Französische Regierung


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Die Regierung der Französischen Republik besteht aus dem Premierminister, den (Staats-)Ministern sowie den beigeordneten Ministern (ministres délégués bzw. ministre auprès du ministre) und den Staatssekretären (secrétaires d’Etat), die den jeweiligen Ministern unterstellt sind.

Seit August 2014 regiert das Kabinett Valls II unter Premierminister Manuel Valls. Mächtigste Person im politischen System Frankreichs ist der französische Staatspräsident; seit Mai 2012 ist dies François Hollande.

Ernennung

Die Regierungsmitglieder werden durch den Staatspräsidenten ernannt, die Minister und weiteren Regierungsmitglieder (beigeordnete Minister, Staatssekretäre) dabei auf Vorschlag des zuvor ernannten Premierministers. Die Regierung amtiert bis zu ihrem Rücktritt, eine Amtszeit ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Die Regierung muss zurücktreten, wenn die Nationalversammlung ihr das Misstrauen ausspricht. Der Staatspräsident dagegen kann die Regierung nicht auf eigene Initiative entlassen, sondern nur dann, wenn sie ihren Rücktritt erklärt. Es ist in Frankreich aber Konvention, dass die Regierung bei Amtsantritt eines Staatspräsidenten zurücktritt. Ebenfalls ist es üblich, dass die Regierung am Tag nach dem zweiten Wahlgang der Wahlen zur Nationalversammlung zurücktritt, auch dann, wenn sie dabei die parlamentarische Mehrheit gewonnen hat.

Im Zuge der Ernennung einer neuen Regierung werden in der Regel auch die Ressortzuständigkeiten neu abgegrenzt. Die Reihenfolge, in der Regierungsmitglieder auf der Berufungsliste aufgeführt sind, gilt auch als protokollarische Rangfolge; formell sind die Mitglieder der einzelnen Hierarchieebenen untereinander aber gleichgestellt.

Stellung

Die Stellung der Regierung im politischen System hängt stark von der politischen Zugehörigkeit des Staatspräsidenten im Zusammenspiel mit der Mehrheit der Nationalversammlung ab. Stellt die politische Richtung des Staatspräsidenten auch die Parlamentsmehrheit, wird die Politik stark durch den Staatspräsidenten bestimmt; dem Premierminister und seinem Kabinett kommt dann vor allem eine ausführende Rolle zu. Üblich ist in dieser Konstellation auch, dass die Regierung auf Verlangen des Staatspräsidenten zurücktritt, auch wenn dieser formal keine Handhabe hat, einen Rücktritt zu erzwingen. Hat im Parlament dagegen eine andere politische Richtung die Mehrheit als die, der der Präsident angehört (eine sogenannte Cohabitation), bestimmt die Regierung unter Führung des Premierministers wesentlich die innere Politik. Die Einflussnahme des Präsidenten beschränkt sich dann auf die ihm laut Verfassung zustehenden Kompetenzen in der Außen- und Verteidigungspolitik.

Französische Regierungen sind in der Regel verhältnismäßig kurzlebig: Das Kabinett Valls II ist bereits die 38. Regierung der seit 1958 bestehenden fünften Republik, was eine durchschnittliche Amtszeit der bisherigen Regierungen von etwa eineinhalb Jahren ergibt. Dies ist weniger ein Ausdruck instabiler politischer Verhältnisse als vielmehr der Konventionen in der französischen Politik: Die bis 2002 unterschiedlich langen Amtszeiten von Staatspräsident und Nationalversammlung und die Konvention, dass die Regierung jeweils nach einer Neuwahl des Staatspräsidenten oder der Nationalversammlung zurücktritt, ergab „automatisch“ kürzere Amtszeiten. Die seit 2002 dicht aufeinanderfolgende Wahl von Staatspräsident und Nationalversammlung führt zu Übergangsregierungen, die nur ein oder zwei Monate amtieren und dann, meist weitgehend unverändert, neu berufen werden. Außerdem ist es in Frankreich üblich, dass eine größere Regierungsumbildung durch Rücktritt und Neuberufung einer Regierung vorgenommen wird. Häufig werden mehrere aufeinanderfolgende Regierungen durch den gleichen Premierminister geführt, was zu einer größeren Kontinuität in der Regierungsführung führt, als die Vielzahl von Regierungen nahelegt. Die bisher am längsten bestehende Regierung war die Regierung Jospin, die von 1997 bis 2002 insgesamt 4 Jahre und 338 Tage amtierte.

Zusammensetzung

In der französischen Regierung können bis zu sechs Hierarchieebenen bestehen:

  1. Premierminister (premier ministre)
  2. Staatsminister (ministres d’Etat): Dies ist ein Ehrentitel für besonders herausgehobene Regierungsmitglieder. Staatsminister werden dabei zugleich auch als Minister für ein Ressort berufen.
  3. Minister
  4. Beigeordnete Minister (ministres délégués, ministres auprès d’un ministre oder auch ministres chargés de …): Beigeordnete Minister sind einem Ressortminister unterstellt, wobei ihnen ein bestimmter Aufgabenbereich zugewiesen ist.
  5. Staatssekretäre (secrétaires d’Etat): Staatssekretäre sind einem Ressortminister unterstellt, wobei ihnen ein bestimmter Aufgabenbereich zugewiesen ist. Ihre Stellung ist schwächer als die beigeordneter Minister.
  6. Hochkommissare (hauts commissaires): Hochkommissare werden für besonders herausgehobene thematische Aufgaben in der Regierung berufen. Der Posten wurde für die ersten Regierungen François Fillons neu geschaffen; zuvor hatte es diese Funktion bereits in Regierungen der dritten und vierten Republik gegeben.

Häufig werden nicht alle Hierarchieebenen besetzt. So gehörten dem Kabinett Ayrault II (Juni 2012 bis März 2014) nur der Premierminister, Minister und beigeordnete Minister an, dem Kabinett Valls II nur Premierminister, Minister und Staatssekretäre.

Die Sitzungen der Regierung, der sogenannte Ministerrat (Conseil des ministres) finden unter der Leitung des Staatspräsidenten statt. An ihnen nehmen der Premierminister, die Minister und beigeordneten Minister stets, die Staatssekretäre nur dann teil, wenn ihr Ressort betroffen ist.

Unvereinbarkeiten, Nebentätigkeiten

Die Mitgliedschaft in der Regierung ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Senat oder der Nationalversammlung. Diese Unvereinbarkeit wird einen Monat nach der Berufung in die Regierung endgültig wirksam; schon zuvor ist Regierungsmitgliedern aber die Teilnahme an Abstimmungen untersagt; die Abgeordneten werden bei Mehrheitswahl durch einen bei der Wahl benannten Vertreter (suppléant) bzw. bei Listenwahl durch die nächste Person auf der Liste ersetzt. Scheiden Abgeordnete wieder aus der Regierung aus, so können sie nach einem Monat ihr Mandat wieder aufnehmen, der Vertreter scheidet dann wieder aus dem Parlament aus.<ref>Für die Assemblée nationale: Artikel LO176 des Code électoral; für den Senat: Artikel 319 (Mehrheitswahl) bzw. Artikel 320 (Listenwahl) des Code électoral</ref> Diese Regelung gilt seit 2011, zuvor schieden Regierungsmitglieder endgültig aus dem Parlament aus.

Regierungsmitgliedern ist außerdem eine anderweitige Berufstätigkeit ebenso untersagt wie die Repräsentation von Verbänden auf nationaler Ebene. Dagegen dürfen kommunale und regionale Mandate und Funktionen ausgeübt werden. Diese Kumulation ist in Frankreich umstritten. Für die Regierung Jospin galt ein striktes Verbot des Kumulierens derartiger Mandate und Funktionen, das die nachfolgenden Regierungen schrittweise wieder einschränkten. Im Kabinett Valls II übten eine Reihe von Mitgliedern gleichzeitig Mandate auf unteren Ebenen aus, allerdings legten alle Kabinettsmitglieder ihre Funktionen als Bürgermeister, General- oder Regionalratspräsident nieder.

Französische Regierungen seit 1958

Regierungen vor 1958

siehe

Weblinks

Einzelnachweise

<references />