Löhrbach
Löhrbach Gemeinde Birkenau
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dim=10000 | globe= | name=Löhrbach | region=DE-HE | type=city
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Höhe: | 366 m | |||
Fläche: | 5,28 km² | |||
Einwohner: | 673 (31. Dez. 2014)<ref>Einwohnerstatistik der Gemeinde Birkenau</ref> | |||
Bevölkerungsdichte: | 127 Einwohner/km² | |||
Eingemeindung: | 31. Dezember 1971 | |||
Postleitzahl: | 69488 | |||
Vorwahl: | 06201 | |||
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Löhrbach ist der östlichste Ortsteil von Birkenau im Kreis Bergstraße in Hessen.
Inhaltsverzeichnis
Geographische Lage
Löhrbach liegt im westlichen Odenwald in der Nähe der Bergstraße im Tal der Löhrbach (dem Oberlauf des Kallstädter Bachs), einem linken östlichen Seitental der Weschnitz. Die Häuser und landwirtschaftlichen Gehöfte des Dorfes liegen im Talgrund verstreut auf der ganzen Länge der Gemarkung von fast drei Kilometer zwischen Kallstadt im Westen und Ober-Abtsteinach im Osten. Das Tal ist eingerahmt von den bewaldeten Höhen des Kisselbusch (502 Meter) und Götzenstein (522 Meter) im Norden und der höchsten Erhebung der Gemeinde Birkenau, dem 538 Meter hohen Waldskopf im Süden. Zur Gemarkung Löhrbach zählen auch die Weiler Schnorrenbach im Norden und Buchklingen im Südwesten.
Geschichte
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert
Löhrbach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Löhrbach lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde das Kloster dem Erzbistum Mainz unterstellt. 1461 verpfändet Kurmainz infolge der Mainzer Stiftsfehde diese Besitzungen an die Kurpfalz. Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf.
Die erste Erwähnung des Ortes findet sich 1071 als Lerlebach im Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis der Abtei Lorsch, als bestätigte König Ludwig der Bayer dem Kloster Lorsch unter anderem den Besitz von 14 Huben, zwei Teile des Zehnten, und einer Mühle zu Lerlebach bestätigte.<ref name="lagis" />
1232 unterstellte Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen. Sie wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach und diese 1248 durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Kloster als Propstei weitergeführt.
1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Löhrbach zählte, verwaltete. Die „Vormünder“ des Erzstifts Mainz verkauften 1347 das Dorf an den Ritter Anselm von Hemsbach. Wie lange es in dessen Besitz war, ist nicht belegt.
Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Dieter – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.
Aus dem Jahr 1480 wird berichtet, dass das Dorf jährlich 19 Pfund und 10 Schillinge an die Kellerei zu Heppenheim abzuführen hatte.<ref name="WM" />
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.<ref>Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 178ff (online bei google books)</ref>
Als Gericht und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Abtsteinach deren älteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1590 stammt und in der Löhrbach als Teil der Zent bereits genannt wurde. Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten damit 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben. 1658 lässt der Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn in Ober-Abtsteinach eine dem heiligen Bonifatius geweihte Kirche errichten zu dessen Pfarrei 23 Orte gehören und die einzige Kirche der ganzen „Zent Abtsteinach“ war und zum „Bergsträßer Landkapitel“ zählte.<ref name="WM" />
Aus dem Jahr 1654 ist der Nachweis erhalten dass alle „Centmänner“ Leibeigene von Kurmainz waren. Außerdem ist überliefert dass, Löhrbach aus 16 Huben bestand und die Orte Trösel und Löhrbach bezüglich der „Niederen Gerichtsbarkeit“ ein gemeinsames „Ganzes Gericht“ unterhielten. Vom Zehnten fielen in diesem Jahr 2/3 an das Waisenhaus in Handschuhsheim und 1/3 an das Domkapitel zu Mainz, den „kleinen Zehnten“ erhielt der Pfarrer von Weinheim und später der Pfarrer von Ober-Abtsteinach.<ref name="WM" />
Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die Zente Fürth, Mörlenbach und Abtsteinach, wo Löhrbach lag, wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und musste ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz.<ref name="lagis" />
Vom 19. Jahrhundert bis Heute
Löhrbach wird hessisch
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Löhrbach kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.<ref>Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deütschland seit hundert jahren: abth. Deütschland vor fünfzig jahren., Voigt & Günther, 1862. S. 358ff (online online bei google books)</ref> In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfalle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbunden Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.
Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion.
1812 wurde das ehemals Pfälzische Oberamt Lindenfels aufgelöst und das bereits als Zentort bestehende Wald-Michelbach erhielt eine eigene Amtsvogtei, deren Amtsbereich wurden auch Löhrbach zugewiesen.<ref name="KD">Konrad Dahl, S. 243</ref>
Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über Löhrbach als Ort der „Zent Abtsteinach“:
»Löhrbach (Lerlebach, 1071) ein Dorf von 17 Höfen mit 23 Häusern und 266 Seelen. Von Absteinach ist es ½ Stunde entfernt. Es hat eine Mühle und ein gemeines Wäldchen. Von dem dasigen Zehenden erhält der Pfarrer zu Abtsteinach jährlich 11 Malt. Haber.«<ref>Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 246 (online bei google books)</ref>
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Löhrbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Oberabtsteinach für Löhrbach und die Orte Trösel, Buchklingen, Eichelberg (heute Eichelberger Höfe in der Gemarkung Unter-Flockenbach), Flockenbach (heute Unter-Flockenbach), Gorxheim, Kunzenbach (heute eine Siedlung in der Gemarkung Gorxheim) und Unterabtsteinach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.<ref>M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Online bei google books)</ref>
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Löhrbach:
»Löhrbach (L. Bez. Lindenfels) kath. Filialdorf; liegt 3 St. von Lindenfels und hat 30 Häuser und 309 kath. Einw. – Der Ort kommt 1071 unter dem Namen Lerlebach vor und ist 1802 von Mainz an Hessen gekommen.«<ref>Georg W. Weber: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1 Oktober 1829, S. 148</ref>
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Löhrbach gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.<ref>Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1848, S. 237-241</ref> Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Löhrbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.<ref>Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 (No. 30) (online bei der Bayrischen Staatsbibliothek)</ref>
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten<ref>Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, 2007, ISBN 3-11-019056-7 (online bei google books)</ref> ergaben für Löhrbach<ref>Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 345 (online bei google books)</ref>: Katholisches Filialdorf mit 379 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 1891 Morgen, davon 1042 Morgen Ackerland, 321 Morgen Wiesen und 496 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Löhrbach mit eigener Bürgermeisterei, 47 Häuser, 407 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische Pfarrei Birkenau mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Ober-Abtsteinach des Dekanats Heppenheim, angegeben. Die Bürgermeisterei verwaltete außerdem das Filialdorf Buch-Klingen (22 Häuser, 141 Einw.), das in der Löhrbacher Gemarkung lag.<ref>Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 54 (online bei google books)</ref>
1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellen Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neu Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte.
Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote.<ref>Denkmalprojekt: Verlustlisten 1870–17, abgerufen im Januar 2015</ref> Mit dem Reichsmünzgesetz gab es Deutschland nur noch eine Währung, die Mark mit 100 Pfennigen als Untereinheit.
Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung Löhrbachs in den Kreis Heppenheim.<ref>Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3598232527</ref>
Die Zeit der Weltkriege
Am 1. August 1914 brach der Erste Weltkrieg aus und setzte im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende. Als nach der deutschen Niederlage am 11. November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde, hatte auch Löhrbach viele Gefallene zu beklagt, während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete. Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt, und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten. In der Zeit von 1921 bis 1930 wurden in Deutschland 566.500 Auswanderer gezählt, die versuchten, den schwierigen Verhältnissen in Deutschland zu entfliehen.
Im Jahr 1927 wurde Gemarkungsgröße mit 472,8 ha angegeben.<ref name=WM />
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete. Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.<ref>Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original am 20. Dezember 2014, abgerufen am 9. Februar 2015 (PDF; 9,0 MB). </ref><ref name=lagis />
Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt werden. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetze am 25. März Darmstadt. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Einheiten bei Hamm und südlich von Worms den Rhein von wo sie auf breiter Front gegen die Bergstraße vorrücken. Am 27. März standen die amerikanischen Truppen in Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördlichen Teil des Odenwaldes besetzt. Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat.
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.
Nachkriegszeit
Wie Einwohnerzahlen von 1939 und 1946 zeigen hatte auch Löhrbach nach dem Krieg viele Heimatvertriebene und Flüchtlinge zu verkraften.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 473 ha angegeben, davon waren 142 ha Wald.<ref name="lagis" />
Löhrbach schloss sich während der Orientierungsphase der Gebietsreform in Hessen am 31. Dezember 1971, zeitgleich mit Nieder-Liebersbach, freiwillig der Gemeinde Birkenau an.<ref>Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart und Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 349.</ref> In der Folge wurden aus der Löhrbacher Gemarkung zwei Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet: einer für Löhrbach selbst und einer für den Weiler Buchklingen.<ref>Hauptsatzung vom 22. November 2012, § 6 Ortsbeirat</ref> <ref>Während in der Hauptsatzung von einer ehemaligen Gemeinde Buchklingen die Rede ist, weist die Amtliche Gemeindegrenzenkarte Hessen, "Grenzen nach dem Stand 1. Juli 1972 mit Darstellung der Eingemeindungen, Zusammenschlüsse und Neubildungen von Gemeinden seit 1945", eine Gemeinde Buchklingen nicht aus. Vielmehr schließt die dort dargestellte Gemarkung Löhrbach erkennbar die Lage von Buchklingen mit ein.</ref>
Gerichte in Hessen
Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. 1853 wurde ein neuer Landgerichtsbezirk geschaffen, dessen Sitz in Wald-Michelbach war und zu dem auch Löhrbach gehörte.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Wald-Michelbach und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 (Hess. Reg.Bl. S. 197–211)</ref> Am 1. Juli 1968 wurde der Amtsgerichtsbezirk dem Amtsgericht Fürth zugelegt und das Amtsgericht Wald-Michelbach aufgelöst.<ref>Anordnung des Hessischen Ministers der Justiz vom 1. Juli 1968 – 3211 – II/4 – 894 – Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) (StAnz. 28/1968 S. 1037-1039)</ref>
Einwohnerentwicklung
Die folgenden Einwohnerzahlen sind für den Ort Löhrbach bis 1970 belegt:<ref name="lagis" />
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Verkehr
Für den Straßenverkehr ist Löhrbach durch die Landesstraße L 3408 erschlossen, die der Länge nach durch das Tal führt und die Kerngemeinde Birkenau mit Abtsteinach verbindet.
Literatur
- Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812.
- Georg W. Weber: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1 Oktober 1829 (online bei google books)
Weblinks
- Commons Commons: Löhrbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Löhrbach auf der Webseite der Gemeinde Birkenau
- „Löhrbach, Landkreis Bergstraße“. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
<references> <ref name="lagis"> {{Internetquelle | hrsg= Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde (HLGL) | url= {{LAGIS/Weblinks| }}13066 | titel= „Löhrbach, Landkreis Bergstraße“ | titelerg= {{LAGIS/Datenbanknamen| }} | werk= Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS) | datum= Stand: {{FormatDate|2014-06-25 }} | zugriff= 2015-03-15 }}</ref> <ref name=WM>Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 441–442</ref> </references>
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