Binnenwasserstraße
Binnenwasserstraße werden die Wasserstraßen, also schiffbare Verkehrswege, im Innern einer Landmasse genannt. Darunter fallen größere Flüsse und Kanäle.
Inhaltsverzeichnis
Binnenwasserstraße in Deutschland
Die deutschen Binnenwasserstraßen sind überwiegend im Eigentum des Bundes und somit Bundeswasserstraßen. Daneben gibt es in einigen Bundesländern wie Brandenburg Landeswasserstraßen.
Es gelten schifffahrtsrechtlich:
- auf Rhein, Mosel und Donau die jeweils international in einer Schifffahrtspolizeiverordnung vereinbarten Regelungen,
- auf dem Unterlauf mit Nebenflüssen der in die Nordsee bzw. Ostsee mündenden Binnenwasserstraßen und auf dem Nord-Ostsee-Kanal die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung bzw. die Schifffahrtsordnung Emsmündung,
- auf den übrigen Binnenwasserstraßen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Frankreich
Siehe Liste der schiffbaren Flüsse und Kanäle in Frankreich
Litauen
Wasserstraßen im Sinne des litauischen Binnenschifffahrtsrechts sind der Nemunas und seine Nebengewässer (wie der Nebenfluss Neris).
Polen
Polens wichtigste Wasserstraßen sind die Oder und Weichsel. Im Osten gibt es Anschluss an den Dnepr-Bug-Kanal.
Österreich
Wasserstraßen im Sinne des österreichischen Schifffahrtsrechts sind die Donau (einschl. Donaukanal in Wien) und ihre Nebengewässer sowie die Mündungsbereiche von March, Enns und Traun.
Niederlande
Die Niederlande haben ein Binnenwasserstraßennetz von rund 6200 Kilometer Länge, das überwiegend aus Kanälen besteht.
Grundlagen der Klassifizierung
Die Binnenwasserstraßen werden nach Schiffbarkeit ihres Fahrwassers/ihrer Fahrrinne in Klassen je nach maximaler Größe der Schiffe untergliedert. Das von einer Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (englisch: Economic Commission for Europe, ECE) 1992 erarbeitete Klassifizierungssystem ist von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT, daher auch die Bezeichnung CEMT-Klassen) übernommen worden und am 24. März 1993 durch Erlass des Bundesverkehrsministeriums in Deutschland eingeführt worden.
Definition der Klassen
Klasse | Länge | Breite | Tiefgang | Typ |
---|---|---|---|---|
VII | 285 | 34,20 | 2,50 – 4,50 | 3x3 Leichter |
VI c | 280 | 22,80 | 2,50 – 4,50 | 3x2 Leichter |
VI c | 195 | 34,20 | 2,50 – 4,50 | 2x3 Leichter |
VI b | 195 | 22,80 | 2,50 – 4,50 | 2x2 Leichter |
VI a | 110 | 22,80 | 2,50 – 4,50 | 1x2 Leichter |
V b | 185 | 11,40 | 2,50 – 4,50 | 2x1 Leichter |
V a | 110 | 11,40 | 2,50 – 4,50 | Großes Rheinschiff |
IV | 85 | 9,50 | 2,50 – 3,00 | Europaschiff |
Klasse 0
Mit dieser fiktiven Klasse werden nicht klassifizierte Wasserstraßen bezeichnet, auf denen trotzdem regelmäßig Schifffahrt, z.B. durch Sportboote oder Ausflugsschiffe, stattfindet.
Klasse I–III
Regionale Klassen für kleinere Binnenschiffstypen, im Detail unterschiedlich definiert östlich und westlich der Elbe. Klasse I–III entspricht der Péniche bzw. dem Groß-Finow-Maß, BM-500 und Gustav-Koenigs-Klasse. Gilt z. B. für die Saar von Saarbrücken bis Saargemünd, km 91,40 – km 64,98.
Klasse IV (Europawasserstraße)
Als Europawasserstraße wird jeder Kanal und Fluss bezeichnet, der es den sogenannten Europaschiffen erlaubt, diese Wasserstraße zu befahren. Das Europaschiff ist ein Binnenschiff und hat eine einheitlich festgelegte Größe, die für alle europäischen Wasserstraßen Gültigkeit hat. Das Europaschiff hat folgende Abmessungen: Länge 85 m × Breite 9,50 m × Tiefgang 2,50 – 3,00 m.
Klasse Va
Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die vom sogenannten "Großen Rheinschiff" oder Großmotorgüterschiff befahren werden können. Das Große Rheinschiff hat die Abmessungen: Länge 110 m × Breite 11,40 m × Tiefgang 2,50 m – 4,50 m.
