Landesregierung (Österreich)


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Die Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des jeweiligen Bundeslandes in Österreich.

Grundlagen

Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt und setzt sich aus dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter oder Stellvertretern und weiteren Mitgliedern der Landesregierung, den Landesräten, zusammen. Die Zahl der Landesräte ist durch die jeweilige Landesverfassung festgelegt. In Wien ist der Stadtsenat zugleich die Landesregierung. In Vorarlberg trägt der Stellvertreter des Landeshauptmannes den Titel Landesstatthalter. Die Bezeichnung Minister für Exekutivorgane mit Kabinettsrang gibt es hingegen nur auf Bundesebene.

Unvereinbar mit dem Amt als Mitglied der Landesregierung sind vor allem das Amt des Bundespräsidenten, des Präsidenten oder Vizepräsidenten des Rechnungshofs, Präsident, Vizepräsident oder Mitglied des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs.

Regierungsform

Die Regierungsform einer Landesregierung kann entweder als Proporzregierung (alle im Landtag vertretenen Parteien stellen nach ihrer Mandatsstärke Landesräte, faktisch werden jedoch nur die größeren Parteien berücksichtigt) oder als Mehrheits- bzw. Minderheitsregierung gebildet werden. Dies wird durch die jeweilige Landesverfassung bestimmt. Die Regierungsbildung mittels Proporz existiert heute noch in Niederösterreich, in Oberösterreich und in Kärnten. Bis 1999 galt dieses System auch in Tirol und Salzburg. Im Burgenland wurde es 2014 abgeschafft. In der Steiermark wurde es per 2015 abgeschafft, in Kärnten ist die Abschaffung für 2016 vorgesehen.<ref>Kärnten schafft den Proporz ab. Der Standard.at, 29. Oktober 2015</ref>

Formal gilt das Proporzprinzip auch in Wien, dort allerdings herrscht die Praxis, dass Landesräte (offiziell Stadträte oder Senatoren genannt), die nicht der Regierungsmehrheit im Landtag angehören, kein Portefeuille erhalten.

Die Zusammenarbeit in einer Proporzregierung ist auch sonst kein sicheres Indiz für eine geschlossene gemeinsame Parlamentsarbeit, wie sie bei einer Koalitionsregierung üblich ist. So wurde im Jahre 2000 der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) mit Hilfe der Stimmen der grünen Mandatare, die jedoch selbst keinen Landesrat stellten, in sein Amt gewählt. In den 1990er Jahren war die FPÖ im burgenländischen Landtag ausreichend stark vertreten, um einen Landesrat in die Landesregierung entsenden zu können. Jedoch beschnitten SPÖ und ÖVP, die damals im Landtag zusammenarbeiteten, den Zuständigkeitsbereich dieses Regierungsmitgliedes, der dann im nicht allzu bergigen Burgenland als „Seilbahn-Landesrat“ in die Geschichte einging.

Die Anzahl der Regierungsmitglieder ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich:

Amt der Landesregierung

Das Amt der Landesregierung ist administrativer Hilfsapparat der Landesregierung und als solches an sich keine Behörde. Es wird von einem Landesamtsdirektor geführt, der laut Art. 106 S. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ein rechtskundiger Verwaltungsbeamter sein muss und zumindest mit der Leitung des inneren Dienstes zu betrauen ist.

Amtierende Landesregierung

Stand der Liste: 11/2015

Siehe auch: Amtierende Landeshauptleute und deren Stellvertreter

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />