Bundesministerium für Familien und Jugend


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
OsterreichÖsterreich  Bundesministerium für Familien und Jugend
Österreichische Behörde
Staatl. Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Gründung 1983 / 2014
Hauptsitz Wien 1, Franz-Josefs-Kai 51
Behörden­leitung Sophie Karmasin, Bundesministerin für Familien und Jugend
Website www.bmfj.gv.at

Das Bundesministerium für Familien und Jugend ist für die österreichische Familien- und Jugendpolitik zuständig. Es wurde am 1. März 2014 neu gegründet und übernahm seine Agenden von dem ehemaligen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Historische Entwicklung

Der Bereich Familienpolitik war ab 1966 im Bundeskanzleramt angesiedelt, wo ab 1971 Elfriede Karl als Staatssekretärin damit betraut war. Die Jugendagenden wurden hingegen weitestgehend vom Unterrichtsministerium wahrgenommen, eine formale Zuständigkeit gab es jedoch nicht. De facto wurde die Jugendpolitik maßgeblich vom Bundesjugendring vorgegeben.

Das erste österreichische Familienministerium (bereits mit Jugendagenden) wurde 1983 von Fred Sinowatz geschaffen und umfasste ursprünglich auch den Konsumentenschutz. Bereits 1987 wurde es jedoch wieder aufgelöst und die Familien- und Jugendagenden im Umweltministerium angesiedelt. Im Jahr 2000 wurden sie an das Sozialministerium abgegeben, das nun als Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen firmierte. 2007 wanderte der Bereich Familie/Jugend ins Gesundheitsministerium und nur ein Jahr später in das Wirtschaftsministerium.

Erst seit 2014 besteht wieder ein eigenständiges Familien- und Jugendministerium.

Kompetenzen

Das Familienministerium ist zuständig für:

Organisation

Das Bundesministerium ist folgendermaßen gegliedert:

  • Bundesministerin
    • Kabinett
    • Verwaltungsbereich Präsidialangelegenheiten
      • Abteilung 1: Koordinierung und Organisation, Personalentwicklung
      • Abteilung 2: Budget und Haushalt
    • Sektion (I) – Familien und Jugend
      • Abteilung 1: Familienbeihilfe (Legistik und Vollziehung), Mehrkindzuschlag
      • Abteilung 2: Kinder- und Jugendhilfe
      • Abteilung 3: Kinderbetreuungsgeld
      • Abteilung 4: Familienbeihilfe (Beratung und Information)
      • Abteilung 5: Jugendpolitik
      • Abteilung 6: Kinderrechte
      • Abteilung 7: Internationale Jugend- und Familienpolitik
      • Abteilung 8: Fahrtenbeihilfe, Freifahrt, Schulbuchaktion und Familienbesteuerung
      • Abteilung 9: Allgemeine Familienpolitische Angelegenheiten, Familienpolitischer Beirat