Maltit


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Strukturformel
Struktur von Maltit
Allgemeines
Name Maltit
Andere Namen

E 965

Summenformel C12H24O11
CAS-Nummer 585-88-6
Kurzbeschreibung

weißes Pulver<ref name=sigma/>

Eigenschaften
Molare Masse 344,31 g·mol−1
Schmelzpunkt

149–152 °C<ref name=sigma>Datenblatt Maltit bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 6. Juni 2010 (PDF).Vorlage:Sigma-Aldrich/Name nicht angegeben</ref>

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung <ref name="sigma" />
keine GHS-Piktogramme
H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze <ref name="sigma" />
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Maltit (E 965, auch Maltitol) ist ein Zuckeraustauschstoff, der z. B. aus Mais- und Weizenstärke gewonnen wird. Maltit gehört wie Sorbit, Mannit, Xylit, Isomalt und Erythrit zur Gruppe der so genannten Polyole (Zuckeralkohole) und wird vor allem in zuckerfreien und kalorienreduzierten Lebensmitteln, z. B. für Diabetiker verwendet. Maltit ist nicht gesundheitsschädlich, kann aber in großen Mengen abführend wirken und zu Blähungen führen. Die tägliche Höchstverzehrmenge für einen erwachsenen Menschen wird mit ca. 30-50 g angegeben. Dies entspricht beispielsweise ca. 4-5 „zuckerfreien“ Schaumküssen.

Maltit wirkt weniger abführend als Sorbit, welches ebenfalls durch Hydrierung von verzuckerter Stärkelösung (genauer aus Maltose) hergestellt wird. Aus Glucosesirup wird auch der Maltit-Sirup hergestellt, ebenfalls ein Zuckeraustauschstoff mit der gleichen E-Nummer. Es dient als Lebensmittelzusatzstoff in einer Vielzahl von kalorienreduzierten Produkten wie Bonbons, Marzipan und Kaugummis. Enthalten diese Produkte keine anderen Zucker (Mono- oder Disaccharide), so dürfen diese, trotz des süßen Geschmacks als „zuckerfrei“ ausgelobt werden. Enthalten diese Produkte noch Mono- oder Disaccharide (z. B. aus Früchten) so können sie als "ohne Zuckerzusatz" deklariert werden.

Maltit hat etwa 90 % der Süßkraft von Zucker und muss, wie alle anderen Zuckeralkohole, mit einem Kaloriengehalt von 10 kJ/g deklariert werden (zum Vergleich: Zucker hat 16,5 kJ/g).

Einzelnachweise

<references />