Radlpass


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
xBWxx
Radlpass
Himmelsrichtung Nord Süd
Passhöhe 670 m ü. A.
Region Steiermark, Österreich Untersteiermark, Slowenien
Talorte Aibl Radlje ob Dravi (Mahrenberg)
Ausbau B 76
Gebirge Lavanttaler Alpen
Karte

<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden

x
Koordinaten 46° 38′ 42″ N, 15° 12′ 23″ O46.64515.206388888889670Koordinaten: 46° 38′ 42″ N, 15° 12′ 23″ O{{#coordinates:46,645|15,206388888889|primary dim=10000 globe= name=Radlpass region=SI-101/AT-6 type=mountain
  }}

Der Radlpass (slow.: Radelj) ist ein Sattel auf einer Höhe von 670 m ü. A. in den Lavanttaler Alpen, der den Poßruck von der Koralm trennt und das österreichische Bundesland Steiermark von der slowenischen Landschaft Untersteiermark. Angrenzende Gemeinden sind in Österreich Eibiswald und in Slowenien Radlje ob Dravi (Mahrenberg).

Von Österreich aus wird er von der Radlpass Straße B 76 erschlossen. Die slowenische Bezeichnung des Sattels und gleichnamigen Grenzübergangs lautet Radelj.

Der Pass liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 3 „Soboth-Radlpass“. Dieses Gebiet ist von Wiesen und Wäldern in einer großräumigen Waldlandschaft, von Grünlandnutzung und kleinräumigen Streuobstwiesen geprägt. Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der Landschaft als Erholungsraum für die Allgemeinheit. Geschützt sind beispielsweise die großen zusammenhängenden unverbauten Flächen wie naturnahe Waldflächen, die strukturierte Kulturlandschaft mit ihren Kleinbiotopen wie Gebüschen und Baumgruppen, die Feldrain- und Waldrandgesellschaften, die naturnahen strukturreichen Kleingewässer wie Quellen, Bäche etc., die Lebensräume für die im Schutzgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und die naturnahen Bachabschnitte.<ref>Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über die Erklärung von Gebieten der Soboth und des Radlpasses zum Landschaftsschutzgebiet Nr. 3. Steiermärkisches Landesgesetzblatt vom 27. Jänner 2014. Nr. 10. ZDB-ID 705127-x. S. 1–2. Diese Verordnung ersetzte die Verordnung über die Erklärung von Gebieten der Soboth und des Radlpasses zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 38/1981, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 64/1981.</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references/>