Gelborange S
Strukturformel | |||||||||||||||
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Struktur von Gelborange S | |||||||||||||||
Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Gelborange S | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C16H10N2Na2O7S2 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 2783-94-0 | ||||||||||||||
PubChem | 5359810 | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 452,36 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Schmelzpunkt |
> 300 °C <ref name="SIGMA" /> | ||||||||||||||
Löslichkeit |
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Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Toxikologische Daten | |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Gelborange-S, auch Sunsetgelb FCF, ist ein künstlicher säure- und lichtechter Lebensmittelfarbstoff aus der Klasse der Azofarbstoffe.<ref>Enius.de</ref> Er wird als Lebensmittelzusatzstoff E 110 bevorzugt in Fertignahrung wie Zitrusfrüchtejoghurt oder in gelblichen Käsesorten eingesetzt. Es ist als Allergen eingestuft (Asthma, Hautreaktionen), wovon besonders Menschen mit Aspirinunverträglichkeit betroffen sind. Des Weiteren sind im Tierversuch Nierentumore aufgetreten.<ref>Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark (PDF; 435 kB).</ref>
Inhaltsverzeichnis
Eigenschaften
Das Absorptionsmaximum liegt bei 482 nm.<ref name="SIGMA" />
Verwendung
Gelborange-S wird als Farbstoff in Lebens- und Arzneimitteln eingesetzt. Unter anderem findet er Verwendung in:
- Asia Reis- und Erdnusssnacks
- Bubble Teas
- Fruchtgummi
- Götterspeise
- einigen Arzneimitteln zur Kalium-Substitution
- Lachsersatz
- Medikamente wie ACE-Hemmer<ref>Gelborange S (E110) kann bei ACE-Hemmern allergische Reaktionen hervorrufen einschließlich Asthma.</ref>
- Vetmedin (Arzneimittel für Hunde bei Herzerkrankungen)<ref>Zusammensetzung von Vetmedin.</ref>
- Aperol
- Färbung von Antiseptika zur Hautdesinfektion um die bereits behandelten Stellen zu kennzeichnen<ref>ChloraPrep gefärbt 20 mg/ml + 0,7 ml/ ml Lösung zur Anwendung auf der Haut. (PDF; 20 kB) bei Pharmazie.com, abgerufen am 25. August 2011.</ref>
Rechtliche Situation
Seit dem 21. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die den Azofarbstoff enthalten, in der Europäischen Union mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden,<ref name="Tageszeitung">Reinhard Wolff: Knallbunt ist ungesund, Die Tageszeitung vom 19. Juli 2010, S. 9.</ref> dessen Text lautet: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.<ref>Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.</ref>
Zum 1. Juni 2013 wurde die erlaubte Tagesdosis von bisher maximal 2,5 mg/kg Körpergewicht vorläufig auf 1 mg/kg Körpergewicht gesenkt.<ref>Food Monitor: Umstrittene Farbstoffe in Lebensmitteln werden drastisch eingeschränkt. 8. Mai 2013, abgerufen am 14. Dezember 2015. </ref> Angesichts neuer vorliegender Daten wurde am 15. Mai 2014 eine erlaubte Tagesdosis von 4 mg/kg Körpergewicht festgelegt.<ref>EFSA Kurzmeldung: Gelborange S: EFSA legt ADI fest. 15. Juli 2014, abgerufen am 18. Juli 2014. </ref>
Einzelnachweise
<references />