystem wird durch die Föderationsversammlung ausgeübt. Diese besteht wiederum aus zwei Kammern: dem Föderationsrat als Oberhaus und der direkt gewählten Staatsduma als Unterhaus.

Im Föderationsrat sind je zwei Repräsentanten eines jeden Föderationssubjektes vertreten, davon einer von der Exekutive und einer von der Legislative des Subjekts. Bis zu einer Gesetzesreform im Jahre 2000 repräsentierten die jeweiligen Oberhäupter der regionalen Exekutiven und Legislativen ihre Subjekte im Föderationsrat, seitdem wurden sie nach und nach durch speziell ernannte Vertreter abgelöst. Die Dauer der Amtszeit der Repräsentanten entspricht jeweils der Dauer der Legislaturperiode der von ihnen vertretenen Institutionen.

Die Duma setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die mittels einer Verhältniswahl bestimmt werden. Bis zur Wahl 2003 galt ein Mischsystem aus Verhältnis- und Mehrheitswahl. Die Legislaturperiode der Duma beträgt fünf Jahre. Sie hat die Funktion, Gesetze zu verabschieden, wobei ein jedes Gesetz nach dem Vorschlag durch die Duma vom Föderationsrat gebilligt und vom Präsidenten unterzeichnet werden muss. Hat der Föderationsrat Veto gegen die Verabschiedung eines Gesetzes eingelegt, kann die Duma dieses dennoch durchbringen, wenn sie es mit mindestens zwei Drittel der Abgeordnetenstimmen bestätigt. Ein Veto des Präsidenten kann nur mit einer wiederholten Bestätigung des Gesetzes durch die jeweilige Zweidrittelmehrheit sowohl in der Duma als auch im Föderationsrat überwunden werden.

Exekutive

Die exekutive Gewalt liegt bei der Regierung der Russischen Föderation, deren Schlüsselressorts allerdings direkt dem Präsidenten untergeordnet sind.

Der Ministerpräsident von Russland – auch als Premierminister bezeichnet – ist Regierungschef. Er wird vom Präsidenten vorgeschlagen und muss von der Duma bestätigt werden. Lehnt die Duma einen Kandidaten auch nach drei Abstimmungen ab, oder spricht sie der Regierung ein Misstrauensvotum aus, kann der Präsident sie per Erlass auflösen und vorzeitige Neuwahlen anordnen.

Die Regierung besteht neben dem Ministerpräsidenten aus dessen Stellvertretern, genannt Vize-Ministerpräsident, sowie Ministern. Der Regierung untergeordnet ist das System der staatlichen Exekutive, das aus den Ministerien, föderalen Diensten und föderalen Agenturen besteht.

Judikative

Die oberen judikativen Institutionen sind in Russland das Verfassungsgericht, der Obere Gerichtshof und das Obere Schiedsgericht. Ihre Richter werden vom Föderationsrat auf Vorschlag des Präsidenten bestätigt. Dem Oberen Gerichtshof ist das russische System der ordentlichen Gerichtsbarkeit untergeordnet, dem Oberen Schiedsgericht das System der Schiedsgerichtsbarkeit. Die Verfassungsgerichte der Föderationssubjekte zählen nicht zum föderalen Gerichtsbarkeitssystem. Ein Bestandteil der Judikative in Russland ist auch die Staatsanwaltschaft, die allerdings nicht zum föderalen Gerichtsbarkeitssystem zählt und laut Verfassung Unabhängigkeit von allen anderen Machtstrukturen genießt. Über dem System der Staatsanwaltschaft steht die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation. Ihr Vorsitzender, der Generalstaatsanwalt, wird vom Föderationsrat auf Vorschlag des Präsidenten bestätigt.

Seit August 2013 wurde das oberste Handelsgericht mit dem obersten ordentlichen Gericht zusammengelegt, faktisch untergeordnet. Damit wurde für Analytiker „die verlässlichere Säule der russischen Justiz geschwächt“.<ref>Wachsende Zweifel an Russlands Justiz, NZZ, 10. Oktober 2014</ref>

Regierungssystem

Hinsichtlich der korrekten Bezeichnung für das russische Regierungssystem existiert keine einheitliche Meinung. Meist wird von einer Mischform aus präsidentiellem und semipräsidentiellem System gesprochen.

Vom klassischen präsidentiellen System (Beispiel: USA) unterscheidet es sich im Wesentlichen durch das Vorhandensein des Amtes des Regierungschefs sowie die Unterordnung der Regierung sowohl dem Präsidenten als auch dem Parlament. Demgegenüber besteht der Unterschied zum klassischen semipräsidentiellen System (Beispiel: Frankreich) darin, dass, trotz parallelem Bestehen der Ämter des Präsidenten und des Premiers, die Verantwortung der Regierung vor dem Parlament eher theoretischer Natur ist, da der Präsident stets die Möglichkeit hat, einen Ministerpräsidenten nach seinem Belieben zu ernennen und in bestimmten Fällen auch das Parlament aufzulösen.

Literatur

  • Margareta Mommsen: Das politische System Russlands, in: Wolfgang Ismayr (Hrsg.), Die politischen Systeme Osteuropas, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 3. Aufl., Wiesbaden 2010, S. 465ff.
  • Angelika Nußberger: Staats- und Verwaltungsrecht. In: Angelika Nußberger (Herausgeberin): Einführung in das russische Recht. Verlag C.H. Beck, München 2010. ISBN 978-3-406-48391-2. S. 19ff.
  • Eberhard Schneider: Das politische System der Russischen Föderation. Eine Einführung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2. Auflage, Wiesbaden 2001

Weblinks

Einzelnachweise

<references />