Klasse Vb
Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die von Schubverbänden mit zwei Leichtern hintereinander gekoppelt, befahren werden können. Ein Schubverband mit zwei Leichtern hat hierbei die Abmessungen: Länge 172 m – 185 m × Breite 11,40 m × Tiefgang 2,50 – 4,50 m. Dieser Schiffstyp ist auf allen vorgenannten Wasserstraßen außer dem Neckar beheimatet. Der Main hat nur von der Mündung bis Kilometer 174,20 Vb, danach bis Kilometer 384,07 Va, die Mosel hat von der Mündung bis an die deutsch-französische Grenze, Kilometer 242,20, Klasse Vb, die Saar von km 87,20 bis zur Mündung bei Konz.
Klasse VIa
Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die von Schubverbänden mit zwei Leichtern nebeneinander gekoppelt, befahren werden können. Ein Schubverband mit zwei Leichtern hat hierbei die Abmessungen: Länge 110 m × Breite 22,80 m × Tiefgang 2,50 m – 4,50 m
Klasse VIb
Wie Klasse VIa, jedoch mit vier, also zwei nebeneinander + zwei davor. Die Abmessungen können dabei eine Länge von 195 m × Breite 22,80 × Tiefgang 2,50 – 4,50 betragen. Diese Schiffstypen sind nur auf den ganz großen Binnenwasserstraßen, wie Rhein, Donau, Rhône und Waal, beheimatet.
Klasse VIc
Wie Klasse VIb, jedoch mit sechs Leichtern, entweder 3x2, oder 2x3 Leichter. Maximale Abmessung 280 m x 22,80 m, oder 195 m x 34,20 m. Diese Zusammenstellungen verkehren nur auf dem Niederrhein, von Bad Salzig bis zur niederländischen Grenze, in Abhängigkeit vom Wasserstand.
Klasse VII
Wie Klasse VIb, jedoch mit neun Leichtern im Verband drei mal drei, also drei Reihen zu je drei Schiffen nebeneinander. Die Abmessungen betragen dabei Länge 285 m × Breite 34,20 m × Tiefgang 2,50 – 4,50 m.
Flüsse und Kanäle mit Wasserstraßenklasse (Beispiele)
Flüsse:
Gewässer | Klasse | von - bis |
---|---|---|
Donau | VI | unterhalb von Regensburg |
Donau | Vb | oberhalb bis Main-Donau-Kanal |
Elbe | Va | von tschechischer Grenze bis Wittenberge |
Elbe | VIb | von Wittenberge bis zum Hamburger Hafengebiet |
Elbe | Va | unterhalb des Hamburger Hafengebiets |
Main | Vb | im unteren Teil |
Main | Va | im oberen Teil |
Mosel | Vb | bis an französische Grenze |
Rhein | VIb | Basel bis Bad Salzig (km 564,3) |
Rhein | VIc | von Bad Salzig bis niederländische Grenze |
Weser | VIb | unterhalb Bremen |
Weser | IV | oberhalb Bremen |
Kanäle:
Gewässer | Klasse | von - bis |
---|---|---|
Dortmund-Ems-Kanal | IV | (teilweiser Ausbau auf Vb läuft) |
Dortmund-Ems-Kanal | Vb | Abschnitt Hafen Dortmund – Abzweigung des Wesel-Datteln-Kanals |
Elbe-Seitenkanal | Vb | |
Main-Donau-Kanal | Vb | |
Mittellandkanal | Vb | westlich des Elbe-Seitenkanals |
Mittellandkanal | IV | östlich des Elbe-Seitenkanals (Ausbau auf Vb läuft) |
Nord-Ostsee-Kanal | VIb | |
Wesel-Datteln-Kanal | Vb |
Siehe auch
CEMT: Kl. I | Kl. II | Kl. III | Kl. IV | Kl. Va | Kl. Vb | Kl. Vc | Kl. VIb | Kl. VIb | Kl. VII
Traditionell: Péniche | Finowmaß | Großfinow | Kempenaar | Neuer Kempenaar | Berliner Maß | Plauer Maß | Groß-Plauer Maß | Canal du Nord | Theodor-Beyer-Schiff | Karl-Vortisch-Schiff | Oskar-Teubert-Schiff | Gustav-Koenigs-Schiff | Johann-Welker-Schiff | Europaschiff | Großes Rheinschiff | Großes Containerschiff
Weblinks
- Infos zu Binnenwasserstraßen im ELWIS
- Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes gem. (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 und § 2 Abs. 2) des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG).
- Bundeswasserstraßenkarte (Format DIN A4, 545 KByte; PDF-Datei)
- Digitale Bundeswasserstraßenkarte im Maßstab 1:1.000.000 mit der Gliederung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- Digitale Bundeswasserstraßenkarte im Maßstab 1:1.000.000 mit der Gliederung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (Format 835,7 mm x 1189 mm, 7,5 MByte; PDF-Datei)
- Resolution der europäischen Verkehrsministerkonferenz 1992 zur Klassifizierung (englisch) (PDF-Datei; 93 kB)