Evangelische Kirche A.B. in Österreich


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Österreich, meist abgekürzt als Evangelische Kirche A.B. in Österreich, ist die evangelisch-lutherische Kirche in Österreich. Das im Namen genannte Augsburgische Bekenntnis oder Augsburger Bekenntnis von 1530 ist eine grundlegende Bekenntnisschrift des Luthertums. Konstituierung wie Namensgebung gehen auf das Toleranzpatent von 1781 zurück. Ende 2014 hatten die 196 lutherischen Gemeinden in Österreich zusammen 295.568 Mitglieder, das entspricht rund 3,5 Prozent der Gesamtbevölkerung.<ref>Evangelische Kirche in Österreich: Evangelische Kirche in Österreich Zahlen & Fakten, Stand: 2014.</ref>

Geschichte

16. und 17. Jahrhundert

Die Schriften von Martin Luther wurden im österreichischen Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bereits in den 1520er Jahren nachgedruckt, vor allem in Wien und Breslau. 1524 wurde mit Caspar Tauber der erste evangelische Märtyrer in Österreich hingerichtet. Durch den Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurde zwar grundsätzlich Religionsfreiheit gewährt, in der Praxis aber nur dort, wo der Landesherr die Reformation eingeführt hatte. Trotz mehrerer Petitionen der österreichischen Aristokratie und der landesfürstlichen Städte verstärkte sich in den Erblanden die Gegenreformation.<ref> Peter Barton: Evangelisch in Österreich. Böhlau, Wien/Köln/Graz 1987, ISBN 3-205-05096-7, S. 35–48.</ref>

Ab 1600 wurden systematisch Bücherverbrennungen durchgeführt; das lutherische Schriftgut musste aus anderen Teilen des Reiches hereingeschmuggelt werden. Mit Geldstrafen wurden die Bewohner zur Aufsuchung des katholischen Gottesdienstes gezwungen, dies löste mehrere Auswanderungswellen aus. Nach dem Oberösterreichischen Bauernkrieg von 1626 hörte das offizielle ständische Kirchentum praktisch zu bestehen auf.<ref> Peter Barton: Evangelisch in Österreich. Böhlau, Wien/Köln/Graz 1987, ISBN 3-205-05096-7, S. 75–77.</ref> Die evangelische Lehre wurde in den Untergrund gedrängt; es war die Zeit des Geheimprotestantismus, der Salzburger Exulanten und der Landler und Transmigranten.<ref> Peter Barton: Evangelisch in Österreich. Böhlau, Wien/Köln/Graz 1987, ISBN 3-205-05096-7, S. 110–115.</ref>

18. und 19. Jahrhundert

Erst durch das von Joseph II. erlassene Toleranzpatent wurde ab Oktober 1781 die Möglichkeit geschaffen, dass für die Evangelischen Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses eigene Gemeinden gebildet werden konnten. Als Untergrenze galten 500 Seelen oder 100 Familien. Die Bethäuser durften keinen Turm besitzen. Zwischen 1781 und 1785 entstanden 48 Toleranzgemeinden in Österreich. Gemeinden der ersten Stunde waren unter anderem Ramsau am Dachstein, Bad Goisern, Gosau, Wels und Wien. Ende 1785 hatten sich bereits über 107.000 Personen als Evangelische im damaligen Cisleithanien „registriert“.

Im 19. Jahrhundert konnte die evangelische Kirche in Österreich weiterhin Schulen, Kirchen und Krankenhäuser errichten. Ab 1848 gab es für evangelische Pfarrgemeinden das Recht der Matrikelführung. Durch Kaiser Franz Joseph wurde am 8. April 1861 das Protestantenpatent erlassen. Durch dieses Gesetz erhielt die evangelische Kirche erstmals eine relative rechtliche Gleichstellung. Der Aufbau der Kirche wurde vierstufig festgelegt: Pfarr-, Seniorats-, Superintential- und Gesamtgemeinde.<ref> Peter Barton: Evangelisch in Österreich. Böhlau, Wien/Köln/Graz 1987, ISBN 3-205-05096-7, S. 130–148.</ref>

20. Jahrhundert

Nach dem Zusammenbruch der Monarchie im Jahr 1918 musste die „alte“ evangelische Kirche in Österreich auf die Nachfolgestaaten aufgeteilt werden. Aus diesem Grund führen auch heute noch mehrere Kirchen die Bezeichnung Evangelische Kirche A.B. Von 1939 bis 1945 waren die Kirchengemeinden auf Grund des Unterganges des selbständigen Österreichs in die Deutsche Evangelische Kirche integriert.

Die Generalsynode A. u. H.B. beschloss 1949 eine neue Kirchenverfassung. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden 80.000 Flüchtlinge in die österreichische Kirche integriert. 1961 erhielt die Kirche im so genannten Protestantengesetz (Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche) erstmals volle rechtliche Freiheit. Das Gesetz wurde als Verfassungsgesetz erlassen.<ref> Peter Barton: Evangelisch in Österreich. Böhlau, Wien/Köln/Graz 1987, ISBN 3-205-05096-7, S. 184–187.</ref>

Verteilung

Gebiete mit hohem lutherisch-evangelischem Bevölkerungsanteil gibt es im Burgenland (insbesondere Bezirk Oberwart), in Mittelkärnten, im steirischen Ennstal und im Salzkammergut.

Gemeinden mit evangelischer Mehrheit sind (Volkszählung 2001):

Organisation

Pfarrgemeinden

Jede der knapp 200 Gemeinden wählt für eine Funktionsperiode von sechs Jahren eine Gemeindevertretung. Der Pfarrer beziehungsweise die Pfarrerinnen der Gemeinden gehören der Gemeindevertretung kraft ihres Amtes als einfache Mitglieder an. Zu den Aufgaben der Gemeindevertretung gehören die Wahl des Presbyteriums aus ihrer Mitte und der Rechnungsprüfer sowie die Genehmigung des Haushaltsplans und der Rechnungsabschlüsse der Gemeinde.<ref>Verfassung der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich, beschlossen von der Generalsynode am 17. Mai 2005. S. 21 f.</ref>

Das Presbyterium wird von der Gemeindevertretung gewählt, der Pfarrer beziehungsweise die Pfarrerin gehört ihm automatisch an. Die Aufgabe der Presbyter ist mit Ausnahme der Bereiche, die der Gemeindevertretung oder dem Pfarrerfunktionsträger vorbehalten sind, die Verwaltung der Gemeinde: etwa die Erstellung des Haushaltsplans und die Durchführung von Wahlen. Das Presbyterium wählt auch Vertreter in die Gesamtkirche.

Der Pfarrerfunktionsträger hat die geistliche Leitung der Gemeinde inne. Gemeinsam mit dem Kurator (gewählt aus dem Presbyterium) vertritt er die Gemeinde nach außen. Die Mitglieder der Gemeinden wählen ihren Pfarrerfunktionsträger selbst. In den meisten Gemeinden wirkt ein Pfarrerfunktionsträger, nur in größeren Stadtgemeinden gibt es mehrere.

Die Listen der Pfarren siehe bei den einzelnen Superintendenturen

Superintendenturen

Die Evangelische Kirche A.B. besteht aus sieben Superintendenturen, die weitgehend an den Bundesländern Österreichs orientiert sind:

Die Vikariatskirche Hirschegg/Kleinwalsertal gehört als Exklave zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB), sonst gibt es in Vorarlberg nur ökumenische Kirchen mit den Reformierten H.B.

Als geistlicher Leiter steht jeder Superintendentur ein Superintendent bzw. eine Superintendentin vor.

Gesamtkirche

Der Aufbau der Evangelischen Kirche A.B. erfolgt von unten nach oben und nach presbyterial-synodalen Prinzipien. Ihre zentralen Gremien bzw. Funktionsträger sind die Synode, der Oberkirchenrat und der Bischof beziehungsweise die Bischöfin.

  • Die Synode bestimmt die theologischen Leitlinien der Kirche und muss die Haushaltspläne und Rechnungsabschlüsse der einzelnen Gemeinden genehmigen.
  • Der Oberkirchenrat mit Sitz in Wien leitet die Kirche, ist deren oberstes Verwaltungsorgan und vertritt sie nach außen.
  • Der Bischof wird von der Synode A.B. mit Zweidrittelmehrheit für eine Funktionsperiode von zwölf Jahren gewählt, sofern die Synode A.B. nicht eine Amtszeitverlängerung beschließt. Wiederwahl ist möglich. Eine akademische Pfarrerausbildung ist Grundvoraussetzung. Dem Funktionsträger obliegt die geistliche Leitung der Evangelischen Kirchen A.B.<ref>Verfassung der Evangelischen Kirche A.U.H.B. in Österreich, Artikel 63 (PDF; 479 kB)</ref>

Sitz der Verwaltung ist das Evangelische Zentrum in Währing (18.) bei der Sternwarte.

Evangelische Kirche in Österreich

Die Evangelische Kirche A.B. ist gemeinsam mit der Evangelisch-Reformierten Kirche (H.B.) Teil der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich. Als Kirche sind Dachorganisation wie die beiden Teilkirchen gesetzlich anerkannt, die Evangelische Kirche A.u.H.B. die Körperschaft des öffentlichen Rechts.<ref name="Protestantengesetz">§ 1. (1) und (2) I. Protestantengesetz 1961, Stf. BGBl. Nr. 182/1961; gesetzlich anerkannte Kirchen im Sinne des Artikels 15 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 142.</ref> Hier werden gemeinsame Verwaltungsangelegenheiten wahrgenommen. So haben die zwei Kirchen eine gemeinsame Verfassung und verwalten etwa den Religionsunterricht und das Kirchenbeitragswesen gemeinsam.

Die lutherische Schwesterkirche in Österreich hat über 22-mal so viele Mitglieder wie die reformierte Kirche (H.B.-Kirche).

Interkonfessionelle und internationale Zusammenarbeit

Außerdem vertritt die Kirche A.u.H.B. die beiden Teilkirchen im internationalen Ökumenischen Rats der Kirchen (Weltkirchenrat).<ref>Mitgliedskirchen / Europa / Österreich, Ökumenischer Rat der Kirchen, oikoumene.org</ref>

Medien

In den meisten Pfarrgemeinden werden regelmäßig Gemeindebriefe publiziert.

Die sonstige Medienarbeit (epdÖ – evangelischer Pressedienst, SAAT – Evangelische Zeitung für Österreich, Amt für Hörfunk und Fernsehen für ORF-Sendungen) betreibt die Evangelischen Kirche A.u.H.B.

Siehe auch

Literatur

  • Rudolf Leeb u. a.: Geschichte des Christentums in Österreich. Von der Antike bis zur Gegenwart. Uebereuter, Wien 2003, ISBN 3-8000-3914-1 (Standardwerk mit 60 Seiten Literatur).
  • Gerhard May: Die evangelische Kirche in Österreich. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen u. a. 1962.
  • Gustav Reingrabner: Evangelische in Österreich. (Ausstellungskatalog) Evangelischer Presseverband in Österreich, Wien 1996, ISBN 3-85073-675-X.
  • Gustav Reingrabner: Protestanten in Österreich. Geschichte und Dokumentation. Böhlau, Wien u. a. 1981, ISBN 3-205-07140-9.
  • Harald Zimmermann (Bearb.): Die evangelische Kirche A. und H. B. in Österreich. Herder, Wien 1968.

Weblinks

Commons Commons: Evangelische Kirche A.B. in Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />

48.23137516.331427Koordinaten: 48° 13′ 53″ N, 16° 19′ 53″ O{{#coordinates:48,231375|16,331427|primary

   |dim=
   |globe=
   |name=
   |region=AT-9
   |type=landmark
  }}