Politisches System Spaniens


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Spanien ist eine Erbmonarchie mit parlamentarisch-demokratischem Regierungssystem.

Grundsätze

Laut der Verfassung des Königreiches Spanien ist Spanien ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat. Der Staat orientiert sich an den Prinzipien Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischem Pluralismus. Die Staatsgewalt geht vom spanischen Volk aus. Es ist Träger der nationalen Souveränität.

Regierungssystem auf nationaler Ebene

Legislative

Hauptartikel → Cortes Generales

Die gesetzgebende Funktion hat das Parlament. Es heißt Cortes Generales und ist in zwei Kammern unterteilt. Das Abgeordnetenhaus, Congreso de los Diputados, hat mindestens 300 und höchstens 400 Sitze. Diese werden in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. Der Senat, Senado, ist die Kammer der territorialen Repräsentation. Der Senat hat etwa 250 Mitglieder. Die meisten werden vom Volk gewählt. Etwa 50 Senatoren werden durch die autonomen Gemeinschaften Spaniens ernannt. Die Aufgaben des Parlaments sind neben der Gesetzgebung auch die Bewilligung des Staatshaushalts und die Kontrolle der Regierung.

Eine Person kann nur einer Kammer angehören. Wahlberechtigt sind alle volljährigen spanischen Bürger, die im Vollbesitz ihrer politischen Rechte sind.

Exekutive

Staatsoberhaupt

Das Staatsoberhaupt ist der König, zurzeit Felipe VI. Der König ist auch der Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Vergleichbar mit der Rolle des deutschen Bundespräsidenten, hat der König nur repräsentative Funktionen. Er bestätigt Gesetze und ist für die Ernennung und Entlassung des Regierungschefs verantwortlich.

Ministerpräsident

Der Ministerpräsident Spaniens, zurzeit Mariano Rajoy, hat ähnlich dem deutschen Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz für die Zentralregierung. Der Ministerpräsident wird vom König ernannt und muss vom Parlament bestätigt werden. Er kann die Cortes Generales auflösen und verfrühte Neuwahlen veranlassen.

Judikative

Das Verfassungsgericht, Tribunal Constitucional de España, ist in verfassungsrechtlichen Fällen zuständig.

Für alle anderen Fälle steht der Oberste Gerichtshof, Tribunal Supremo, einer Struktur mit Fachgerichten auf regionaler, provinzialer und lokaler Ebene vor. Die Leitung der Judikative (mit Ausnahme des Verfassungsgerichts) obliegt dem Generalrat der rechtsprechenden Gewalt.

Administrative Gliederung

Spanien ist in 17 autonome Gemeinschaften gegliedert. Dazu kommen noch die beiden Exklaven Ceuta und Melilla. Die autonomen Regionen gliedern sich wiederum in bis zu neun Provinzen.

Literatur

  • Walther L. Bernecker: Spanien-Handbuch: Geschichte und Gegenwart. Tübingen 2006, ISBN 978-3-8252-2827-9.
  • José Porras Ramírez: Der Bereich der Regierung in der spanischen Verfassungsordnung. In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge / Bd. 50, 2002, S. 389-413.
  • Fernando Santaolalla: Gesetzgebung im politischen System Spaniens. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Gesetzgebung in Westeuropa. EU-Staaten und Europäische Union. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2008, 513-557.

Weblinks

Siehe auch