Europarat


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25px Dieser Artikel behandelt den Europarat. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union, auch EU-Ministerrat genannt.
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Europarat
 
Logo des Europarats
 
Flagge des Europarats (Europaflagge)
 
Mitgliedstaaten
Englische Bezeichnung Council of Europe
Französische Bezeichnung Conseil de l’Europe
Organisationsart regionale politische Kooperation
Sitz der Organe

Straßburg

Generalsekretär Thorbjørn Jagland
Parlamentarische Versammlung Parlamentarische Versammlung des Europarates
Mitgliedstaaten 47
Gründung

5. Mai 1949

Hymne Ode an die Freude (instrumental) 30px
Feiertag 5. Mai (Europatag)

Der Europarat (englisch Council of Europe, französisch Conseil de l’Europe) ist eine am 5. Mai 1949 durch den Vertrag von London gegründete und heute 47 Staaten mit 820 Millionen Bürgern<ref>http://hub.coe.int/de/</ref> umfassende europäische internationale Organisation.

Er ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor.

„Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen.“

– Satzung des Europarates, Artikel 1<ref>Europarat – in Kürze</ref>

Der Sitz des Europarats ist der Europapalast in Straßburg. Am 5. Mai wird alljährlich der Gründungstag des Europarates als Europatag gefeiert.

Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide die Europaflagge und die Europahymne verwenden. Der Europarat ist auch nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (dem Organ der Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).

EU und Europarat unterzeichneten im Mai 2007 als politische Absichtserklärung ein Memorandum of Understanding (MoU).<ref>Memorandum of understanding</ref>

Geschichte

Datei:Palais Universitaire de Strasbourg-10 août 1949.jpg
Gedenktafel in der Aula des Hauptgebäudes der Universität Straßburg zur Erinnerung an die erste Tagung des Europarates 1949

Der Europarat wurde von zehn westeuropäischen Staaten gegründet. Er erhielt am 5. Mai 1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich im Londoner Zehnmächtepakt sein formales Statut. Er ist damit die älteste originär politische Organisation europäischer Staaten.<ref>Frank Niess: Die europäische Idee – Aus dem Geist des Widerstands. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2001, S. 230: „erste europäische Institution“.</ref> Gegründet wurde er von der European Conference on Federation auf Betreiben des American Committee for a United Europe.

Neben der wirtschaftlichen OEEC (aufgegangen in der OECD) und der militärischen Kooperation in der NATO nahm mit dem Europarat die politische Einigung des Kontinents konkrete Formen an.

Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Gremium am 13. Juli 1950 bei,<ref>http://www.coe.int/de/web/portal/germany</ref> Österreich erlangte 1956, die Schweiz 1963<ref>Historisches Lexikon der Schweiz</ref> die Mitgliedschaft. Bis auf drei Ausnahmen gehören mittlerweile alle europäischen Staaten dem Europarat an. Der Heilige Stuhl besitzt lediglich einen Beobachterstatus im Ministerkomitee. Weißrussland ist seit 1993 Beitrittskandidat. Die Aufnahme des Kosovo kommt erst in Betracht, sobald dessen Status völkerrechtlich geklärt ist.

Nach der Abstimmung über die Zugehörigkeit der Krim zu Russland hat der Europarat im April 2014 mit einer Mehrheit von 145 Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen den 18 russischen Abgeordneten vorläufig das Stimmrecht entzogen. Außerdem ist Russland bis auf weiteres aus den Führungsgremien der Versammlung ausgeschlossen.<ref>„Ukraine-Krise: Europarat entzieht Russland das Stimmrecht“, FAZ online, 10. April 2014. Abfragedatum: 25. Januar 2015.</ref>

Zielsetzung

Datei:Strasbourg Europarat Denkmal.JPG
Denkmal für die Menschenrechte vor dem Europapalast

Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.

Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählt insbesondere:

Europaratsabkommen

Datei:Europarat-Logo.svg
Diese Variante des Europaratslogos findet in der Öffentlichkeitsarbeit Anwendung

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 stellt den wichtigsten multilateralen Vertrag im Rahmen des Europarates dar; hinzu kommen bislang 14 Protokolle zur EMRK.<ref>Oppermann, Classen, Nettesheim: Europarecht. 4. Auflage. München 1999, S. 26, Rn. 9</ref> Insgesamt hat sich der Europarat „einzelnen konkreten Maßnahmen zugewandt, in denen die EGen/EU keine Aktivitäten entfalten“.

Weitere Europaratsabkommen:<ref>zitiert nach Herdegen: Europarecht. 13. Auflage. München 2011, S. 9f., Rn. 6f.</ref>

Jüngere Europaratsabkommen:

EU und Europarat

Einzelnachweise

<references />